Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Goerlitzer am August 16, 2016, 17:42:30
-
Hallo, ich habe einen lo von einer Gemeinde gekauft mit aktuell noch TÜV aber er ist abgemeldet. Jetzt möchte ich mir ein 5 Tages Kennzeichen holen zwecks Überführung der Fahrzeuges. Ist dies möglich ?
-
Ja das geht
Ich glaube dazu brauchst du die KFZ Papiere und ein gültiges Tüv Guhtachten
Und nicht vergessen , den Kaufvertrag
-
Die habe ich ja, geht nur darum das er auf Gemeinde zugelassen war und ich jetzt als Zivil die Kennzeichen holen will
-
Da gibt es keine Propleme
Warum auch.
-
Ich möchte mal gleich hier einsteigen,
was ist wenn TÜV abgelaufen ist oder noch keine "Vollabnahme" vorliegt?
Habe gelesen geht unter Auflagen auch ohne TÜV:
"Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen."
Und wenn es nun garnicht auf eigener Achse geht???
Abschleppen oder Trailer bzw. Tieflader ???
lg
-
Wenn die Abnahme im selben Bezirk (in dem das Kurzzeitkennzeichens ausgegeben wird) stattfindet, kann es scheinbar auch immer noch ohne TÜV beantragt werden. Gleiches kann für dringende Werkstattfahrten innerhalb des Bezirks gelten. Dazu einfach mal beim zuständigen Amt anfragen.
Die Frage "wenn es nun gar nicht auf eigener Achse geht?" erschließt sich mir nicht so ganz. Natürlich bleibt es dann nur ein Unternehmen zu beauftragen. Abschleppen über längere Distanzen ist nicht erlaubt und eine Schlepperlaubnis wird ohne TÜV vielleicht nichts werden. Und mal ganz ehrlich - wenn der technische Zustand sich nicht einschätzen lässt, dann gehört der LO auf den Tieflader...
Vg