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Autor Thema: Vollabnahme  (Gelesen 5830 mal)

Offline schülli

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Vollabnahme
« am: September 03, 2020, 19:26:33 »
Hey Leute!

Mein lo ist endlich soweit für die vollabnahme da aber leider die papiere fehlen muss er überführt werden.::) 
Ein Prüfer ist an der Hand nur muss der lo zu ihm hinkommen da er leider es bei ihn in der Halle machen muss.

Nun zur Frage hat jemand Erfahrung mit kurzzeitkennzeichen? Da ich im Internet recherchiert habe das es wohl möglich ist ohne papiere ein solches kennzeichen zu erhalten für den Termin zur Abnahme.

Vllt hat ja einer dahin gehend Erfahrung und weiß rat oder hat Vllt eine andere Idee? :-\

Offline Mario

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Re: Vollabnahme
« Antwort #1 am: September 03, 2020, 19:45:26 »
Mein letzter Stand ist, das du das Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU bekommst.
Aber, wenn das Fahrzeug bereits versichert ist, also die EVP vorliegt, kann man wohl mit den alten Kennzeichen zum TÜV fahren.
Soweit mein Wissen von vor einigen Jahren.


Offline schülli

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Re: Vollabnahme
« Antwort #2 am: September 03, 2020, 20:00:10 »
Da liegt ja der Hase im Pfeffer! Bei der zulassungsstelle bei mir meinte die Dame das es wohl keinen Eintrag für dieses Fahrzeug gibt und ich somit eine vollabnahme vorlegen muss.


Offline Lothar

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Re: Vollabnahme
« Antwort #3 am: September 03, 2020, 20:41:40 »
Bei meinem LO wurde eine Zulassung mit Kurzkennzeichen von der Zulassungsstelle erteilt. Mit diesem darf man nämlich auch ohne HU auf direktem Wege zur Prüfstelle fahren, entweder im eigenen oder benachbarten Landkreis. Es gab extra richtige KFZ-Papiere dafür. Der Prüfer kannte so etwas auch noch nicht. Aber die Rückfahrt war ja dann schon mit gültiger HU und den entsprechenden Papieren für die Zulassung möglich.
Die Versicherung hat die EVB für das Kurzkennzeichen ohne Kosten rausgegeben, weil das Fahrzeug danach auch dort versichert wurde.
Alte Papiere gab es zu meinem Fahrzeug damals auch nicht, nur eine Fahrgestellnummer am Rahmen.
Gruß
Lothar
« Letzte Änderung: September 03, 2020, 20:43:58 von Lothar »

Offline schülli

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Re: Vollabnahme
« Antwort #4 am: September 03, 2020, 22:48:19 »
Vielen Dank für den Bericht! Na da bin ich mal gespannt was meine ansässige zulassungsstelle dazu sagt! Die sind da ja etwas eigen  ::) 

Offline Flollmer

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Re: Vollabnahme
« Antwort #5 am: September 05, 2020, 07:28:45 »
Moin,


bei uns im Landkreis darf man ohne gültige HU mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen zur nächsten Prüfstelle oder eine Reparaturfahrt machen (Stand Ende 2017).
In einen angrenzenden Landkreis ist die überfahrt untersagt.

Ruf doch einfach mal auf der Zulassungsstelle an und erklär das Problem.
Hast du evtl. ein Bauunternehmen in der Nähe? Wer ein Bagger transportieren kann könnte dir evtl. den Ello zum Prüfer transportieren.

MfG

Flo

Offline schülli

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Re: Vollabnahme
« Antwort #6 am: September 06, 2020, 11:52:48 »
Ja muss ich erstmal mit denen abklären was machbar ist und was nicht!

Leider nein der lo steht dort wo sich Hase und Fuchs gute Nacht sagen  :laugh:

Aber es wird schon werden ist ja schonmal gut zu wissen das es möglich ist

Vielen Dank für die Antworten

Offline Toni

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Re: Vollabnahme
« Antwort #7 am: September 06, 2020, 14:39:42 »
Man darf übrigens bundesweit mit KKZ und ohne HU zur Werkstatt oder Prüfstelle im eigenen oder benachbarten Landkreis fahren. Wenn die Zulassungsstelle etwas anderes behauptet, dann ist das halt so, Zulassungsrecht ist aber zum Glück nicht von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Also theoretisch...

Offline Norbert04

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Re: Vollabnahme
« Antwort #8 am: September 06, 2020, 20:50:02 »
zumindest kannst du beim Abholen der KKZ angeben, welche Strecke du zurücklegen willst/ mußt...kann natürlich sein das Du ne weite Strecke begründen mußt... aber bei mir ist das auch notwendig 2 Kreise zu durchfahren (mein Kreis hat nämlich ne Umweltzone) also erklärt sich das....
immer schön voll

Offline msTrabant

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Re: Vollabnahme
« Antwort #9 am: September 07, 2020, 11:16:25 »
Ich habe mir im Dezember 2018 ohne großes Tamtam bei der Zulassungsbehörde eine KKZ ohne HU geholt. In deinen Papieren steht dann das nur innerhalb der 5-Tage Fahrten zur Werkstatt/Prüfstelle innerhalb des Landkreises und der Umliegenden machen darfst.

Und mal so nebenbei, ich habe trotzdem vom Thüringer Wald überführt, da A Fahrzeug technisch völlig i.o und B versichert über meine Versicherung. Kräht wahrscheinlich kein Hahn danach....
Und wegen der Umweltzone...wäre mir neu das bei Überführungsfahrten aus oder in die "Zone" eine Plakettenpflicht besteht, vor allem dann nicht wenn ich zur H-Abnahme will und ab da sowieso offziell befahren darf. Abgesehen davon habe ich noch NIE von jemanden gehört das das kontrolliert wurde, nichtmal durch Blitzfotos. Die Einzigen die Plakettenverstöße ahnden sind die Ordnungsamtzorros im Zuge der Parkraumüberwachung. Aber darum gings ja hier auch gar nicht.....

Offline schülli

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Re: Vollabnahme
« Antwort #10 am: September 07, 2020, 17:26:23 »
Naja ist ja alles sehr gut das es so funktioniert nur ich habe keine papiere ! Aber da wird es ja auch eine Lösung für geben !

Ist halt auch Neuland für mich mit meinem Russen hatte ich nicht die probleme

 

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