Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: outsch am Oktober 01, 2014, 12:32:02
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Moin moin, ich wollte mal fragen was beim schleppen/Abschleppen eines LO zu beachten ist? Muss die Kardanwelle demontiert werden?
Gruß
Marcus
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Beim Allrad Verteilergetriebe auf Leerlauf und ab geht er.
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Wie stelle ich es denn auf Leerlauf? In meiner erinnerung gab es beim hebel doch nur zwei Stellungen oder irre ich mich da?
Gruß
Marcus
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Nein, es sind 2 Hebel - einer für Untersetzung an/aus und der 2. für Allrad. Der Allradhebel hat 3 Stellungen: Normal - Leerlauf - Allrad.
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Hallo Mario!
Es sind 2 Hebel, der erste für Gelände Leerlauf Strasse ( von oben nach unten) der 2. ist für das zuschalten der Vorderachse.
MfG der Feuerwehrmann
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Stimmt, verwechselt.
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Was noch zu beachten ist, die rechtliche Komponente. Abschleppen kurze Strecke wg. Panne ist was anderes als z.B Überführung, dann hat das geschleppte Fahrzeug den Status eines Anhängers und der Fahrer vorn muss nen Führerschein für den gesamten Zug vorweisen können. Soweit ich mich erinnere.
:angel:
Das ist jetzt ein wenig gefährliches Halbwissen. Ich hatte mich damit nur kurz auseinandergesetzt als ich meinen GMG an der Stange mit zum Treffen nehmen wollte. Ich habe das dann verworfen.
Also nur als Anregung und selbst nochmal informieren.
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Das ist nur für den Notfall um von der Bahn zu kommen. Da gab es so´n tollen Auasdruck der mir gerade entfallen ist.
Notfalls darf meine Muddi schleppen ;-) die hat noch´n größeren Lappen :laugh:
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Kardanwelle raus betrifft nur Fahrzeuggetriebe, die über eine externe Ölpumpe versorgt werden.
Falls Du mal irgendwo hängen bleibst und auf einen Abschleppdienst angewiesen sein solltest - Obacht bei sowas - da gibts einige unschöne Machenschaften und graue Schafe unter den Abschleppfirmen. Sobald die "Lkw" hören, kommt innerhalb kürzester Zeit irgendein Hundefänger mit Firmenaufdruck, zwei Leuten drin und die demontieren Dir innerhalb von Minuten die Welle und nehmen sie mit. Sinn des ganzen - ohne Cash bekommste Deine Welle im Falle einer Bergung oder sonstiger Dienstleistung nicht wieder :o
Abschleppen: Nothilfegedanke, der ziehende braucht Führerscheinklasse für's ziehende Fahrzeug, hinten der Führer muss lediglich geeignet sein, braucht also KEINEN Führerschein. Bedingung: Fahrzeug hinten IST zugelassen und hat einen techn. Defekt, der das Vorankommen aus eigener Kraft nicht zuläßt. (keine Autobahn, wenn Panne auf der Piste, nächste Abfahrt runter!)
Schleppen: KEIN Nothilfegedanke, der ziehende braucht CE oder C1E (gewichtsabhängig), eine Schleppgenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde muss vorliegen (dort sind ggf. Schleppzeiten und -strecken drauf vermerkt!!!), Fzg. hinten muss nicht zugelassen sein, braucht aber einen Lichtbalken nach hinten und der Führer vom geschleppten Fahrzeug braucht die für das Fahrzeug notwendige Führerscheinklasse. (keine Autobahn)
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Hallo da ich in einem Busbetrieb arbeite und oft Schleppe muss ich hier Chrischan voll recht geben ! Abschleppen und Schleppen sind 2 verschiedene Dinge und alles beides ist mit Vorsicht zu genießen
LG oli