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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: andyv6 am Februar 22, 2009, 17:32:29

Titel: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: andyv6 am Februar 22, 2009, 17:32:29
muß man die blauen signallampen entfernen bei einer feuerwehr mfg andy
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Danimilkasahne am Februar 22, 2009, 18:00:10
http://www.newtonmeter.de/ - die Blaulichttriologie ...
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: willis am Februar 22, 2009, 20:31:41
Junge da reitet der Amtsschimmel aber ganz schön, es gibt aber auch bekloppte,ich hoffe es geht bei mir wie bisher immer gut !!!!!
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Danimilkasahne am Februar 22, 2009, 20:44:31
.. ist ja schon sehr alt - kann heute alles besser/anders sein, Mal sehen, ob jemand aktuelle Infos beisteurt - oder ob Aktion Zipfelmütze ausreicht.

Ahoi D.
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Headmaster am Februar 22, 2009, 21:43:32
Bei mir steht auch drin das man abdecken soll. Aber habe ich noch nie gemacht und wie man immer so schön sagt, wer hält schon die feuerwehr an. Aber die Feuerwehr ist ja auch nur eine Gruppe die im Normalen verkehr mitfährt. Die Sonderrechte gelten nur wenn Blaulicht und Sierene zusammen eingesetzt werden weil gefahr für Leib und Leben besteht, dann haben andere Verkehrsteilnehmer die pflicht unverzüglich freine Bahn zu Schaffen. Ansonsten sind das auch ganz normale Verkehrsteilnehmer.

bei mir haben die das mit dem Blaulicht in der Zulassungsstelle eingetragen, vorher stand sonst weiter nichts drin. Aber ein oldtimer wäre ja kein richter Oldtimer wenn das Blaulicht fehlt.
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: andyv6 am Februar 22, 2009, 22:00:09
muß man für die anmeldung einer feuerwehr diese erst beim tüv umschlüsseln
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Matthias T4 am Februar 23, 2009, 11:28:31
Muß man umschlüsseln. Ein So. KFZ Kat-Schutz Fahrzeug (das war meiner mal) kann man nicht privat haben. So haben wir einen \'LKW Plane und Spriegel\' draus gemacht. Ist ja für Steuern etc. also Oldtimer völlig egal und mit Anhänger am WE will ich auch nicht fahren.

Ansonsten ein So. KFZ Bautruppwagen oder sowas draus machen.

Gruß

Mat.

PS: Und zur Ursprungsfrage: Es gibt eine EU Richtlinie, wonach eine Leute an einem Fahrzeug als nicht vorhanden gilt, wenn man sie nicht nur durch das Einsetzen einer Lampe wieder betriebsbereit machen kann. Will sagen, wenn keine Fassung mehr drin ist, dann ist die Lampe auch nicht da. Deswegen steht bei mir drin: \'Blaulicht durch Ausbau der Fassungen unbrauchbar gemcht; auf öffetlichen Straßen abdecken\'. Dafür sind da jetzt 2 Wollmützen drauf.
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Hüpper am Februar 23, 2009, 21:17:38
und wenn Du ne Vollabnahme machen lassen willst und ihn zum 1. Mal zivil zulassen, dann darf es hier in den neuen Ländern nur die DEKRA.

Hüpper
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Danimilkasahne am Februar 23, 2009, 22:01:48
@Hüpper - Dekra Only - ich melde Zweifel an

http://de.wikipedia.org/wiki/AaSoP
http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=16702
Zitat
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.


FSP/GTÜ - vorher direkt nach  §21/ §23 fragen und bitte mal die aktuelle Lage für 2009 dann berichten.

Ahoi D.

http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kfz_Oldtimer.pdf
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: willis am Februar 23, 2009, 22:08:28
Stimmt die 07 oder auch die H Zulassundsabnahme dürfen jetzt Alle machen aber gibt es keine Papiere, muß vorher die Dekra im Osten (im Westen weiß ich es nicht) eine Vollabnahme machen, das darf weiterhin nur die DEKRA (leider).
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: UPSMann am Februar 24, 2009, 09:32:24
Du meinst dann sicher die Vollabnahme für die generelle Wiederinbetriebnahme oder??? Das darf nur die DEKRA. Quasi die Erlangung der Betriebserlaubnis.

Die anderen Abnahmen speziell ob Oldtimer dürfen jetzt auch andere Prüforganisationen machen.

Iss ein ganz schöner Unfug eigentlich..... Überall redet man von Kartellbildung und sowas. Das aber über 15 Jahre lang TÜV und DEKRA sich OST un WEST geteilt haben, da schrie niemand.
Aber egal..... das geht sonst zuweit OFFTOPIC

Bis denne........
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: willis am Februar 24, 2009, 12:35:00
Wenn nur ein Ostbrief oder gar kein Brief vorhanden ist, jedenfalls iste es bei uns so, sonst Abmeldung nicht älter als 10 Jahre , aber Ausnahmen bestätigen die Regel ;D
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Hüpper am Februar 25, 2009, 07:56:08
Jo, der Hüpper meinte die Vollabnahme. Da der LO vorher nen Behörden-kfz war,
mußte ich zur DEKRA. Der Prüfer meines Vertrauens vom KÜS durfte es net machen.

Hüpper
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: heiko72 am April 19, 2009, 17:26:30
hallo,

bin hier ganz neu.  zum thema blaulicht kann ich was sagen. hab meinen polizei - lo im märz auch auf 07`ner zugelassen. blaulichter durften nach dekra - gutachten drauf bleiben ( § 70 stvzo ), gutachten hat mich 103,00 euro gekostet und gilt nur für thüringen.
der dekra - mann hat mir sogar die tarnscheinwerferaufsätze eingetragen...........

noch fragen ??

grüße, heiko
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: willis am April 19, 2009, 20:05:10
Heißt das du darfst Thüringen nicht mit deier FF Lo verlassen ????
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: heiko72 am April 20, 2009, 07:14:14
............so etwa.  :(
Titel: Re: Bestimmungen - Signallampen/LSA/Blaulicht
Beitrag von: Хелмар am April 20, 2009, 08:13:28
Also die Dekra darf im Osten als einzige Abnahmen nach §21 machen. Das wären also Vollgutachten zur Wiederinbetriebnahme und Einzelabnahmen, z.B. Um und Anbauten die eintragungspflichtig sind.Oldtimergutachten dürfen dagegen seit 09 auch die anderen Prüforganisationen machen.

Zu den Blaulichtern (bei Oldtimern) kenn ich die Regelung, daß sie mindestens abgedeckt sein müssen, ebenso wie seitliche Aufschriften „Feuerwehr“ oder „Polizei“, taktische Zeichen und Dienstwappen.

Wenn wir bei uns Fahrzeuge zur Veräußerung vorbereiten entfernen wir alle Schriftzüge und den Funk, die Blaulichter bleiben eigentlich immer drauf.