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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: sigilohh am Juni 28, 2009, 14:20:22

Titel: Abschleppen von Fahrzeugen - z.b. zur Werkstatt. KFZ z.Zt. nicht zugelassen
Beitrag von: sigilohh am Juni 28, 2009, 14:20:22
Ein Bekannter hat mir diesen Link geschickt.
wenn ich das richtig verstehe, dürfte ich ein Fahrzeug, welches Stillgelegt ist, u.U. mit Schleppstange und einem Zugfahrzeug bewegen. z.b. zur Werkstatt.
war beim STVA, dort wußte niemand darüber Bescheid.
Aussage: Kurzkennzeichen.
Die Verlegung des Standortes ist innerhalb des Regierungsbezirkes (also HH).

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php

insbes. Abs. 2 dürfte von Interesse sein.

wo es diese Genehmigung gibt, habe ich noch nicht rausgefunden.

Gruss Sigi aus HH Williburg
Titel: Re: Abschleppen von Fahrzeugen - z.b. zur Werkstatt. KFZ z.Zt. nicht zugelassen
Beitrag von: andrehh am Juni 28, 2009, 15:39:04
Moin,

der Link beschreibt die Grundlage des Schleppens. Das ist rechtlich gesehen etwas völlig anderes als Abschleppen.

Meines Wissens ist es sehr schwierig eine Schleppgenehmigung zu bekommen. Der Hinweis auf das Kurzzeitkennzeichen zeigt den Weg des Abschleppens auf. Ein derart versichertes und zugelassenes Fahrzeug kann aus dem öffentlichen Verkehrsraum geborgen werden.

Gruß
AndréHH


PS: Antrag zur Genehmigung einer Schlepperlaubnis

http://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/pdf?MANDANTID=1&FORMID=1520 (http://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/pdf?MANDANTID=1&FORMID=1520)
Titel: Re: Abschleppen von Fahrzeugen - z.b. zur Werkstatt. KFZ z.Zt. nicht zugelassen
Beitrag von: Driver am Juni 28, 2009, 20:49:35
Hallo
Bei uns im Saarland heisst Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt. Auf der Autobahn nur bis zur nächst möglichen ausfahrt und dann zur Werkstatt.Beim Schleppen über längere Strecken und BAB nur mit Kl.2.
Gruss Ralf
Titel: Re: Abschleppen von Fahrzeugen - z.b. zur Werkstatt. KFZ z.Zt. nicht zugelassen
Beitrag von: scylla am Juni 29, 2009, 21:14:43
hallo, was Abschleppen ist, kennt jeder aus der Fahrschule, geht nur mit zugelassenen Fahrzeugen.  Das Schleppen aber ist für viele Behörden ein Rätsel.
Ich wollte einen LO ( nicht zugelassen)  zu mir holen. Bin zur Behörde, habe denen erklärt was ich machen will und der Amtsleiter wollte sich erkundigen . Am nächsten Tag rief er mich an, ich könne die Schleppgenehmigung abholen. Untersagt waren Autobahnen und Autostraßen. Kostete 25 €´und war für einen genau bestimmten Tag ausgestellt.  Ist die einzigste kostengünstige Möglichkeit einen LO zu überführen, wenn der nicht läuft. Es ist keine Ermessensfrage der Behörden, sondern ein gültige Gesetzliche Regelung. Schleppen ohne solche Genehmigung bedeutet, wenn man erwischt wird, unendlich Stress. Das geht dann nicht mit ein Paar Flensburgpunkten ab.

viele Grüsse Lutz