Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: RoBi am September 11, 2022, 07:51:59
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Na logischerweise darauf reagieren. Sollte auch so dabei stehen, dass man entweder Widerspruch einlegen oder zahlen muss.
Welche Höchstgeschwindigkeit steht denn im Schein?
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Ich würde erst auf den Bußgeldbescheid reagieren. Erfahrungsgemäß und auch so der O-Ton meines Rechtsbeistandes, durchläuft dieser Prozess ziemlich automatisch und Widersprüche werden leider gar nicht Ernst genommen bis ein Richter drüber sieht. Hier in Leipzig zumindest gibt es immer eine Durchwahl von der Sachbearbeiterin. Die kann man anrufen und früher zumindest auch im Büro aufsuchen um Beweismittel zu sichten.
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Hallo RoBi
Eine amtliche Bestätigeng wie schnell der LO rennt,das ist doch mal was.
schönen Sonntag der Feuerwehrmann
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Ich denke, entscheidend ist, was in deinem Fahrzeugschein steht. Außerdem ist es doch relativ ungewöhnlich, daß LKW extra geblitzt werden. Ich kenne keinen LKW, der auf der Autobahn wirklich "nur" 80 fährt...eher so bis zu 92 (lt. GPS in meinem Auto und mein Tachos zeigt dann schon fast 100 an). Und selbst auf Bundesstrassen wird kaum 60 gefahren trotz >7,5t
War an der Stelle vielleicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
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Naja, die "nette" Behörde geht davon aus, daß es ein LKW war, den die da geblitzt hatten und damit nicht der Inhaber der Spedition wahrscheinlich nicht selber fährt. Da sollteste denen beibringen, daß es eben kein LKW ist, du selber gefahren bist und auf die von dir erwähnten Paragraphen verweisen.
Ich denke mal, die haben eben einfach nur in einer Art "Fliesbandarbeit" alle Rechnungen rausgeschickt. Die werden sich ja nicht bei hunderten von Fotos jeden Vorfall genauestens angucken...von daher...
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Ähm....Mail? Geht das neuerdings auch? Ich dachte immer, entweder zahlen oder Anhörungsbogen zurück schicken.
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Na dann gute Fahrt und nicht zu viele Platten...
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Hallo
Ich hatte mal das gleiche Problem. A1 kurz vor dem Kreuz Leverkusen aus Richtung Dortmund kommend. An dieser Stelle ist 60 kmh für LKW über 3,5 T. Der Rest darf dort 80 kmh fahren.
Also bin ich auch vorschriftsmäßig 80 gefahren. Tja es hat schön geblitzt. Ich bekam dann einen Bußgeldbescheid, mit der Möglichkeit Einspruch zu erheben. Ich der Behörde also geschrieben das der Robur kein LKW ist, sondern ein BUS der auf Wohnmobil umgeschlüsselt ist, und ich damit dort auch dann 80 kmh fahren darf.
Antwort vom Sachbearbeiter war das daß nichts am Sachverhalt ändert, und ich die Strafe inklusive Punkt zahlen muss.
Daraufhin habe ich meine Zulassung kopiert, den passenden Gesetzestext dazu auch. Das an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet mit der Frage ob er das schon mal gelesen hat, und das es sehr wohl was am Sachverhalt ändert. Hab nie wieder was von denen gehört. Fahre da aber jetzt im 60 kmh um mir den Stress zu ersparen.
Gruß Olaf