Robur - Forum » Diskussionsforum » Zulassung LO2002A mit Problemen (1 2 »)

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  Daffy
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#1


Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 23.02.2006 um 20:42 Uhr

Hallo an Alle!
Habe mir jetzt auch entlich einen LO zugelegt.Wahr ex NVA dann Feuerwehr, Bj. 1976 mit Seilwinde und Wattanlage.
Möchte ihn jetzt normal mit Ablastung auf 950 kg Nutzlast Zulassen. Die DEKRA sagt mir jetzt aber das ich seitlichen und hinteren Unterfahrschutz anbauen soll.( stört doch wohl ungemein im Gelände oder ? )
Wie habt Ihr Eure LO`s und LD`s Zugelassen?
Giebt es möglichkeiten diese Teile nicht anbauen zu müssen.


Gruß Ingo

  danimilkasahne
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#2



RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 23.02.2006 um 20:50 Uhr

vgl. Klick weitere Treffer via Forumssuche nach Unterfahrschutz

Ahoi Daniel
Diese Nachricht wurde am 23.02.2006 um 20:51 Uhr von danimilkasahne editiert.

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

  christoph
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#3



RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 24.02.2006 um 08:51 Uhr

bu einen abnehmbaren an und dann ist das ok.

was nicht passt wird passend gemacht

  schiffke
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#4



klappt nich gibt´s nich
RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 24.02.2006 um 09:17 Uhr

baujahr 76 käme doch schon H-kennzeichen in frage. und da sollte doch so ein alu-ding erst recht nicht dran müssen, oder?

matthias

  lura
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#5


RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 24.02.2006 um 22:14 Uhr

mal bei einer anderen Dekra-Prüfstelle anfragen, ob die ohne Unterfahrschutz zulassen. hinten muss nur einer dran, wenn der Abstand Hinterachse zur Fahrzeugrückseite größer als 1 Meter ist. und das ist ja beim LO nich.

lura
Diese Nachricht wurde am 24.02.2006 um 22:14 Uhr von lura editiert.

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peierken
Gast

RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 25.02.2006 um 13:50 Uhr

Leidiges Thema, das mit den seitlichen Schutzvorrichtungen und dem Unterfahrschutz für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5t. Grundsätlich gilt: Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1975 zugelassen wurden, brauchen weder seitliche Schutzvorrichtungen noch einen hinteren Unterfahrschutz. Ferner gilt: stören die seitlichen Schutzvorrichtungen oder der Unterfahrschutz dem Vervendungszweck des Fahrzeugs, müssen Sie nicht montiert werden. Soweit die Theorie. In der Praxis behandeln größtenteils TÜV/Dekra die Problematik so: Bei Kipperfahrzeuge wird das Fehlen von seitlichen Schutzvorrichtungen und Unterfahrschutz toleriert. Bei geländegängigen Fahrzeugen (nicht Kipper) wird das Fehlen der seitlichen Schutzvorrichtungen akzeptiert. Auf den Unterfahrschutz wird aber bestanden, wenn das Ende des Fahrzeugs mehr als 1 Meter von der Hinterachse entfernt ist.

Ich selber habe an meinem L2002AFC weder seitliche Schutzvorrichtungen noch Unterfahrschutz montiert. Seitlichen Schutzvorrichtungen dürfen fehlen wegen der Geländegängigkeit. Unterfahrschutz durfte fehlen, weil LAK-LKW für ATL (Austauschladungsträger). Hier ist das Ende des Rahmnes weniger als einen Meter von der Hintrerachse entfernt. Der Koffer ist nicht Teil des Fahrzeugs. Jetzt als Wohnmobil wurde die Sache schon schwieriger. Jetzt ist der Koffer Teil des Fahrzeugs. Die 1-Meter-Regel zieht nicht mehr. Jetzt konnte ich mit dem Einigungsvertrag argumentieren, wonach Fahrzege die in der DDR zugelassen waren, automatisch eine Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mein Fahrzeug war in der DDR ohne Unterfahrschutz zugelassen. Also müsste es theoretisch auch in der Bundesrepublik Deutschland ohne Unterfahrschutz zugelassen und betrieben werden dürfen, denn im Gegensatz zu den seitlichen Schutzvorrichtungen, gab es keine Nachrüstpflicht für den Unterfahrschutz. Das mit den seitlichen Schutzvorrichtungen kam erst 1996. Da war dann nix mehr mit Einigungsvertrag.

Ob natürlich überall im Lande TÜV/DEKRA, Polizei bzw. Ordnungsbehörde der vorgenannten Argumentation bezüglich des Unterfahrschutzes folge leisten wird, kann ich nicht garantieren. Im Zweifel würde ich den Unterfahrschutz montieren. Dies geht ziemlich einfach und man kann die Dinger ziemlich günstig erwerben. Die seitlichen Schutzvorrichtungen hingegen, würde ich nie montieren an einem geländegängigen Fahrzeug oder hat jemand schon mal einen UNIMOG mit seitlichen Schutzvorrichtungen gesehen? Ich jedenfalls nicht.

  Daffy
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#7


RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 26.02.2006 um 20:40 Uhr

Hallo.

Danke erstmal für die Infos.

Werde meinen LO abspecken und auf 3,5t Gesamtgewicht zulassen.Damit umgehe ich den ganzen Behördensch.....
Im Wald fragt bestimmt kein Polizeimann wiviel ich aufladen darf.


Gruß Ingo

peierken
Gast

RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 27.02.2006 um 09:13 Uhr

Auf 3,5 t abzulasten ist natürlich das Schlauste, nur leider geht das bei den meisten Robur-Allradern nicht, weil diese - besonders Diesel Fahrzeuge und die mit Kofferaufbau - schon leer mehr als 3,5 t Leermasse haben.
Erschwerend kommt hinzú, dass TÜV-DEKRA auf die tatsächliche Leermasse des Fahrzeugs den Fahrer mit 75kg und einen vollem Tank mit rund 80 kg zuzästlich pauschal aufschlägt. Ferner muss dass Fahrzeug auch noch eine gewisse Mindestzuladung haben.In Normalfall hat der Robur mit Militärfahrerhaus 4 Sitze. Das heißt: es kommt nochmal mindestens 225kg Mindestnutzlast hinzu, die der Robur vorhalten muss. In Braunschweig bekomme ich keine Ablastung eingetragen, wenn ich nicht hinterher noch mindest 300kg - 400 kg Nutzlast habe.

Zieht man dies alles - insgesamt 380kg - von den 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse ab, dann darf der Robur leer nicht mehr als 3.120 kg wiegen. Das wird bei Allradern ziemlich knapp. Ansonsten wird es nicht mit der Ablastung auf 3,5 Tonnen.

  Peter (der mit den...)
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#9


RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 27.02.2006 um 09:31 Uhr


Als Argument konnten wir erfolgreich und ohne längere Diskussionen die "zweckbestimmte hohe Geländegängigkeit" ins Feld führen. Der Unterfahrschutz würde den besimmungsgemäßen Einsatz des Fahrzeuges erschweren oder unmöglich machen.
In den sogenannten "NBL" oder der "Niedrigproduktivitätszone"
ist es in der Tat einfacher IFA-Fahrzeuge ohne diese Auflagen durch die Vollabnahme zu bringen.
Wichtig ist es zu wissen, dass in den Fahrzeugpaieren die Befreiung von seitlichen und hinteren Schutzeinrichtungen festgehalten sein muß.
Sonst gerät man im Falle eines Falles schnell ins Hintertreffen.


Peter

  Peter (der mit den...)
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#10


RE: Zulassung LO2002A mit Problemen geschrieben am 27.02.2006 um 09:41 Uhr

Anmerkung zu Peierken`s Beitrag:
Leermasse ROBUR LO 2002 AKF / Plane Spriegel (Feuerwehraufbau): 2700 kg - ohne Zusatztank, Druckkessel, Werkzeug, Seilwinde, Reserveradhalter, Zusatzheizung

Peter