Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: reini71 am Oktober 01, 2012, 20:37:49
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...mal ne kleine Geschichte....wollte vorletzte Woche meinen frisch gemachten TSA zulassen. TÜV und § 21 erledigt. Also hin zur Zulassungsstelle.....son Mist. .....sie bekommen Post vom Chef persöhnlich. Nach dem die Herrschaften nun gut 10 Tage brauchten, um mir irgend ein Bewerbchen darzubringen,daß den Ablauf der Zulassung bis jetzt verzögerte. Gekauft den Hänger letzten Herbst. Laut deren Aussage gab es auch zu DDR-Zeiten für alles Papiere.. :question: :question: :question: ..die ich nicht habe. Alle mir bis jetzt bekannten TSA hatten damals keine Kennzeichen. Jetzt nach der Wende haben wir bei uns in der FW noch ein son Exemplar mit neuem offnem Kastenaufbau. Kennzeichen vom Zugfahrzeug.....ja und. Ich brauch nen Nachweis bzw. ne Bestätigung vom Vorbesitzer....Papiere abhanden gekommen oder son Kram. Den "Russen" (Verkäufer damals) findet keine sau mehr. Wenns aber keine Papiere bis dato gab....Wer soll mir denn eidesstaatlich versichern,daß er der Hänger mal ihm gehörte....vielleicht noch deutscher in der 3. Generation is....mir wird übel bei der Geschichte. Natürlich bekommt man die armen Beamten auf der Zulassungsstelle nicht ans Telefon. Da wird vor Jahren die KBA-Abfrage abgeschaft,da die Überprüfung der Daten bei der Anmeldung erfolgt, und nun das. Bei den wenigen Stückzahlen dieser Anhänger....ob jemand da nicht wollte oder konnte...
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Hallo Reini,
Du machst mir ja Mut! :( Eigentlich bin ich auch auf der Suche nach so einem Anhänger für meinen Bus. Dabei war mir schon klar, das, wenn ich einen finde, er sehr wahrscheinlich keine Papiere haben wird.
Wenn ich Deinen Bericht lese, werd ich schon etwas unsicher..
Keine Ahnung, wie sie das in Thüringen mit den fehlenden Papieren händeln, aber auf solchen Trouble hab ich keinen Bock.
Trotzdem, viel Erfolg, irgendwie wird´s schon gehen! :exclaim:
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:D wenn mein Fastnachbar wieder aus Thüringen zurrück ist,frag ich gleich noch mal nach den alten Brief von meinem ehemaligen Hänger. Da stand glaube was drinnen.....Herkunft oder Import aus einem anderen EU-land...vielleicht hatte das was damit zu tun....und zu guter letzt,ich bekomme noch son Hänger,wenns klappt....wenns da wieder probleme gibt brennt der Wald auch im Winter.
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Na dann...
Gib mal Bescheid, wie´s ausgeht.
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Mein TSA hatte auch keine Papiere > Werkfeuerwehr. Da die Anhänger ja ausschließlich bei den Feuerwehren liefen, war kein eigenes Kennzeichen notwendig, sondern nur ein Prüfbuch (in Ost und West gleich!!!). Also hab ich der guten Dame erklärt, daß es keine Papiere mehr gibt > eidesstattliche Versicherung. Und mit den im TÜV-Bericht (Vollabnahme) stehenden Daten ist das Ausstellen auch kein Problem.
(http://up.picr.de/12019950gf.jpg)
(http://up.picr.de/12019951sv.jpg)
Das Zugfahrzeug ist übrigens käuflich zu erwerben....
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Hallo reini 71 !
Was machst du wieder für Sachen grins , meinen TSA habe ich vor drei Jahren gekauft und ohne Probleme zugelassen .Mit der Rahmennummer und der Werksbeschreibung vom Anhänger sowie einer Bestätigung des Vorbesitzers und wenn du deinen Russen nicht mehr findest eben eine guten Schrauberkumpelder der dir die ausstellt zur Zulassungsstelle ,die haben gesagt das es mehrere Hersteller mit der Nummer gibt .Haben Ihn aber ohne zu murren zugelassen und das im Oltimerfreundlichen Baden Württemberg .Also Kopf hoch schöne Grüsse aus BAWü starback :)
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So wiw Bullirobur schreibt, wars bei mir auch. Starßenverkehrsamt stellte innerhalb vo 2 Minuten wohl übers KBA fest, dass es 12 Häger mit meine FG-Nrummer gab, aber keinen vom Feruerlöschgerätewerk Görliz . Also Unbenklichkeitsbescheinigung und ab zum TÜV. No problem.
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:D :D :D so dacht ich auch. da ich mir aber nicht den Weg von je 40Km mache,habs ich den Zulassungsdienst machen lassen. Die arbeiten seid jahren serieus in meiner Ecke und ich brauchte wenigstens nix bezahlen dafür. Nen Kaufvertrag is ja nicht das Problem von jemanden. Aber nen Stapel Papier einzutüten und mir nach Ewigkeiten zu schicken.....bin ich Ausländer,der ne Aufendhaltsgenhmigung brauch...??? ...die spinnen doch die Römer. Nächste Woche hab ich wieder Zeit.
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Mach's immer selber. ist zum schluss immer billiger.
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Für den "einzelnen" TSA gab es eine sogenannte Betriebserlaubnis, war nur ein kleines "Faltkärtchen" ähnlich den Moped-Papieren, nur eben in grün. Für meinen habe ich so etwas.
Bei den Feuerwehren wurden die TSA-Anhänger, wie ganz vorn schon geschrieben, zulassungsmäßig zusammen mit dem Zugfahrzeug geführt. Also kann es auch keine Papiere geben.
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:) Habe heut nen netten Herrn der Zulassungsstelle am Telefon gehabt.Hätt ich garnicht gedacht... ;) ich schilderte ihm meine Angelegenheit,er wußte auch nach 2 Sätzen gleich wieder meinen Aktenvermerk. Ich schilderte ihm den Sachverhalt noch einmal.....keine Papiere,da noch nie existiert, die erwähnten Kärtchen....bla bla.....kam nur ....ahaaaa. Jedenfalls kam heraus,ich sende ihm seine "Plakate" wieder zurrück,fülle bischen was aus,...wo dann steht....keine Unterlagen mehr aufzufinden,keine Rechte über Eigentum 3ter....muß dann aber warscheinlich selber hin kutschen und ihm ein Formular unterschreiben und dann sollte das gegessen sein mit der Zulassung.....das wird und war wieder eine Geburt...daß ich irgendwann noch son Hänger zulasse habe ich ihm noch nicht erzählt :D :D :D
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Dann weiß er aber, wie es geht ;)
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...mein TSA hat seid heute ein Nummernschild....schon Mist, wenn keine Papiere da sind und man bis zum Notar muß, um vorm Zulassungsstellencheff seinen Eigentumsnachweis bestätigen muß.
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Das kenne ich auch.
Hab das demnächst wieder durch.
Mit meinem Anhänger für den Ello.
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@ Thomas, sonen richtigen Anhänger mit Drehschemel und Auflaufbremse mit Gestänge?
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Einem Bekannten erging es auch mal ähnlich als er auf biegen und brechen seine Dreikantfeile zulassen wollte. Die sind zu DDR Zeiten auch durch sämtliche Zulassungsraster gefallen. Dass muss auch ein Kampf gewesen sein um überhaupt erstmal eine passende FgstNr zu kriegen.
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@reini: Ja, Sandro, sonen richtigen Anhänger mit 2 Achsen und Drehschemel und Auflaufbremse --> so ein 2-Tonner-Phäno-Anhänger.
Heute kommen erst mal die 5 Felgen zu mir (die für den Anhänger).
Und wenns im Frühjahr wieder etwas länger hell ist, dann soll der Rahmen gestrahlt werden und gleichzeitig paar Knotenbleche einschweißen, um dort Spriegelgestell und Plane aufzusetzen.
Wenns klappt dann vielleicht als "Gliederzug" in Sohland zum Oldtimer-Treffen im September.
Wir brauchen doch einen Party-Anhänger.
Plane hoch, Bierbank drauf und Belarus davor und ab gehts über das Festivalgeände.
Aber gaaaanz langsam - Schrittgeschwindigkeit.
Das einzig Positive:
Der Kumpel hat den selben und da hab ich schon mal alle Daten über seinen Kfz-Brief.
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...haste auch den Schein zumFahren für sonen Anhänger? Ich kann jeden LKW fahren....aber ohne Hänger.
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Hab mit 15 Jahren meinen LKW mit Anhänger auf nem W-Fummlig mit Anhänger gemacht.
Das ging damals über den KfL (für alle "kleinen" hier im Forum: Volkseigener Betrieb Kreisbetrieb für Landtechnik).
Ich konnte das in der 9. und 10. Klasse der POS (Polytechnische Oberschule) machen, da ich eine BmA (Berufsausbildung mit Abitur) als Landtechniker in der BBS des VEB LIW (Betriebsberufsschule des Volkseigenen Betriebes des Landtechnischen Instandsetzungswerkes) aufgenommen habe.
Nun muss ich meinen DEKRA-Mnn nur noch dazu bringen, dass ich den Anhänger an meinen RoBuR anhängen darf.
Angeblich darf ich nur allrad-gebremste Anhänger bis 2t ziehen.
Mal sehen, was er sagt, wenn ich ihm die Unteragen unter die Nase halte.
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...Du Glücklicher - ich kam damals 14 Tage zu spät :(
Wollte Moped und Traktor über die GST machen, angemeldet, alles chick - dann kam die Wende und mein Leer(!!!)gang fiel leider aus. Den vorhergehenden Lehrgang haben die Genossen noch komplett durchgezogen, danach war Schluß!
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jo, ging mir och so, gst einfach aufgelöst !
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stimmt da kann man auf jedenfall sagen Glück gehabt; Moped / Motorrad hab ich locker zu DDR Zeiten bei der GST gemacht; für die 5 war ich auch angemeldet und dann kam de Wende; die letzten die bei uns den Schein gemacht haben mussten damals aber anstatt der 70,- Mark nun bisschen über 300,- Mark zahlen; aber immerhin noch besser als ich dann 98 für meinen gezahlt hab - 2100,- DM;aber darf komplett alles fahren (klar außer Bus...).
PKW hab ich dann zur Wendezeit gemacht und demzufolge damals schon LO gefahren...
und nun? jetzt fahr ich LO und MB bei der FW und nur noch ab und an mal was größeres aber ich mache dieses Jahr die 5 Module für den BKF...
Gruß FahrerLF
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Hallo,
bei mir wächst die Größe der Fahrzeuge mit der Zeit immer mehr an. Ohne Zutun!
- Motorradfleppe bei Erfurter Verkehrsbetriebe gemacht
- Auf Golf2Diesel Fleppe ohne neue Theorie gemacht - und plötzlich durfte ich 7,5-Tonner fahren!
- in Spanien Fleppe klauen lassen, neue Plastekarte bekommen - und nun darf ich dreiachser Sattelauflieger bis 12 Tonnen!!!
Und das ganze privat ohne Fahrtenschreiber, ohne Ruhepausen.
Verrückte Welt.
Unsere Tochter darf nichtman nen Hänger ans Auto machen...
Sven und RoBi
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und nun darf ich dreiachser Sattelauflieger bis 12 Tonnen!!!
Das darf aber jeder, der seinen alten 3er Führerschein hat umschreiben lassen.
Zu beachten ist nur, dass die SZM max. 7,5t ZGG haben darf.
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Und nu ich
3 achser ????
Ich bin Berufskraftfahrer bis 7,5t
Führerschein habe ich 86 gemacht
Was ihr bestimt meint ist die CE/C1E auf der Plaste Karte
Das heist:
Zugmaschine bis 7,5t und einen Einachs Hänger mit 2,5t zuladung
Das Gesamt Gewicht des Kompl. Zuges darf nicht die 12t überschreiten
Gruß Olaf
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Am schönsten finde ich den Text zur Einschränkung der CE, Nr. 79:
Fahrer darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen:
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 24/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Plätze, einschließlich Fahrersitz.
Musste ich mehrfach lesen.
Übrigens darf man nun mit der neuen Plaste-Karte auch BUS (Klasse D) fahren! Nur ohne Fahrgäste. (Wenn die bezahlen müssen, sind es dann noch Gäste???)
Sven
Sven
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Ich hab ja zur Zeit diese 5 Module (Nr.79) für Berufskaftfahrer
welch ein schwachsin da erzählt wirt.
Und ich muß das alle 5 Jahre neu machen
kostet ja plos 400€
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Moin,
un ich hab noch den den schönen rosa DDR Lappen im Original!!! Fahrschule bei der GST und alles drinne!!!
Theoretisch müsste da sogar n 40 tonner Sattel drin sein....
Tom
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Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Themen hier so entwickeln. Begonnen wurde mit Zulassungsproblemen eines Anhängers und nun sind wir beim Führerschein angekommen. :D
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:D da ich ja jetzt endlich ein Nummernschild habe, ....würde der Thread geschlossen werden müssen... :D
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is halt nen richtiger roburstammtisch das forum ! ;D
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:D das fehlt aber was....der Tisch wo alle drann sitzen und Bier dazu... 8)
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nur mal am Rand bemerkt - ein GST-Lappen mit Lkw! Da biste bald mit Umtauschen dran (50 Lebensjahr), ich hab noch nicht genau rausgekriegt, ob da irgendwelche Weiterbildungen gefordert werden
Im Gespräch erwähnte mal ein Trucker sowas, kann aber auch firmenintern bzw. gewerblich sein
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nur mal am Rand bemerkt - ein GST-Lappen mit Lkw! Da biste bald mit Umtauschen dran (50 Lebensjahr), ich hab noch nicht genau rausgekriegt, ob da irgendwelche Weiterbildungen gefordert werden
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Davon steht im Gesetz nix, es wird "nur" das ärztliche und augenärztliche Gutachten gefordert, ansonsten dürfen halt nur noch die Gespanne bis 12Tonnen gefahren werden. Allerdings muss der Umtausch selbst erfolgen, einen Hinweis auf den Umtausch gibt es nicht und wenn die Berechtigung einmal weg, dann weg! Der Unsinn mit den Modulen ist ja nur für gewerbliche Fahrten vorgeschrieben und hat nix mit dem Lappen zu tun!
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nur mal am Rand bemerkt - ein GST-Lappen mit Lkw! Da biste bald mit Umtauschen dran (50 Lebensjahr), ich hab noch nicht genau rausgekriegt, ob da irgendwelche Weiterbildungen gefordert werden
Im Gespräch erwähnte mal ein Trucker sowas, kann aber auch firmenintern bzw. gewerblich sein
Hallo Norbert
das mit den Modulen betrift NUR die Berufskraftfahrer.
Ein Zwangs Umtausch ist noch nicht offiziel geplant. :-\
Aber in einigen EU Ländern könnte es durchaus Propleme mit der DDR Fahrerlaubnis geben.
Ab dem 50gstem Lebens Jahr mus jeder zur Fahrtauglichkeitz Untersuchung
So lange man keine Schlafenden Hunde weckt is alles Gut ;)
Wir hatten dieses Tehma ja in der Weiterbildung :-[
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Ab dem 50gstem Lebens Jahr mus jeder zur Fahrtauglichkeitz Untersuchung
So lange man keine Schlafenden Hunde weckt is alles Gut ;)
Wir hatten dieses Tehma ja in der Weiterbildung :-[
Wer hat den so einen Unsinn erzählt?
Ohne Umtausch des Lappens ist mit dem 50. Schluss, es erfolgt per Gesetz die Rückstufung, wer ohne Umtausch anschließend Fahrzeuge über den 12 Tonnen bewegt, tut dies ohne gültige Fahrerlaubniss!
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Fahrschule. :)
Aber wir leben ja in Deutschland.
Da weis ja der eine nich ,was der andere weis. :-\
Wie ich schon schrieb.Es betrift nur die LKW Fahrer.
Gruß Olaf
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Achmanno, war das früher einfach!
hatte ich einen Moppedführerschein - durfte ich Mopped fahr.
Mit Autofleppe - eben Auto.
T war der Traktor.
LKW war ein LKW und nicht wie heute ein Corsa mit zwei Sitzen ohne Fenster.
Fünf Stempelchen - und weg war die Pappe. Bei mir ein Jahr - ohne Diskussion. War auch einfach geregelt, und war seeeehr effektive erzieherische Maßnahme.
Kollege hatte 1985 zum zweiten mal besoffen einen Unfall - ohne Personenschaden. 5 Jahre Fußgänger!
Sven und RoBi
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...schade, das es die fünf Jahre Knastregelung nicht mehr gibt.
Es ist nicht dss erste Mal, das Einer oder Zwei hier im Dorf angestrahlt mit'n Auto unterwegs ist. Sauerei! DAS ist aber wieder ein neues Thema... 8)
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ja unsere Roburgemeinde... aber wo kann man sich sonst so vernünfitg austauschen?
zu den Modulen für den BKF:
die Module im normalen Rahmen sind nur noch möglich bis 09/14 für LKW und für Bus 09/13 aber nur für Führerscheininhaber die die Fleppen bis zu einem bestimmten Stichtag gemacht haben; genauen Tag müsste ich nochmal nachschauen - trifft bei mir grad zu...
alle nach dem Stichtag müssen, um den BKF Status zu erhalten, eine komplette z.B. IHK-Prüfung mit größerem Unfang ablegen um als BKF anerkannt zu werden...
richtig ist, nach 5 Jahren sind wieder die Module fällig, so oder so; ich benötige derzeit den BKF nicht aber wer weiß was mal wird und daher mache ich ihn lieber jetzt zu verkürzten Konditionen als später richtig am Arsch zu sein...
meine Stempelkarte ist noch sauber... ;)
Glück hab ich zwecks später folgender Untersuchung-zahlt die Kommune...
(ja die gute alte GST; die letzten Jahre war ich dort im Motorsport - auf ES 125/1 Fleppen gemacht und mit TS 150 Geländesport gefahren...)
Gruß FahrerLF
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achso zum ursprünglichen Thema.
wir sind bei der Feuerwehr knapp 20 Jahre mit TSA und STA ohne Kennzeichen gefahren; anfangs war das noch nicht so publik; bei der jährlichen periodischen Prüfung in der FTZ wurde uns das immer als Mängel vermerkt; unsere Kommune hat das nie geklärt bekommen da sie stets sagten es gibt nichts mehr-zur Wende wurde alles vernichtet...
vor 5 Jahren Gemeindebüro umgezogen und dann? siehe da haben sie auf einmal die ganzen KTA Bescheinigungen etc der Anhänger gefunden...
haben dann über die Verwaltung einen normalen Termin bei Dekra-Abnahme in der Nachbars-Agrar EG gemacht und sind mit LF´s und beiden Anhängern hingefahren; Rahmennummernkontrolle, Fahrgestellprüfung und technischer Zustand - alles i.o. ; woche später Papiere und Kennzeichen erhalten...
Gruß FahrerLF
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...der Zwangsumtausch ist doch schon in der Mache!
EU-Führerschein 3.0 ist im Anmarsch, noch fälschungssichererer und alle Jubeljahre als neues Dokument auszustellen weil das an sich befristet ist, um bspw. mit dem Paßbild aktuell zu bleiben... Analog dem Ausweis, ohne neue Prüfung oder so, einfach nur als neues Dokument.
Um mal wieder zum eigentlichen Ausweichthema zurück zu kommen :D :D :D
3.0 deswegen:
1.0 war der rosa-DDR-Lappen, da stehts nämlich schon drauf und der entspricht der damaligen EU-Gesetzgebung
2.0 die aktuelle Plastikkarte ohne Umtauschzwang
3.0 siehe oben, allerdings sind die Zwangsumtauschfristen recht großzügig bemessen (genaueres müßte ich nachlesen - es geht darum, endlich die unendliche Zahl an Uraltführerscheinen aus dem Verkehr zu ziehen und mit dem regelmäßigen Neuausstellen des Dokuments Fälschungen den Boden zu entziehen)
Mit etwas Glück findet man bei urälteren Herren durchaus noch den Reichsadler mit Hakenkreuz auf dem Lappen, die da mal irgendwo an der Ostfront per Handauflegen plötzlich Panzer fahren durften (mußten)...
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...übrigens - die Schulungen machen durchaus Sinn, wenn man sich mal überlegt, was der Berufskraftfahrer heute alles macht.
Ziel der Maßnahme ist es, die unzähligen Führerscheinklasse-C-Inhaber die mal eben für billig Geld hinters Lenkrad klettern aus dem Verkehr zu ziehen und den Kraftfahrer wieder als Beruf zu etablieren.
Wie war das nach der Wende, wer keinen Job bekommen hat, hat sich bei irgendeinem Kieskutscher hinters Lenkrad gesetzt und ist gefahren, den FS mal irgendwann im Rahmen der GST, VEB Landesverteidigung oder später dann bei der BW gemacht und los gings... Heute ist das mit dem Personalmarkt aus Osteuropa noch weniger das Problem, auch die hatten sowas wie VEB Landesverteidigung... Dementsprechend sind die Löhne im Keller und das Bewustsein, unterm Arsch ggf. mehr als 40t zu haben und damit nicht 24h am Tag durchfahren zu können ist bei einigen doch - naja sagen wir mal - seeehr eingeschränkt.
Deshalb auch die Fristsetzung und die IHK-Schulung um den Kraftfahrer wieder als Ausbildungsberuf zu haben um den dann auch mal dementsprechend entlöhnen zu können. Das ist ne Rechnung, die erstmal dem einzelnen nur Kosten bringt, aber wenn die Übergangsfristen durch sind und alle die Schulung haben müssen, wird's sehr teuer für die Firmen, die eben irgendeinen FS-Klasse-C-Inhaber auf Weltreise schicken. Egal ob nur mal eben von der Kies- zur Baugrube oder eben von Estland über Slowenien nach Spananien um von dort aus über Norwegen und Kroatien gen Polen zu düsen...
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Hallo, ich bin damals bei der lieben Bundeswehr um den nötigen FS 2, (LKW) Schein beschissen worden, denn mein Dienstfahrzeug, ein U 1300 wurde für die Bundeswehr und mit blindem Sachverständigen auf 7,5 Tonnen abgelastet, generell. Daher war kein LKW Lappen nötig. Also habe ich als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 auch nur den BC7,5E bekommen. Zu spät habe ich dann erfahren, dass eine Einweisung auf einem größeren Wagen ausgereicht hätte um den uneingeschränkten 2er zu bekommen, wat en schiet.
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...übrigens - die Schulungen machen durchaus Sinn, wenn man sich mal überlegt, was der Berufskraftfahrer heute alles macht.
Ziel der Maßnahme ist es, die unzähligen Führerscheinklasse-C-Inhaber die mal eben für billig Geld hinters Lenkrad klettern aus dem Verkehr zu ziehen und den Kraftfahrer wieder als Beruf zu etablieren.
Wie war das nach der Wende, wer keinen Job bekommen hat, hat sich bei irgendeinem Kieskutscher hinters Lenkrad gesetzt und ist gefahren, den FS mal irgendwann im Rahmen der GST, VEB Landesverteidigung oder später dann bei der BW gemacht und los gings... Heute ist das mit dem Personalmarkt aus Osteuropa noch weniger das Problem, auch die hatten sowas wie VEB Landesverteidigung... Dementsprechend sind die Löhne im Keller und das Bewustsein, unterm Arsch ggf. mehr als 40t zu haben und damit nicht 24h am Tag durchfahren zu können ist bei einigen doch - naja sagen wir mal - seeehr eingeschränkt.
Deshalb auch die Fristsetzung und die IHK-Schulung um den Kraftfahrer wieder als Ausbildungsberuf zu haben um den dann auch mal dementsprechend entlöhnen zu können. Das ist ne Rechnung, die erstmal dem einzelnen nur Kosten bringt, aber wenn die Übergangsfristen durch sind und alle die Schulung haben müssen, wird's sehr teuer für die Firmen, die eben irgendeinen FS-Klasse-C-Inhaber auf Weltreise schicken. Egal ob nur mal eben von der Kies- zur Baugrube oder eben von Estland über Slowenien nach Spananien um von dort aus über Norwegen und Kroatien gen Polen zu düsen...
Diese Module inkl. der Berufskraftfahrerprüfung haben nur einen SInn: Geldabzocke und nichts anderes! Aber die Schwachköpfe die sich dass haben einfallen lassen werden auch da noch dahinter kommen!
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ja unsere Roburgemeinde... aber wo kann man sich sonst so vernünfitg austauschen?
zu den Modulen für den BKF:
die Module im normalen Rahmen sind nur noch möglich bis 09/14 für LKW und für Bus 09/13 aber nur für Führerscheininhaber die die Fleppen bis zu einem bestimmten Stichtag gemacht haben; genauen Tag müsste ich nochmal nachschauen - trifft bei mir grad zu...
alle nach dem Stichtag müssen, um den BKF Status zu erhalten, eine komplette z.B. IHK-Prüfung mit größerem Unfang ablegen um als BKF anerkannt zu werden...
richtig ist, nach 5 Jahren sind wieder die Module fällig, so oder so; ich benötige derzeit den BKF nicht aber wer weiß was mal wird und daher mache ich ihn lieber jetzt zu verkürzten Konditionen als später richtig am Arsch zu sein...
Gruß FahrerLF
Oh je,
Scheisse'n Dreck.
Aber wann ist der Stichtag??? bzw Jahr.
Ich Fahre zwar LKW in allen Erdenklichen Formen (vom 7,49t bis über 50t Kranwagen)
und das sehr oft aber durch eine Sonderregelung brauche ich weder BKF Status noch
Fahrerkarte.
Wenn ich jetzt aber mal bei einer Spedition Fahren oder einen größen Umzugstruck Fahren
möchte benötige ich ja den Käse da die Ausnahme nur für den Firmen Furpark gilt.
Also sollte ich doch mal schauen ob ich nicht besser noch die Module mache :( ???
Äh kann da wer was zu sagen ???
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Solange Du für Dich privat fährst, brauchste die Module nicht, auch nicht auf nem Möbellaster. Fährst Du auch nur Aushilfe, stundenweise, also gewerblich für andere, brauchste die Module!
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Genau- nichts als Abzocke!
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Sei mal nicht so negativ, grundsätzlich steckt da schon ein brauchbarer Gedanke dahinter, die Umsetzung läßt nur wiedereinmal zu wünschen übrig... ^^
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Da gibts keinen brauchbaren Gedanken dahinter außer Geld. Wenn jmd fahren kann, kann er es auch ohne diesen Krempel. Mit diesen Modulen wird er auch nicht automatisch ein besserer Fahrer und da man sowieso für Gefahrgut und Co Scheine braucht ist das hier sinnlos.
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naja, wenn du so argumentierst, dann brauchen die, die fahren können, auch kein führerschein !? ;)
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ich hab mal in meinen Unterlagen gekramt; siehe da hab neben meinen neuen Fahrerkartenschreiben das Schriftstück gefunden worauf die BKF Weiterbildung ab wann und wie bzw. für welche Klassen bis zu welchem Stichtag - ich denke mal doch genau erläutert ist...
hoffe man kann es vernünftig lesen ansonsten versuche ich ne andere Variante es einzustellen
Gruß FahrerLF
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Super,
Danke das hat mir doch sehr weiter geholfen.
Damit kann ich jetzt was Anfangen.
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naja, wenn du so argumentierst, dann brauchen die, die fahren können, auch kein führerschein !? ;)
Dann schreib doch mal was zu den Vorteilen dieser Geschichte! Ich kenne keine. Denn das Argument was einige Leute bringen dass "nicht jeder Dödel mehr gewerblich fahren kann" ist in meinen Augen hinfällig, weil es durch diese Maßnahme noch lange nicht heißt dass nur noch fähige Leute fahren. Sie werden befähigt, dass ist aber ein Unterscheid zu fähig sein!
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es nicht so einfach ist sich Dinge zu merken bzw. anzueignen welche man selten bis gar nicht braucht. und wenn jemand seit 20 oder mehr Jahren nen LKW-Schein hat ohne ihn öfter intensiv genutzt zu haben, dann hat er sicherlich nicht mehr alle Vorschriften und Bedingungen im Kopf. Und mal an alle DDR-Führerscheininhaber gefragt: Wer weiß ehrlich, dass LKW außerhalb geschlossener Ortschaften am Bahnübergang schon 80m vor der Schranke halten müssen? (nur als Beispiel, war mir so auch nicht bewußt)da gibt es sicherlich immer mal ne Änderung oder was Neues, was man einfach mangels Notwendigkeit nicht speichert.....
Man sollte den Schulungs- bzw. Prüfgedanken vielleicht doch mehr in die Fahrtauglichkeitsprüfung einbeziehen. Da ist die Notwendigkeit sicher ebenfalls groß