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Autor Thema: Anfrage an MZ Fahrer  (Gelesen 7613 mal)

Offline Burtz4

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Anfrage an MZ Fahrer
« am: Mai 28, 2010, 22:03:19 »
Hallo Gemeinde,

war heute einmal beid er DEKRA.
Der Mitarbeiter hat mir gut Auskunft gegeben.
Meine Frage an Euch.
Der MZ hat 10 eingetragene Sitzplätze. Damit zählt er als Bus.
Oder einige Sitze raus und umschlüsseln lassen, z.Bsp als LKW.
MACHT das aber Sinn.
Kostet mich ein Bus mehr als ein LKW????
Da mein MZ Baujahr 77 ist, kann ich diesen als H Kennzeichen zulassen.
Ist es einfacher und preiswerter mit H oder dann doch Saisonkennzeichen???
Bei H darf ich aber auch keine Sicherheitsgurte einbauen.

Bitte schreibt einmal wie Ihr das so angegangen seit.
Vielen Dank schon einmal.
SMH 3
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Offline andrehh

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #1 am: Mai 28, 2010, 23:47:00 »
Moin,


was mir spontan einfällt, ist, daß bei mehr als 8+1 (1 ist der Fahrer) ein Personenbeförderungsschein benötigt wird. Auch (aber jetzt wird es schwammig) bin ich der Meinung, daß es für Busse Sonderprüfungen für die Bremsanlage alle 6 Monate gibt.

Ich würde exakt 1 Sitz rausnehmen. Die anderen Punkte sind ja davon unbenommen.

Gruß
AndréHH
Das Leben ist kein Ponyhof

Chrischan

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #2 am: Mai 29, 2010, 05:31:21 »
Moin - richtig, über 8+1 Sitz brauchst Du den Personenbeförderungsschein (D1) und zwar sobald Du einen einzigen Mitfahrer hast. Also Sitz raus und Sitzaufnahme dauerhaft unbrauchbar machen. Klär das mit dem DEKRA-Onkel, wie er\'s Dir ein- und umträgt - i.d.R. reicht Schraube durch die Sitzaufnahmepunkte und einen Schweißpunkt dran und per Änderungsgutachten eine entsprechende Umtragung der Sitzgelegenheiten im Fahrzeugschein und -brief.

Bzgl. Besteuerung frag vorher beim Finanzamt, ggf. führst Du den MZ dort mal vor, dass sich der Schreibtischtäter ein Bild machen kann, auch über den geplanten Einsatzzweck, alldieweil Zulassung und Besteuerung sind zwei völlig unterschiedliche Geschichten. Grad bei ner Umschreibung auf Lkw hat sich das FA in manchen Fällen ziemlich eigenartig und da hilft ein vorab klärendes Gespräch meist Wunder.

Wegen der Sicherheitsgurte würde ich mir keine Waffel machen - dazu fehlen die geeigneten Rückhaltepunkte am Fahrgestell und auch ein heutiger TÜV-Onkel wird sich da nicht aus dem Fenster lehnen und dort irgendwas ungeprüft vorschreiben. Wo kein Gurt, da auch keine Anschnallpflicht - logisch ;)

andre

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #3 am: Mai 29, 2010, 08:03:21 »
bei der besteuerung und in diesem zusammenhang auch der versicherung eines oldtimers (30 jahre) mit einem H-kennzeichen gibt es doch gar keine fragen .... ca 200 steuern und ca 300 versicherung wen du glück hast .
da kommst du mit keinerlei anderer zulassungsart preislich ran .
ausserdem : hast du keinen originalen kfz-brief ?? was steht da als aufbauart drin ???
bus ? glaub ich nicht . wird eher lkw-geschl. kasten sein , oder ?
zur allergrössten not , reduziere die summe der sitzte .
wenn du wirklich kulturgut bewahren willst ... versuch deinen tüver zu überzeugen das er dir die sitze austrägt . möglich auch mit dem argument sie hätten keine gurte ...dann bleiben sie transportgut (mit ein bisschen überzeugungskraft könnte man sich das schönreden) . was aber irgendwie keinen sinn macht ..... für was brauchst du soviele sitze ?
leute mitnehmen DARFST du auf keinen fall . ich denke das der robur einen maskottcheneffekt besitzt . ich sehe die chance das bei einer polizeikontrolle die 8 leeren sitze zum problem werden als gering an .
wenn da ein h dran ist und das fahrzeug in ordnung ist , der fahrer freundlich und sonst alles ok ist .... interessiert das die ordnungsmacht nicht . wie es in den wald hineinruft ....

christoph

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #4 am: Mai 29, 2010, 08:26:24 »
Unbedingt das H.
198 € steuern,148 € Versicherung,umweltzonenfrei,keinen Ärger.
und selbstverständlich darft du SI gurte einbauen da sie sicherheitzubehör sind das wird dir kein prüfer ankreiden.den 1 sitz würde ich rausmachen und 8+1 fahren.

Chrischan

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #5 am: Mai 29, 2010, 18:49:53 »
@ Burtz - laß Dich bitte nicht auf Augenklimpern und Waldgebrüll bei ner Verkehrskontrolle ein - Anzahl Sitzplätze + Mitfahrer + fehlende D1 sind immer Straftat und das wäre mir neu, dass ein \"H\" dort irgendwas bewirken würde! Von Leuten in Lohn und Brot nimmt der Staat reichlich - das merkt man spätestens beim Strafbefehl wegen Verstoß gg. § 21 StVG. Also Sitz raus und umschreiben lassen oder D1 machen und alle Jubeljahre zur Führerscheinstelle und die ärztl. Atteste zur Fahrtauglichkeit nachweisen - andersrum wird\'s teurer!

@ Christoph - \'türlich kann man sich Sicherheitsgurte einbauen - 3-Punkt, 4-Punkt und ne Schaumstoffzelle noch drumherum - es gibt am Robur keine vorgesehenen Anschlagpunkte für Gurte, sonst hätte er welche - in Erstausrüsterqualität - ganz einfach.

Überleg mal - wenn Du als Insasse im Robur einen Gurt brauchst, was passiert wohl drumherum mit dem Blech zur gleichen Zeit - ist da ein Gurt wirklich noch sinnvoll?

Offline Hüpper

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #6 am: Mai 29, 2010, 21:02:18 »
Hi!
bei meiner feuerwehr waren auch 10 sitzplätze eingetragen. das hab ich natürlich ändern lassen. aber gibt es viell. ausnahmen bei den feuerwehren oder müßen die immer einen fahrer mit dem entsprechenden führerschein da haben? das würde ja heißen, dass keen anderer das auto fahren darf und das wird doch schwierig bei solch kleinen feuerwehren.

gruß vom hüpper
Mit Ruhe wird alles gut!

Chrischan

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #7 am: Mai 29, 2010, 21:11:08 »
...der kleine Beförderungsschein (D1, Taxi, Kleinbus bis 14 Sitzplätze glaub ich)ist doch halb so wild und ne FFW fährt im Einsatz eh unter Sonder- und Wegerechten zur Brandstelle. Also wenn da theoretisch der Fahrer und Maschinist ausfällt, wär\'s halb so wild und wäre theoretisch gedeckelt. Nur eben nicht im privaten Verkehrschaos - da schlägt die Staatsmacht gnadenlos zu!

Offline Burtz4

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #8 am: Mai 29, 2010, 21:41:47 »
Hy,
danke für Eure Antworten.
Also als Feuerwehr wird eh zu kompliziert.
Als Privatperson geht zwar auch, muß aber in Thüringen zentral in Weimar beantragt werden.
Dauert Zeit und Ausgang offen.
Also schon einmal alles was nach Feuerwehr aussieht - incl. der Schrift an den beiden Türen - muß weg.

Von den Sitzbänken wurde ein für die Sauerstoffflaschen umgebaut.

Zur Eintragung im Fahrzeugschein.
Meiner ist als - LKW Mannschatswagen - eingetragen.

Eigentlich wollte ich mit H Kennzeichen nach Strahwalde fahren.
Naja, schauen wir einmal.
SMH 3
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Offline Burtz4

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #9 am: Mai 29, 2010, 22:21:48 »
Hy,
habe ich doch noch etwas bergessen.
Eine Traverse mit AHK will ich noch anbauen lassen.
Wo bekommt man diese her??
War am Freitag bei der DEKRA -, ein Anhänger mit max. 750 kg gebremst ist erlaubt.
Stimmt das??
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Offline Хелмар

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #10 am: Mai 29, 2010, 23:27:24 »
Zu den Sitzplätzen habe ich auch mal gehört, daß man auf 8+1 umschlüsseln kann und die übrigen sitze gekennzeichnet werden müssen, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen (war bei H- Kennzeichen). Das liegt aber mit Sicherheit im Ermessen des Prüfers. Wenn du eine Bank umgebaut hast als Halterung für Gaspullen ist das Thema ja eh durch. Dann läßt du diese eben austragen. Das man da irgendwas dauerhaft unbrauchbar machen muß währe mir neu. Gurte,... hm naja da streiten sich die Geister. Ich denke aber auch, daß es zumindest nicht so kritisch wie im PKW ist ohne zu fahren, mußte dann aber doch eine Bank mit Gurten einbauen um meine Kinder mitnehnem zu können. Unter drei Jahren ist Kindersitz und damit ein Sicherheitsgurt zwingend. Wenn du unbedingt Gurte einbauen willst, dann gibt es Fahrersitze mit angebautem Gurtsystem direkt am Sitz. Allerdings ist die Sitzbefestigung an der Karosserie auch nicht so der konstruktive Wahnsinn.

Die Traverse für die AHK ist in den meisten Fällen ein Westfalia Anhängebock, da es nicht viele Hersteller universeller Lösungen gibt. Die Anhängelast 750kg stimmt zumindest für den B21. Begrenzendes Element ist hier der lange Rahmenüberhang. Deiner wird ja einen ähnlichen Rahmen haben und ich könnte mir vorstellen, daß es auch da gilt. Wenn KTA Datenblatt zu bekommen ist steht es aber auch dort drin, was möglich ist.

Nebenbei bemerkt, die originalen Busanhänger hatten damals 900kg zGG ungebremst, war demnach die Anhängelast zu DDR- Zeit höher?
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Offline Danimilkasahne

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #11 am: Mai 30, 2010, 07:50:06 »
Anhängebock via Westfalia oder Fa. Franke aus Dresden.

bitte mal die Forensuche bemühen.

Ahoi D.

Offline Starback

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #12 am: Juni 06, 2010, 12:01:13 »
Hallo Xelimar !
Diese Frage brennt mir auch auf der Zunge ,seit diesem Jahr habe ich auch eine Baustelle orginal Busanhänger siehe Hängerüberführung Erlebnisbericht .Darf ich den nu an meinem Bus hängen oder nicht ,??.Hänger hat 900kg und Anhängelast  beim Bus 750kg wie geht das ??.War die Anhängelast früher höher ,oder sind die schon immer schwarz gefahren . Gibt es ab Werk eine Ausnahmegehnehmigung  ,es sollen ja noch einige am Bus rumfahren wie sind die zugelassen .denn orginaler gehts ja wohl nicht mehr.Bus und Hänger ,Andreh hast du eine Info dazu  ?,oder kann ein anderer Roburfreund weiterhelfen .Hätte es gern vorher gewust ob es Sinn macht meinen Hänger von den russischen Zahnschmerzen zu befreien ,wenn ich ihn doch nicht anhängen darf .Ich hoffe mann sieht sich in Strahwalde bei einem Erklärungsbier ,oder mich einfach drauf ansprechen ,grüner Bus BB-LO3000 amtliches Kennzeichen .Leider nur noch dieses Jahr dann is Kennzeichen weg wegen H-Zulassung  kriegt aber einen Ehrenplatz in der Werkstatt.Also Leut immer eine störungsfreie Fahrt und viele Kilometer auf dem Tacho Gruß Starback

Offline Хелмар

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #13 am: Juni 06, 2010, 14:32:15 »
Hallo Starback,

In der BRD sind Anhänger ohne eigene Bremse von max 750kg möglich. Wenn du deinen nachher zuläßt wird er einfach abgelastet und dann paßt das. Darüberhinaus darft du auch Anhänger mit höherem zGG anhängen, wenn deren tatsächliche Masse kleiner gleich 750kg ist. Ist ja das gleiche Thema wie bei den TSA Anhängern, die haben ja auch 900kg. Ich denke mal zu DDR Zeiten waren dann wohl 900kg so eine magische Grenze für ungebremste Anhänger.

Gruß Helmar
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Offline Starback

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #14 am: Juni 06, 2010, 20:06:07 »
Hallo xelimar !
Danke für die Antwort ,warum willst du denn deinen Tsa verkaufen ?,obwohl du ihn dir doch erst zugelegt hattest  und restauriert hast .Gruß Starback

Offline Burtz4

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #15 am: Juni 06, 2010, 23:25:16 »
Hallo Gemeinde,

also ich war am Samstag in Nardt bei HY.

Zuerst einmal vielen Dank an Burkhardt,
den ich bestimmt Löcher in seinen Bauch gefragt habe.
Er war so nett und hat mir in aller Ruhe, meine Fragen beantwortet.

Nebenbei habe ich auch für den LO 3000 Fr 3-M/MZ
eine KTA Ablichtung besorgt.
TS-Nr. 1226
Typ Nr. 409 097 ( das hatte auch der DEKRA Mann so erzählt)

Rückseite
unter Punkt 2 Fahrgestell  Buchstabe  f) zul. Anhängelast (kg)
steht  750  ungebremst    750  gebremst

Die Frage ist doch.
Warum steht da 750??
Es könnte ja auch sein, das die AHZV selbst nur diese 750 kg hergab???

Die Fa. Franke aus DD baut die Uni AHZV von Wetfalia an, die oben schon beschrieben stand.
War letzten Montag einmal kurz vor Ort.
Mit Anbau sind das ca. 550 €.
« Letzte Änderung: Juni 09, 2010, 00:02:43 von Burtz4 »
SMH 3
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Lo 3000 MZ

Offline Danimilkasahne

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Re: Anfrage an MZ Fahrer
« Antwort #16 am: Juni 20, 2010, 11:18:53 »
Westfalia Bock ebay:


230480757058 oder

/update

300437869531 3x 225€ +7,5€ Versand
« Letzte Änderung: Juni 20, 2010, 15:11:23 von Danimilkasahne »

 

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