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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Mario am Oktober 24, 2018, 18:30:00

Titel: Anhängelast
Beitrag von: Mario am Oktober 24, 2018, 18:30:00
Bräuchte mal eine schnelle Antwort von jemand der AHNUNG hat. Ich will für den Umzug an den LO einen Anhänger mit GG 2,7t hängen, ich darf 2,1t ziehen.
Hab Fahrerlaubnis Klasse 3 (7,5t). Darf ich den Hänger dran hängen, solange die tatsächliche Anhängermasse nicht 2,1t überschreitet? Oder darf ich es nicht, da alleine das GG des Anhängers zählt, egal was ich lade?
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Mario am Oktober 24, 2018, 18:44:12
Hat sich wieder erledigt, Klärung ging schneller als geplant. :)
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: naviprofi am Oktober 24, 2018, 20:07:49
Lässt du uns an deinem Wissen teilhaben? Würde mich auch interessieren.
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Mario am Oktober 24, 2018, 20:59:18
Na klar.

Kurzum - es geht hauptsächlich nach dem tatsächlichen Gewicht. Ich darf ihn anhängen aber mit Ladung 2,1t nicht überschreiten.
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Ello_2500 am Oktober 26, 2018, 07:37:20
Wo gibt es so etwas schriftlich?
Ich kenne es so, dass dass volle Gewicht zählt, also dass, was man max. aufladen kann.
Es sei denn, der Anhänger ist speziell abgelastet.
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: das fischi am Oktober 26, 2018, 08:15:20
Hi.

Wieso kannst du mit deinem LO 2.1 t Anhänge ich darf nur 1000kg Anhänge.
Gruss Daniel
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Mario am Oktober 26, 2018, 09:15:54
Die Regelung mit dem tatsächlichen Gewicht kenne ich aus den zeiten mit Führerscheinklasse 3.
Zwei Bekannte waren Autobahn und Stadtpoizisten, die hatten mir das seinerzeit bestätigt. Ich meine auch, das es dann irgendwann mal die Regelung mit zGG gab.
Scheinbar ist die aber wieder ungültig. Bei www.bussgeldkatalog.org (http://www.bussgeldkatalog.org) findet man da einiges zu, für mich war ausschlaggebend, der Hinweis auf der Seite eines Anhängerherstellers, dort wurde 2017 folgende Frage gestellt:  "Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500-kg-Anh.) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung. Dort "passt" ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw. Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen."

@ Fischi: Weil isso ^^ Musst mal die Suche hier bemühen, war schon öfters Thema. Hab mich da nicht drum gekümmert, hab ja die volle Last im Brief.
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Luedi am Oktober 27, 2018, 18:27:40
Hallo Fischi,

Du hast ne Feuerwehr, ich auch daher 1000kg...
Mario hat NVA... also keine Verlängerung am Anhängebock... Da liegt der Hase im Pfeffer... Ich hatte auch auf dem Schildchen vorne 2100kg stehen.... hatte aber keinen Brief mehr... Dann sagte der TÜV dass es an dieser Verlängerung liegt den die anderen wohl nich haben.... Also nur 1000kg....habe noch nen 1801 zu stehen (auch Feuerwehr) da steht auf dem Schildchen und im Brief
auch nur 1000kg drauf....
Mir ist Wurscht ziehe damit eh bloß den kleinen TSA... Da reicht mir das....

Gruß Luedi
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: ELLI87 am Oktober 27, 2018, 22:05:02
Bei der Anhängelast gibt es einmal die fahrerlaubnisrechtliche und zum anderen die zulassungsrechtliche Seite.

Fahrerlaubnis: Mit der Fahrerlaubnis C1 und C dürfen nur Anhänger bis 750 kg zGG gefahren werden. Also egal ob der Anhänger beladen ist oder nicht.

Zulassungsrecht: In der Zulassungsbescheinigung ist die zulässige Anhängelast eingetragen. Hier spielt also die tatsächliche Masse des Anhängers und der Ladung eine Rolle.

Gruß Roland
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: LAK1-Med am Oktober 27, 2018, 22:30:13
Fahrerlaubnis: Mit der Fahrerlaubnis C1 und C dürfen nur Anhänger bis 750 kg zGG gefahren werden. Also egal ob der Anhänger beladen ist oder nicht.

Es ging aber um einen Klasse 3 Führerschein, demnach vmtl. C1E, also LKW bis 7,5t+Anhänger bzw. dreiachsige Gespanne bis 12t. Für den Threadstarter also lediglich eine Frage des Zulassungsrechts.
Titel: Re: Anhängelast
Beitrag von: Mario am Oktober 29, 2018, 23:03:21
Das mit dem Anhänger hatte sich dann wieder erledigt als ich davor stand. Die Deichsel war sehr kurz, wäre aber noch gegangen, allerdings haben die da ne riesige Kurbel für das Stützrad rangeschraubt und die wäre gegen den Koffer geschlagen... Also am Ende doch wieder mit dem kleinen Hänger gefahren.  :(