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  Sven
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#31


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 21.02.2006 um 13:46 Uhr

@g ast: dann hat dein sportkollege wohl keine ahnung... (wie viele andere in grün auch)

... wer lesen kann ist klar im vorteil, den text den danimilkasahne gelinkt hat mal genau lesen, daraus geht eindeutig hervor, dass abgeschleppte fahrzeuge nicht zugelassen sein müssen

@headmaster
und für schäden, die ein anhänger bzw. eine abgeschlepptes fahrzeug verursacht haftet grundsätzlich die versicherung des ziehenden fahrzeugs

  andrehh
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#32


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 21.02.2006 um 21:36 Uhr

@Sven: Falsche Schlußfolgerung, siehe Zitat aus dem Tect:

Wird nun eine der Vorgaben missachtet, die das Abschleppen zulässig machen (siehe oben: Ortsveränderung, Nothilfegedanke, Betriebsunfähigkeit), so verliert das gezogene Fahrzeug die Privilegierung und es tritt die Zulassungspflicht mit allen Rechtsfolgen aus § 18 StVZO ein, denn das gezogene Fahrzeug wird rechtlich gesehen zumindest zum Anhänger, für den keine der Zulassungsbefreiungen aus Abs. 2 Ziffer 6 greift

Wenn ein Fahrzeug sich im nicht-öffentlichen Raum befindet (z.B. auf Privatgrund) fehlt der Nothilfegedanke. Man kann es nicht unter den gegebenen Umständen "abschleppen". Man braucht also eine Zulassung.

Gruß
AndréHH

Umwege erhöhen die Ortskenntnis

peierken
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RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 07:27 Uhr

Viellicht habe ich hier etwas nicht verstanden bezüglich des sogenannten "nicht-öffentlichen" Raum, aber seit wann brauche ich im nicht-öffentlichen Raum eine Zulassung?

  andrehh
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#34


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 08:09 Uhr

Moin,

braucht man natürlich nicht. Ich habe mich falsch ausgedrückt.

Annahme: Ein nicht angemeldetes Fahrzeug befindet sich auf einem Privatgrundstück und soll an einem anderen Ort wieder auf ein Privatgrundstück. Transport erfolgt über öffentliche Strassen. In diesem Fall fehlt der Nothilfegedanke. Daher ist es kein Abschleppen.

Zum Abschleppen muß die Betriebsunfähigkeit auf der Strasse festgestellt werden. Und um erst einmal auf die Strasse zu kommen, braucht man ein zugelassenes Fahrzeug.


Bei dem Foto, mit dem Garant-Bus könnte der Motor explodiert sein, nachdem man 2 Meter auf der Strasse war.


Gruß
AndréHH



Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  Sven
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#35


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 12:14 Uhr

@andrehh:

wieso fehlt der nothilfegedanke, wenn ich ein fahrzeug von einem privaten grundstück auf ein anderes privates grundstück schleppe?

zitat text: "Betriebsunfähigkeit liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen nur zu bestimmten Zielorten zulässig ist, Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof."

wenn ich also ein fahrzeug in meiner werkstatt nicht flott bekomme, kann ich es abschleppender weise in eine andere werkstatt ziehen...

  Sven
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#36


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 12:24 Uhr

noch was.

@andrehh:

die von dir zitierte textpassage bezieht sich auf die frage, welche fs-klasse erforderlich ist
übersetzt bedeutet das soviel wie, wenn ich ein fahrzeug abschleppe, das auch von selbst fahren könnte aber keine zulassung hat, dann wird das abschleppen zum schleppen (nach alter definition, als es das schleppen [mit genehmigung] noch gab) und dann brauchen beide einen fs und derjenige, der zieht sogar klasse 2 (lkw)

,.....
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 12:42 Uhr

@Sven

... jo die Diskussion ist dann zu führen, wenn ich angehalten werden bzw. es zum Schaden kommt dann kann man das ganz genau ausloten

Risikio:

- Fahren ohne Versicherungsschutz - Punkte
- Schaden ohne Deckung...


Ahoi Daniel

drehrumbum
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 22.02.2006 um 17:15 Uhr

wir haben jetzt ne rote 06 nummer zur hand ein kabelset mit kompletten rücklichtern dran kommt in die steckdose vom schlepperfahrzeug und mit kabelbindern an den abzuschleppenden .der fahrer hat klasse b und c,e alter militärführerschein lkw mit anhänger über 7,5 t der seeligen ddr und die schleppfahrer wenigstens die kl.3 bis 7,5t sollte für nen lo reichen. hat letztes jahr quer durch bautzen im vorweihnachtverkehr mit nem gaz 66 dran prima geklappt .
mein motto ist immer "alles erlaubt so lange nichts passiert" bzw. man nicht erwischt wird ,
bis zum kabelkauf hat es bereits 23 autos gedauert ...

  lura
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#39


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 24.02.2006 um 22:21 Uhr

Man macht sich das Leben manchmal echt schwer. Und wer sich an alle Vorschriften hält, hat es echt doppelt schwer. Manche Dinge gehen dann gar nicht. Z. b. das Abschleppen von einem Grundstück zum anderen. Ist schon schlimm, wenn man zum normalen Leben gegen Gesetze verstoßen muss.

lura

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  ast
As

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#40



RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 03.03.2006 um 09:26 Uhr

Leute, ihr müßt doch einsehen das das "Abschleppen" vom frischgekauftem Robur, der schon seit 20 Jahren bei Oma
Lotte auf der Wiese steht, keine Nothilfe ist. das ist
euer/unser persönlicher Spass, der gehört aufgeladen oder zugelassen (und dann abgeschleppt).

Ist ja nicht so das ich das toll finde, ich meine einfach
abschleppen unter Versicherungsschutz des Abschleppenden müßte (Km begrenzt) reichen. Der Gesetzgeber will es aber nicht. Böse Zungen behaupten das das früher mal erlaubt war, dann aber immer mehr PkW´s (z. B. Essener Automarkt) gegen Osten (ab)geschleppt wurden. Wollte man darann verdienen ? oder haben die "Abschlepper" übertrieben, ich weiß es nicht.

Mit viel Phantasie kann man sich sicher eine Nothilfe für ein nicht zugelassenene Fahrzeugs vorstellen das sich im öffentlichen Straßenverkehr befindet und dann natürlich da
raus (ab)geschleppt werden darf. (Tieflader geht kaputt und
der darauf stehende Robur muß runter)Ich nehme an das das
der Gesetzgeber abdecken wollte, bin aber kein Jurist.

Ich schreibe das nochmal, weil im Unimogforum auch grade wieder mal die Meinnung aufkommt das das "Abschleppen"
zulassungsfrei erlaubt ist. Selbst ein befreundeter KfZ-
Meister hat diese Meinung. Ich habe jetzt ein Anfrage an
die Rechtsabteilung des ADAC gestellt.


Klaus