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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: RoBi am Januar 26, 2019, 16:48:00

Titel: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: RoBi am Januar 26, 2019, 16:48:00
Hallo und guten tag,

suche Kontakt zu einem praxiserfahrenen Unternehmer (oder dessen Buchhalter  ;)), der ein DDR-Fahrzeug (kein LKW) im Betriebsvermögen hat. Speziell interessiert mich die Anwendung der 1%-Regelung für Privatentnahme und die Ermittlung des Fahrzeug-Neuwertes dazu.

Kontakt am Besten per PM.

Danke, Sven und RoBi
Titel: Re: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: Norbert04 am Januar 26, 2019, 18:51:19
ist zwar schon 20 Jahre her, aber damals wurde der originalwert umgerechnet und fertig

war halt ziemlich mist
Titel: Re: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: RoBi am Januar 27, 2019, 11:34:31
Hmm, wie wurde das umgerechnet? 1:1 oder gab es da einen anderen Kurs von Mark der DDR in D-Mark? (also ich meine nicht die 1:17, mit dem ich meine 100 D-Mark Begrüßungsgeld in DDR-Mark getauscht habe...)

Sven und RoBi
Titel: Re: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: Norbert04 am Januar 27, 2019, 13:27:48
entsprechend dem damaligen offiziellen Nachwendekurs - ich glaube 1:1, jetzt dann noch in €

deshalb ist das etwas unlukrativ
Titel: Re: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: LouisA. am Februar 28, 2019, 20:40:41
maßgeblich ist der "Brutto-Listenpreis" des Fahrzeugs. für die EURO-Umrechnung gilt dann der Kurs 1,95583. bei Interesse betr. DDR-Fahrzeugen kann ich gerne Richtlinien und Rechtsprechung recherchieren
Titel: Re: DDR-Fahrzeug im Betriebsvermögen
Beitrag von: sreukauf am März 19, 2019, 06:29:31
Habe auch einige Erfahrung mit Dienstfahrzeugen in der eigenen Firma.

Wenn Du einen Preis organisieren kannst, muss  natürlich nicht die Rechnung sein, sondern irgend ein Preis, kannst Du den "in den Raum stellen". Du schreibst Deine Art der Umrechnung von Mark->EURO einfach dazu.

Der Mitarbeiter vom Finanzamt, muss darauf reagieren und Dir, wenn er das nicht durch winken möchte zumindest mitteilen, was daran nicht stimmt.

In der Regel wird das dann so akzeptiert, weil sich niemand damit beschäftigen möchte, so etwas zu recherchieren. Wie gesagt, irgend eine alte Preisliste, also ein Dokument solltest Du haben.

Allerdings kann ich Dir davon insgesamt nur abraten! Zum einen ist das beim Wiederverkauf des Fahrzeugs deutlich umständlicher - wenn der einmal in der Firma ist, kannst Du den zumindest nicht spontan an eine Privatperson verkaufen - es sei denn Du möchtest gern 2 Jahre Gewährleistung geben. Zum anderen ist es auch nicht die billigste Variante. Mehr Geld kannst Du aus der Firma ziehen, wenn Du einzelne Fahrten abrechnest, dass kann auch gesammelt in Intervallen passieren, über Reisekostenabrechnungen.

Die 1% Regelung ist meiner Meinung nach totaler Mist und lohnt sich nur für große Firmen mit großem Fuhrpark. Der Vorteil ist definitiv nicht die Kostenseite, sondern eher das Handling.

Zumindest meine Erfahrung.