Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: ifa-freunde-bodensee am Oktober 21, 2010, 12:17:36
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Hallo zusammen,
wir haben eine LO2002-Feuerwehr und eine NVA-Gulaschkanone.
Nun ist es so das der LO ja 1000kg ziehen darf ,lt. Papiere nicht unterschieden zwischen gebremst und ungebremst. Daher gehe ich davon aus das ich 1000kg ungebremst ziehen darf.
Nun hat die Gulaschkanone aber eine Druckluftbremse und der LO aber keine.
Darf ich die Gulaschkanone nun, praktisch ohne angeschlossene Druckluftbremse, mit meinem LO ziehen ?
Das Gewicht der Gulaschkanone bleibt <1000kg.
Viele Grüße vom Bodensee
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Ich würde sagen ja, denn so ist die Kanone ungebremst und wiegt nicht mehr als 1000kg, also beide Bedingungen erfüllt/eingehalten. Ob sie nun eine Drucklufteinrichtung hat und funktioniert- oder nicht ist ja zweitrangig! Der Robur ist mit dem Einhalten der Bedingungen ja nicht überfordert.
VG, Jan
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Ob sie nun eine Drucklufteinrichtung hat und funktioniert- oder nicht ist ja zweitrangig!
Das würde ich ja gerne auch so sehen. Die Frage ist nur ob das 'dein Freund und Helfer' bei 'ner Kontrolle auch so sieht ?
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Hallo an den Bodensee,
ich glaube die "Rennleitung" hat da schon Probleme mit. Der Anhänger ist ja somit nicht voll funktionsfähig. Ich würde mich an deiner Stelle mal schlau machen, ob es die Gulaschkanone auch ohne Druckluftbremse gab und dann evtl. umrüsten. Soweit ich weiß, wurden die Ellos bei der NVA auch als Feldküchen eingesetzt und somit müsste es ja auch Ello-kompatible Gulaschkanonen gegeben haben.
Was sagen denn die "älteren" Herren, die bei der Fahne waren?
Gruß
Jörg
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Hallo
Ich war zwar nicht bei der Fahne,aber es gibt auch das gleiche Fahrgestell ungebremst mit P3 Rädern.
Den Hänger mit Druckluftbremse würde ich nicht ziehen weil was dran ist muß auch gehen,besonders die Bremse.
Und eine Gulaschkanone ziehen mit dem Robur mag zwar gehen aber mit fahren hat das nichts mehr zu tun.
Viele Grüße
Uwe
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Genau wie Uwe sagt, gab es die feldküche mit den P3 Reifen. Dort ist keine Druckluftbremse verbaut und dieses Fahrgestell war für den Lo gedacht. Das andere ist für anderer Farzeuge da man ja auch andere Aufbauten aufs Gestell machen konnte. Es kommt ja auch drauf an was in den Papieren steht. Wir haben auch die mit Druckluft, das Zeug wurde alles abgebaut und nur der Kenner weis anhand der Reifengröße und der halteplaten am Rahmen das da mal Luft dran war.
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...ich glaub das Thema hatten wir erst vor kurzem. Der Ello ist da irgendwie ne Grauzone.Regulär gibt es heutzutage keinen ungebremsten Hänger mehr zugelassen,der mehr wie750Kg ZGG hat.Die TS-Hopser hattn glaube wie die Wasser oder Schaumhänger 900Kg GGW. Aber wie gesagt,was drann ist muß gehn und da die Ello keine Luftbremse haben gibts da auch keinen Hänger drann..in der Art...
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... heißt also - Luftbremse abbauen - und hoffen das es der TÜV nicht merkt ... ??!!??
::)
aber geil wärs ja schon mit der Kanone aufs Treffen fahren ...
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Genau, was dran ist muss auch funktionieren!
Aber was nicht dran ist, braucht auch nicht zu funktionieren und man muss auch keinen extra darauf hinweisen, was denn so dran sein könnte :)
Somit hat man dann eine Gulaschkanone unter 1000kg und ungebremst.
VG, Jan
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Das wäre zu einfach! Wenn in den Papieren "gebremst" steht, muss da auch was bremsen. Anders, wenn Bremse raus, muss die auch aus den Papieren ausgetragen werden. Dann endet das meistens bei 750kg zGgw. Meine Maggie darf mit Auflaufbremse 2,5t, ohne Bremse 750kg ziehen. Wenn ich einen Ein-Kreis-druckluftgebremsten Hänger dran hab, darf ich nur noch 25km/h fahren >:( . Die "Rockinger" darf übrigens laut orginal Beschriftung 4,5t bei 100kg Stützlast ziehen. Mein ELLO darf seinen 900kg-TSA ziehen, weil ich für beide einen TÜVer mit Verstand und know-how hatte (der kennt sich mit Exoten aus). Und, Erdnuss, du darfst 3xmal raten, warum die 1,5t-Anhänger (Bundeswehr, auflaufgebremstst) selbst in völlig morschem Zusand nicht unter 8-900€ angeboten werden. Und dafür auch verkauft werden...
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:Dich würd die dann aber auch voll machen,nich das es Ärger gibt beim Treffen wegen fehlender Versorgung ;D isses ne Holzfeuer oder ne gasi?
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Wenn in den Papieren "gebremst" steht, muss da auch was bremsen. Anders, wenn Bremse raus, muss die auch aus den Papieren ausgetragen werden.
Wenn ich für die Kanone keine Papiere habe, die Bremse ausbaue und nun damit zum TÜV fahre - was wird dann wohl passieren ... ?
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...er wird Dich mit dem Hänger auf ne Waage schicken und Dir dann die 750kg eintragen oder nicht. (abzüglich der Stützlast) - ich würd' das ganz einfach mal vorher testen und schaun, was weg muß, um die 750kg ungebremst nicht zu überbieten... (Reserverad, leere Tanks, leerer Ofen, etc.)
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Ich hab noch mal rumgfragt, wir haben keine Papiere für die Galschkanone.
Da könnten wir doch die Bremsanlage wegbauen und zum Tüv fahren, wenn das mit dem Gewicht nicht passt, kann man das evet. so eintragen, daß man die Kanone ungebremst nur mit dem LO ziehen kann?
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Versuch macht kluch ;) Mach Dich vorher mal kundig, ob's nicht doch ne Möglichkeit gibt, ungebremst an den 750kg vorbei zu kommen? Theoretisch haben diese Fahrzeuge Bestandschutz, da im Einigungsvertrag verankert. Soweit ich weiß, gibts die TSA weiterhin ungebremst mit 900kg am entsprechend dafür vorgesehenen Zugfahrzeug!
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Mann kann am Auto auch mehr als 750 kg ungebremst anhängen. Dafür braucht man aber die Sondergenemigung vom Hersteller. Bei meinem 7,5 t. Mercedes habe ich das auch machen lassen. Dort kann ich nun 1,5 t ungebremst ziehen. Da mein Baukompressor ungebremst ist und auch 900 kg wiegt.
Zu der Frage mit dem Tüver. Wenn er Tüt machen soll brauchst du ja Papiere. Dafür schreibt er sich alle Kennzahlen die er findet am Fahrgestell ab und schaut in seine Bücher. Dort findet er dann das Datenblatt der Lafette wo vermerkt ist Luftgebremst. Dann kann er sagen das muß ran oder es stört ihm nicht. Sicherheitshalber würde ich die Kanone vorher wiegen und wenn alles zusammen unter 750 kg bleibt kann er die Papiere ja gleich ändern.
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Die Goulaschkanone gab es auf jeden Fall ungebremst. Allerdings nur mit Zugaugen für den militärischen Gebrauch. D.h. die klapperten dann an der NVA Hängerkupplung rum und waren nur zugelassen für diesen militärischen Gebrauch. Diese Verbindung war meines Wissens aber auch vom KTA nicht abgesegnet für die nichtmilitärische Nutzung. Um dann doch im öffentlichen Verkehr teilzunehmen wurde die Zugöse ausgedreht und ein Passstück eingesetzt um spielfrei in eine handelsübliche LKW Kupplung zu passen. Ich vermute mal es gibt keinen Bestandsschutz für militärische Verwendungen wenn dann auch nur für die BW.
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...ich geh ma davon aus,das wenn du ne Kugelkupplung drann hast die 750 max. möglich sind. Die Minirockinger wie bei K30,Mulis von 22-25....oder mancher Landrover..haben weit mehr Stützlast und können unter Umständen auch größere Massen ..." ungebremst" ziehen. Ich wollt mal nen Trailer von ner Baugerätevermietung kaufen, war suuper Preis....Ringkupplung dacht ich zu wechseln gegen eine für Kugelkupplung....ganz großer Mist....in den Papieren stand: z.B. Stützlast 180 Kg max.....2,9t ....GGW...kein Problem.Nur eins,der Hänger war nur für Baumaschinen,Traktoren & Co und durfte nur max 25Km/h (mit)fahren :-[ Also machs wie ich,fahr mit dem "Würstchenkessel" zum Recyclinghof,wiegen und mit der Wiegebestätigung zum TÜV und der stellt dir Papiere dazu aus.