Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Norbert04 am Januar 01, 2013, 18:19:27
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war grad mal bei den Freigaben stöbern und dort ist etwas merkwürdiges zu Tage getreten
lt. FBZ am B21 nur 750kg wegen langem Rahmen usw. wie bekannt - lt. KTA gesamt 6,80m
der AFR5 wie KTA-Blatt zeigt hat 2100kg bei 6,68m :question: :'( der AFR4 sogar 2600kg
ob die 12cm beim Bus effektiv in den Rahmen geflossen sind wage ich zu bezweifeln, eher Karosserie, und wenn dürfte die statische Relevanz nicht solche Größenordnung haben
Nachtrag: bei mir funzten alle links außer AG und Datenbank halt gibt es eigentlich nen Grund keine neue Datenbank zu basteln?
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Vermutung: eventuell liegt es am Unterschied - Hecktraverese am einem - "Bürzel" am B21 (habe das leider im ETKA http://www.robur.de/bord/index.php?action=inhalt_ersatzteile&ersatzteilkatalog=Fahrgestell (http://www.robur.de/bord/index.php?action=inhalt_ersatzteile&ersatzteilkatalog=Fahrgestell) nicht so schnell gefunden).
Ahoi Daniel
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Nachtrag - gefunden - Anhängebock - Teil 2 & 6
http://www.robur.de/bord/index.php?action=ersatzteile&tafelnummer=FG-51-04 (http://www.robur.de/bord/index.php?action=ersatzteile&tafelnummer=FG-51-04)
leidet die Kräfte im Vergleich zu den anderen Konstruktionen mit einem rel. großen Hebel in die Traverse ein.
Ahoi D.
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bei einer Unterbau-konstruktion wie westfalia etc aber eher uninteressant, und den Bock hat doch glaube ich auch ne 2002er Version
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Warum sollte ein KTA-Typenblatt mit der Anhängebock-Konstruktion vgl. ETKA auf Westprodukte (20 Jahre später) Rücksicht nehmen?
Mit EInzelabnahme ist da bestimmt einiges möglich - angefangen bei der Frage wie/ob der Kugelkopf am BUS bleibt...
Schöne Tage noch
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nein das ist schon klar, ich meinte eher den Schriftwechsel in den Freigaben von 2000, wo das FBZ sich klar positioniert hat und mir dann obige Frage gestellt
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die verlängerungen haben doch die fueerwehren und die haben auch nur 750 kg !?
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...die 750kg sind eine EU-einheitliche Vorgabe zum Anhängergewicht ungebremst. Hintergrund dazu ist eine techn. unmögliche Überlastung der Bremse des Zugfahrzeuges, da diese ja im Falle eines ungebremsten Anhängers für das komplette Gespann verantwortlich ist. Durch diese Festlegung gibt es (bis auf die wenigen Ostprodukte) theoretisch keine ungebremsten Anhänger jenseits der 750kg Marke mehr, weil nicht zulassungsfähig (außer den gaaaanz wenigen per Einzelabnahme).
Theoretisch ist's möglich, jeden Anhänger an jedes Zugfahrzeug zu basteln - deshalb die Begrenzung des Anhängergewichtes, alldieweil unlösbare Gespanne gibt es keine, selbst die Autotransporter, die aller wahrscheinlichkeit erst kurz vor der Verschrottung voneinander gelöst werden, bestehen aus zwei Fahrzeugen und sind theoretisch untereinander austauschbar...
In der DDR wäre die Umsetzung der EU-Vorgabe früher oder später auch gekommen, unabhängig von den TSA mit ihren 900kg, die ja eh nur hinter Zugfahrzeugen der FFW oder der Hilfsdienste zum Einsatz gekommen sind. (der TSA ist jetzt spontan der einzige Anhänger der mir einfällt, der die 750kg-Marke ungebremst überschreitet)
Leider ist es so, dass Anhängelasten z.T. sehr lasch gehandhabt werden. So kann es allein schon aus Unwissenheit bei der Zulassungsstelle passieren, dass eben auch nur 750kg "gebremst" eingetragen werden, weil sich irgendwer im Feld irrt oder entsprechende Werte gar nicht (korrekt) vorliegen. Da wird dann eben das genommen, was an Werten da ist (und das sind nunmal die 750kg als feste Größe). Zur Bereinigung solcher Daten hilft i.d.R. die Freigabe vom Hersteller, in dem Fall RFBZ als Nachfolger, Prüfbescheinigungen für derartige Anhängevorrichtungen und ein Gang zur DEKRA, bzw. TÜV oder GTÜ und wie die Vereine alle heißen...