73438 Beiträge in 9020 Themen - von 3608 Mitglieder - Neuestes Mitglied: Kathi_1985

collapse

Autor Thema: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot  (Gelesen 40493 mal)

Offline RoBi

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 2316
  • Fahrzeug: LD 2002 A (ex-Mz) mit Womo-Aufbau
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #50 am: März 15, 2015, 10:15:24 »
Hallo Jens,

nun, ich war der Meinung, dass ich hinter meinem kleinen LKW Combo am Sonntag auch keinen Hänger haben darf. Auch wenn unter 3,5 Tonnen. So hatte ich das verstanden.

(Außer, ich transportiere einen Apfel)  :D

Sven und RoBi
Ich bin dann mal weg....

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #51 am: März 15, 2015, 10:36:47 »
Aber nur mit Genehmigung ;)  :P

Hast Recht Sven, Lkw mit Anhänger unterliegen keiner Gewichtsbeschränkung, d.h. auch der Combo mit Spezialfahrzeug zur schnellen Eigentumsübertragung ist betroffen. Ist aber unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes auch durchaus nachvollziehbar und definitiv gerechtfertigt. Auch die Fachkräfte in dieser Branche müssen mal frei haben!

Offline Franken Ello

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
  • Fahrzeug: LO 23002 AKSF/MIII
  • PLZ: 97258
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #52 am: März 15, 2015, 10:52:19 »
Ahoj,
laut LaRa ist die, von der Behörde ausgestellte, Befreiung ohne Einschränkung Bundesweit gültig. Hab ich so schriftlich bekommen. Über die Verwaltungskosten läßt sich sicherlich streiten. 150€ für 10 min Schreibarbeit , 1 Dienstsiegel. 900 € Stundensatz könnt ich bei meinen Kunden nicht durchsetzen :mad:

Gruss
Carsten
Weil Mann sonst kein Spielzeug hatt.

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #53 am: März 15, 2015, 11:12:59 »
Kurzere Hinweis zu Ana: Meine Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Gifhorn) bestätigte mir auf Nachfrage, dass eine von ihr erstellte Befreiung vom Sonntagsfahrverbot bundesweit gilt. Also keine Beschränkung nur auf Niedersachsen. Das war mir wichtig, deshalb hatte ich diesbezüglich explizit nachgefragt.

Offline drehrumbiene

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1031
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #54 am: März 15, 2015, 18:16:22 »
Hi  ich komme da immer noch nicht so richtig mit !

In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).
Ich werde mal bei der Rennleitung nachfragen wie die das sehen .

Gruß Uwe

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #55 am: März 15, 2015, 18:23:56 »
Zeich mal!

Offline andrehh

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 461
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #56 am: März 15, 2015, 18:29:59 »
In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).

Die 49. ist eine Ausnahmeverordnung zur StVZO, nicht zur StVO. Das sind zwei Paar Schuhe.

 
Das Leben ist kein Ponyhof

Offline LAK1-Med

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
  • Fahrzeug: LO 2002-AFC 5; LO 2002-AFC 6
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #57 am: März 15, 2015, 18:37:20 »
Das sind doch die generellen Vorraussetzungen die das 07-Kennzeichen mit sich bringt, nur aus diesen Gründen darf das Fahrzeug überhaupt bewegt werden. Eine Befreiung vom Sonntagsfahrverbot bringt das bisher nicht mit sich, oder gibts da was neue? o.O
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #58 am: März 15, 2015, 18:41:44 »
Klar kann man mit 07 zum Oldtimertreffen fahren, aber eben nicht an Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien nicht sonnabends tagsüber auf fast allen wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen, jedenfalls nicht wenn man das entsprechende Fahrzeug / Gespann fahren möchte.

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #59 am: März 15, 2015, 19:03:03 »
Hi  ich komme da immer noch nicht so richtig mit !

In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).
Ich werde mal bei der Rennleitung nachfragen wie die das sehen .

Gruß Uwe

Ich übersetze mal:

Fährst Du mit dem roten Kennzeichen in den Wald Holz holen, oder zum Kieswerk Sand holen, dann ist das ein grober Verstoss gegen das rote Schildchen und unter Umständen ein Grund selbiges einzuziehen!

Daher auch H in aller Regel die bessere Variante!

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #60 am: März 15, 2015, 19:12:34 »
Du könntest Dich beim Holz, Sand oder Kiesholen damit rausreden, dass Du eine Probefahrt machst bei der Du das Fahrzeug unter echten Einsatzbedingungen testen möchtest, also unter Last. Das kann Dir niemand verwehren. Ist ja schließlich ein LKW. Wie oft man allerdings so etwas testen sollte, möchte ich jetzt nicht bewerten.

Offline drehrumbiene

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1031
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #61 am: März 15, 2015, 19:16:13 »
Hab gerade mit meinem Kollegen gesprochen er fährt mit W50 auf H Nummer zugelassen  mit Hänger auch Sonntags auf der Autobahn rum.
Er arbeitet bei einem Abschleppdienst bei dem täglich die Rennleitung auf der Matte steht ! Er sagt das die 07 und H vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind ebenso  von Maut und Umweltzonen (nach Aussage der Polizei )

Wie schon gesagt das 07 und H wird extra für Oldtimer ab 30 Jahre zugeteilt beim 07 für Fahrten zu den Oldtimertreffen. Oldtimertreffen finden nun mal Samstag Sonntag statt ,ich habe hier in Strahwalde beim Treffen noch keinen gesehen der nicht Sonntag Mittag wieder heim gefahren wäre und von diesbezüglichen Problemen habe ich auch noch nichts gehört.

@Caro hier geht's ums Sonntagsfahren nicht um Holz oder Sand holen ! Nicht Äppel mit Birnen vergleichen.( wobei du in deinem  Falle auch Recht hast) .

Gruß Uwe

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #62 am: März 15, 2015, 19:27:29 »
...also mal quer gelesen in den Voraussetzungen für's 07er kann ich erstmal keine Befreiung von § 30 StVO erkennen. Allerdings wird das 07er u.a. für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen ausgegeben, d.h. dem Gesetzgeber ist da durchaus bekannt, dass diese in aller erster Linie am Wochenende stattfinden.

Grundsätzlich steht im Gesetz nicht, was erlaubt ist, sondern das was verboten ist. Da Fahrten zu und von Oldtimerveranstaltungen mit dem 07er ausdrücklich erlaubt sind, würde ich das auch so interpretieren, dass mit 07er Kennzeichen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ausgenommen ist, genau so die Ferienreiseverordnung, denn Schutzgedanke des 30er StVO ist ja nunmal die Arbeitszeit und Ausnahmegenehmigungen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen werden in aller Regel erteilt.

Ich würde mit 07er nix machen, lediglich mal einen Blick in Richtung HK68 und daran angehängte Anhänger werfen  :laugh:  :police:

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #63 am: März 15, 2015, 19:48:40 »
Meine Ausführungen zum 07er waren eher allhemein gehalten, es gibt nicht wenige Leute, die da schon massive Strafen gezahlt haben. Es ist auch ein absolute Irglaube, dass man sich mit absurden Ausreden da von den recht engen Grenzen entfernen kann, aber das muß jeder für sich entscheiden!

Im Gesetz zu den roten 07er Nummer steht nix, daher wäre es nur eine Länderentscheidung.
Auch hier ist der Gesetzgeber sicher auch eher nicht davon ausgegangen, dass es so viele Leute gibt, die Privat einen (oder mehrere) LKW ihr eigen nennen! Vorteil des roten Kennzeichen ist ja dass dafür eben vereinfachte Vorschriften gibt und dieses eben für mehrere Fahrzeuge gilt, jedoch eben der Rahmen für die Nutzung extrem eng ist!

Wie auch immer wird man sich gedulden müssen, was nun wirklich mal passiert. Es gibt ja auch Aussagen von Mitarbeitern des Bundesverkehrsministerium die der Meinung sind, dass sowohl Sonntags- wie auch Ferienreisezeitverordnung nur für gewerbliche Nutzung zählt.
Diese Aussage wäre logisch und wünschenswert, nur müßte das dann auch einmal jemand so in ein Gesetz packen, weil Auslegungssachen und Meinungen nicht viel mehr wert sind, wie so ne Rolle Toilettenpapier.

Offline drehrumbiene

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1031
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #64 am: März 16, 2015, 12:23:48 »
Hi hab heute bei der Autobahnpolizei in Bautzen angefragt. Erste Antwort ja sie fahren doch zu einem Oldtimertreffen (ja) dann sollte das Sonntagsverbot nicht zu treffen aaaber wir fragen noch mal speziell nach.
Bei meinem Rückruf hieß es dann, ja wenn sie über 7,5 t kommen müssen sie eine Ausnahmegenehmigung haben egal ob 07 oder H.

Also hat CGM leider Recht.

Was sich mir nach wie vor nicht erschließt wie Chrischan auch schreibt ist das die 07 nur für den Zweck der Oldtimerei ausgegeben werden. Man darf nix transportieren, normal sollte damit das Sonntagsfahrverbot außer Kraft sein .

Aber wie das immer so ist, es betrifft viel zu wenige Leute als das sich darüber jemand der Gesetzgeber Gedanken drüber machen würde.

Mein W50 Kollege staunte auch nicht schlecht bisher wurde er mehrfach kontrolliert und mit dem Hinweis zu einem Treffen zu fahren weitergeschickt.

Gruß Uwe

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #65 am: März 16, 2015, 12:53:18 »
@drehrumbum

Jede andere Antwort wäre auch verwunderlich gewesen, weil es dazu eben keine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gab!

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #66 am: März 16, 2015, 17:07:38 »
Das ist trotzdem strittig - Grundsatz - im Gesetz steht, was verboten ist, Oldtimerveranstaltungen sind i.d.R. am Wochenende und dafür werden die Kennzeichen ausgegeben (Zweckbindung), explizit auch für Lkw >7,5t.

Ich würde das drauf ankommen lassen und mir schon mal einen pfiffigen Anwalt suchen, der bis vor's OLG geht nötigenfalls.

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #67 am: März 16, 2015, 17:37:43 »
Hallo Crischan, dass gerade Du hier Interpretatiosnmöglichkeiten hinsichtlich einer klar definierten Rechtslage bezüglich des Sonntagsfahrverbots machts, verwundert mich sehr.

Ich sehe hier keinen Spielraum. Klar darfst Du u.a. mit 07 zu Oldtimerveranstaltungen fahren. Das will Dir niemand verbieten. Aber von dem Umstand abzuleiten, dass diese Fahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot per se befreit sind, nur weil die Treffen oft auf Sonn-und Feiertagen fallen und es somit zu Konflikten bei An-, Ab-, Aus- und Rundfahrten mit dem Sonntagsfahrverbot kommen kann, halte ich für absolut abenteuerlich.

Immerhin hat die Exekutive ja reagiert, da Sie Dir auf Antrag auch die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot gewährt, wenn Du vorgibst, eine Oldtimerveranstaltung zu besuchen. Das gabe es ja vor 07 und H auch nicht.

Ich weiß nicht, ob das stimmt aber in Pütnitz soll die Polizei massenhaft LKW-Fahrer beim Ostfahrzeugtreffen anfang Juli abkassiert haben, die sonntags mit ihrem LKW nach Hause fahren wollten. Ich habe das nur gehört, vielleicht, weiß ja jemand was Genaueres. Ferner haben viele Veranstalter die Problematik bezüglich des Sonntagsfahrverbots erkannt und erlauben Dir den Aufenthalt bis zum nächsten Tag, wenn das Fahrverbot nicht mehr gilt.




Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #68 am: März 16, 2015, 17:40:30 »
Das ist trotzdem strittig - Grundsatz - im Gesetz steht, was verboten ist, Oldtimerveranstaltungen sind i.d.R. am Wochenende und dafür werden die Kennzeichen ausgegeben (Zweckbindung), explizit auch für Lkw >7,5t.

Warum solltes das strittig sein?

Die rote Nummer erleichtert doch nur das bewegen für Fahrzeuge, ohne dass sie dafür angemeldet werden müssen. Dies sowohl als 06, wie eben auch als 07. Mehr geben die Kennzeichen nicht her und es gibt bestimmt auch einige Leute hier im Forum, die bei Kontrollen in Wohnortnähe schon schlechte Erfahrungen machen durften.
Weder im Gesetz, noch in einer Duchführungsverordnung zur Vergabe steht dazu geschrieben, dass Sonntags- und Ferienreisebeschränkungen durch die Vergabe aufgehoben werden. Genau dafür wurde ja die Möglichkeit geschaffen, sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen.
Letztlich ist es aber in der Tat die Alleinige Entscheidung, ob man mit dem überschaubaren Risiko leben möchte und einfach fährt, oder auch nicht! ;)

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #69 am: März 16, 2015, 17:53:29 »
Caro40 har recht. Riskiert man es oder nicht. Hängt man den Anhänger an die eingetragene HK68 oder nicht. Es immer das Selbe.

Trotzdem würde mich mal interessieren, ob jemand irgendwelche Erfahrungen bezüglich sagen wir mal gründlichen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde bezüglich Blaulichtern auf privaten Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichennutzung bei Treffen, Einhaltung des Sonntagsfahrverbots etc. selbst gemacht hat. Ich habe immer nur Geschichten gehört und wenn ich nachgefragt habe, kam dann nichts Konkretes.

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #70 am: März 17, 2015, 00:55:06 »
... es steht auch nicht drin,  dass Ausnahmen bzgl.  Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht aufgehoben werden.  Vom Grundsatz her,  muss ein Gesetz eindeutig und unmissverständlich sein und ich erkenne zwei Lesearten,  d. h.  Raum für Interpretationen,  Gummi.  Im Gegensatz zur HK,  das ist eindeutig :)

Offline lura

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 320
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #71 am: März 17, 2015, 06:33:45 »
Auf IFA-Tours würde lang und breit über das wegfahren von Pütnitz berichtet. Bei Interesse da mal lesen, was so gehen kann
Gewinne Zeit durch Langsamkeit

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #72 am: März 17, 2015, 06:46:58 »
Mit der HK bin ich noch nicht ganz durch. Ich werde das in den nächsten Wochen, mit meinem amtlich anerkannten Sachverständigen mal besprechen. Das die HK69 technisch einwandfrei den Dienst versieht, sthet ja außer Frage. Das Schreiben aus den 70igern nennt Sicherheitsbedenken, die dort allerdings nicht näher erläutert wurden.

Das heißt, hier könnte ein berechtigter Sachverständiger vielliecht mit zusätzlichen Sicherheitshinweisen, die in die Papiere eingetragen werden müssen, die im 70iger Jahre Schreiben genannten Sicherheitsbedenken "overrulen". Z. B. ein Spruch wie: "Es ist besonders drauf zu achten, dass im gekuppelten Zustand der Sicherungssplint ordungsgemäß sitzt." und: " Aufgrund von Quetschgefahr soll das Einkuppeln durch manuelles Einhänger der Zugöse in die Kupplung erfolgen. Automatisches Einkuppeln ist nicht gestattet." Sind nur Beispiele, die ich mir jetz mal auf die Schnelle ausgedacht habe, die aber den Kern des Problems treffen.

Solche Sprüche gibt es bei Bauwagen, Wohnwagen etc auch in Bezug auf Öfen, die Beifahrtantritt ausgemacht werden müssen, Stützen die eingezogen und gescihert werden müssen usw. usw.

Ich werde das wie gesagt mit meinem Prüfer besprechen, wenn ich mir meine Rockinger eintragen lassen werde. Aber ich habe ja noch meinen LAK Ello, den ich dieses Jahr TÜV-fertig machen will, um ihn dann zu verkaufen. An dem Ello hwurde natürlich werksseitig eine HK68 verbaut.

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #73 am: März 17, 2015, 06:50:14 »
Zu Lura: Danke für die Info. Ich werde das checken. Ich wollte immer mal nach Pütznitz zum Treffen, aber ich habe auch keinen Bock auf Stress.

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #74 am: März 17, 2015, 12:26:34 »
Ich finde das echt amüsant ;) 

Wirklich eindeutige Dinge werden in Abrede gestellt, es wird mit aller Macht hinterfragt und Energie dafür verschwendet, solche Sachen auf Teufel komm raus aufzuweichen um einen möglichen Handlungsspielraum zu bekommen, der schlussendlich sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung gehen kann und Dinge die tatsächlich wie Gummi sind, mehrere Möglichkeiten schon von der Lesart zulassen obwohl sie vom Grundsatz eindeutig und unmissverständlich sein müssen, werden hingenommen und der worst case wird förmlich heraufbeschworen ;D 

Das ist echt ein tolles Phänomen bei uns Deutschen  :laugh:

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...