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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: IFAPeter am Oktober 30, 2006, 13:16:58

Titel: Als Ausgleich für die Erhöhung der Womo-Steuer...
Beitrag von: IFAPeter am Oktober 30, 2006, 13:16:58
kann ein Kfz ab 01.03.2007 nicht mehr nur für 18 Monate vorübergehend stillgelegt werden.
Vielmehr erfolgt eine endgültige Stillegung dann erst nach 7 Jahren.
So kannst´e auch Steuern sparen ;D
Gilt aber nur für Fahrzeuge die ab 01.03.2007 vorübergehend stillgelegt werden. Für alle davor gilt die 18 Monateregelung.
Titel: Re: Als Ausgleich für die Erhöhung der Womo-Steuer...
Beitrag von: Robert am Oktober 31, 2006, 18:48:46
Das ist ja mal eine gute Neuigkeit. Ich mußte neulich Hauptuntersuchung und Abgas machen, nur um das Fahrzeug für 1 Tag anzumelden, damit die 18 monatige Stillegung wieder neu verlängert wird.