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Autor Thema: Blaulicht Verbot  (Gelesen 10955 mal)

Offline drehrumbiene

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Blaulicht Verbot
« am: August 10, 2014, 12:14:08 »
Hi zusammen ich habe gehört das man nicht mehr mit Blaulicht rumfahren darf (abgedeckt) ! Kennt ihr das Problem bzw. wie ist die gesetzes Lage zur Zeit ?

Offline olaf-blitz

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #1 am: August 10, 2014, 16:08:15 »
Das Thema kam kürzlich erst hier: http://www.robur.de/smf/treffen/putnitz-2014/25/ zur Sprache und ich war auch überrascht, daß es zu Bußgeldern bei abgedeckten Blaulichteren kam.
Aber es sieht wohl tatsächlich so aus, daß Blaulichter Berhördenfahrzeugen vorbehalten sind und es im § 38 /3 keine Ausnahme für Privatfahrzeuge, Oldtimer oder sonstwas gibt. Basta.
Das Abdecken kann die Polizei nur besänftigen, schützt aber nicht vor Strafe.
Auch das Ausbauen der Glühbirnen schafft keine Abhilfe weil ja "verbaute Lichttechnische Einrichtungen auch funktionieren müssen".
Geht das Ding nicht, ist es auch wieder eine VOwi.
Es kommt also immer drauf an, wie man mit den Beamten vor Ort klar kommt. Bei angeordneten Großkontrollen kann man sicher nicht auf eine mündliche Verwarnung hoffen.
Aber es ist nur ein 20 Euro Bußgeld. Also scheiß drauf. Gegen höhere Bußgelder würde ich anwaltlich vorgehen.
Schlimmer wäre es, wenn der Beamte ein Schreiben an die Zulassungsbehörde fertigt und diese dann die Demontage der Blaulichter fordert und bei Nichtbeachtung das Fahrzeug stillegt.
Das ist jetzt mal mein Wissensstand. Mal sehen, was anderswo darüber bekannt ist.


Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #2 am: August 10, 2014, 16:18:01 »
Geändert hat sich da in der StVZO, bzw. FZV nix.

"Lichttechnische Einrichtungen müssen funktionieren", allerdings ist eine abgedeckte lichttechnische Einrichtung eben keine solche - sie hat im Bereich der StVZO einfach nichts zu suchen, auch nicht im Rahmen irgendwelcher Oldtimerveranstaltungen und Rundfahrten - steht die Feuerwehr oder der alte Polizeilada auf einem Festgelände, hat niemand was dagegen, dass die Bommeln mal leuchten...

Es ist ebenso kontraproduktiv, blaue Rundumleuchten mit ner blauen Strickmütze zu versehen, dass es den Anschein erwecken könnte - bedenkt bei solchen Fahrzeugen immer, dass sie u.U. mit echten Einsatzfahrzeugen verwechselt werden können - Oldtimergedanke hin oder her - schlussendlich entscheidet ein Richter am Amtsgericht und der wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht pro vorhandene Rundumleuchten entscheiden, wenn die nicht vernünftig abgedeckt wurden.

In dem Zusammenhang nutzt es auch nichts, mal eben orange Kappen drauf zu schrauben - auch diese Lichter sind klar reglementiert, wer sie führen darf und wer nicht - allerdings hat die mittlerweile sowieso jeder drauf... :(

Offline Olaf

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #3 am: August 10, 2014, 18:32:03 »
Da muß ich Chrischan recht geben.
neuerdings wirt es strenger gehandhabt.
Ich hatte vor einiger zeit mal 2-3 PDFs hoch laden lassen.
Kanns aber nicht finden.  :'(
Da steht das dan alles beschrieben.

Gruß  Olaf  :police:

Offline RoBi

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #4 am: August 11, 2014, 09:16:03 »
Auch mein Senf dazu - bin meinungstechnisch sehr gespalten, was dieses Thema angeht.

Einerseits gehört auf eine originale Oldtimer-Feuerwehr auch Blaulicht.

Andereseits:

Gestern kam mit ein chicker Feuerwehr-B1000 entgegen. Mit allem dran und drin, was dazugehört.

War das nun ein Privatier mit seinem Oldtimer, oder das Einsatzfahrzeug der örtlichen Dorffeuerwehr? Ist nicht erkennbar. Kommt der zufällig an einen Unfallort, kann es böse Schlußfolgerungen geben (z.B. Hilfe ist schon gerufen worden)

Klar, Polizei fährt nichtmehr mit LADA rum (oder??), kann man den Oldi durch Schlußfolgerung erkennen. Aber was ist nun eine echte Feuerwehr, und was nicht?

Darf man eigentlich eine private Feuerwehr (eben so beschriftet) im Straßenverkehr führen, (und damit ggf sogar volles Programm Löscheinsatz fahren?) Oder MUSS man dann sogar Löscheinsatz fahren, wegen der Pflicht zur Hilfeleistung?

Dann könnet ich das Spiel weiterspinnen. Habe ein altes Postauto (Opel Combo) gekauft. Muß ich das "Deutsche Post" abmachen?

Hmmmm.

Sven und RoBi
Ich bin dann mal weg....

Offline reini71

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #5 am: August 11, 2014, 14:05:44 »
...ich Habe meinen TS8 als LKW zugelassen. Nix mehr drann was ausser der Innenfarbe an etwas wie Feuerwehr erinnert. mal den Gedanken weiter gesponnen...viele alte Feuerwehrautos und andere mit Sondersignalen sind als solches als Fahrzeugbezeichnung geblieben...nur mit "H" oder 07. Wie kann es sein, daß beim Erteilen der Sondernummer Rundumleuchten usw. gefordert werden und die Schmiere auf der Straße dann einen abzockt? Hier braucht man nen fähigen Anwalt...auf der Straße nix bezahlen und fertig. Ist doch total bescheuert. Brauch mir nur das Video von Pütnitz anschaun...Verkehrsvergehen wie nicht entsprechende Helme oder fahren im Suff oder fehlende Sonntagsfahrgenehmigung leuchtet mir ein, aber der Rest?  Hier gehört doch dem Staat mal richtig eines auf die Mütze gegeben...Ich habe gestern auch zur Ausfahrt bei nem Trecker und Oldtimertreffen nen 335er Polizeiwarti und nen Vopo LO vor mir gehabt... Da gabs trotz Polizeibegleitung keinen Ärger, auch wenn da Blau und Rot und Orange rumgeleuchtet wurde und die Sirene an war...
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Offline Olaf

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #6 am: August 11, 2014, 17:07:59 »
Nu ich ma wieder.  ;)

es ist immer noch eine Ermessensfrage der Örtlichen  :police:  wie sie es hand haben.

Meines wissens ist der Schriftzug Feuerwehr nicht geschüzt
Selbst in der BRD gibt es einen Gesetzesauszug aus ende 1990, was besagt.
Die Volkspolizeifahrzeuge dürfen in ihrer Optischen Erscheinung so gefahren werden, da es die DDR schon länger als 10 Jahre nicht meer gibt.

Tehma  Hilfeleistung

Jeder aber auch jeder kann da zu auf gefordert werden.
Selbst ich mit meinem Robur LF 8 kann im Notfal herran gezogen werden.
Ich habe einen Führerschein bis 7,5t und im Ernstfall kann ich auf gevordert werden ein gröseres KFZ zu fahen.

Und hir kann man noch mal alles runter laden was die Blaublinker an geht.

http://www.robur.de/smf/allgemeines/sonderwarneinrichtung-bei-den-feuerwehren/

Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #7 am: August 11, 2014, 17:21:45 »
"Trotz Polizeibegleitung..." - dann war's eine genehmigte Ausfahrt im Rahmen einer Veranstaltung - damit sind so ziemlich alle Hürden genommen, die es zu nehmen gab, sprich die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat einer "Sondernutzung" zugestimmt, die Polizei vorneweg hat danach nur noch verkehrslenkende Aufgaben für den übrigen Verkehr wahrzunehmen, um eine Gefährdung für diesen auszuschließen.

Markus - zu Deiner Frage - zur Hilfeleistung ist sowieso JEDER verpflichtet, ob nun Feuerwehr oder Polizei oder Ottonormalbürger. Erstgenannte unterliegen bloß einer zusätzlichen Garantenstellung, d.h. sie sind von berufswegen zur Hilfeleistung verpflichtet und entsprechend haftbar zu machen, bspw. im Falle einer vermeidbaren Folgeschädigung. Aus dieser Nummer ist der Ottonormalbürger raus, unabhängig davon, ob er nun mit ner Oldifeuerwehr am Brand vorbei fährt oder nicht.

Was macht die Feuerwehr, die vom Brandort kommt und fertig ist, Ressourcen aufgebraucht, alle - auch die fährt nicht am nächsten Einsatzort vorbei, sondern leistet Hilfe nach ihren techn. Möglichkeiten und bin ich als Privatmensch mit solch einem Gerät unterwegs, sind auch dort die mitgeführten Hilfsmittel nur Mittel zum Zweck, egal ob ausgemustert oder nicht. Derjenige kann im Bedarfsfalle sogar dazu verpflichtet werden, seine Gerätschaften und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen - im Rahmen einer Ersatzvornahme ist dies jederzeit mit allem was an techn. Material oder menschlicher Arbeitskraft im Schadensfall benötigt wird, ohne Wenn und Aber möglich - das wissen nur die wenigsten. ;)

Beispiel Winterdienst - dass die sich aufteilen nach Straßenprioritätsklassen ist klar, Autobahn 24h/Tag, Bundesstraße zw. 5 und 22 Uhr, landstraßen 1. und 2. Ordnung nach Verkehrsbedeutung und Kreis- und sonstige Straßen je nach freier Kapazität - das unterschiedet sich noch minimal von Bundesland zu Bundesland.  Mir nutzt nun eine freie Autobahn nichts, wenn der Zubringer Landstraße 1. Ordnung zwischen dieser und der Bundesstraße irgendwann mal beräumt wird. Also ziehe ich mir einen Winterdienst von der Autobahn runter und lasse ihn entsprechend die 4km Landstraße mit beräumen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist dies jederzeit mit dem Rückstau auf der Autobahn begründbar, da der Verkehr von der Piste nicht abfließen kann... Da kann sich der Winterdienst quer stellen wie er will, aus der Nummer kommt er nicht raus - ist halt in dem Fall nur ein anderes Töpfchen, aus dem die 4km Landstraße bezahlt werden...

Offline drehrumbiene

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #8 am: August 11, 2014, 20:34:10 »
Hi 20€ wäre ja noch ok die plant man sich ein und wenn einen die Blödmänner anhalten müssen bekommen sie halt die Kohle . Nach Aussage eines Kollegen der in Pütnitz war wollen sie 150€ und 1 Punkt in Flensburg haben bzw. vergeben ! :question: Das wäre etwas fett ,zu mal die Leuchten abgedeckt waren so wie es bis her üblich war . gruß  uwe

Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #9 am: August 11, 2014, 20:35:48 »
...ohne tatbestandsnummer wird's schwer, den vermeintlich passenden Ahndungssatz rauszusuchen ;)  Mach mal genauer bitte!

Offline drehrumbiene

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #10 am: August 11, 2014, 21:26:35 »
Mehr weiß ich auch nicht wurde mir nur so wieder gegeben. Daher meine Frage zum Thema .

Offline WaldLO

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #11 am: August 11, 2014, 22:31:29 »
@Chrischan: Die Ausfahrt in Pütnitz war auch angemeldet, hat aber die blau-weißen nicht davon abgehalten die Leute abzuzocken!

Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #12 am: August 12, 2014, 06:41:40 »
Hmm - ich kenne jetzt den Auflagenbescheid von Pütnitz nicht, normal sollte der vor Beginn vom Veranstalter verlesen worden sein, zumindest Auflagen durch die Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde. Wenn das "nur" eine genehmigte Ausfahrt im Rahmen der StVO ohne besondere Absicherungsmaßnahmen und Trennung vom übrigen Verkehr war, ist das gut möglich, denn dann unterliegen die Fahrzeuge im Verband der StVZO / FZV und der gesamte Verband hat sich analog zur StVO zu verhalten. Das ruft dann nat. Ahndungen von Verstößen selbstredend auf den Plan, inkl. Resumé im Nachgang an die Straßenverkehrsbehörde, die dann aller Wahrscheinlichkeit nach den nächsten Ausfartsbescheid entsprechend schärfer formuliert, deutlich einschränkt oder gar nicht erteilt - inkl. einer möglichen Ahndung wegen Verstößen gg. den aktuellen Bescheid gegenüber dem Anmelder, denn der hat schlicht und ergreifend dafür zu sorgen, dass entsprechende Auflagen umgesetzt werden.

Bei bspw. Faschingsumzügen innerhalb eines für den übrigen Verkehr gesperrten Bereiches, sind Beschränkungen im Sinne der StVZO / FZV i.d.R. außen vor, was nicht bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht technisch i.O. sein müssen, schon allein aus Unfallverhütungssicht, allerdings ist das selbstredend, dass irgendwelche Faschingsaufbauten niemals nicht StVZO / FZV-konform sein können.

"Blaulicht mißbräuchlich benutzt" als 20,- €-Tatbestand betrifft die Fahrzeugführer, die nach Ausrüstung ihrer Fahrzeuge tatsächlich Blaulicht führen dürfen, sprich Polizei, THW, Feuerwehr & Co. 150,- € und Punkte gehen dann ganz klar in die Richtung von Privatfahrzeugen, die keinerlei Berechtigung haben, die blauen Murmeln auf dem Dach zu transportieren und dort sagt der Gesetzgeber zu Recht, dass es da keinerlei Ausnahmen geben darf. Hier geht es um tatsächlich mögliche Eingriffe in den Straßenverkehr über Sonder- und Wegerechte und die haben nun mal abschließend aufgezählt nur die Fahrzeuge, die im aktiven Dienst irgendeiner Hilfsorganisation stehen und entsprechend kenntlich sind UND die Voraussetzungen zur Nutzung von Sonder- und / oder Wegerechten erfüllen (d.h. bspw. Gefahr für Leib oder Leben, Eile dringend geboten, etc.). Das reine Führen von nicht abgedeckten Blaulichtern auf solchen Fahrzeugen wird ein Bußgeld aufgrund unzulässiger Ausrüstung des Fahrzeuges bis hin zu einer möglichen Zwangsstilllegung vor Ort, Das Einschalten von Blaulicht zusätzlich ist dann schon Straftatbestand inkl. aller möglicher rechtlicher Konsequenzen, wie Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeuges als Tatmittel, im Falle von zusätzlich begangenen Verkehrsverstößen (bspw. Überholen trotz Gegenverkehr) sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis, denn das entspricht dann u.U. zusätzlich zur Amtsanmaßung noch dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Ich gehe bei der Masse an Fahrzeugen und der Videos vergangener Jahre in Pütnitz davon aus, dass das lediglich eine Ausfahrt im Rahmen der StVO war, möglicherweise als Verband ohne besonderer verkehrsrechtlicher Anordnung zur Trennung vom übrigen Verkehr. So traurig wie das ist, in solch einem Fall haben Blaulichter dort nichts zu suchen und genau wegen solch lasch gehandhabter Auflagen in der Vergangenheit (nicht nur in Pütnitz) wird im Rahmen solcher Veranstaltungen auch gnadenlos der Bußgeldkatalog geschwungen... Ich kenne das von diversen Veranstaltungen, dass die Teilnehmer dann Sonntag Abend an alles denken, nur nicht an das Abdecken ihrer Murmeln auf dem Dach und die besoffenen Mitfahrer dann frei Schnauze Blaulicht und Sirene einschalten während der Fahrt und das ist dann sogar noch verdammt lustig...

Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #13 am: August 12, 2014, 07:03:59 »
Und noch was für's Verständnis - es geht bei diesen Bescheiden nicht darum, irgendwen zu gängeln, schon gar nicht die Teilnehmer solch einer Veranstaltung. Es geht vielmehr darum, im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten alle Beteiligten, also auch den übrigen Verkehrsteilnehmer, Anwohner, etc. vor möglichen Behinderungen zu bewahren, denn genau das darf aufgrund irgendwelcher Veranstaltungen nicht über das Maß hinaus geschehen. Dazu zählt u.a. auch eine Lärmbelästigung oder Staus aufgrund irgendwelcher Veranstaltungen ohne geeignete Umleitungsmöglichkeit. Ich denke aus diesem Grund, gibt es in Pütnitz keine für den übrigen Verkehr gesperrte Aufzugstrecke und eine "gemeinsame Ausfahrt" der Teilnehmer hat ja nur bedingt etwas mit Zurschaustellung im reinen Wortsinne etwas zu tun.

Das ist übrigens ein grundlegendes Problem von immer größer, toller, mehr - irgendwann sind die logistischen Kapazitäten einfach ausgereizt, auch die von Straßen und die Geduld von Anwohnern und Urlaubern...

Offline Olaf

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #14 am: August 12, 2014, 16:45:50 »
Tach

Chrischan

Da haste schon recht.
Die lezten Jahre wurde die Strecke für uns gespert.
Dieses jahr wars ne Ausfahrt im Rahmen der STVO ohne Sperung.
lediglich Polizeilich geführt. (1.KFZ und leztes KFZ)

Aber bei 150€ und nen Pungt muß da schon was gröberes gewesen sein.
Ich bez. mein Kumpel wurde ja nur mit 30€ bestraft.
ein bekanter von mir ist bei der Pol in Berl
Er hat sich auf Arbeit mal das Vitscho von Pü mittels Standbild an gesehen.
Es wurden fiele mit Gelber und Roter Nummer raus gezogen.
Ich brauch ja nich aufzählen , was man alles mit den Kenzeichen machen darf und was nicht.
Oder weis das hir keiner.  ;)

Gruß  olaf

PS : ich werde demnächst mal das Gedöns eintragen lassen.

Offline reini71

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #15 am: August 12, 2014, 20:29:59 »
 :D man kann sich das nun schön reden wie man will...Chrischan seine Ausführungen bestätigen nicht nur meine Meinung sondern sind auch Gesetzeskonfirm. Alles was privat zugelassen ist und keiner Behörde oder Institution unterstellt ist bzw. keine Sondergenehmigung hat, darf mit ewas blinkenden,hupenden oder rasselnden nicht im öffendlichem Verkehr teilnehmen. Das die Rennleitung je nach Ortslage Strafen verhängt oder Punkte verteilt ist doch genau so bescheuert. Selbst die wissen es warscheinlich nicht genau. Vielleicht sind bei den Bestraften auch paar dabei mit Rechtsbeistand, die den Behörden auch mal gleiches Recht für alle auf die Stirn hämmern und Gesetzte entweder abschaffen oder genau definieren. Is doch wie mit den alten Reifen. nen 10 jahre Alten aufn Polo haun se raus beim TÜV, aber 25 jahre alte Pneumantreifen sind doch "cool"....weil sie haben noch keine Risse...
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Offline WaldLO

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #16 am: August 12, 2014, 20:44:17 »
@ olaf: klar war die ausfahrt von den übrigen verkehrsteilnehmern abgetrennt, es standen im kreisverkehr und an jeder kreuzung die blau-weissen und haben für den übrigen verkehr gesperrt! Wie jedes jahr zuvor auch!

Offline drehrumbiene

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #17 am: August 12, 2014, 21:13:10 »
Reini das ist doch alles typisch Deutsche Doppel Moral  Beispiel man darf 20 L Benzin aus Polen, Tschechien einführen Punkt !  :lamp: In Deutschland darf man aber nur 5 l als Reserve im PKW mitführen , was mach ich mit den restlichen 15 l an der Grenze die ich gar nicht mitführen darf ? Anderes Beispiel Deutschland grooooße Friedensnation die Mutti spielt sich Weltweit auf ach wie schön usw. anders herum ist Deutschland der drittgrößte Waffenexporteur Weltweit ! Woher haben die Pappnasen überall ihre Waffen um sich umzubringen ? Wenn keiner mehr welche liefert ist irgend wann Ruhe damit ...

 Um auf das Blaulicht zurück zu kommen, meine Feuerwehr hatte ich mit Blaulichtern auf den Oldtimerpaß angemeldet und abgenommen bekommen mit dem Hinweis Betrieb nur mit abgedeckten Rundumleuchten . Hab ich da jetzt Bestandschutz ?

Gruß uwe

Chrischan

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #18 am: August 13, 2014, 06:32:21 »
@ Reini - das ist immer eine Frage der Wertigkeit einer solchen Veranstaltung, sprich Kräfteansatz über die Polizeibehörde. Im Rahmen leerer Kassen und Kürzungen an Personal, kann man einfach nicht jedes Dorffest mit Feuerwehrtraditionszug aus dem Nachbarort mit ner Hundertschaft Polizisten absichern, die sich dann auch überall in Deutschland um die Ahnung von Verkehrs-OWi's kümmern. Dazu fehlen schlicht und ergreifend die Leute.

Da fallen dann eben solch Großveranstaltungen wie Pütnitz "aus dem Rahmen", dort wird dann eben mal geklotzt anstatt nur den KOBB vorbei zu schicken, der letztendlich als einzelner nichts weiter kann als dumm am Straßenrand rumzustehen und gute Miene zum bösen Spiel zu machen...

Gleiches Recht für alle - wo kein Kläger, da kein Richter @ Reini ;)  Du willst nicht bei jedem Festumzug erstmal ner techn. Begutachtung Deines Fahrzeuges beiwohnen und da die 7-Jahresregelung lediglich eine Empfehlung der Reifenhersteller darstellt, also keinerlei gesetzliche Grundlage hat, obliegt es dem TÜVer, Deine Reifen für okay oder für nicht okay zu befinden. Hin und wieder muß man die nur mal drauf stoßen, denn auch beim TÜV wird mittlerweile nach Quantität abgerechnet, da bleibt Weiterbildung und Neuerung oft auf der Strecke (inkl. klarer Vorgaben, was auf einem Prüfbericht bei einem 10 Jahre alten Auto drauf zu stehen hat) - Ich erlebe es wöchentlich bei meinem Nachbarn was der für Schoten als Prüfer erzählt. Rost ist zwar immer noch Thema, aber mal mit nem Schraubendreher am Schweller probieren ist tabu - das Auto könnte ja kaputt gehen und der frisch übermalte Bauschaum heraus bröseln <= kein Witz!!! Andererseits darf ein 10 oder 15 Jahre altes Auto nicht mängelfrei sein, weil was nicht sein darf, kann auch so nicht sein...

Ich bin gespannt, was er zu meinem Neuerwerb sagt - ein 27 Jahre alter Lada Samara, keine 100.000 km auf der Uhr, sieh aus wie aus dem Laden...

@ Uwe - zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihren Seegen gegeben - hältst Du Dich dran, kannste die Murmeln drauf lassen - Verwaltungsakt abgeschlossen!

20l-Reserve sind auch im Pkw erlaubt, Voraussetzung ein zugelassenes Behältnis zum Transport. 2x 10l sind nicht zulässig! Weiterhin darfst Du 60l Kraftstoff mitführen, um externe Gerätschaften zu betanken (Motorsense, Sportboot, Fichtenmoped, etc.) - auch hier wieder die Voraussetzung, dass es zugelassene Behälter sind und entsprechende Ladungssicherungsvorschriften Beachtung finden. Keine Ahnung, wie Du auf 5l kommst?

Offline Olaf

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Re: Blaulicht Verbot
« Antwort #19 am: August 13, 2014, 17:10:31 »
ja so ist es mit den gesetzen in Deutschland.
In BRB ist es schon generel Verboten mit Blinklicht und Sirene zu fahren
In DD wirt ein genereles Verbot an gestrebt.

Und zum Schluß macht jedes Bundesland seine eigenen Gesetze.

In SH werde ich mit 15€ OWI bestraf , wen ich es versehens mal vergessen habe ab zu decken.
wen ich mal bei mir und in HH unterwegs bin, bekomme ich nur den Daumen Hoch , oder werde an gehalten um Fotos zu machen.

PS: ich hatte mal ne Einladung zu einer Verabschiedung eines Polizisten.
da hatt man mich sogar gebeten das volle Program im Öffendlichem Straßenverkehr zu fahren.
Und das ohne Begleitschutz.

ich mach mir deswegen erst mal nicht die Hose voll  ;)

 

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