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Autor Thema: Fahrzeugpapiere  (Gelesen 3356 mal)

Offline Auto-Vertrieb-Heilbronn

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Fahrzeugpapiere
« am: Februar 18, 2014, 13:52:21 »
Liebe Robur-Forumfreunde,
ich habe einen ROBUR LO2002 - Volkspolizei gekauft.
Leider ohnen Papiere.
Kann mir jemand mitteilen, wie ich diese Fahrzeugpapiere am besten bekomme / nachmachen lassen kann?
Vielen Dank für die Rückantworten.
Gruß
Udo Walter

Offline Hüpper

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #1 am: Februar 18, 2014, 13:55:33 »
am besten nen org-brief kopieren lassen, damit der prüfer die daten hat. dann ab zur vollabnahme und mit dem gutachten zur zul.-stelle. fertig!  :)
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline petermann15

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #2 am: Februar 18, 2014, 15:35:42 »
also,ich sag mal,wies bei mir damals war,!

ich hatte nichts-rein garnichts , außer 2 schrotthaufen auf dem hof, aber ich hatte einen "kaufvertrag vom verkäufer"!das reichte dem tüv-onkel!
ansonsten will er eine "unbedenklichkeits-bescheinigung, an hand der rahmen nr ,aus flenzburg sehen!(ob das fahrzeug evtl geklaut ist(kostet bloß paar pfennig)
wenn keine rahmen nr erkenntlich ist,dann teilt er dir eine zu
voll gutachten ist natürlich klar

Henrik

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #3 am: Februar 18, 2014, 16:31:20 »
Hallo. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung holt sich die Zulassungsstelle neuerdings selbst ein. Bei uns muss man zum Notar und ne eidesstattliche Erklärung abgeben das der Brief nicht mehr da ist.
Ist das der LO der bei ebay drin war?
Gruß

Chrischan

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #4 am: Februar 18, 2014, 16:47:55 »
Also mal grundsätzlich kann man eine eidesstattliche Versicherung auch in einer Behörde abgeben - dafür hat die Vordrucke, den ganzen Papierkram erledigen die neuerdings online in Flensburg beim KBA, ansonsten brauchste einen Kaufvertrag aus dem der letzte Besitzer hervorgeht. Dann nimmst Du Dir eines von den passenden KTA-Typblättern aus dem Downloadbereich und machst damit Dein 21er Gutachten Bei Dekra oder TÜV (je nachdem, wer für Dich zuständig ist), mit dem Gutachten gehts zur Zulassungsstelle und die regeln normalerweise den Rest und stellen Dir nach Negativbescheid aus Flensburg in mehr oder weniger kurzer Zeit auch einen Ersatzfahrzeugbrief aus und lassen den LO zu...

Soviel zur grauen Theorie, die praktische Handhabung des ganzen Zulassungsverfahrens, insbesondere eidesstattliche Versicherung, etc. regelt jeder Zulassungsfürst leider immer noch nicht bundeseinheitlich... Also hingehen und fragen und vor allem nicht abwimmeln lassen, denn JEDE Behörde hat eine Beratungspflicht!

Offline Feuersäge

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #5 am: Februar 18, 2014, 17:58:49 »
Oder einen Brief erwerben mit typschild und vielleicht mit rahmen....

Offline Hüpper

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #6 am: Februar 19, 2014, 07:26:05 »
@ udo,
klingt alles furchtbar kompliziert, ist es aber nicht. wenn das auto wirklich dir gehört und nur der brief weg ist, ist das alles kein problem. vollabnahme ist letzendlich auch nicht viel mehr als hu. der rest geht , zumin. hier bei uns, ganz unkompl. auf der zul-behörde.

gruß
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline ralph

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Re: Fahrzeugpapiere
« Antwort #7 am: März 03, 2014, 09:48:17 »
Oder einen Brief erwerben mit typschild und vielleicht mit rahmen....

das ist aber nicht ganz die legale Variante...

selbst, wenn es noch nie einen Brief gegeben hat, dann ist es recht einfach diesen beim TÜV erstellen zu lassen. Alle in der DDR zugelassenen Fahrzeuge unterliegen dem Einheitsvertrag. NVA-Fahrzeuge hatten dort z.B. keine Briefe. Es reicht der Nachweis, z.b. ein Kaufvertrag, dass das Fahrzeug schon in der DDR gelaufen ist.

 

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