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Autor Thema: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot  (Gelesen 40752 mal)

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #75 am: März 17, 2015, 20:17:20 »
Hey Chrischan, beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen bezüglich des Aufweichens und Gummis auf meine Aussage bezüglich des Suchens eines Hintertürchens für die zivile Nutzung der HK68?

Ja, und wenn wir schon beim Aufweichen sind: Gute Nachrichten!!! Das Sonntagsfahrverbot wurde aufgeweicht wie mir heute der Mann vom Landkreis Gifhorn fernmündlich bestätigte. LKW bis 3,5t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn Sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen. Also muss der Kollege nicht auf der Pritsche schlafen, sondern in seinem Wohnanhänger, wenn er seinen Ello abgelastet hat und einen Antrag auf Befreiung muss er auch nicht stellen.

Manchmal ist Auweichen und Gunni gut, meistens leider nicht

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #76 am: März 17, 2015, 20:27:09 »
Hey Chrischan, beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen bezüglich des Aufweichens und Gummis auf meine Aussage bezüglich des Suchens eines Hintertürchens für die zivile Nutzung der HK68?

Ja, und wenn wir schon beim Aufweichen sind: Gute Nachrichten!!! Das Sonntagsfahrverbot wurde aufgeweicht wie mir heute der Mann vom Landkreis Gifhorn fernmündlich bestätigte. LKW bis 3,5t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn Sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen. Also muss der Kollege nicht auf der Pritsche schlafen, sondern in seinem Wohnanhänger, wenn er seinen Ello abgelastet hat und einen Antrag auf Befreiung muss er auch nicht stellen.

Manchmal ist Auweichen und Gunni gut, meistens leider nicht

Aber Vorsicht, das gilt nur für die Bundesländer, welche die Ausarbeitung der Kommision auch wirklich umgesetzt haben!

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #77 am: März 17, 2015, 20:33:13 »
Hallo Caro30, bist Du dir Sicher? Davon hat der Mann von der Zulassungsstelle in Gihorn nichts gesagt. Somit gehe ich davon aus, dass ich in Niedersachsen mit meinem T3 LKW und Wohnwagen sonntags fahren darf. Weißt Du welche Bundesländern dem nicht zugestimmt haben bzw. wo es weiterhin verboten ist?

Offline XJPaul

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #78 am: März 17, 2015, 22:01:43 »
Ich weiß garnicht was es da zu grübeln gibt.
Steht alles da drin.
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Wer das umgehen will weil er einen Anhänger mitnehmen will braucht eine Außnahmegenemiging von der unteren Verkehrsbehörde.
Punkt.
Gruß XJPaul

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Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #79 am: März 17, 2015, 22:53:37 »
Das ist so nicht richitg, was Du sagst. Öffne bitte den link und schau Dir bitte an, was z. B. unter Punkt 1.6 steht. Das betrifft das Fahren von LKW bis 3,5t mit Wohnanhängern und ähnlichem. Wie bereits erwähnt, hat mir heute der zuständige Mensch meines Landratsamts (Kreis Gifhorn) auf Nachfrage fernmündlich auch noch bestätigt, dass LKW bis 3,5t mit einem Wohnwagenanhänger oder einem Freizeit/Sportanhänger tatsächlich nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen. Caro30 hat eingewandt, dass dies u.U. nicht für alle Bundesländer gilt. Für Niedersachsen gilt es auf jeden Fall, denn da liegt Gifhorn.

Ich habe vorsorglich noch mal den Menschen vom Landratsamt Gifhorn bezüglich der Frage angemailt, ob dies bundesweit gilt oder nicht. Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Am Telefon hatte mir der Mann nämlich nichts von einer Einschränkung erzählt. Morgen sind wir dann vielleicht schlauer. Du kannst ja mal Dein Landratsamt/Verwaltungsbehörde fragen, wie es in Deinem Bundesland diesbezüglich aussieht.


http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Verkehr_Logistik/Merkblatt_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf

Offline XJPaul

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #80 am: März 17, 2015, 23:17:27 »
Und? Wie schwer bist Du dann mit beiden Sachen? Nicht was in den Papieren steht sondern das tatsächlich Gewicht. :D
Gruß XJPaul

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Offline reini71

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #81 am: März 17, 2015, 23:40:51 »
es geht um LKW. Du kannst mitn 10t Womo auch an Feiertagen und Sonntags fahren.
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #82 am: März 18, 2015, 06:10:17 »
Es zählt das zuässige Gesamtgewicht und die Fahrzeugart, die in den Papieren eingetragen ist. Bei der von mir genannten Regelung darf das Zugfahrzeug das zul. Gesamtgewicht 3,5t nicht überschreiten. Der Wohnwagen hintendran unterliegt komischerweise keine Gewichtsbeschränkung, natürlich darf man an das Zugfahrzeug nur das dranhängen, was es auch ziehen darf.

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #83 am: März 18, 2015, 08:43:29 »
Hallo Caro30, bist Du dir Sicher? Davon hat der Mann von der Zulassungsstelle in Gihorn nichts gesagt. Somit gehe ich davon aus, dass ich in Niedersachsen mit meinem T3 LKW und Wohnwagen sonntags fahren darf. Weißt Du welche Bundesländern dem nicht zugestimmt haben bzw. wo es weiterhin verboten ist?

Und da sind wir wieder, ganz am Anfang  :(

Diese Regelung ist aus dem erarbeiteten Papier, von dem seit Anfang diesem T gesprochen wird. Sie wurde durch eine 2006 eingesetzte Expertengruppe erarbeitet und 2007 auf der Verkehrsministerkonferrenz beschlossen. Seitdem ist nichts weiter passiert, sprich es gibt eine Meinung der Bundesländer und im Gegensatz dazu ein Gesetz!
Viele Bundesländer haben dies umgesetzt, aber ICH bin mir nicht sicher, ob das wirklich von allen so umgesetzt ist, daher kann Dir der Mann aus Niedersachsen auch nur für Niedersachsen antworten!

Frag doch mal bei der BAG an, inwieweit diese Verstösse gegen das Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5t mit Hänger noch ahndet!

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #84 am: März 18, 2015, 12:08:07 »
@ Christian - nö, ging nicht um Dich im speziellen, dass war lediglich ne allgemeine Feststellung, das betrifft uns eigentl. mehr oder weniger alle, ich nehme mich da auch nicht raus - mir fiel es nur in dem Zusammenhang auf.

@ Caro, was hat das mit der BAG zu tun, ob die kontrollieren und ahnden oder nicht? Auch die Herren in Grau sind an Gesetze gebunden und solange da nix geändert ist, kann das doch maximal intern per Weisung geregelt werden...

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #85 am: März 18, 2015, 12:24:22 »
@ Caro, was hat das mit der BAG zu tun, ob die kontrollieren und ahnden oder nicht? Auch die Herren in Grau sind an Gesetze gebunden und solange da nix geändert ist, kann das doch maximal intern per Weisung geregelt werden...

Stimmt und wenn diese Anweisung bundesweit in Anwendung ist, dann wäre dies ein Zeichen dafür, dass dieses Vergehen (vermutlich) dann auch bundesweit über alle Landesgrenzen hinaus nicht mehr geahndet wird!
Im Gegensatz wäre die Aussage dass die BAG diese Verstösse sehr wohl noch ahndet ein Indiz dafür, dass es eben nicht bundeseinheitlich so gehändelt wird, nicht mehr aber vorallem auch nicht weniger, da diese Art der Verstösse bestimmt zu 2/3 durch die BAG zur Anzeige gebracht wird.

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #86 am: März 18, 2015, 15:27:36 »
Die BAG ist eine Behörde von insgesamt 18, die auf dem Gebiet mehr oder weniger aktiv tätig sind. Da haben wir 16 Länderpolizeien, eine Bundespolizei und die BAG. Keine hat gegenüber einer anderen Weisungsbefugnis, jedes Bundesland hat die Ahndung solcher Verstöße in eigener Hoheit. Daraus irgendwelche Rückschlüsse ziehen zu wollen, ist leider ein Irrglaube.

Diese Kleinstaaterei ist leider eines unserer Probleme in Deutschland, die gerade auf dem Gebiet der Verwaltung völliger Nonsens ist - aber nimm mal irgendeinem Fürsten einen Teil seiner Mact weg und zentralisiere sowas - huuuuh, da wird ein Aufschrei durch die politischen Amtsstuben gehen ;D ;D ;D

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #87 am: März 18, 2015, 15:41:02 »


Diese Kleinstaaterei ist leider eines unserer Probleme in Deutschland, die gerade auf dem Gebiet der Verwaltung völliger Nonsens ist - aber nimm mal irgendeinem Fürsten einen Teil seiner Mact weg und zentralisiere sowas - huuuuh, da wird ein Aufschrei durch die politischen Amtsstuben gehen ;D ;D ;D

Mach was Du denkst, der Chrischan hat ja immer Recht und einen  :angel:

Wenn eine Bundesbehörde seine Angestellten angewiesen hätte, ein Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5t mit Anhänger Bundeslandunabhängig nicht mehr zu bestrafen, dann hätte dies durchaus schon eine Aussagekraft!
Aber natürlich habe ich unrecht und bin zu blöd, Zusammenhänge zu erkennen ...

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #88 am: März 18, 2015, 17:28:58 »
Wenn eine Bundesbehörde ihre Bediensteten anweist, Dinge zu tun oder zu lassen, hat das keine rechtliche Folgen für Landesbehörden oder andere Bundesbehörden solange es keine gesetzliche Grundlage für oder gegen irgendwas gibt. Es ist doch gar nicht so schwierig? Solange die gesetzliche Grundlage besteht, muss (!!!) derartige Weisungslage von jeder obersten Dienstbehörde geschaffen werden denn eine Bundesbehörde ist gottseidank kein gesetzgebendes Organ in diesem Staat.

Sicherlich gibt es Richtungen, die eine derartige Anweisung erkennen lassen könnte, mehr allerdings auch nicht und es besteht selbst wenn ein solcher Erlass bspw. für die BAG gelten würde, keine rechtlich belastbare Grundlage, um gg. einen Bußgeldbescheid einer Landesbehörde vorzugehen. Wie das schlussendlich der entscheidende Richter sehen mag, steht auf einem anderen Blatt.

Etwas mehr Sachlichkeit und Professionalität wären manchmal echt wünschenswert.

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #89 am: März 18, 2015, 19:02:55 »
Also der zuuständige Sachbearbeiter im Landkreis Gifhorn muss mir schon sagen können, ob etwas aus seinem Aufgabenbereich bundesweit, europaweit oder nur bundesländerweit gilt. Die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot auf Antrag für den Besuch zu Oldtimerveranstaltungen gilt bundesweit, das hat er mir so gesagt, dann wird es auch stimmen.

Bei der Frage der generellen Befreiung von LKW bis 3,5t und WW hat der Mann keine Einschränkungen mir gegenüber geltend gemacht. Ich habe auch keine Einschränkungen von dem offiziellen IHK-Hannover Informationsblatt gesehen. Ein weiters Indiz, dass vorgenannte Befreiung bundesweit gilt. Dennoch habe ich gestern per Email explicit nachgefragt, habe heute aber noch keine Antwort erhalten.

Für Niedersachsen wissen wir es jetzt. Jetzt frag doch mal jemand bitte aus Meckpomm, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei seiner zuständigen Verwaltungsbehörde nach wie es mit der generellen Befreiung für LKW Gespanne bis 3,5t mit WW aussieht. Das ist bestimmt keine große Sache. Telefonieren und mal eine Email schreiben wird ja jeder kennen. Dann haben wir Informationen von Leuten, die es wissen müssen.


Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #90 am: März 18, 2015, 19:07:18 »
Etwas mehr Sachlichkeit und Professionalität wären manchmal echt wünschenswert.

Stimmt und dazu zählt eben auch richtig lesen!!!

Aber das möchtest Du ja scheinbar nicht!

Wenn das BAG das wirklich nicht mehr abstrafen würde, dann nur UNTER ABSPRACHE MIT DEN LANDESREGIERUNGEN, denn diese bzw. die untergeordneten zuständigen Bußgeldstellen sind für diese Verfahren nun einmal verantwortlich! Daher kann das BAG, schon rein rechtlich, nicht eigenmächtig auf die Anzeige verzichten, wenn die Verfolgung dieses Vergehen nicht durch eine Durchführungsverordnung auf Landesebene als nichtig eingestuft wird! Denn auch die Mitarbeiter der BAG, welche diese Verstösse ja nur aufnehmen und selbst nicht bestrafen, werden ganz bestimmt nicht Anzeigen schreiben, wenn die Verfolgung dieser Tatbestände durch die zuständige Bußgeldstelle grundsätzlich eingestellt wird!
Das hat auch nicht das Geringste mit angeblich 18 Behörden zu tun! Und wie ich auch klar und deutlich schrieb, wäre dieses Vorgehen der BAG ein ANZEICHEN dafür, dass das Papier durch ALLE BUNDESLÄNDER umgesetzt wurde!
Und auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest, bisher sind ca. 2/3 dieser Tatbestände durch das BAG bzw. Gemeinschaftskontrollen mit dem BAG zur Anzeige gebracht wurden!


Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #91 am: März 20, 2015, 22:12:54 »
Zitat: Auf IFA-Tours würde lang und breit über das Wegfahren von Pütnitz berichtet. Bei Interesse da mal lesen, was so gehen kann

Hallo Lura,

ich habe mir gerade auf ifa-tours die Kommentare zu den Polizeikontrollen bei dem letzten Ostmobiltreffen in Pütnitz durchgelesen. Das ist voll krass, was da beschrieben wird. Danke für die Info nochmal.

Ich kann jedem nur empfehlen, insbesondere den Leuten, die noch immer Blaulichter auf Ihren Fahrzeugen haben oder auf Kriegsfuß sind mit dem Themen Ladungssicherung und/oder Sonntagsfahrverbot für LKW, sich die Kommentare und Beschreibungen mal durchzulesen.


Offline Olaf

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #92 am: März 21, 2015, 07:43:06 »
Moin Moin

Ich hab mir das mal Interessehalber durch gelesen.
Schön das man auch meinen Kommentar zu Frau M ein
kopiert hatt.  ???

Ich lasse auf jeden fal die B Lichter drauf.
(Beide Autos)

Nur bei der Abdeckung lass ich mir für die Trachtengruppe was ein fallen.
 ;) :) :D ;D

Es gibt ja so kleine Mänchen , die in einigen Gärten stehen.  :laugh: :question:

Und bei der abfahrt hänge ich den Klapfix einfach an die VoPo.

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #93 am: März 21, 2015, 07:57:18 »
Für mich es schon einmal interessant zu erfahren, was da so abgeht, da ich immer mal nach Pütnitz zu dem Treffen fahren wollte und viele meiner Bekannten dort auch schon hingefahren sind.


Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #94 am: März 21, 2015, 08:18:26 »
@ Christian, der SB in Deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann Dir das auch sagen ;) Und wenn dann bundesweit (nur so zur Info)

Es ging darum, dass wenn eine Landes- oder Bundesbehörde irgendwelche Dinge anders handhabt als die andere, das  dabei keinerlei rechtswirksame Konsequenzen für die anderen draus erwachsen. Ich weiß nicht, was eine Durchführungsverordnung dort für'n Sinn macht zu einem bestehenden Gesetz?

Das beste Beispiel sind doch einige Bundesländer, die per Erlass des Innenministers von einer Ahndung bestimmter Tatbestände hinsichtlich des Sonntagsfahrverbotes absehen und damit die bestehende Gesetzeslage sozusagen aufweichen. Das ändert weder an der Durchführungs-VO irgendetwas noch am gesetzlichen Rahmen. Natürlich haben die das im Vorgriff auf eine zu erwartende Gesetzesänderung beschlossen, dummerweise läßt die auf sich warten. Andere Bundesländer sind da etwas engstirnig mit der Einstellung, dass Bundesgesetze nicht per Erlass aufgeweicht werden können und belassen eben alles beim alten. Inwieweit eine Bundesbehörde an Ländererlasse gebunden ist, kann ich nicht erkennen, denn der jeweilige Landesinnenminister ist lediglich seiner Bediensteten weisungsbefugt und ich kann mir nicht vorstellen, dass die BAG in Niedersachsen bis 3,5t + Anhänger fahren läßt und in Thüringen die Bußgeldkeule auspackt <= DAS funktioniert definitiv nicht!

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #95 am: März 21, 2015, 08:41:25 »
Hallo Chrischan,

jetzt versuch es bitte so zu erklären, dass ich es auch verstehe. Der zuständige Sachbearbeiter für die Befreiung von Sonntagsfahrverboten beim LK Gifhorn hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass Gespanne bis 3,5t beim Zugfahrzeug mit Wohnwagen/Sport/Freizietanhänger vom Sonntagsfahrverbot per se ausgenommen sind, so wie in dem Schreiben von der IHK Hannover dargelegt. 

Es geht hier nicht um die Frage, ob ein mit Strafe bedachter Tatbestand aus irgendwelchen Gründen nicht geahndet wird, so wie bei Haschisch, wenn die Menge zu gering ist oder bestimmten Schwangerschafts-abtreibungen.

Es geht hier darum,o b es legal ist, mit vorgenanntem Gespann sonntags durch die Gegend zu fahren oder nicht. Der Mann vom Landkreis Gifhorn hat ohne Einschränkungen ja gesagt.

Was sagst Du jetzt und heute? Ja oder nein?

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #96 am: März 21, 2015, 12:20:38 »
Ich kenne eine solche Regelung nicht, weder aus der StVO noch aus der zugehörigen Durchführungsverordnung.

Lkw > 7,5t und Lkw mit Anhänger (gewichtsunabhängig) fallen unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO - zumindest in Thüringen, denn hier gibt es keinerlei Erlasslage zur Nichtahndung derartiger Tatbestände.

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #97 am: März 25, 2015, 13:18:13 »
Heute ist dann auch die Antwort auf meine Anfrage an das BAG angekommen.

Aus dieser würde ICH erlesen, dass private Fahrten im gesamten Bundesgebiet mit LKW bis 3,5t und Anhänger nicht mehr geahndet werden, sondern nach dem Willen der Verkehrsminister diese Fahrten strafbefreit sind!

Interessant dabei ist die klare Aussage, dass auch das Bundeverkehrsministerium die Rechtsauffassung vertritt, dass Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht zur Beförderung von privaten Zwecken gilt!

Offline Olaf

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #98 am: März 25, 2015, 17:20:30 »
Danke caro30 für deine Anfrage  ;)

Aber wir 5einhalb tonner haben dan ja wie gehabt das Risiko.

Gruß  Olaf

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #99 am: März 25, 2015, 17:44:42 »
Danke caro30 für deine Anfrage  ;)

Aber wir 5einhalb tonner haben dan ja wie gehabt das Risiko.

Gruß  Olaf

Jain  >:(

Das Problem ist die unterschiedliche Sichtweise, was wieder die Frage aufwirft, warum ändert man es nicht?

Das BAG schreibt:

... Diese Regelung beschränkt den gewerblichen Güterverkehr an Sonn- und Feiertagen zugunsten des Personenverkehrs und des gleichmässigen Verkehrsflusses sowie im Interesse der Lärm- und Abgasverringerung. ...

und dann noch:

... Jedoch gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht für Beförderungen zu privaten Zwecken. ...

Vielleicht interpretiere ich das jetzt falsch, aber ich lese es so, dass nach Ansicht des Ministeriums also das Fahrverbot für private Fahrten nicht gilt. Nur so steht das leider nicht im Gesetz!
« Letzte Änderung: März 25, 2015, 21:17:33 von caro30 »

 

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