Robur - Forum

Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: cgm am März 13, 2015, 21:42:47

Titel: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 13, 2015, 21:42:47
Altes Thema, was immer wieder nervt: Robur-LKW will zum Treffen mit Anhänger fahren. Geht nicht, weil Treffen am Sonn-und/oder Feiertag beginnt (1. Mai / Himmelfahrt) und fast immer auch wieder endet.

Da ich keinen Bock auf Scherereien mit der Rennleitung und üppige Bußgelder habe, fragte ich beim Landkreis Gifhorn nach der Möglichkeit zur Befreiung vom sog. Sonntagsfahrverbot nach.

Ist kein Problem, weil ich ja ein historisches Fahrzeug habe und ich ein Trefffen besuchen möchte. Das würde mein Landkreis als Begründung akzeptieren. Würde mich pro Einzelgenehmigung EURO 54,00 inkl. Auslagen kosten und sollte zwei Wochen vor der geplanten Sonntagsfahrt beantragt werden. Die Genehmingung könnte auch für mehrere Fahrzeuge gelten und würde pro Fahrzeug 25% Aufschlag kosten.

Nach einer Dauergenehmigung für das komplette Kalenderjahr habe ich nicht gefragt, so etwas soll es aber auch geben, so wie ein Dauerfahrbefehl bei der Bundeswehr. Ich werde diesbezüglich meinen Landkreis mal befragen.

Hat jemand Erfahrungen von Euch mit der Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot gemacht? Was kostet das bei Euch? Hat jemand eine Dauergenehmigung? Bitte um Rückinfo. Danke und Gruß Christian
 
 
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: drehrumbiene am März 13, 2015, 22:30:36
Hi bei 07  spielt das normal keine Rolle ist ja schon eine Ausnahmegenehmigung an sich nur für Oldtimertreffen etc . Hab damit noch nie Probleme gehabt. Gruß uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 07:09:18
H, 07 und 06 sind kein Freibrief für die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot. Soviel habe ich schon gelernt. Allerdings wirst Du vielleicht gar nicht erst angehalten oder die Rennleitung drückt ein Auge zu.

Ein Bekannter musste vor einigen Jahren diese Erfahrung mit seinem G5 Werkstattkoffer auf der Heimfahrt von einem Treffen, natürlich am Sonntag, machen. Er wurde zweimal angehalten. Das erte Mal konnte er sich mit dem H herausreden, das zweite mal nicht. Da gab es dann richtig Ärger.

Sonntagsfahrverbot ist keine Frage der Zulassung, sondern der Fahrzeugart mit der Du Dich durch Deutsche Lande bewegst. Wirst Du erwischt, soll das wohl um die 400 bis 500 EURO kosten, Punkte gibt es glaube ich auch.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 07:20:23
In Niedersachsen ist's doch per Erlasslage geregelt, dass Verstöße nach den geplanten und beschlossenen Änderungen in der StVO nicht geahndet werden. Da müßte man nur in Erfahrung bringen, ob der Erlass nicht aufgehoben wurde. Alles was über die Ländergrenzen hinaus geht, brauchste diese Ausnahmegenehmigung.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Olaf am März 14, 2015, 07:27:37
Moin moin

Interesantes tehma

Ich dachte mit H und unter 7,5t sind wir davon nicht betrofen.

Ich bin ja auch schon des öfteren in West und Ost am So angehalten worden.
(mit Klapfix)

Und da war nie was .

Gruß
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 07:46:00
Du bist mi H genauso betroffen wie mit ohne H, 07, 04 und 06. Jeder LKW, der einen Anhänger ziehen will, fällt unter das Sonntagsfahrverbot. Egal, was der LKW für eine Gesamtmasse hat. Klar, ohne Anhänger gilt die 7,5t Regel, da hast Du beim Robur kein Problem mit dem Sonntagsfahrverbot. Mit Anhänger schon. LKW ist dabei wichtig. Wohnmobile fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot.

Ich frage mich, wie all die Leute am 01. Mai 2015 nach Hartmannsdorf zum Treffen ins dortigen LKW-Museum fahren? Da müssten doch genug LKWs über 7,5t und LKWs mit Anhänger hinfahren. Da könnte die Polizei vermutlich richtig abkassieren.

Oder was ist mit dem Osterfeuertreffen in Trechwitz? Alles Wohnmobile oder Busse bzw. der Anhänger bleibt zu Hause?
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 08:18:40
Hallo Chrischan,

dem Mann vom Landkreis Gifhorn, hat von so einer Erlasslage nichts erwähnt. Ich will am 10. Mai 2015 nach Hannover (Landeshauptstadt Niedersachsen) zu einem Militärfahrzeugtreffen fahren, welches im dortigen Straßenbahnmuseum stattfindet. Ich wollte da mit zwei LKW Gespannen hinfahren. Robur mit HL10.00 und T3 mit Anhänger 0,5t.

Das hatte ich dem Mann vom Landkreis auch so mitgeteilt. Wenn das so ist, wie Du es erwähnt hast, müsste ich mir da natürlich überhaupt keine Sorgen machen und würde etwas über 60,00 EUR an Geld sparen.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 08:47:41
Sonntagsfahrverbot ist keine Frage der Zulassung, sondern der Fahrzeugart mit der Du Dich durch Deutsche Lande bewegst. Wirst Du erwischt, soll das wohl um die 400 bis 500 EURO kosten, Punkte gibt es glaube ich auch.

Richtig gestellt (für private selbstgewählte Fahrten):

120€ zzgl. Bearbeitungsgebühren
kein Punkt

Wenn der T3 auch eine LKW-Zulassung hat, fällt er unter das Fahrverbot, egal was da hinten für ein Gewicht dranhängt!
Wobei bei den Kleintransportern noch wichtig ist, geschlossen oder Scheiben! Hat er Scheiben ist das Risiko erheblich geringer, weil dann im Vorbeifahren nicht ersichtlich ist, was er für eine Zulassung hat, also wird die BAG (Polizei ja eher seltener) denn auch auf der Strecke bei Verglasung eher nicht rausziehen!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 08:59:31
Christian - google mal nach den Erlassen, einige finden sich im Internet, u.a. auch der von Niedersachsen. Das Dir der Mann vom StVA dazu nichts gesagt hat ist durchasu verständlich, regelt der Erlass lediglich in Vorgriff auf die StVO-Änderung (die bisher nicht durchgesetzt wurde) die Ahndung solcher Delikte auf Landesebene. Die Gesetzeslage bleibt ja weiterhin bestehen und ist auf Landesebene auch nicht kippbar - die StVO ist ein Bundesgesetz und damit die Damen und Herren im Reichstag zuständig. Die allerdings interessiert das nicht - da gab es schon x-Versuche, das endlich mal in der StVO neu zu verfassen...

Da würde u.U. eine Anfrage an einer der Autobahnpolizeidienststellen hilfreich sein!

Meines Wissens betrifft das Niedersachsen, Hamburg, Bremen, bei Schleswig-Holstein bin ich mir nicht sicher, ob die das damals nicht ähnlich geregelt haben? Thüringen definitiv nicht, eine entsprechende Anfrage hatte ich anno dazumal gestellt inkl. ausführlicher Antwort vom Ministerium für Bau und Verkehr...

Die Frage ist halt, so Du den Erlass vom niedersächsischen Innenminister findest, ob er noch Gültigkeit hat oder zwischenzeitlich aufgehoben wurde?
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 09:25:35
NRW und Bayern haben das auch umgesetzt... ein paar Bundesländer sahen keinen Handlungsbedarf und warten darauf, dass irgendwann mal die StVO geändert wird. Seit dem sind 2 Novellierungen durch OHNE Neufassung - daran kann man sehr deutlich sehen, wie praxisorientiert unsere Damen und Herren Politiker zu ihren Taten stehen - es ist beschlossene Sache seit 2007 (!!!).

Gerade solche Kleinigkeiten sind immer wieder genau das Salz in der Suppe die mich bei jeder Wahl zweifeln lassen, ob diese Staatsform, diese Regierungsform, diese Arroganz der lenkenden Marionetten in diesem Staat tatsächlich die sind, für die ich mehr oder weniger täglich meinen Arsch auch gegen den Willen der breiten Masse hinhalten soll? Die einstimmige Beschlussfassung ist 7 1/2 Jahre her, alles schön, alles gut, wenn es denn tatsächlich auch umgesetzt worden wäre, denn die Erlasse sind auch nur eine halblegale Übergangslösung...

Dummerweise läßt sich dieser rote Faden tatsächlich durch sämtliche Bereiche in dieser Republik ziehen und reduziert man mal die halbdurchdachten Gesetzesvorlagen und -beschlüsse auf's Wesentliche, kommt Aktionismus und der tägliche Kampf um Machterhalt dabei raus - nicht mehr und nicht weniger... :-[
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 10:24:29
@Chrischan

Meines Wissens wurde aber auf dem damaligen Treffen auch nur halbherzig das alles abgehandelt und es lässt sich so auch nicht zu einem Gesetz formen, obwohl bei den derzeitigen Gesetzen ...

So wurde meines Erachtens in diesem Treffen die Änderungen für das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ja auch LKW bis 3,5t beschränkt, somit fallen die Robur also zum größten Teil nicht darunter! Noch schwammiger ist ja die Feststellung, dass dies nur für Wohnanhänger, oder Hänger für Sport- und Freizeittreffen zählt. Das ist wieder so schwammig, dass es da Auslegungsproblem geben dürfte, falls man das so gesetzlich festhalten würde! Grund dafür ist in der Tat eine längst überfällige Anpassung an die aktuelle Zeit, weil es wohl in der Praxis auch kein Unterschied macht, ob ein SUV da 2 Tonnen durch die Gegend zieht, oder ein Sprinter.
Da ist es in der Tat traurig, dass man dieses Problem zwar erkannt hat, eigentlich auch ein Einstimmiger Kompromiss durch eine extra eingesetzte Arbeitsgruppe gefunden ist, aber es seit über 7 Jahren nicht möglich war, diesen Kompromiss auf "richtige" Füße zu stellen!


Was aber in fast allen Bundesländern umgesetzt wurde, vermutlich weil damit wieder der schnelle € zu machen ist, ist die mögliche Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer-Treffen, die vor dieser Absprache eigentlich so nicht geplant war!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 10:44:29
Genau und das kostet Dich dann EURO 54.00 pro Treffen und pro Fahrzeug. 25% Aufschlag für weitere Fahrzeuge.

Hier ist der Link, den sich Interssierte mal durchlesen sollten.

http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Verkehr_Logistik/Merkblatt_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf (http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Verkehr_Logistik/Merkblatt_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: naviprofi am März 14, 2015, 10:49:35
  Ich kann es nur wiederholen, da ich ja im letzten Jahr den Behördenmarathon inkl. Prozess komplett durchlaufen habe.
Es gilt eben nicht die Klassifizierung im Fahrzeugschein, sondern die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges, so der Richterspruch. Schwierig wird es also, wenn ich einen Robur Kipper mit Anhänger fahren, denn dann kann man eindeutig auf eine gewerbliche Verwendungsmöglichkeit schließen. Ist halt reine Auslegungssache.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 10:56:17
Wenn Du damit zum Treffen nach Hartmannsdorf am 01.05.2015 fährst sicherlich nicht.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: gfoldie am März 14, 2015, 10:56:49
Ich hatte mich vor Längerem bei meinem Kumpel von der Autobahnpolizei erkundigt und dieser hatte mir gesagt dass das Sonntagsfahrverbot zu und von Oldtimertreffen nicht wirksam ist.Es ging damals um Fahrten mit einem W50LF.Wir sind immer nach Werdau und Rebesgrün mit etwa 10 Fahrzeugen aller Kategorien bis zum SIL157D470 und Tatra 318 8X8 gefahren und hatten nie Ärger.Das Gleiche auch zu Veranstaltungen wie Tag der Sachsen oder Tag der Vogtländer.Das Problem sind halt die,die sich nicht auskennen und meinen mit Uniform und Knarre die Herren über Alles auch ohne Hirn und Kenntniss der Gesetze und Vorschriften zu sein.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 11:13:50
Tja, genau so ist es. Mein Bekannter mit seinem G5 Werkstattkoffer hatte das erste Mal keine Problem bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg an einem Sonntag vom Treffen, das zweite Mal nicht. Da gab es Ärger.

Vielleicht sollten wir eine Petition an den Deutschen Bundestag richten mit der Bitte, sich um das Thema zu kümmern und zumindest Fahrzeuge mit H-Zulassung oder 07 vom Sonntagsfahrverbot zu befreien. Wir sind ja schließlich Wähler, die nochdazu mit ihrem eigenen Geld wertvolle Kulturgüter am Leben erhalten und damit anderen Menschen und uns natürlich auch viel Freude bereiten.

Was wäre ein Sachsen-Anhalt Tag ohne NVA-, Agrar-, IFA- und Russentechnik. Man müsste eigentlich mal bei diesen ganzen Treffen mit dem Hinweis fernbleiben, dass man Sonn- und Feiertags nicht an der Ausfahrt teilnehmen darf und überhaupt erst ab 22.00 Uhr wieder nach Hause fahren darf und dass somit das ganze Treffen eigentlich sinnlos ist.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 11:21:49
Ich hatte mich vor Längerem bei meinem Kumpel von der Autobahnpolizei erkundigt und dieser hatte mir gesagt dass das Sonntagsfahrverbot zu und von Oldtimertreffen nicht wirksam ist.Es ging damals um Fahrten mit einem W50LF.Wir sind immer nach Werdau und Rebesgrün mit etwa 10 Fahrzeugen aller Kategorien bis zum SIL157D470 und Tatra 318 8X8 gefahren und hatten nie Ärger.Das Gleiche auch zu Veranstaltungen wie Tag der Sachsen oder Tag der Vogtländer.Das Problem sind halt die,die sich nicht auskennen und meinen mit Uniform und Knarre die Herren über Alles auch ohne ... und ... der Gesetze und Vorschriften zu sein.

Nein, das Problem sind solche falschen Aussagen oder von falschen Interpretationen eben dieser!

Chrischan hat doch schon mehrfach das dafür zuständige Gesetz benannt, was auch von allen öffentlich einsehbar ist!
Hier ist das Sonntagsfahrverbot klar und eindeutig geregelt, Punkt!

Alles weitere sind reine Auslegungssachen der einzelnen Bundesländer oder ggfl. auch Behörden, welche Verstösse sie kontrollieren und bestrafen!

Im übrigen sollte man auch in Foren darauf achten, was und wie man schreibt und ob man sich das wirklich antun muß und sich der Beamtenbeleidung strafbar machen muß!

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 11:25:01
  Ich kann es nur wiederholen, da ich ja im letzten Jahr den Behördenmarathon inkl. Prozess komplett durchlaufen habe.
Es gilt eben nicht die Klassifizierung im Fahrzeugschein, sondern die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges, so der Richterspruch. Schwierig wird es also, wenn ich einen Robur Kipper mit Anhänger fahren, denn dann kann man eindeutig auf eine gewerbliche Verwendungsmöglichkeit schließen. Ist halt reine Auslegungssache.

Das Sonntagsfahrverbot hat aber nicht mit gewerblich oder privat zu tun, lediglich die Bestrafung ist emens, wenn ein Unternehmer einen Angestellten auffordert gegen das Fahrverbot zu verstossen!
Ansonsten gilt: 3 Richter -> 4 Meinungen
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 11:37:42
Es gibt in Deutschland keinen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Wäre auch schlimm, denn vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Dennoch sollten wir uns hier um eine sachliche Argumentation bemühen, auch wenn es manchmal schwer fällt, weil doch bei der Erörterung strittiger Sachverhaltre ziemlich viel Emotionen im Spiel sind.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: gfoldie am März 14, 2015, 12:16:05
Ich bin eigentlich kein Freund von solchen Aussagen-aber Caro30 hat sich schon öfter als besonders schlau"(???!!!) in diesem Forum erwiesen um nicht zu sagen unmöglich gemacht!! Leider!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 12:40:43
Zitat
§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
   1.    kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
   1a.    kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
   2.    die Beförderung von
      a)    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
      b)    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
      c)    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
      d)    leicht verderblichem Obst und Gemüse,
   3.    Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
   4.    Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

Neujahr;

Karfreitag;

Ostermontag;

Tag der Arbeit (1. Mai);

Christi Himmelfahrt;

Pfingstmontag;

Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);

Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;

Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;

_1. und 2. Weihnachtstag.


Ich frage mich ernsthaft, was daran unmißverständlich ist gfoldie? Steht irgendwas vom Tag der Sachsen od. Vogtländer drin, von irgendeiner Oldtimerveranstalltung, ggf. vom Tatra 813 8x8 oder einem W50LF? Falls ich's überlesen haben sollte, zeige mir bitte die Textpassage, vllt. ist auch das Bundesgesetzblatt als Quelle nicht geeignet, um einen Gesetzestext zu zittieren?

- Es obliegt Dir, Deinem gewählten Volksvertreter im Bundestag täglich auf den Sack zu gehen, dass er sich dafür einsetzt, dass die beschlossene Gesetzesänderung endlich umgesetzt wird.
- Es obliegt Dir als mündigem Bürger in diesem Staat, eine Ausnahmegenehmigung für derartige Fahrten beim zust. StVA zu beantragen, zu erhalten und dementsprechend zu bezahlen.
- Es obliegt Dir, all das nicht zu machen und ggf. mit den sich aus dieser Gesetzesgrundlage ergebenden Konsequenzen zu leben oder
- dafür zu sorgen, dass Du wie der Naviprofi heil aus der Sache raus kommst - wenn dann bitte richtig mit OLG-Entscheid oder noch eine Instanz weiter zum BGH, denn das dort erfochtene Urteil ist gesetzgebend!

(das sind jetzt mind. 4 Handlungsalternativen - Du hast die Wahl!)

Der Polizist auf der Straße hat keine Befugnis, geltendes Recht zu mißachten, im Gegenteil, er ist verpflichtet (!!!), geltendes Recht umzusetzen sonst macht er sich persönlich strafbar.

Im Übrigen würde niemand dem Maler blöde kommen, weil der Pinsel und Farbeimer mit sich rumschleppt oder in der Malerkluft rumrennt.

Wir hatten es beim Naviprofi schon geklärt, der Richterbeschluss war (leider) wieder nur eine Einzelfallentscheidung, morgen selbst mit dem Urteil schon bei der Kontrolle winkend kann das genau andersrum ausgehen und ich denke nicht, dass der kontrollierende Beamte mit Waffe am Gürtel die zu seiner Ausrüstung gehört, keine Ahnung hat, weil es dessen Aufgabe ist, Gesetze durchzusetzen - dazu zählt es auch, dass man immer wieder versucht, eine bspw. längst überfällige Entscheidung zur Gesetzesänderung auf diesem Wege anzuschieben. Das man dazu einen Richter braucht, der in erster Instanz das Verfahren nicht einstellt und einen Verkehrsteilnehmer finden muss, der genügend dicke Eier in der Hose für die 2. und ggf. 3. Instanz hat, ist dafür zwingend notwendig.


Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 13:06:21
Ich habe eigentlich dieses Thema mit dem Sonntagsfahrverbot / Ferienfahrverordung angefangen, weill ich der Meinung bin, dass es ein Thema ist, was viele von uns betrifft.

Eure Reaktion interpretiere ich dahingehend, dass sich viele nur wenig Gedanken über das Thema machen, weil Sie vielleicht so schlau waren, Ihren LKW als Wohnmobil anzumelden oder sie der Meinung sind, dass es vielleicht nur gewerbliche Fahrten betrifft. Der ein oder andere hofft vielleicht auf einen vermeintlichen "Oldtimerbonus" und/oder Großzügkeit von Seiten der Polizei/Ordnungsbehörde bezüglich der Verfolgung von unerlaubten Sonntagsfahrten.

Wiederum andere lassen bestimmt den Anhänger zu Hause oder fahren einen Tag früher hin oder später zurück um den Sonn- und Feiertag - in den Sommereferien auch tagsüber samstags auf BAB usw. - zu umschiffen.

Immerhin, und dafür bin ich sehr dankbar, konnten wir lernen, was denn so ein Verstoß im nicht gewerblichen Bereich kosten kann. Ferner wurden wir über Bemühungen seitens der Politik informiert, dass er Bestrebungen gibt, dass Sonntagsfahrverbot etwas aufzuweichen, wo es aber noch an der Umsetzung hapert. Auch das finde ich Klasse.

Aber offensichtlich hat niemand von Euch beim zuständigen Landratsamt / Verwaltungsbehörde jemals eine Genehmigung beantragt, um sich vom Sonntagsfahrverbot befreien zu lassen zwecks An/Abfahrt zu einem Treffen.

Ich kenne allerdings auch nur eine Person, die so etwas mal gemacht hat. Ein guter Freund aus Chemnitz, der mit seiner Robur NVA-Duschanlage nebst dem dazugehörigen Anhänger zum Militärfahrzeugtreffen nach  Zeithain fahren wollte und am Sonntag dann wieder zurück. Das ist ca. 10 Jahre her und hat damals meinen Kumpel EURO 25,00 an Verwaltungsgebühr in Chemnitz gekostet.



 
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 13:13:40
Wiederum andere lassen bestimmt den Anhänger zu Hause oder fahren einen Tag früher hin oder später zurück um den Sonn- und Feiertag - in den Sommereferien auch tagsüber samstags auf BAB usw. - zu umschiffen.

Jupp, so machen wir es auch, weil es einfach meist auch viel entspannter ist, zumindest wenn man da kleine Quängelgeister mit hat!

Ausnahmegenehmigungen haben sich bei uns schon x-Jahre niemand mehr geholt und für diejenigen, die es darauf ankommen lassen, ist es ja jetzt bei weitem auch nicht mehr so problematisch! Kein Punkt mehr, also alles halb so wild.

Wo wird denn meist kontrolliert? Zumeist nur auf der Autobahn, oder wichtigen Bundesstrassen durch die BAG, die am Wochenende auch nicht mit voller Manschaftsstärke unterwegs ist. Das Risiko da irgend etwas in die 140€ bezahlen zu müssen, ist daher vermutlich abwägbar.
Klar, je weiter die Fahrt, desto problematischer, jedoch zeigt die Uhr dann ja auch irgendwann 22.00 Uhr an ...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: drehrumbiene am März 14, 2015, 13:53:45
Hi ,

@ cgm du gibst dir die Antwort auf meinen Beitrag ja selbst ! Fahrzeuge über 7,5 t damit interessiert das beim LO niemanden. Mit Hänger fahr ich auch nicht rum es sei den in der Hose...

Ich kenne in DD die Jungs mit dem Ural die haben sich auf Grund des höheren Gewichtes eine Ausnahmegenehmigung geholt . Die gilt aber immer Sonntags und muß nicht ständig neu beantragt werden.

Was deine Vorwürfe angeht es würde niemanden interessieren  :question: ich fahr seit 2001 mit den Lo´s rum und wir haben dies bezüglich uns schon vor 10 Jahren Gedanken darüber gemacht.

Die ganze Sache ist wieder typisch deutsche Kleinstaaterei wie bei allen Gesetzen jede Zulassungsstelle macht was sie will !

Gruß Uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: naviprofi am März 14, 2015, 14:08:11
 Moin Jungs, und noch einmal, die Definition für einen LKW wird in der deutschen Rechtsprechung einzig nach dem Personenbeförderungsgesetz herangezogen.
Alle anderen Diskussionen dazu sind Quatsch, und wie Ihr eure Fahrzeuge jetzt definiert, Das müsst ihr natürlich selber sehen. Auch ein Ural mit Plattform zur Personenbeförderung ist nun mal kein LKW nach dieser Vorschrift, und das wird sich auch nicht ändern. Die Richterin hat dahingehend auch deutliche Worte für die Polizeibeamten gefunden, deren Kommentar war einfach, jetzt wissen wir wenigstens, was wir machen sollen.
Und jetzt hört bitte auf euch zu streiten, oder wollt Ihr eure Fahrzeuge denn nicht für die kommende Saison fertig machen. Also ab in die Garage....(ich schraube schon den ganzen Vormittag am Projekt Ello 2.0).
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 14:20:03
Ich dachte immer, dass das Fahrzeug das ist, was im Fahrzeugschein und im Brief, da steht es übrigens auch, eingetragen ist. Wonach sollte man denn sonst gehen? Ich glaube, man spricht da von der verkehrsrechtlichen Einstufung. Die müsste eigentlich ausschlaggebend sein, was das Sonntagsfahrverbot angeht.

Tja, und genau weil jetzt die Saison wieder losgeht, wollte ich dieses Thema mal ansprechen, weil Treffen geplant werden, die natürlich wieder an einem Sonn/Feiertag anfangen und/oder enden. Ich habe da das Treffen Ende April in Wünsdorf oder Finowfurth auf dem Schirm, 1. Mai in Hartmannsdorf oder nach Hannover zum VW-Treffen, nach Braunschweig zum Oldtimertreffen, weiter im Mai zum Miltreff nach Fort Gorgast oder manche von Euch wollen Ostern nach Trechwitz fahren. Ich denke, dass das Thema gerade jetzt sehr aktuell ist.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 15:25:26
Das ist auch das Fahrzeug. Es gibt nur recht wenige brauchbare Definitionen zu den Fahrzeugen selbst - als Laie möchte man meinen "Lkw, ist doch klar was das ist, kennt jeder, weiß jeder wie sowas aussieht..." - im Recht sieht das ein wenig anders aus, eben wegen dem z.T. gigantischen Interpretationsspielraum. Dort muss oder vielmehr sollte ein Begriff umfassend definiert sein um den Interpretationsspielraum, die "Schlupflöcher" möglichst klein zu halten.

Interessant wird es, wenn es für einen Begriff mehrere unbrauchbare oder gar keine Definitionen gibt, bzw. man erst über zig Umwege zu einer brauchbaren Definition, bzw. Begriffsbestimmung gelangt. Beim Pkw ist das recht einfach, 'Fahrzeuge zum Personentransport mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrer bis 3,5t z.g.G.' - Punkt, Fahrzeugart eindeutig beschrieben.

Beim Lkw sieht das schon anders aus, was ist mit Sattelzugmaschinen, mit reinen Zugmaschinen, etc. etc. etc. - alle sind groß, breit, laut, schwer, die allermeisten davon werden gewerblich bewegt und dienen nicht dem Zwecke des privaten Vergnügens. (Womit der Bogen zur Arbeitsschutzverordnung für Kraftfahrer gespannt wäre - auch das war hier schon Thema). Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot stammt aus den '70ern und damals konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwann mal jemand so verrückt sein würde, sich freiwillig zum Vergnügen hinter das Steuer eines Lkw's zu setzen ohne dabei Waren von A nach B zu transportieren oder leer zur nächsten Ladestelle zu gurken. Daher ist das in der StVO verankert um damit alle (Lkw-)Kraftfahrer zu erreichen und nicht nur die, deren Chefs in der Innung sind oder waren ;)  Man bedenke, Ende der 60er, Anfang der 70er gab es noch deutlich mehr kleine Speditionen mit vllt. 3 - 4 Lkw's, in jeder Klitsche mind. eine Speditionsfirma. Das waren damals noch nicht solche marktbeherrschenden Giganten wie bspw. heute Schenker & Co. und ein Arbeitszeitschutzgesetz gab es damals auch noch nicht - das wurde alles erst gewerkschaftlich erstritten. Ab wann braucht man eine Personalvertretung...? Definitiv nicht in einer kl. 4-Mannfirma in der der Chef noch selbst fährt ;)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 15:41:45
 
Zitat von Chrischan: Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot stammt aus den '70ern und damals konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwann mal jemand so verrückt sein würde, sich freiwillig zum Vergnügen hinter das Steuer eines Lkw's zu setzen ohne dabei Waren von A nach B zu transportieren oder leer zur nächsten Ladestelle zu gurken.

Du hast völlig recht. Selbst in den heutigen Anträgen auf Befreiung wird ständig gefragt, was man denn am Sonntag transportieren wolle. Es wird von der Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen gesprochen und man will wissen, was die Art des zu transportierenden Gutes ist. Was soll ich denn da reinschreiben???!!! Transport meinen LKWs mit Anhänger auf eigner Achse zum einem Treffen?  Genau das wär es.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 14, 2015, 16:15:06
Was soll ich denn da reinschreiben???!!! Transport meinen LKWs mit Anhänger auf eigner Achse zum einem Treffen?  Genau das wär es.

Fahrt zu einem Oldtimertreffen, mit der Ergänzung in welchem Ort das Treffen staatfindet, ggfl. nen Link auf eine Webseite und fertig! Dies geht Aufgrund des getroffenen Kompromisses der Verkehrsminister eigentlich überall durch!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 17:07:21
...da schreibste nur "keine", bzw. "Leerfahrt" rein, Du transportierst ja nichts und verweist auf ein Beiblatt. Kurzes Beiblatt hinten dran um was es geht, bspw. "zur Wahrnahme und Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, inkl. Ausstellung des betreffenden Fahrzeuges und Anhängers und Pflege des Gemeinsinnes, blablbla, usw. usf." und fertig ist der Lack.

Halte die Fahrtstrecke möglichst grob wegen Stau und mal Eis essen zwischendurch, sprich kurzer Rast, also lege Dich möglichst nicht zu genau fest und gut, denn je genauer die beantragte Fahrtstrecke, desto enger biste dran gebunden, desto blöder wird's, tatsächlich nochmal nen Abstecher auf irgendeine Burg zu machen um sich das Ding einfach mal anzugucken... Bei einer Jahresgenehmigung schreibste rein "Vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück" - sollte keine Probleme geben oder beschränkst das ganze auf 10 Fahrten im Jahr oder irgendsowas - Möglichkeiten gibts da ne Menge, vor allem wenn man mal mit dem Verantwortlichen beim StVA drüber spricht.

Bzgl. der 25,- € pro Einzelgenehmigung kann ich das so bestätigen. Ich hatte zwar noch keine, aber beruflich einen recht engen Draht zum örtlichen StVA-Mitarbeiter, allerdings wegen anderen Genehmigungen  8)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 18:36:19
In Gifhorn will man wie gesagt EURO 50,00 pro Fahrzeug für die Einmalgenehmigung haben. 25% Aufschlag für jedes weitere Fahrzeug und EURO 4,00 für Auslagen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen hat man mir schon vernmündlich zugesagt. Das ist also kein Problem. Die Jahresgenehmigung muss ich nochmal bezüglich der Kosten abchecken.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Grafi am März 14, 2015, 20:37:16
Hallo
Mal ne andere Frage Zum Sonntagsfahrverbot
Wenn ich das Gesetzblatt lese darf ich mit dem Ello nicht mal einen Wohnwagen anhängen der zählt ja als Anhänger.

Ist ein großer Mist da muss ich ja auf der Pritsche schlafen. :mad:

Wie seht Ihr dass ?
Viele Grüsse
Gafi.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 14, 2015, 20:53:34
...

Ist ein großer Mist da muss ich ja auf der Pritsche schlafen. :mad:

...

So isses, genau so - leider!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 21:10:24
Oder Antrag auf Befreiung stellen oder Fahrverbotstag "umschiffen".
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Norbert04 am März 14, 2015, 22:11:13
Zitat
Was wäre ein Sachsen-Anhalt Tag ohne NVA-, Agrar-, IFA- und Russentechnik. Man müsste eigentlich mal bei diesen ganzen Treffen mit dem Hinweis fernbleiben, dass man Sonn- und Feiertags nicht an der Ausfahrt teilnehmen darf und überhaupt erst ab 22.00 Uhr wieder nach Hause fahren darf und dass somit das ganze Treffen eigentlich sinnlos ist.
etwa das gleiche wie der letzte Tag der Sachsen - alle DDR-Behördenfahrzeuge/ -vereine wurden doch ausgeladen....
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 14, 2015, 22:38:38
Ich bin sprachlos. Ein guter Freund von mir aus dem Bördekreis (Sachsen-Anhalt) bereitet sich gerade mit seiner DDR Fahrzeugtechnik - zivil und militärisch - auf den nächsten Sachsen-Anhalt Tag vor, und er ist da nicht der Einzige. Der Gute nimmt seit Jahren an der Veranstaltung teil. Ja, hoffentlich wird da niemand ausgeladen.



Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Franken Ello am März 15, 2015, 00:17:26
Ahoj,

laut LaRa Neustadt Aisch befreiung für Fhz mit H-Kennzeichen 150 Teuronen für 3 Jahre. Mit den üblichen Beschränkungen: Brauchtumspflege, Oldtimer Veranstaltungen Blablabla. Wird Problemlos erstellt.

Gruss
Carsten
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: ANA am März 15, 2015, 07:04:47
Den ganzen Ärger umgeht man mit einer Zulassungs Art die nicht darunter fällt.
Denkt doch mal in die Richtung die Zulassungsart zu ändern als für jedes Jahr Sondergenehmigungen zu bezahlen.
Uwe ;)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: ANA am März 15, 2015, 07:13:07
Außerdem ist die ganze Gesetzeslage schon in Bearbeitung,konnte man in der N-V-G in den Nachrichten im Oktober
2014 lesen.Und so wie es da klingt geht es in die richtige Richtung.
Uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 15, 2015, 07:36:58
Hallo Ana,

ich hatte ja schon erwähnt, dass das Sonntagsfahrverbot für einige von Euch ohne Bedeutung ist, weil Ihr die LKWs z. B. als Wohnmobil zugelassen habt. Das war früher auch das erste, was ich mit meinen Robur LKWs machte. Umschreiben vom LKW auf WOMO. Wohnliche Einrichtung hatte ich eh immer im Robur-Pappkoffer drinnen. Vor ca. 10 Jahren noch mit der bestehenden 2,8t Regel hattest Du als Wohnmobil auch keine steuerlichen Nachteile gegenüber dem LKW und Du hast das Fahrzeug bei TÜV/Dekra relativ einfach auf Wohnmobil umschreiben lassen. Das is heute anders und mein Robur hat jetzt eine historische Zulassung.

ICh werde mal im Forum nachfragen. ob Änderfung vom LKW zum WOMO H-Zulassungsrelevant sein kann oder nicht.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 15, 2015, 07:48:55
Hallo Franken Ello, danke für den Hinweis, den kann ich gut gebrauchen. Der zuständige Sachbearbeiter für die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot, fragt nämlich immer, ob das wo anders auch so gemacht wird. Das kann ich ihm dann ja erzählen, wenn ich um eine Dauerfahrgenehmigung bitte.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 08:02:31
Es geht übrigens nicht darum, als Behörde den schnellen Euro zu verdienen, im Gegenteil. O-Ton des MA vom StVO anno dazumal, als ich unsere Landesregierung um Stellungnahme zur Umsetzung der Beschlüsse von 2007 fragte war, uns würde ein Haufen immer wiederkehrende und überflüssige Arbeit entfallen, da die Genehmigungen in 99,9% der Fälle tatsächlich auch ausgestellt werden. Die damals 25,- € decken den ganzen Aufwand nicht, der da dran hängt. Aber auch das Straßenverkehrsamt ist an die bestehende Gesetzeslage gebunden. 

Zitat
Außerdem ist die ganze Gesetzeslage schon in Bearbeitung,konnte man in der N-V-G in den Nachrichten im Oktober
2014 lesen.Und so wie es da klingt geht es in die richtige Richtung.
Uwe

Schon ist gut, 8 Jahre nach der Beschlussfassung und zwei Novellierungen der StVO später ;D
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 15, 2015, 08:33:01
Es geht übrigens nicht darum, als Behörde den schnellen Euro zu verdienen, im Gegenteil.

Na, als Behörde vielleicht nicht, als Landrat/Stadtrat dann schon! ;-) Auch mit dem Wunschkennzeichen verdient man sich ja für max 10 Tasten mehr zu drücken ne goldene Nase ;-)

Die Kosten selbst scheinen ja auch zu schwanken, in Sachsen gibt es den Wisch schon ab 11-12€ und auch hier brauch für Oldtimerfahrten lediglich dass Treffen dafür benannt zu werden!

@ANA

Was stand denn da drin?

Letztlich kann es ja nur darum gehen, denn vor über 8 Jahren begonnen Prozess & das daraus resultierend seit über 7 Jahren bestehende Papier endlich in die Tat umzusetzen.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: ANA am März 15, 2015, 08:41:44
@ caro
Das kannste im Netz nachlesen unter
N-V-G.de dort im Forum Nachrichten Oktober 2014.
Es ist immer wieder schön in diesem Forum
Ein kleiner Teil ist interessiert an den Fakten.
Und viele andere müssen jedes Zitat zerpflücken und ins
lächerliche ziehen.
Uwe

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 15, 2015, 08:50:46
@ caro
Das kannste im Netz nachlesen unter
N-V-G.de dort im Forum Nachrichten Oktober 2014.

Danke, hab ich gemacht, aber viel gibt das pdf ja nicht her, wieder nur schöne Worte mit nichts genauem, leider.

Das Wechselkennzeichen ist ja in der Tat auch noch so ne Sache ...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: ANA am März 15, 2015, 08:51:01
und zu den Ausnahmegenehmigungen die gelten nur für das Bundesland!
also wenn man in Sachsen wohnt und an die Ostsee will zum Sonntag mit Anhänger müßte man in jedem Bundesland
was durchfahren wird eine Genehmigung haben ;)

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 09:19:51
Sicher? Bei den GST ist das so geregelt, dass in einem Bundesland der Antrag gestellt wird, andere durchfahrene Bundesländer dazu ihre Stellungnahme, ggf. eigene Auflagen einpflegen und fertig ist der Lack.

Wenn man sich den Zuständigkeitswahnsinn mal anschaut, dürfte die Stadtverwaltung Erfurt lediglich innerhalb ihrer Stadtgrenzen befreien. Wenn das auf Länderebene geregelt ist, dass jede Behörde innerhalb des Landes die Genehmigung erteilen kann mit Gültigkeit innerhalb des Landes, sollte das dann auch bundesweit gelten. Im Antragswesen habe ich bisher nur gefunden, dass bei Dauergenehmigungen für wiederkehrende Transporte die zuständige andere Behörde lediglich zu befragen ist - behördlicherseits.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: RoBi am März 15, 2015, 09:54:21
Auch von mir noch mein Senf dazu:

Fahrverbot hat nicht der LKW Ello, der einen Hänger dran hat,  sondern der Hänger hinter dem (egal wie groß/schwer) LKW.

Kommt zwar aufs selber raus - aber der Hänger ist der mit dem Fahrverbot, nicht der Ello.

Und wäre das nicht die Lösung?:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für:
...

   2.    die Beförderung von
      a)    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
      b)    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
      c)    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
      d)    leicht verderblichem Obst und Gemüse,
...

Steht nichts von Gewerblich oder so. Also, Milchtransport ließe sich doch einrichten, oder?  :D :D :D

Sven und RoBi
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 10:00:54
Genau - ne HL10-Pritsche hinten dran und auf der sonst leeren Ladefläche liegt ne Tüte Milch - Klasse ;D ;D ;D
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: naviprofi am März 15, 2015, 10:04:57
Fahrverbot hat der Hänger mit einem LKW über 3,5 to zGG, ELKAWE in Lautschrift. Und alles andere steht unten schon geschrieben ...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: RoBi am März 15, 2015, 10:15:24
Hallo Jens,

nun, ich war der Meinung, dass ich hinter meinem kleinen LKW Combo am Sonntag auch keinen Hänger haben darf. Auch wenn unter 3,5 Tonnen. So hatte ich das verstanden.

(Außer, ich transportiere einen Apfel)  :D

Sven und RoBi
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 10:36:47
Aber nur mit Genehmigung ;)  :P

Hast Recht Sven, Lkw mit Anhänger unterliegen keiner Gewichtsbeschränkung, d.h. auch der Combo mit Spezialfahrzeug zur schnellen Eigentumsübertragung ist betroffen. Ist aber unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes auch durchaus nachvollziehbar und definitiv gerechtfertigt. Auch die Fachkräfte in dieser Branche müssen mal frei haben!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Franken Ello am März 15, 2015, 10:52:19
Ahoj,
laut LaRa ist die, von der Behörde ausgestellte, Befreiung ohne Einschränkung Bundesweit gültig. Hab ich so schriftlich bekommen. Über die Verwaltungskosten läßt sich sicherlich streiten. 150€ für 10 min Schreibarbeit , 1 Dienstsiegel. 900 € Stundensatz könnt ich bei meinen Kunden nicht durchsetzen :mad:

Gruss
Carsten
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 15, 2015, 11:12:59
Kurzere Hinweis zu Ana: Meine Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Gifhorn) bestätigte mir auf Nachfrage, dass eine von ihr erstellte Befreiung vom Sonntagsfahrverbot bundesweit gilt. Also keine Beschränkung nur auf Niedersachsen. Das war mir wichtig, deshalb hatte ich diesbezüglich explizit nachgefragt.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: drehrumbiene am März 15, 2015, 18:16:22
Hi  ich komme da immer noch nicht so richtig mit !

In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).
Ich werde mal bei der Rennleitung nachfragen wie die das sehen .

Gruß Uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 18:23:56
Zeich mal!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: andrehh am März 15, 2015, 18:29:59
In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).

Die 49. ist eine Ausnahmeverordnung zur StVZO, nicht zur StVO. Das sind zwei Paar Schuhe.

 
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: LAK1-Med am März 15, 2015, 18:37:20
Das sind doch die generellen Vorraussetzungen die das 07-Kennzeichen mit sich bringt, nur aus diesen Gründen darf das Fahrzeug überhaupt bewegt werden. Eine Befreiung vom Sonntagsfahrverbot bringt das bisher nicht mit sich, oder gibts da was neue? o.O
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 15, 2015, 18:41:44
Klar kann man mit 07 zum Oldtimertreffen fahren, aber eben nicht an Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien nicht sonnabends tagsüber auf fast allen wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen, jedenfalls nicht wenn man das entsprechende Fahrzeug / Gespann fahren möchte.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 15, 2015, 19:03:03
Hi  ich komme da immer noch nicht so richtig mit !

In den Papieren für das 07 Kennzeichen steht explizit drin" Probe Überführungsfahren , Fahrten zu Oldtimertreffen und Veranstaltungen ".
Das bedeutet für mich das ich bereits eine Ausnahmegenehmigung habe (etwas anderes ist die 07 er Regelung auch nicht).
Ich werde mal bei der Rennleitung nachfragen wie die das sehen .

Gruß Uwe

Ich übersetze mal:

Fährst Du mit dem roten Kennzeichen in den Wald Holz holen, oder zum Kieswerk Sand holen, dann ist das ein grober Verstoss gegen das rote Schildchen und unter Umständen ein Grund selbiges einzuziehen!

Daher auch H in aller Regel die bessere Variante!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 15, 2015, 19:12:34
Du könntest Dich beim Holz, Sand oder Kiesholen damit rausreden, dass Du eine Probefahrt machst bei der Du das Fahrzeug unter echten Einsatzbedingungen testen möchtest, also unter Last. Das kann Dir niemand verwehren. Ist ja schließlich ein LKW. Wie oft man allerdings so etwas testen sollte, möchte ich jetzt nicht bewerten.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: drehrumbiene am März 15, 2015, 19:16:13
Hab gerade mit meinem Kollegen gesprochen er fährt mit W50 auf H Nummer zugelassen  mit Hänger auch Sonntags auf der Autobahn rum.
Er arbeitet bei einem Abschleppdienst bei dem täglich die Rennleitung auf der Matte steht ! Er sagt das die 07 und H vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind ebenso  von Maut und Umweltzonen (nach Aussage der Polizei )

Wie schon gesagt das 07 und H wird extra für Oldtimer ab 30 Jahre zugeteilt beim 07 für Fahrten zu den Oldtimertreffen. Oldtimertreffen finden nun mal Samstag Sonntag statt ,ich habe hier in Strahwalde beim Treffen noch keinen gesehen der nicht Sonntag Mittag wieder heim gefahren wäre und von diesbezüglichen Problemen habe ich auch noch nichts gehört.

@Caro hier geht's ums Sonntagsfahren nicht um Holz oder Sand holen ! Nicht Äppel mit Birnen vergleichen.( wobei du in deinem  Falle auch Recht hast) .

Gruß Uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 15, 2015, 19:27:29
...also mal quer gelesen in den Voraussetzungen für's 07er kann ich erstmal keine Befreiung von § 30 StVO erkennen. Allerdings wird das 07er u.a. für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen ausgegeben, d.h. dem Gesetzgeber ist da durchaus bekannt, dass diese in aller erster Linie am Wochenende stattfinden.

Grundsätzlich steht im Gesetz nicht, was erlaubt ist, sondern das was verboten ist. Da Fahrten zu und von Oldtimerveranstaltungen mit dem 07er ausdrücklich erlaubt sind, würde ich das auch so interpretieren, dass mit 07er Kennzeichen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ausgenommen ist, genau so die Ferienreiseverordnung, denn Schutzgedanke des 30er StVO ist ja nunmal die Arbeitszeit und Ausnahmegenehmigungen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen werden in aller Regel erteilt.

Ich würde mit 07er nix machen, lediglich mal einen Blick in Richtung HK68 und daran angehängte Anhänger werfen  :laugh:  :police:
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 15, 2015, 19:48:40
Meine Ausführungen zum 07er waren eher allhemein gehalten, es gibt nicht wenige Leute, die da schon massive Strafen gezahlt haben. Es ist auch ein absolute Irglaube, dass man sich mit absurden Ausreden da von den recht engen Grenzen entfernen kann, aber das muß jeder für sich entscheiden!

Im Gesetz zu den roten 07er Nummer steht nix, daher wäre es nur eine Länderentscheidung.
Auch hier ist der Gesetzgeber sicher auch eher nicht davon ausgegangen, dass es so viele Leute gibt, die Privat einen (oder mehrere) LKW ihr eigen nennen! Vorteil des roten Kennzeichen ist ja dass dafür eben vereinfachte Vorschriften gibt und dieses eben für mehrere Fahrzeuge gilt, jedoch eben der Rahmen für die Nutzung extrem eng ist!

Wie auch immer wird man sich gedulden müssen, was nun wirklich mal passiert. Es gibt ja auch Aussagen von Mitarbeitern des Bundesverkehrsministerium die der Meinung sind, dass sowohl Sonntags- wie auch Ferienreisezeitverordnung nur für gewerbliche Nutzung zählt.
Diese Aussage wäre logisch und wünschenswert, nur müßte das dann auch einmal jemand so in ein Gesetz packen, weil Auslegungssachen und Meinungen nicht viel mehr wert sind, wie so ne Rolle Toilettenpapier.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: drehrumbiene am März 16, 2015, 12:23:48
Hi hab heute bei der Autobahnpolizei in Bautzen angefragt. Erste Antwort ja sie fahren doch zu einem Oldtimertreffen (ja) dann sollte das Sonntagsverbot nicht zu treffen aaaber wir fragen noch mal speziell nach.
Bei meinem Rückruf hieß es dann, ja wenn sie über 7,5 t kommen müssen sie eine Ausnahmegenehmigung haben egal ob 07 oder H.

Also hat CGM leider Recht.

Was sich mir nach wie vor nicht erschließt wie Chrischan auch schreibt ist das die 07 nur für den Zweck der Oldtimerei ausgegeben werden. Man darf nix transportieren, normal sollte damit das Sonntagsfahrverbot außer Kraft sein .

Aber wie das immer so ist, es betrifft viel zu wenige Leute als das sich darüber jemand der Gesetzgeber Gedanken drüber machen würde.

Mein W50 Kollege staunte auch nicht schlecht bisher wurde er mehrfach kontrolliert und mit dem Hinweis zu einem Treffen zu fahren weitergeschickt.

Gruß Uwe
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 16, 2015, 12:53:18
@drehrumbum

Jede andere Antwort wäre auch verwunderlich gewesen, weil es dazu eben keine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gab!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 16, 2015, 17:07:38
Das ist trotzdem strittig - Grundsatz - im Gesetz steht, was verboten ist, Oldtimerveranstaltungen sind i.d.R. am Wochenende und dafür werden die Kennzeichen ausgegeben (Zweckbindung), explizit auch für Lkw >7,5t.

Ich würde das drauf ankommen lassen und mir schon mal einen pfiffigen Anwalt suchen, der bis vor's OLG geht nötigenfalls.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 16, 2015, 17:37:43
Hallo Crischan, dass gerade Du hier Interpretatiosnmöglichkeiten hinsichtlich einer klar definierten Rechtslage bezüglich des Sonntagsfahrverbots machts, verwundert mich sehr.

Ich sehe hier keinen Spielraum. Klar darfst Du u.a. mit 07 zu Oldtimerveranstaltungen fahren. Das will Dir niemand verbieten. Aber von dem Umstand abzuleiten, dass diese Fahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot per se befreit sind, nur weil die Treffen oft auf Sonn-und Feiertagen fallen und es somit zu Konflikten bei An-, Ab-, Aus- und Rundfahrten mit dem Sonntagsfahrverbot kommen kann, halte ich für absolut abenteuerlich.

Immerhin hat die Exekutive ja reagiert, da Sie Dir auf Antrag auch die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot gewährt, wenn Du vorgibst, eine Oldtimerveranstaltung zu besuchen. Das gabe es ja vor 07 und H auch nicht.

Ich weiß nicht, ob das stimmt aber in Pütnitz soll die Polizei massenhaft LKW-Fahrer beim Ostfahrzeugtreffen anfang Juli abkassiert haben, die sonntags mit ihrem LKW nach Hause fahren wollten. Ich habe das nur gehört, vielleicht, weiß ja jemand was Genaueres. Ferner haben viele Veranstalter die Problematik bezüglich des Sonntagsfahrverbots erkannt und erlauben Dir den Aufenthalt bis zum nächsten Tag, wenn das Fahrverbot nicht mehr gilt.



Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 16, 2015, 17:40:30
Das ist trotzdem strittig - Grundsatz - im Gesetz steht, was verboten ist, Oldtimerveranstaltungen sind i.d.R. am Wochenende und dafür werden die Kennzeichen ausgegeben (Zweckbindung), explizit auch für Lkw >7,5t.

Warum solltes das strittig sein?

Die rote Nummer erleichtert doch nur das bewegen für Fahrzeuge, ohne dass sie dafür angemeldet werden müssen. Dies sowohl als 06, wie eben auch als 07. Mehr geben die Kennzeichen nicht her und es gibt bestimmt auch einige Leute hier im Forum, die bei Kontrollen in Wohnortnähe schon schlechte Erfahrungen machen durften.
Weder im Gesetz, noch in einer Duchführungsverordnung zur Vergabe steht dazu geschrieben, dass Sonntags- und Ferienreisebeschränkungen durch die Vergabe aufgehoben werden. Genau dafür wurde ja die Möglichkeit geschaffen, sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen.
Letztlich ist es aber in der Tat die Alleinige Entscheidung, ob man mit dem überschaubaren Risiko leben möchte und einfach fährt, oder auch nicht! ;)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 16, 2015, 17:53:29
Caro40 har recht. Riskiert man es oder nicht. Hängt man den Anhänger an die eingetragene HK68 oder nicht. Es immer das Selbe.

Trotzdem würde mich mal interessieren, ob jemand irgendwelche Erfahrungen bezüglich sagen wir mal gründlichen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde bezüglich Blaulichtern auf privaten Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichennutzung bei Treffen, Einhaltung des Sonntagsfahrverbots etc. selbst gemacht hat. Ich habe immer nur Geschichten gehört und wenn ich nachgefragt habe, kam dann nichts Konkretes.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 17, 2015, 00:55:06
... es steht auch nicht drin,  dass Ausnahmen bzgl.  Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht aufgehoben werden.  Vom Grundsatz her,  muss ein Gesetz eindeutig und unmissverständlich sein und ich erkenne zwei Lesearten,  d. h.  Raum für Interpretationen,  Gummi.  Im Gegensatz zur HK,  das ist eindeutig :)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: lura am März 17, 2015, 06:33:45
Auf IFA-Tours würde lang und breit über das wegfahren von Pütnitz berichtet. Bei Interesse da mal lesen, was so gehen kann
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 17, 2015, 06:46:58
Mit der HK bin ich noch nicht ganz durch. Ich werde das in den nächsten Wochen, mit meinem amtlich anerkannten Sachverständigen mal besprechen. Das die HK69 technisch einwandfrei den Dienst versieht, sthet ja außer Frage. Das Schreiben aus den 70igern nennt Sicherheitsbedenken, die dort allerdings nicht näher erläutert wurden.

Das heißt, hier könnte ein berechtigter Sachverständiger vielliecht mit zusätzlichen Sicherheitshinweisen, die in die Papiere eingetragen werden müssen, die im 70iger Jahre Schreiben genannten Sicherheitsbedenken "overrulen". Z. B. ein Spruch wie: "Es ist besonders drauf zu achten, dass im gekuppelten Zustand der Sicherungssplint ordungsgemäß sitzt." und: " Aufgrund von Quetschgefahr soll das Einkuppeln durch manuelles Einhänger der Zugöse in die Kupplung erfolgen. Automatisches Einkuppeln ist nicht gestattet." Sind nur Beispiele, die ich mir jetz mal auf die Schnelle ausgedacht habe, die aber den Kern des Problems treffen.

Solche Sprüche gibt es bei Bauwagen, Wohnwagen etc auch in Bezug auf Öfen, die Beifahrtantritt ausgemacht werden müssen, Stützen die eingezogen und gescihert werden müssen usw. usw.

Ich werde das wie gesagt mit meinem Prüfer besprechen, wenn ich mir meine Rockinger eintragen lassen werde. Aber ich habe ja noch meinen LAK Ello, den ich dieses Jahr TÜV-fertig machen will, um ihn dann zu verkaufen. An dem Ello hwurde natürlich werksseitig eine HK68 verbaut.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 17, 2015, 06:50:14
Zu Lura: Danke für die Info. Ich werde das checken. Ich wollte immer mal nach Pütznitz zum Treffen, aber ich habe auch keinen Bock auf Stress.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 17, 2015, 12:26:34
Ich finde das echt amüsant ;) 

Wirklich eindeutige Dinge werden in Abrede gestellt, es wird mit aller Macht hinterfragt und Energie dafür verschwendet, solche Sachen auf Teufel komm raus aufzuweichen um einen möglichen Handlungsspielraum zu bekommen, der schlussendlich sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung gehen kann und Dinge die tatsächlich wie Gummi sind, mehrere Möglichkeiten schon von der Lesart zulassen obwohl sie vom Grundsatz eindeutig und unmissverständlich sein müssen, werden hingenommen und der worst case wird förmlich heraufbeschworen ;D 

Das ist echt ein tolles Phänomen bei uns Deutschen  :laugh:
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 17, 2015, 20:17:20
Hey Chrischan, beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen bezüglich des Aufweichens und Gummis auf meine Aussage bezüglich des Suchens eines Hintertürchens für die zivile Nutzung der HK68?

Ja, und wenn wir schon beim Aufweichen sind: Gute Nachrichten!!! Das Sonntagsfahrverbot wurde aufgeweicht wie mir heute der Mann vom Landkreis Gifhorn fernmündlich bestätigte. LKW bis 3,5t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn Sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen. Also muss der Kollege nicht auf der Pritsche schlafen, sondern in seinem Wohnanhänger, wenn er seinen Ello abgelastet hat und einen Antrag auf Befreiung muss er auch nicht stellen.

Manchmal ist Auweichen und Gunni gut, meistens leider nicht
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 17, 2015, 20:27:09
Hey Chrischan, beziehst Du Dich mit Deinen Ausführungen bezüglich des Aufweichens und Gummis auf meine Aussage bezüglich des Suchens eines Hintertürchens für die zivile Nutzung der HK68?

Ja, und wenn wir schon beim Aufweichen sind: Gute Nachrichten!!! Das Sonntagsfahrverbot wurde aufgeweicht wie mir heute der Mann vom Landkreis Gifhorn fernmündlich bestätigte. LKW bis 3,5t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn Sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen. Also muss der Kollege nicht auf der Pritsche schlafen, sondern in seinem Wohnanhänger, wenn er seinen Ello abgelastet hat und einen Antrag auf Befreiung muss er auch nicht stellen.

Manchmal ist Auweichen und Gunni gut, meistens leider nicht

Aber Vorsicht, das gilt nur für die Bundesländer, welche die Ausarbeitung der Kommision auch wirklich umgesetzt haben!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 17, 2015, 20:33:13
Hallo Caro30, bist Du dir Sicher? Davon hat der Mann von der Zulassungsstelle in Gihorn nichts gesagt. Somit gehe ich davon aus, dass ich in Niedersachsen mit meinem T3 LKW und Wohnwagen sonntags fahren darf. Weißt Du welche Bundesländern dem nicht zugestimmt haben bzw. wo es weiterhin verboten ist?
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: XJPaul am März 17, 2015, 22:01:43
Ich weiß garnicht was es da zu grübeln gibt.
Steht alles da drin.
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm (http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm)
Wer das umgehen will weil er einen Anhänger mitnehmen will braucht eine Außnahmegenemiging von der unteren Verkehrsbehörde.
Punkt.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 17, 2015, 22:53:37
Das ist so nicht richitg, was Du sagst. Öffne bitte den link und schau Dir bitte an, was z. B. unter Punkt 1.6 steht. Das betrifft das Fahren von LKW bis 3,5t mit Wohnanhängern und ähnlichem. Wie bereits erwähnt, hat mir heute der zuständige Mensch meines Landratsamts (Kreis Gifhorn) auf Nachfrage fernmündlich auch noch bestätigt, dass LKW bis 3,5t mit einem Wohnwagenanhänger oder einem Freizeit/Sportanhänger tatsächlich nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen. Caro30 hat eingewandt, dass dies u.U. nicht für alle Bundesländer gilt. Für Niedersachsen gilt es auf jeden Fall, denn da liegt Gifhorn.

Ich habe vorsorglich noch mal den Menschen vom Landratsamt Gifhorn bezüglich der Frage angemailt, ob dies bundesweit gilt oder nicht. Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Am Telefon hatte mir der Mann nämlich nichts von einer Einschränkung erzählt. Morgen sind wir dann vielleicht schlauer. Du kannst ja mal Dein Landratsamt/Verwaltungsbehörde fragen, wie es in Deinem Bundesland diesbezüglich aussieht.


http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Verkehr_Logistik/Merkblatt_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf (http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Verkehr_Logistik/Merkblatt_Sonn_und_Feiertagsfahrverbot.pdf)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: XJPaul am März 17, 2015, 23:17:27
Und? Wie schwer bist Du dann mit beiden Sachen? Nicht was in den Papieren steht sondern das tatsächlich Gewicht. :D
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: reini71 am März 17, 2015, 23:40:51
es geht um LKW. Du kannst mitn 10t Womo auch an Feiertagen und Sonntags fahren.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 18, 2015, 06:10:17
Es zählt das zuässige Gesamtgewicht und die Fahrzeugart, die in den Papieren eingetragen ist. Bei der von mir genannten Regelung darf das Zugfahrzeug das zul. Gesamtgewicht 3,5t nicht überschreiten. Der Wohnwagen hintendran unterliegt komischerweise keine Gewichtsbeschränkung, natürlich darf man an das Zugfahrzeug nur das dranhängen, was es auch ziehen darf.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 18, 2015, 08:43:29
Hallo Caro30, bist Du dir Sicher? Davon hat der Mann von der Zulassungsstelle in Gihorn nichts gesagt. Somit gehe ich davon aus, dass ich in Niedersachsen mit meinem T3 LKW und Wohnwagen sonntags fahren darf. Weißt Du welche Bundesländern dem nicht zugestimmt haben bzw. wo es weiterhin verboten ist?

Und da sind wir wieder, ganz am Anfang  :(

Diese Regelung ist aus dem erarbeiteten Papier, von dem seit Anfang diesem T gesprochen wird. Sie wurde durch eine 2006 eingesetzte Expertengruppe erarbeitet und 2007 auf der Verkehrsministerkonferrenz beschlossen. Seitdem ist nichts weiter passiert, sprich es gibt eine Meinung der Bundesländer und im Gegensatz dazu ein Gesetz!
Viele Bundesländer haben dies umgesetzt, aber ICH bin mir nicht sicher, ob das wirklich von allen so umgesetzt ist, daher kann Dir der Mann aus Niedersachsen auch nur für Niedersachsen antworten!

Frag doch mal bei der BAG an, inwieweit diese Verstösse gegen das Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5t mit Hänger noch ahndet!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 18, 2015, 12:08:07
@ Christian - nö, ging nicht um Dich im speziellen, dass war lediglich ne allgemeine Feststellung, das betrifft uns eigentl. mehr oder weniger alle, ich nehme mich da auch nicht raus - mir fiel es nur in dem Zusammenhang auf.

@ Caro, was hat das mit der BAG zu tun, ob die kontrollieren und ahnden oder nicht? Auch die Herren in Grau sind an Gesetze gebunden und solange da nix geändert ist, kann das doch maximal intern per Weisung geregelt werden...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 18, 2015, 12:24:22
@ Caro, was hat das mit der BAG zu tun, ob die kontrollieren und ahnden oder nicht? Auch die Herren in Grau sind an Gesetze gebunden und solange da nix geändert ist, kann das doch maximal intern per Weisung geregelt werden...

Stimmt und wenn diese Anweisung bundesweit in Anwendung ist, dann wäre dies ein Zeichen dafür, dass dieses Vergehen (vermutlich) dann auch bundesweit über alle Landesgrenzen hinaus nicht mehr geahndet wird!
Im Gegensatz wäre die Aussage dass die BAG diese Verstösse sehr wohl noch ahndet ein Indiz dafür, dass es eben nicht bundeseinheitlich so gehändelt wird, nicht mehr aber vorallem auch nicht weniger, da diese Art der Verstösse bestimmt zu 2/3 durch die BAG zur Anzeige gebracht wird.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 18, 2015, 15:27:36
Die BAG ist eine Behörde von insgesamt 18, die auf dem Gebiet mehr oder weniger aktiv tätig sind. Da haben wir 16 Länderpolizeien, eine Bundespolizei und die BAG. Keine hat gegenüber einer anderen Weisungsbefugnis, jedes Bundesland hat die Ahndung solcher Verstöße in eigener Hoheit. Daraus irgendwelche Rückschlüsse ziehen zu wollen, ist leider ein Irrglaube.

Diese Kleinstaaterei ist leider eines unserer Probleme in Deutschland, die gerade auf dem Gebiet der Verwaltung völliger Nonsens ist - aber nimm mal irgendeinem Fürsten einen Teil seiner Mact weg und zentralisiere sowas - huuuuh, da wird ein Aufschrei durch die politischen Amtsstuben gehen ;D ;D ;D
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 18, 2015, 15:41:02


Diese Kleinstaaterei ist leider eines unserer Probleme in Deutschland, die gerade auf dem Gebiet der Verwaltung völliger Nonsens ist - aber nimm mal irgendeinem Fürsten einen Teil seiner Mact weg und zentralisiere sowas - huuuuh, da wird ein Aufschrei durch die politischen Amtsstuben gehen ;D ;D ;D

Mach was Du denkst, der Chrischan hat ja immer Recht und einen  :angel:

Wenn eine Bundesbehörde seine Angestellten angewiesen hätte, ein Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5t mit Anhänger Bundeslandunabhängig nicht mehr zu bestrafen, dann hätte dies durchaus schon eine Aussagekraft!
Aber natürlich habe ich unrecht und bin zu blöd, Zusammenhänge zu erkennen ...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 18, 2015, 17:28:58
Wenn eine Bundesbehörde ihre Bediensteten anweist, Dinge zu tun oder zu lassen, hat das keine rechtliche Folgen für Landesbehörden oder andere Bundesbehörden solange es keine gesetzliche Grundlage für oder gegen irgendwas gibt. Es ist doch gar nicht so schwierig? Solange die gesetzliche Grundlage besteht, muss (!!!) derartige Weisungslage von jeder obersten Dienstbehörde geschaffen werden denn eine Bundesbehörde ist gottseidank kein gesetzgebendes Organ in diesem Staat.

Sicherlich gibt es Richtungen, die eine derartige Anweisung erkennen lassen könnte, mehr allerdings auch nicht und es besteht selbst wenn ein solcher Erlass bspw. für die BAG gelten würde, keine rechtlich belastbare Grundlage, um gg. einen Bußgeldbescheid einer Landesbehörde vorzugehen. Wie das schlussendlich der entscheidende Richter sehen mag, steht auf einem anderen Blatt.

Etwas mehr Sachlichkeit und Professionalität wären manchmal echt wünschenswert.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 18, 2015, 19:02:55
Also der zuuständige Sachbearbeiter im Landkreis Gifhorn muss mir schon sagen können, ob etwas aus seinem Aufgabenbereich bundesweit, europaweit oder nur bundesländerweit gilt. Die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot auf Antrag für den Besuch zu Oldtimerveranstaltungen gilt bundesweit, das hat er mir so gesagt, dann wird es auch stimmen.

Bei der Frage der generellen Befreiung von LKW bis 3,5t und WW hat der Mann keine Einschränkungen mir gegenüber geltend gemacht. Ich habe auch keine Einschränkungen von dem offiziellen IHK-Hannover Informationsblatt gesehen. Ein weiters Indiz, dass vorgenannte Befreiung bundesweit gilt. Dennoch habe ich gestern per Email explicit nachgefragt, habe heute aber noch keine Antwort erhalten.

Für Niedersachsen wissen wir es jetzt. Jetzt frag doch mal jemand bitte aus Meckpomm, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bei seiner zuständigen Verwaltungsbehörde nach wie es mit der generellen Befreiung für LKW Gespanne bis 3,5t mit WW aussieht. Das ist bestimmt keine große Sache. Telefonieren und mal eine Email schreiben wird ja jeder kennen. Dann haben wir Informationen von Leuten, die es wissen müssen.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 18, 2015, 19:07:18
Etwas mehr Sachlichkeit und Professionalität wären manchmal echt wünschenswert.

Stimmt und dazu zählt eben auch richtig lesen!!!

Aber das möchtest Du ja scheinbar nicht!

Wenn das BAG das wirklich nicht mehr abstrafen würde, dann nur UNTER ABSPRACHE MIT DEN LANDESREGIERUNGEN, denn diese bzw. die untergeordneten zuständigen Bußgeldstellen sind für diese Verfahren nun einmal verantwortlich! Daher kann das BAG, schon rein rechtlich, nicht eigenmächtig auf die Anzeige verzichten, wenn die Verfolgung dieses Vergehen nicht durch eine Durchführungsverordnung auf Landesebene als nichtig eingestuft wird! Denn auch die Mitarbeiter der BAG, welche diese Verstösse ja nur aufnehmen und selbst nicht bestrafen, werden ganz bestimmt nicht Anzeigen schreiben, wenn die Verfolgung dieser Tatbestände durch die zuständige Bußgeldstelle grundsätzlich eingestellt wird!
Das hat auch nicht das Geringste mit angeblich 18 Behörden zu tun! Und wie ich auch klar und deutlich schrieb, wäre dieses Vorgehen der BAG ein ANZEICHEN dafür, dass das Papier durch ALLE BUNDESLÄNDER umgesetzt wurde!
Und auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest, bisher sind ca. 2/3 dieser Tatbestände durch das BAG bzw. Gemeinschaftskontrollen mit dem BAG zur Anzeige gebracht wurden!

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 20, 2015, 22:12:54
Zitat: Auf IFA-Tours würde lang und breit über das Wegfahren von Pütnitz berichtet. Bei Interesse da mal lesen, was so gehen kann

Hallo Lura,

ich habe mir gerade auf ifa-tours die Kommentare zu den Polizeikontrollen bei dem letzten Ostmobiltreffen in Pütnitz durchgelesen. Das ist voll krass, was da beschrieben wird. Danke für die Info nochmal.

Ich kann jedem nur empfehlen, insbesondere den Leuten, die noch immer Blaulichter auf Ihren Fahrzeugen haben oder auf Kriegsfuß sind mit dem Themen Ladungssicherung und/oder Sonntagsfahrverbot für LKW, sich die Kommentare und Beschreibungen mal durchzulesen.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Olaf am März 21, 2015, 07:43:06
Moin Moin

Ich hab mir das mal Interessehalber durch gelesen.
Schön das man auch meinen Kommentar zu Frau M ein
kopiert hatt.  ???

Ich lasse auf jeden fal die B Lichter drauf.
(Beide Autos)

Nur bei der Abdeckung lass ich mir für die Trachtengruppe was ein fallen.
 ;) :) :D ;D

Es gibt ja so kleine Mänchen , die in einigen Gärten stehen.  :laugh: :question:

Und bei der abfahrt hänge ich den Klapfix einfach an die VoPo.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 21, 2015, 07:57:18
Für mich es schon einmal interessant zu erfahren, was da so abgeht, da ich immer mal nach Pütnitz zu dem Treffen fahren wollte und viele meiner Bekannten dort auch schon hingefahren sind.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 21, 2015, 08:18:26
@ Christian, der SB in Deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann Dir das auch sagen ;) Und wenn dann bundesweit (nur so zur Info)

Es ging darum, dass wenn eine Landes- oder Bundesbehörde irgendwelche Dinge anders handhabt als die andere, das  dabei keinerlei rechtswirksame Konsequenzen für die anderen draus erwachsen. Ich weiß nicht, was eine Durchführungsverordnung dort für'n Sinn macht zu einem bestehenden Gesetz?

Das beste Beispiel sind doch einige Bundesländer, die per Erlass des Innenministers von einer Ahndung bestimmter Tatbestände hinsichtlich des Sonntagsfahrverbotes absehen und damit die bestehende Gesetzeslage sozusagen aufweichen. Das ändert weder an der Durchführungs-VO irgendetwas noch am gesetzlichen Rahmen. Natürlich haben die das im Vorgriff auf eine zu erwartende Gesetzesänderung beschlossen, dummerweise läßt die auf sich warten. Andere Bundesländer sind da etwas engstirnig mit der Einstellung, dass Bundesgesetze nicht per Erlass aufgeweicht werden können und belassen eben alles beim alten. Inwieweit eine Bundesbehörde an Ländererlasse gebunden ist, kann ich nicht erkennen, denn der jeweilige Landesinnenminister ist lediglich seiner Bediensteten weisungsbefugt und ich kann mir nicht vorstellen, dass die BAG in Niedersachsen bis 3,5t + Anhänger fahren läßt und in Thüringen die Bußgeldkeule auspackt <= DAS funktioniert definitiv nicht!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 21, 2015, 08:41:25
Hallo Chrischan,

jetzt versuch es bitte so zu erklären, dass ich es auch verstehe. Der zuständige Sachbearbeiter für die Befreiung von Sonntagsfahrverboten beim LK Gifhorn hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass Gespanne bis 3,5t beim Zugfahrzeug mit Wohnwagen/Sport/Freizietanhänger vom Sonntagsfahrverbot per se ausgenommen sind, so wie in dem Schreiben von der IHK Hannover dargelegt. 

Es geht hier nicht um die Frage, ob ein mit Strafe bedachter Tatbestand aus irgendwelchen Gründen nicht geahndet wird, so wie bei Haschisch, wenn die Menge zu gering ist oder bestimmten Schwangerschafts-abtreibungen.

Es geht hier darum,o b es legal ist, mit vorgenanntem Gespann sonntags durch die Gegend zu fahren oder nicht. Der Mann vom Landkreis Gifhorn hat ohne Einschränkungen ja gesagt.

Was sagst Du jetzt und heute? Ja oder nein?
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 21, 2015, 12:20:38
Ich kenne eine solche Regelung nicht, weder aus der StVO noch aus der zugehörigen Durchführungsverordnung.

Lkw > 7,5t und Lkw mit Anhänger (gewichtsunabhängig) fallen unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO - zumindest in Thüringen, denn hier gibt es keinerlei Erlasslage zur Nichtahndung derartiger Tatbestände.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 25, 2015, 13:18:13
Heute ist dann auch die Antwort auf meine Anfrage an das BAG angekommen.

Aus dieser würde ICH erlesen, dass private Fahrten im gesamten Bundesgebiet mit LKW bis 3,5t und Anhänger nicht mehr geahndet werden, sondern nach dem Willen der Verkehrsminister diese Fahrten strafbefreit sind!

Interessant dabei ist die klare Aussage, dass auch das Bundeverkehrsministerium die Rechtsauffassung vertritt, dass Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht zur Beförderung von privaten Zwecken gilt!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Olaf am März 25, 2015, 17:20:30
Danke caro30 für deine Anfrage  ;)

Aber wir 5einhalb tonner haben dan ja wie gehabt das Risiko.

Gruß  Olaf
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 25, 2015, 17:44:42
Danke caro30 für deine Anfrage  ;)

Aber wir 5einhalb tonner haben dan ja wie gehabt das Risiko.

Gruß  Olaf

Jain  >:(

Das Problem ist die unterschiedliche Sichtweise, was wieder die Frage aufwirft, warum ändert man es nicht?

Das BAG schreibt:

... Diese Regelung beschränkt den gewerblichen Güterverkehr an Sonn- und Feiertagen zugunsten des Personenverkehrs und des gleichmässigen Verkehrsflusses sowie im Interesse der Lärm- und Abgasverringerung. ...

und dann noch:

... Jedoch gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht für Beförderungen zu privaten Zwecken. ...

Vielleicht interpretiere ich das jetzt falsch, aber ich lese es so, dass nach Ansicht des Ministeriums also das Fahrverbot für private Fahrten nicht gilt. Nur so steht das leider nicht im Gesetz!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Olaf am März 25, 2015, 17:52:42
ja so is das mit den Deu.Gesetzen.
Ein Bekanter wurde mal Sonntags in Tühringen verdonnert.
T 4 geschl. Kasten (LKW zul.) und Treiler mit wartburg 311 drauf.
der durfte erst 22uhr weiter.

da waren wir schon wieder in HH
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 25, 2015, 20:13:28
Danke Caro30 auch von mir für Deine Anfrage bei dem BAG. Das bestätigt, dass was mir der für die Befreiung von Sonntagsfahrverboten zuständige Sachbearbeiter im Landkreis Gifhorn mitgeteilt hat. LKW bis 3,5t dürfen mit Wohn- und Freizeitanhängern sonn- und feiertags fahren.

Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 25, 2015, 20:19:45
Wo stehts???
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 25, 2015, 20:29:59
z. b. in dem schon öfter hier von mir zitierten Informationsblatt der IHK Hannover. Die Industrie- und Handleskammern sind übrigens wichtige Mitspracheberechtigte in Sachen Befreiung vom Sonntagsfahrverbot wie mir der Mann vom Landkreis Gifhorn mitteilte. Eine Dauerbefreiung vom Sonntagsfahrverbot, die ich beim Landkreis Gifhorn anfragte, ginge  nicht ohne Zstimmung der zuständigen IHK.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 25, 2015, 20:40:48
Christian, ich weiß, wer die IHK ist, bzw. wer dahinter steht ;)  Es geht um die rechtliche Schiene - wo stehts, dass private Fahrten bis 3,5t + Anhänger mit Lkw NICHT unters Sonntagsfahrverbot fallen - nirgends!

Infoblatt der IHK hat genau so viel oder wenig wert, wie ne Mail von der BAG an Caro - das hat NULL rechtswirksamen Stellenwert => denn, im Gesetz und in der Durchführungs-VO steht es anders <= DAS ist das Problem.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: cgm am März 25, 2015, 20:56:41
Ich verstehe Dich und dejure hast Du wahrscheinlich recht. Trotzdem denke ich aber, dass die IHK so etwas nicht an Ihre Mitglieder veröffentlichen würde, wenn das so nicht stimmt. Was da allein für Forderungen seitens der Mitglieder auf die IHK zukommen könnte.

Ich denke, dass im Fall der Fälle ein Richter es so sieht, wie es die IHK veröffentlicht hat. Ich werde das ausprobieren. Ich werde mit dem schönen T3 (LKW) und dem WW oder dem Motorradanhänger hintendran sonntags durch die Gegend fahren. Mal sehen was da pssiert. Am besten nach Hannover, das ist die Kontrolldichte recht hoch. Ist halt Landeshauptstadt.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 25, 2015, 21:11:15


Infoblatt der IHK hat genau so viel oder wenig wert, wie ne Mail von der BAG an Caro - das hat NULL rechtswirksamen Stellenwert => denn, im Gesetz und in der Durchführungs-VO steht es anders <= DAS ist das Problem.

Die Mail ist sogar auf original Kopfbogen der BAG  ;)
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 26, 2015, 07:04:26
Christian, in Hannover passiert gar nix. In Niedersachsen gibt es seit fast 10 Jahren einen Erlass vom Innenminister, dass dies nicht zu ahnden ist, genau genommen der ganze damals beschlossene Katalog von Ausnahmen, auch >3,5t + Anhänger, so es rein private Fahrten sind.

Das sich das BAG zu privaten Fahrten <3,5t + Anhänger positiv positioniert und sich auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitalen Firlefanz beruft, ist wünschenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat das recht wenig mit den damals explizit beschlossenen Ausnahmen zu tun, sondern stützt sich auf die führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Abgrenzung zw. Pkw und Lkw bei 3,5t

Google Dir mal das Protokoll der Verkehrsministerkonferenz, dort stehen alle Ausnahmen drin, mit Maßen und Gewichten und den möglichen Fahrzwecken <= das darfste u.a. in Niedersachsen, HH und HB fahren, seitens der Landespolizei sanktionsfrei, das BAG macht schon wieder o.g. Einschränkung und straft >3,5t ab. In Thüringen ist das noch ein Zacken schärfer, denn in Thüringen wurde nichts per Erlass geregelt, d.h. hier biste sofort mit Lkw <3,5t + Anhänger Mode. In Thüringen wirste auch ernsthaft Probleme bekommen mit der Aussage Deines Sachbearbeiters, denn der fehlt die Rechtsgrundlage <= DAS ist das Problem und dort schlampt seit Jahren die Bundesregierung, denn die StVO ist ein Bundesgesetz und da kann sich irgendeine Landesregierung auf den Kopf stellen und sonst was beschließen - Bundesrecht bricht Landesrecht, also funktionieren derartige länderspezifische Ausnahmen nur über einen Erlass zur Nichtahndung :(

Das ist doch dieser Irrsinn. Um mal den Bogen zu den 07er Kennzeichen zu spannen, sehe ich auch dort die Chance mit einem brauchbaren Anwalt und Richter in erster und zweiter Instanz, eine klare und rechtsverbindliche Geschichte zu konstruieren, denn erst ab OLG-Beschluss dazu, wird die Sache rechtlich belastbar, auch für andere...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 26, 2015, 08:55:21
Christian, in Hannover passiert gar nix. In Niedersachsen gibt es seit fast 10 Jahren einen Erlass vom Innenminister, dass dies nicht zu ahnden ist, genau genommen der ganze damals beschlossene Katalog von Ausnahmen, auch >3,5t + Anhänger, so es rein private Fahrten sind.

Das sich das BAG zu privaten Fahrten <3,5t + Anhänger positiv positioniert und sich auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitalen Firlefanz beruft, ist wünschenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat das recht wenig mit den damals explizit beschlossenen Ausnahmen zu tun, sondern stützt sich auf die führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Abgrenzung zw. Pkw und Lkw bei 3,5t

Das ist mal wieder eine falsche Aussage, das BAG stützt sich in erster Linie auf die beschlossene Regelung der Verkehrsminister!
Aufgrund der daran folgenden Aussage zur Rechtsauffassung des zuständigen Bundesministeriums ist es sogar gut möglich, dass Verstösse bei privaten Fahrten überhaupt nicht sanktioniert werden!
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 26, 2015, 10:56:41
Beschlossen haben die Verkehrsminister nichts weiter, als den Vorschlag Niedersachsens (zu dessen Ausarbeitung es beauftragt wurde) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einzubringen.

Dieser Gesetzentwurf zur Änderung von § 30 StVO ist 2009 im Bundesrat gescheitert. 

Wie wir alle wissen, ist der Bundesrat die Länderkammer und muss neben dem Bundestag eine Gesetzesänderung ebenfalls beschließen, damit der Bundespräsident das Gesetz als solches Gegenzeichnen kann - erst dann ist es wirksam und rechtsverbindlich. Nun stellt sich mir die Frage, wer da im Bundesrat, also in der Länderkammer, die vormals einstimmige Annahme des niedersächsischen Vorschlages torpediert hat?

Folglich kann sich das BAG nicht auf irgendwelche Beschlüsse einer politischen Willensbekundung aus dem Jahre 2007 berufen, lediglich auf die vorherrschende Rechtsauffassung der übergeordneten Behörde / des übergeordneten Ministeriums, im Falle des BAG das Bundesministerium für Verkehr und digitalen Blödsinn und wenn die sagen, wir ahnden nicht, ist das deren Meinung - nicht mehr und nicht weniger, denn das Bundesministerium ist KEINE gesetzgebende Instanz!

Es ist nach wie vor nirgends gesetzlich verankert - es wird lediglich durch die ein oder andere Institution so gehandhabt und es gibt andere, die es nach wie vor nach geltendem Recht ahnden, ohne Interpretations- oder Meinungsspielraum.

Die 3,5t-Grenze stammt aus dem Führerscheinrecht.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am März 26, 2015, 11:40:36
Wer immer der Nase nach geht, will manchmal auch mit dem Kopf durch die Wand.
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Chrischan am März 26, 2015, 16:03:00
...genau ::)
Titel: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: Mulitreiber am April 22, 2015, 09:47:12
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm (http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm)

 :lamp:
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: caro30 am Juli 03, 2016, 09:35:20
Da ich in den letzten Tagen immer mal wieder Leute getroffen habe, die sich grundsätzlich für Änderungen scheinbar nicht interessieren, hier nochmals der Hinweis:

Im Juli & August in es nunmehr gesetzlich festgelegt, dass in beiden Monaten grundsätzlich das erweiterte Sonntagsfahrverbot gilt, unabhängig der tatsächlichen Ferien im Bundesland!

Zu Treffen mit LKW erst am Samstag anzusteuern, könnte daher im Falle des Falles teuer werder ...
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: firemen007 am Juli 17, 2016, 14:09:16
[url]http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm[/url] ([url]http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm[/url])

 :lamp:


So, wenn ich das Richtig Gelesen und Verstandenhabe darf ich mit meinem Ello der einen Campingumbau aber keine WoMo Zulassung hat auch Sonntags mit Anhänger fahren?

Er ist ja nicht geeignet zum Transport von Gütern!

Sehe ich das richtig?
Titel: Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
Beitrag von: naviprofi am Juli 17, 2016, 14:59:22
Personenbeförderungsgesetz Paragraph 4 Abs. 4

 Auf diese Gesetzestexte bezieht sich die allgemeine Rechtsprechung, wie ich ja vor zwei Jahren bereits schon ausführlich dargestellt habe.  Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren verweist nur auf die fiskalische Einstufung des Fahrzeuges hin.

> Ja, du darfst fahren, auch mit Anhänger, es sei denn, du beförderst irgendetwas, was  auch nur annähernd nach gewerblicher Nutzung aussieht.  Wohnwagen hinter RoBuR ist also problemlos möglich.