Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: wennie am August 15, 2016, 12:26:31
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Moin Leutz,
sagt mal, wer weiß, ob es den HL10 als ehemaligen Truppentransporter gab, also für 8 Leute mit Sitzplätzen? Bekommt man das auch so noch eingetragen, ist das noch zulässig? Ich wollte den gern haben, und Hinter meinen LO schnallen...
LG wennie
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den gab es so nicht, waren meist Material oder Ausrüstungsanhänger.
Wenn dann brauchst du eh eine Gegensprecheinrichtung oder Singnalanlage zum Fahrerhaus.
Das nächste ist keine Bremse die Anhängelast wurde von 1500kg auf 750kg ungebremst zurück gestuft in der BRD, also bleibt nicht mehr soviel Nutzlast übrig.
Falls Du ein suchst ich hab noch ein HL10 mit Plane Spriegel zu verkaufen.
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Warum wurde der denn zurück gestuft?
Ich habe am Ello auch 1500 KG ungebremst eingetragen bedingt durch den Einigungsvertrag.
Gruß
Marcus
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Abgesehen davon, das ist sicher nicht legal mit Sitzplätzen auf öffentlichen Straßen zu fahren. Selbst die Plätze auf der Ladefläche sind ja schon nicht mehr nutzbar.
Vg
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Aha?! Selbst die Sitzplätze auf der Ladefläche nicht mehr???
Also haben alle Robur mit Sitzplätzen auf der Pritsche, diese nicht mehr in den Papieren eingetragen?
Wäre toll, wenn jemand wüsste, auf welche Verordnung und Gesetze das ganze zurück geht...
LG
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@ Christel:
Was soll er denn kosten? Zustand? TÜV? Angemeldet ?
LG
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Das Thema hatten wir schon öfter. Sitzplätze auf Ladeflächen sind für Privatleute tabu. Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr etc. darf dies natürlich. Ausnahmen im Privatbereich gibt es allerdings z.B. in der Landwirtschaft oder im Touristikberich. Da ist der Personentransport erlaubt, um die Leute aufs Feld zur Arbeit zu transportieren oder durch eine historische Altstadt zu karren. Personenverkehr auf Anhängern ist sehr streng reglementiert und für "Normalleute" völlig tabu.
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So ist es wohl. Du kannst dich zwar um eine Sondergenehmigung bemühen, aber wirklich was bringen wird das vermutlich nichts. Die Bundeswehr macht das oft noch mit speziellen Banksystemen und geeigneten Rückhalteeinrichtungen. Bei Feuerwehr und THW ist es auch nicht mehr gerne gesehen. Die Robur LF haben da in einzelnen Bundesländern Ausnahmegenehimgungen erhalten, diese gelten aber nur solange die Fahrzeuge im aktiven Dienst sind. Angesprochen wurde auch schon des öfteren, dass mehr als 9 eingetragene Sitzplätze ohne Busschein nur noch ohne Beifahrer zu fahren sind.
Auch wenn die Plätze theoretisch noch eingetragen sind, wird dir vermutlich die Versicherung einen Strich durch die Rechnung machen. Selbst die beliebten Traktorfahrten mit besetzten Anhängern sind da wohl ein Alptraum.
Vg
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Super, Danke für die Antworten!
LG wennie
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hallo.....
möchte mich kurz einklinken, ich glaube wir hatten vor jahren einen sani- aufbau für den hl10 mit jehweils 3-4 sitzpläzen auf jeder seite (weiss es nicht mehr genau) mit beckengurteals sicherung und auf den stirnseiten waren kleine klapplucken. er war schon recht eingefallen,sollte aber wieder aufgebaut werden.
gr flori
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Hallo
Hier eines dieser Themen
http://www.robur.de/smf/allgemeines/wieviele-personen-auf-dem-lo2002-akf-lf8/msg55615/#msg55615 (http://www.robur.de/smf/allgemeines/wieviele-personen-auf-dem-lo2002-akf-lf8/msg55615/#msg55615)
Die orginal LO Feuerwehren (LF8-TS8) haben bezüglich der Nutzung als Feuerwehr eine Sondergenehmigung durch den Einigungsvertrag, diese Sondergenehmigung erlischt mit der Abmeldung durch die Behörde (Träger des Brandschutzes-> Städte und Gemeinden) und ab dann darf die Pritsche nicht mehr mit Personen besetzt werden.
LOs aus Militärbeständen die in Feuerwehrdienste gelangten sind in dieser Sondergenehmigung nicht aufgenommen und dürften seit dem 3.9.1990 auch nicht mehr mit Personen besetzt werden.
Sinngemäße Wiedergabe aus einer Antwort der Landesschule und Technische Einrichtung Brandenburg
Ich kenne zwar Anhänger die zur Personenbeförderung genutzt wurden, diese sind aber schon in den 70ziger Jahren außer Betrieb gegangen.
Was sagt den das bundesdeutsche Personenbeförderungsgesetz? hat das jemand schon gelesen?
Gruß Struppi
Fachausschuß Historik im Kreisfeuerwehrverband Märkisch-Oderland
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Das Personenbeförderungsgesetz gilt doch nur im gewerblichen/entgeltlichen Bereich :question: Für solche Personenanhänger, wie beispielsweise diese Bimmelbahnen für Stadttouren oder hinter Oldtimerbussen, gibt es die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erlangen.
Für Anhänger zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gibt es ebenfalls die Möglichkeit Genehmigungen zu erhalten. Genaueres wird aber nur bei der zuständigen Behörde zu erfahren sein und dann wird es sicherlich Auflagen dafür geben. Ob da ein Bestandschutz greifen würde ist auch fraglich.
Die Ausnahmen für die Brauchtumspflege sind ebenfalls stark abgegrenzt, variieren aber scheinbar auch stark je nach Ermessen. (Wobei das in diesem Fall vermutlich sowieso keine Anwendung finden kann.)
@flori:
Das klingt interessant, gibt es dazu noch mehr Informationen?
Der "normale" Bornsen Festaufbau auf HL-Fahrgestell hatte eigentlich für die Lazarettausführung keine Klappen an der Frontwand. Spontan fällt mir bei Klappen da nur der Radio/Funk-Anhänger ein, der hat aber keine solchen Sitze. In den Fahrzeugbeschreibungen finde ich dazu auch nichts. :question:
War das vielleicht irgendeine Eigenumbau, evtl. auch schon in einer NVA-Einheit?
Vg
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hallo...lak1-med
ich glaube der hängeraufbau hatte kleine fenster an den stirnseiten. wie erwähnt ist der aufbau vor einigen jahren weggegeben worden.da ich nächstes wochenende den damals späteren besitzer treffen werde,frage ich ihn mal wie der aufbau ausgesehen hat. an die sitze mit den gurten kann ich mich aber erinnern.ob es ein sani -einheits umbau gewesen ist, kann auch sein (sah recht orginal aus,das was noch übrig war).bleibe dran
gr flori