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Autor Thema: H-Zulassung  (Gelesen 7807 mal)

Offline robur trautenstein

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H-Zulassung
« am: Juli 28, 2015, 21:23:46 »
kann mir jemand weiterhelfen
gab es die feuerwehr ROBUR original ab werk auch mit dieselmotor?
ich wollte bei der dekra eine oldtimer abnahme machen lassen, aber die herren meinten nur das ich mit dieselmotor für die feuerwehr keine H-zulassung bekomme.
begründung der dekra, wenn es die feuerwehr original nicht mit dieselmotor gab dann gibt es auch keine
H-zulassung. ich sollte doch den benzinmotor einbauen und dann wieder kommen,dann steht der H-zulassung nichts mehr im weg :'( :mad:
hat jemand eine idee wie ich meine H-zulassung bekomme ohne das ich den motor wieder umbauen muss...

Offline olaf-blitz

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Re: H-Zulassung
« Antwort #1 am: Juli 28, 2015, 22:20:19 »
Einfach mal einen anderen TÜV oder DEKRA probieren. Am besten in die "alten Bundesländer" fahren. Dort interessiert das keinen Menschen, was da für ein Motor drin ist.  Im Gegenteil, die können sich nicht vorstellen, daß in einem Lkw ein Benzinmotor verbaut ist.  :laugh:

Offline Hüpper

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Re: H-Zulassung
« Antwort #2 am: Juli 29, 2015, 06:11:47 »
das ist unsinn, weil es ein zu der zeit ein typischer umbau wäre? zugegeben eher selten bei feuerwehren. versuch mal andere, wie zum beispiel küs! es sei denn, du lässt die fw zum 1. mal zivil zu, dann mußt zur dekra hier in den neuen ländern, oder zum tüv in den alten, wegen der vollabnahme. aber dann machst halt erst die abnahme u dann woanders den oldi!? gruß aus thale
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline Norbert04

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Re: H-Zulassung
« Antwort #3 am: Juli 29, 2015, 10:54:14 »
wie hüpper schon sagt, Umbau ist
1. zeitgenössisch = wäre zu dieser Zeit machbar gewesen, alle teile zu dieser Zeit liefer- und verfügbar
2. Freigabe ab Werk ebenfalls zeitgenössisch (wurde ja werksseitig verbaut)

somit gibt es keine Widersprüche,
weiterhin wurden auch feuerwehren bereits 1991 im werk auf diesel (deutz) umgebaut, also ist dies vermutlich innerhalb der 10Jahresfrist ab Erstzulassung, mindestens jedoch 24 Jahre her
immer schön voll

Offline Ello_2500

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Re: H-Zulassung
« Antwort #4 am: Juli 29, 2015, 12:53:36 »
Also geht ein F4L912-Deutz-Diesel in einem 2500er gar nicht einzutragen als 'H'?!
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

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Offline Norbert04

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Re: H-Zulassung
« Antwort #5 am: Juli 29, 2015, 20:02:30 »
der umbau muss theoretisch in den ersten 10 Jahren möglich gewesen sein, und der 912er war da schon auf dem markt
könnte also mit etwas überzeugungsarbeit funktionieren
immer schön voll

Offline caro30

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Re: H-Zulassung
« Antwort #6 am: Juli 29, 2015, 20:32:08 »
Ich versteh das echt nicht.

Da wurde nun eine einheitliche und klare Regelung getroffen und dennoch gibt es immer wieder solche Probleme.

Da fragt man sich ob es wirklich so schwer ist, dieses Papier in der Praxis anzuwenden, welch Armutszeugniss für die Prüforganisationen  ::) ???

Bleib dran und verweise nochmals auf die klare Rechtslage, es gibt überhaupt keinen Grund mit diesem Motor das H zu versagen.

christoph

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Re: H-Zulassung
« Antwort #7 am: Juli 30, 2015, 09:35:03 »
Das geht sogar soweit das du prinzipiell jeden Motor der damals verfügbar gewesen wäre ! z.B. 6 zyl man oder benz einbauen könntest ...wäre alles H konform.

Offline caro30

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Re: H-Zulassung
« Antwort #8 am: Juli 30, 2015, 10:05:09 »
Das geht sogar soweit das du prinzipiell jeden Motor der damals verfügbar gewesen wäre ! z.B. 6 zyl man oder benz einbauen könntest ...wäre alles H konform.

Das stimmt so nicht, es geht darum, ob diese Motoren vor 30 Jahren in relevanten Stückzahlen in die Fahrzeuge tatsächlich eingebaut wurden, oder nicht und es somit ein zeitgenössischer Umbau war. Für Robur halte ich es daher für schwer, nachträglich einen 6Zyl MAN Motor einzubauen, ich habe noch nicht gehört, das in vielen Roburs 6 Zylinder MAN Motoren ihren Dienst verrichten  ;)

christoph

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Re: H-Zulassung
« Antwort #9 am: Juli 30, 2015, 12:45:09 »
Nein nein.....möglich gewesen wäre!
Nicht wurde.... kommt sicher auf den Prüfer an...wie das interpretiert wird.
Definitiv hat das nichts mit der Anzahl zu tun welche ev. verbau twurde
Ch.

Offline Norbert04

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Re: H-Zulassung
« Antwort #10 am: Juli 30, 2015, 16:54:53 »
@ caro auch ein privater Umbau über dunkle Kanäle, der 1976 mit nem MAN-Motor erfolgt wäre und eingetragen wurde, ist H-fähig, obwohl Unikat
dseshalb kann man die Grenze nur für "möglich gewesen" ziehen, alles andere wäre wortglauberei
immer schön voll

Offline caro30

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Re: H-Zulassung
« Antwort #11 am: Juli 30, 2015, 17:24:08 »
@ caro auch ein privater Umbau über dunkle Kanäle, der 1976 mit nem MAN-Motor erfolgt wäre und eingetragen wurde, ist H-fähig, obwohl Unikat
dseshalb kann man die Grenze nur für "möglich gewesen" ziehen, alles andere wäre wortglauberei

Richtig, alles was 30 Jahre oder Älter bereits eingebaut ist, ist unabhängig eines zeitgenössischen Umbaus H-fähig.
Alles was erst jetzt eingebaut wird, muß einem zeitgenössischen Umbau entsprechen, also es müssen Motoren sein, die dazumal entweder eine Werksfreigabe hatten, oder aber in mehreren Stückzahlen eingebaut wurden! Dies ist wichtig für den Sinn des Fahrzeugerhaltes im Originalzustand, der ja für die Zuteilung des H Grundvoraussetzung ist! Dies sagt die Richtlinie aus, die da nun mehrere Jahre erarbeitet wurde. Und da wurde ja gerade die neue Regelung getroffen, dass Motorenumbauten im Rahmen des dazumal möglichen zeitgenössischen Umbaus auch zum Zwecke der Restaurierung heute eingepflanzt werden dürfen, auch wenn Sie vor 30 Jahren noch nicht in diesem Auto ihren Dienst versahen.


Zitat: •           Zeitgenössische  Änderungen  sind  solche  Änderungen,  die  innerhalb  der  ersten  zehn Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden.  Dies  sind  Änderungen  durch  Original-,  Zubehör-  oder  auch  Tuningteile.  Auch originalgetreue  Nachbauten  dieser  Teile  –  ggf.  mit aktuellen  Prüfzeugnissen  –  sind
zulässig.
Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden.
« Letzte Änderung: Juli 30, 2015, 17:27:33 von caro30 »

 

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