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Autor Thema: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?  (Gelesen 4686 mal)

Offline RoBi

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auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« am: September 11, 2022, 07:51:59 »
Klar, gleich vorweg - es ist bestimmt schneller der Anhörungsbogen ausgefüllt, als diese Zeilen getippt.

Wurde auf BAB mit dem Ello geblitz, war über 80 km/h. Ist ja Wohnmobil, darf ich gemäß
Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO)
§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.


100 fahren. Nun steht aber im Bescheid "LKW Robur". Ist aber als Womo zugelassen.

Meine Frage: Ab in die Tonnen, oder ist man verpflichtet, auf diesen Behördenfehler reagieren?
Ich bin dann mal weg....

Online Toni

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #1 am: September 11, 2022, 08:06:43 »
Na logischerweise darauf reagieren. Sollte auch so dabei stehen, dass man entweder Widerspruch einlegen oder zahlen muss.
Welche Höchstgeschwindigkeit steht denn im Schein?

Offline msTrabant

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #2 am: September 11, 2022, 11:06:28 »
Ich würde erst auf den Bußgeldbescheid reagieren. Erfahrungsgemäß und auch so der O-Ton meines Rechtsbeistandes, durchläuft dieser Prozess ziemlich automatisch und Widersprüche werden leider gar nicht Ernst genommen bis ein Richter drüber sieht. Hier in Leipzig zumindest gibt es immer eine Durchwahl von der Sachbearbeiterin. Die kann man anrufen und früher zumindest auch im Büro aufsuchen um Beweismittel zu sichten.

Offline Feuerwehrmann

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #3 am: September 11, 2022, 11:35:56 »
Hallo RoBi
Eine amtliche Bestätigeng wie schnell der LO rennt,das ist doch mal was.
 
schönen Sonntag der Feuerwehrmann

Offline Florian_kommt

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #4 am: September 11, 2022, 14:32:21 »
Ich denke, entscheidend ist, was in deinem Fahrzeugschein steht. Außerdem ist es doch relativ ungewöhnlich, daß LKW extra geblitzt werden. Ich kenne keinen LKW, der auf der Autobahn wirklich "nur" 80 fährt...eher so bis zu 92 (lt. GPS in meinem Auto und mein Tachos zeigt dann schon fast 100 an). Und selbst auf Bundesstrassen wird kaum 60 gefahren trotz >7,5t
War an der Stelle vielleicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Offline RoBi

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #5 am: September 11, 2022, 19:22:39 »
Ein wenig hat mich der Blitzer auch gewundert. Ich vermute, der ist extra für LKWs gebaut. Steht auf der A2 auf der rechten Seite.

Bin die Strecke jetzt dreimal Gefahren, beim ersten mal hat es geblitzt, beim zweiten und dritten Mal habe ich gegrüßt. Es hat aber leider nicht mehr geblitzt. Seltsame Sache.

Das witzigste ist, es steht drin, ich möchte mitteilen wer der Fahrer ist, weil ich kann es ja nicht sein. Diese Formulierung begreife ich überhaupt nicht.

Na, ich habe jetzt einfach mal per E-Mail geantwortet, dass ich keinen LKW habe. Vor zwei Jahren bekam ich ein Knöllchen auf mein Robur-Kennzeichen, Marke Toyota.  ???
« Letzte Änderung: September 11, 2022, 19:25:27 von RoBi »
Ich bin dann mal weg....

Offline Florian_kommt

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #6 am: September 12, 2022, 13:31:19 »
Naja, die "nette" Behörde geht davon aus, daß es ein LKW war, den die da geblitzt hatten und damit nicht der Inhaber der Spedition wahrscheinlich nicht selber fährt. Da sollteste denen beibringen, daß es eben kein LKW ist, du selber gefahren bist und auf die von dir erwähnten Paragraphen verweisen.
Ich denke mal, die haben eben einfach nur in einer Art "Fliesbandarbeit" alle Rechnungen rausgeschickt. Die werden sich ja nicht bei hunderten von Fotos jeden Vorfall genauestens angucken...von daher...

Offline RoBi

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #7 am: September 14, 2022, 07:33:28 »
Hallo Florian. Hatte schon gedacht, die schauen sich vorher an, was das für ein Fahrzeug ist. Merken ja auch, wenn ein mit 100 geblitzter Sprinter mit über 3,5 Tonnen dabei ist. Sonst würde ja auch jedes andere Womo Post bekommen....

Na egal. Haben ne Mail von mir bekommen, ist nun hoffentlich erledigt. Mache mich erstmal los die Woche nach Andalusien. Hier wird mir zu kalt und einiges zu blöd.
Ich bin dann mal weg....

Offline Florian_kommt

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #8 am: September 14, 2022, 19:14:30 »
Ähm....Mail? Geht das neuerdings auch? Ich dachte immer, entweder zahlen oder Anhörungsbogen zurück schicken.

Offline RoBi

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #9 am: September 15, 2022, 08:23:45 »
Naja, wird schon in die Hose gehen. Hab da immer so Glück mit den Behörden.
Wir haben privat nen Tesla . Der hat kein E-Kennzwichen und bekommt regelmäßig Perkknöllchen, weil er nicht als E-Auto anerkannt wird beim Parken. Widerspruch wurde abgelehnt. Wie soll man da noch nette Gedanken finden.

Ich warte noch auf den Tag wo es 55 Eur -Knöllchen gibt wegen Parken auf Platz an Ladestation. https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=15202

Okay, bin abgeschwiffen.

Es gibt auf dem Anhörungsbogen seltsamerweise keine Möglichkeit anzukreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird oder mit Begründung eben nicht. Sie gehen ja davon aus, dass ich nicht der Fahrer sein Kann und fragen nur, wer gefahren ist. Ich verstehe das nicht.

Und vermutlich kommt schön Post mit Fristen, während wir in Andalusien sind.

Sven und RoBi
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Offline Florian_kommt

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #10 am: September 16, 2022, 19:08:36 »
Na dann gute Fahrt und nicht zu viele Platten...

Offline RoBi

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #11 am: September 17, 2022, 09:11:03 »
Wird schon irgendwas brechen. Gehört dazu, und meistens in Frankreich. Na okay, Frankreich ist sowieso teuer. Passt schon :D
Ich bin dann mal weg....

Offline coolaf

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Re: auf der BAB mit Elo geblitzt - muss ich was unternehmen?
« Antwort #12 am: September 17, 2022, 14:19:11 »
Hallo
Ich hatte mal das gleiche Problem. A1 kurz vor dem Kreuz Leverkusen aus Richtung Dortmund kommend. An dieser Stelle ist 60 kmh für LKW über 3,5 T. Der Rest darf dort 80 kmh fahren.
Also bin ich auch vorschriftsmäßig 80 gefahren. Tja es hat schön geblitzt. Ich bekam dann einen Bußgeldbescheid, mit der Möglichkeit Einspruch zu erheben. Ich der Behörde also geschrieben das der Robur kein LKW ist, sondern ein BUS der auf Wohnmobil umgeschlüsselt ist, und ich damit dort auch dann 80 kmh fahren darf.
Antwort vom Sachbearbeiter war das daß nichts am Sachverhalt ändert, und ich die Strafe inklusive Punkt zahlen muss.
Daraufhin habe ich meine Zulassung kopiert, den passenden Gesetzestext dazu auch. Das an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet mit der Frage ob er das schon mal gelesen hat, und das es sehr wohl was am Sachverhalt ändert. Hab nie wieder was von denen gehört.  Fahre da aber jetzt im 60 kmh um mir den Stress zu ersparen.
Gruß Olaf
äääähh da fällt mir erst mal nix ein.

 

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