Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: petermann15 am März 01, 2014, 08:59:54
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morgen leute! habe bei meiner zulassung einen großen fehler gemacht,er ist auf 3,5to abgelastet,da er nur als spaßmobil gedacht war-den job im staats-forst habe ich erst später bekommen
jetzt die frage, ist so eine ablastung wiederruflich oder ist sie endgültig??? meiner wiegt lehr,wenn er voll bestückt ist, 3,2 t und die zuladung sind dann ja nur noch 2 schwere akten-taschen und das reicht mir schon lange nicht mehr
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Kommt drauf an, was im Schein steht - Stichwort: "ohne techn. Änderung" und falls nicht, ob Du einen Prüfer findest, der sich mit dem LO auskennt und ihm wieder sein Originalgewicht verschreibt.
Der Zusatz "ohne techn. Änderung" sagt ja eben genau das aus - steht das nicht drin, ist's für einen nachfolgenden Prüfer nicht zu überschauen, ob und ggf. was geändert wurde.
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Hallo
Ich hatte erst 4,5T zugelassen. Nach dem endgültigen Ausbau ???,reicht nicht. Auflastung auf 5,5T kein Thema.
Glaube 20 Euro waren's.
Gruß Sven
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Yep - das ist ja dann nur eine Änderungsabnahme, genau wie die Ablasterei... Wichtig ist halt o.g. Vermerk, damit ist das lediglich das reine Umschreiben auf dem Papier...