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Autor Thema: Zulassungsfrage  (Gelesen 1698 mal)

Offline Mario

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Zulassungsfrage
« am: August 27, 2019, 10:21:27 »
Hallo Gemeinde,

ich überlege mal probehalber den LO im Winter zu nutzen. Nun will ich dazu nicht meine Saisonkennzeichen canceln, weil wenn es nicht klappt, mach ich dann wieder die Rolle rückwärts... Nun wäre die Option mit den Kurzzeitkennzeichen, nur die sind ja nicht dazu vorgesehen "in den Urlaub" zu fahren. Für die Roten müsste es ja gleich sein, wobei ich an die auch nicht ran komme...

Weiß wer noch eine andere Option? Oder werden die gelben Kennzeichen nicht soo streng gehandhabt?

Gruß, Mario

Offline Toni

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #1 am: August 27, 2019, 10:46:00 »
Ruf zur einfachsten Klärung die zuständige Zulassungsstelle an. Erkläre denen, dass dein KFZ mit Saison außerhalb des Zeitraumes überführt werden muss.

Soweit ich weiß, muss das KFZ dazu abgemeldet werden, weil eine doppelte Zulassung nicht möglich ist.

Offline w50thomas

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #2 am: August 27, 2019, 10:46:35 »
Hallo Mario 👋

Rote bzw. Werkstattbühnen gehen gar nicht für Dein Vorhaben, da nur Wekstattgebrauch sowie Probe-, Vorführ-, und Überführungsfahrten im Werkstattbereich (Autohaus) mit darauf bezogener Versicherung .
Kurzzeitkennzeichen werden müssten gehen , zwar für Deinen Zweck eher nicht , aber für den abgemeldeten Zeitraum ja . Besprich das aber mal mit Deiner Versicherung was dich das ganze kostet , nicht das Du nach der Urlaubsfahrt feststellst , das anmelden über Kurzzeit + Saison war genauso teuer wie ganzjährig eine H-Zulassung 😉😉
Und es gibt auch im Winter schöne Tage wo kein Eis und Salz auf der Straße ist 👍👍👍

Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Offline Mario

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #3 am: August 27, 2019, 10:52:50 »
Hi Thomas,

vom Geld her gibts keine Probleme. Hatte das schon mal gemacht, im November mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen um den Koffer zu holen.
Hatte die Versicherung (Allianz) mit dem regulären Tarif für die Saison berechnet.

Mir scheint auch,das das Kurzzeitkennzeichen da die einzige Möglichkeit ist.
Nun steht:

"Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:

   - für Probefahrten
   - Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
   - Vorführtermin beim TÜV oder Dekra"

Wäre halt die Frage, wie streng wird das wirklich gesehen bzw. vielleicht hat ja wer Erfahrung.

Offline w50thomas

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #4 am: August 27, 2019, 11:31:05 »
Mario da kann ich Dir da ach nicht viel dazu sagen. Für den Zweck den Du beschrieben hast sind sie ja gedacht, und auch nur fünf Tag glaub ich .
Zulassungsstelle könnte Dir da eine Info geben ,,, aber wenn die es ablehnen, wirst Du in diese Behörde , keine Kurzzeitkennzeichen für Deinen Robur bekommen 😪.
Was mir nochbzu denken gibt ist, wenn Dich mit dem Kurzzeitkennzeichen einer anhält und hinterfragt , oder wenn , was man niemandem Wünscht ein Unfall passiert ,,, was dann 🤔🤔🤔😰😰😰

Offline RoBi

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #5 am: August 27, 2019, 14:47:33 »
Nö, dafür gibt es keine Lösung ausser normal an-und-abmelden.

Alles andere geht nicht für Urlaubsfahrt.

Grüsse, Sven und RoBi
Ich bin dann mal weg....

Offline Mario

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #6 am: August 27, 2019, 14:56:57 »
Sven, du musst wieder jede Hoffnung zerstören ^^

Offline RoBi

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #7 am: August 27, 2019, 15:10:44 »
Ich hatte auch mal Saisonkennzeichen. Allerdings brauche ich meinen Robur als Fluchtfahrzeug, wenn das gesamte System hier mal abkackt. Wäre blöd, wenn das im November passiert und ich nicht weg komme.

Obwohl, ich glaube, wenn das hier abschmiert, ist die Saison Zulassung auch egal...
Ich bin dann mal weg....

 

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