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Autor Thema: Abmessungen für Fahrerhausdurchstieg - Teilung Sitzplätze  (Gelesen 2392 mal)

Offline Hüpper

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Hallo Peter!

Hast ja recht. War nur Neugier. Viel Glück beim basteln!

Hallo Jens!

Also meiner ist einschließlich der Notsitze mit 10 Sitzplätzen eingetragen. Aber soweit ich weiß darf man ohne Personenbeförderungsschein (schönes Wort) nur bis 9 einschließlich Fahrer. Das heißt also, dass Du da Leute mitnehmen darfst. Nur eben eine Nothaltglocke,- klingel und so muß sein wenn keine Verbindung zum Fahrer besteht. Das gilt dann auch für die Bänke. Ob Feuerwehr oder nicht. Hast Du die Bänke noch?

Hüpper
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Offline Takko

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Abmessungen für Fahrerhausdurchstieg - Teilung Sitzplätze
« Antwort #1 am: Juli 28, 2006, 14:02:15 »
Klar hab ich die sitze noch,
ich habe aber jetzt im Moment nur ein 07er kennzeichen, gilt das dort dann auch?

Jens

Offline Hüpper

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Abmessungen für Fahrerhausdurchstieg - Teilung Sitzplätze
« Antwort #2 am: Juli 28, 2006, 14:09:28 »
mmmh

Du hast doch ne Zulassung?! Da müßte es doch stehen. Und wat da steht gilt. Ansonsten bin i dann auch überfragt.

Hüpper
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline Takko

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Abmessungen für Fahrerhausdurchstieg - Teilung Sitzplätze
« Antwort #3 am: Juli 29, 2006, 11:04:04 »
Hallo
habe beim 07er nur einen rosa-Fahrzeugschein.

Da ist kein Eintrag zu Sitzplätzen.

Jens

Offline petR

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Sitzplätze
« Antwort #4 am: Juli 29, 2006, 12:54:24 »
@RoburJens

Nach meinen Informationen ist es nicht möglich, daß für den zivilen Bereich Sitzplätze auf der Ladefläche eingetragen werden.
So hat es mir auch der TÜV-Mensch bei der Abnahme von meiner FW erklährt, -ich hätte die Bänke auch gerne eingetragen gehabt.

LOs bei denen sie dennoch eingetragen sind, sind gewöhnlich in den neuen Bundesländern abgenommen worden.
Wahrscheinlich ist die Vorstellung von einem einen FW-Ello mit nur 2 Plätzen für einen Ost-Prüfer so abstrus, daß dort fast mit Selbstverständlichkeit alle Plätze :o eingetragen werden.
Abenteuer RoBuR,
...so ähnlich wie Unimog, nur besser

 

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