Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: IFAPeter am Juli 17, 2007, 09:56:11
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Es gab in einem der letzten Beiträge ein paar Unsicherheiten bzgl. Benutzungszwang von o.a. Geräten:
1. Für rein privat genutzte Fahrzeuge ist kein Nutzung vorgeschrieben.
2. Ist ein Fahrtenschreiber oder EU-Kontrollgerät verbaut, dann muß es eine Prüfung haben und muß genutzt werden.
Diese Regelung liegt nicht nur in der Schublade sie gilt bereits seit einiger Zeit.
Fazit: Wer noch einen Fahrtenschreiber drin hat obwohl er nicht braucht wird - fix raus damit.