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Autor Thema: HL 10 Zulassung  (Gelesen 14031 mal)

Offline Christel

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HL 10 Zulassung
« am: Januar 17, 2014, 22:09:38 »
Mal eine Frage in die Runde....

Wer von Euch hat einen HL 10 Anhänger  und wie habt Ihr den Zugelassen?


Chrischan

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #1 am: Januar 18, 2014, 08:47:51 »
@ Christel - als Anhänger vermutlich?! ;)

Da die HL10-Palette ja nun doch eine ganze Reihe von möglichen Aufbauten, fest und lösbar, beinhaltet, wäre es vllt. ganz gut zu wissen, was Du vor hast?

Offline naviprofi

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #2 am: Januar 18, 2014, 11:28:24 »
Also ich habe einen zugelassenen HL10/ EGF 1.1, also den mit runden Rohren und Ringkupplung für BK63. Zulassung war unkompliziert, musste nur die NSL nachrüsten (natürlich Original FER!!!).
Kannst bei Bedarf gerne eine Kopie der ZB per Mail haben.

VG Jens
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

Offline Christel

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #3 am: Januar 18, 2014, 12:33:05 »
es ist ein HL 10 mit Planenaufbau.....und so soll er bleiben u an Lo ran....
ich kann noch wählen, ob das gebremste oder ungebremste Fahrgestell..hab beide da..

Chrischan

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #4 am: Januar 19, 2014, 08:04:23 »
Na Christel, dann nimm die gebremste Variante, wegen der höheren Anhängelast! Manche TÜVer haben sich etwas eigen, denn ungebremst wird eigentl. bei 750kg ein Schnitt gemacht, bzw. mußte auch schauen, was am LO ungebremst tatsächlich eingetragen ist.

Jens, ein 1.1er gibts net und HL10/EGF och net ;)
Entweder EGF1,0, EGF1,2 oder eben HL10.xx.

Mit Rundrohren ist's das EGF1,0, ungebremst 1t Nutzmasse und 1300kg zgG von 1961 bis 1964 gebaut.
Mit Kastenprofil als EGF1,2 dann schon gebremst 1,2t Nutzmasse ab 1964 und die HL10 je nach Ausführung bis zu 2t Nutzmasse wenn ich da richtig bin?


Offline naviprofi

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #5 am: Januar 19, 2014, 08:38:30 »
Kann auch EGF 1.0 heissen, ich schaue nicht jeden Tag in die ZB.
Fakt ist: zugelassen bis 80km/h- damit man auch auf die Autobahn kann.
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

Offline Christel

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #6 am: Januar 19, 2014, 10:11:19 »
Tja mit der Anhängelast ist das so ein Problem..
bei meinem LO stehen 1500kg ungebremst drin, mein Tüver meinte das dies nicht mehr zulassig ist,da im Land des Klassenfeindes nur noch max 750kg zugelassen sind.....ist das selbe wie mit unseren Warschauerpacktösen die nicht mehr zugelassen sind, bei Unimog u Co ist´s nach wie vor zugelassen.

Zu den Anhängern....beim Lo ist´s egal ob gebremst oder nicht, hab keine Luftbremse dran.
wobei ich auch für die gebremste variante tendiere, weil der mit den 6.50-20 Reifen einfach besser rollt.

Offline naviprofi

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #7 am: Januar 19, 2014, 11:59:26 »
@Christel- nicht wundern, passt aber hierher, ich bitte Dich um Verständnis

Da wir gerade beim HL10/EGF sind; ich suche den Kofferaufbau, Zustand eigentlich fast egal, da ich sowieso ein neues Projekt brauche, und der fehlt noch in meiner Sammlung. Hat vielleicht jemNd einen Tipp oder einen zu verkaufen?
VG Jens
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

Offline reini71

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #8 am: Januar 19, 2014, 12:45:07 »
?..ma abgesehen von den Gewichts und Anhångelasten...die Gestelle haben keine Papiere...ich hatte ja mitn TSA schon son Terror auf dem Amt...und wenn man dann fūrn"Gummibereiftes Eisengestell" wieder noch Kohle hinlegen muß...und dann werden da 4-500€ veranschlagt. Für weniger würd ich mir noch einen kaufen für die Pritsche.
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Offline Christel

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #9 am: Januar 19, 2014, 12:56:07 »
Hab doch beide Varianten da und beide schon mit Westbrief.....also da gibts keine Probleme

Offline reini71

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #10 am: Januar 19, 2014, 14:02:32 »
 :) das wår ja schick...
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Offline outsch

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #11 am: Januar 19, 2014, 15:50:31 »
Moin moin,
hat jemand denn  mehr als 750 Kg ungebremst eingetragen? Ich will damit auch mal mit meinem Dekra Menschen sprechen, wüsste aber gern ob überhaut die Chance besteht ein Anänger ziehen zu dürfen.
Ich habe die Militärische Kupplung und bei mir ist nichts eingetragen das ich damit nur rangieren darf.
Gruß
Marcus

Offline naviprofi

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #12 am: Januar 19, 2014, 16:23:36 »
Das Zauberwort heisst: SDAH auf Wechselfahrgestell.

Da geht alles

VG Jens - der immernoch den HL10 Kofferaufbau sucht
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

Chrischan

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #13 am: Januar 19, 2014, 17:11:23 »
...mal der Reihe nach ;)

Die 750kg haben mit der damaligen Budesrepublik recht wenig zu tiun, das ist eine EU-einheitliche Regelung unter die auch die DDR-Pkw-Anhänger fielen aber noch nicht bei den Lkw-Anhängern umgesetzt wurde. Ich müßte jetzt nachgucken, aber das ging Mitte der '80er los. Da die HL10.xx niemals die Landesgrenzen außer im E-Fall verlassen hätten, war's bei denen noch egal, zumal die ihre KTA-Abnahme ja schon vorher hatten. Die europaweite Einigung macht sogesehen auch Sinn - so ist ein klarer Schnitt für alle Anhängerbauer da, ab wann eine Bremse vorgeschrieben ist. Das ist ganz einfach auch eine Unfallschutzrichtlinie um eben eine viel zu hohe ungebremste Anhängelast hinter Fahrzeugen zu verhindern, die dafür nicht ausgelegt waren und sind.

Was die HK68 und andere Hakenkupplungen angeht - die haben sehr wohl eine Prüfung durch's KTA, nur kam man eben beim KTA zu dem Schluss, dass die auf dem zivilen Anhängermarkt nix zu suchen haben - das aus gutem Grund. Eben weil die geprüft wurden, steht in den KTA-Blättern auch eindeutig drin, dass eine HK68 im Falle eines Roburs gegen eine BK63 zu tauschen ist, sobald dieser im zivilen Bereich eingesetzt wird.

Auch nicht jeder Natohaken darf zivil eingesetzt werden. Soweit ich weiß, betrifft das lediglich die Rockinger RO231 und RO232. Der Rest hat meines Wissens die gleiche Auflage wie die HK68, weil sie eben die saudumme Eigenschaft haben, im Betrieb fehlbedient und damit während der Fahrt auf gehen können.

Für jedes EGF-, bzw. HL10.xx-Fahrgestell gibt es ein KTA-Blatt im Downloadbereich - damit sind die Anhänger mit der Einschränkung zum ungebremsten Gewicht von 750kg zulassungsfähig ohne Wenn & Aber. Das betrifft übrigens auch die TSA-Fahrgestelle mit 900kg zgG, auch für diese gibt es ein entsprechendes KTA-Blatt, auch wenn sie rein zulassungstechnisch zu DDR-Zeiten dem Zulassungsverfahren nicht unterlagen (nur aus diesem Grund, gibt es dafür auch keine DDR-Fahrzeugbriefe!!!) - das war aber eine DDR-interne Regelung und hat mit dem heutigen Zulassungsverfahren absolut nicht zu tun. Auch für diese Anhänger finden sich KTA-Blätter im Downloadbereich. Wenn da die Prüfer, bzw. Zulassungsstellen nicht mitspielen ist das ärgerlich, den Rechtsstreit gewinnt man aber mit einem Lächeln ;)

@ Marcus - Du kannst Deinen Prüfer gern fragen, der wird sich aber wahrscheinlich nicht über die 750kg-Grenze hinweg setzen wollen. Im Multicarforum habe ich neulich mitbekommen, dass an einem Muli ungebremste 800kg eingetragen wurden. Das betraf in dem Fall einen M24, der sowieso nur 800kg anhängen darf, ob nun gebremst oder ungebremst ist beim 24er egal. Ich denke mal, dass war eine Ausnahme aus Unkenntnis der 750kg-Regel oder der Prüfer sagt sich, dass die 50kg den Kohl nicht fett machen und nimmt da aufgrund der Einzelabnahme auf seine Kappe im Falle eines Falles.

Edit: Rockinger Typbezeichnung => RO231 & RO232
« Letzte Änderung: Januar 21, 2014, 08:53:43 von Chrischan »

Offline outsch

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #14 am: Januar 19, 2014, 17:19:09 »
Gab es denn das HL 10 Fahrgestell gebremst? Also auflaufgebremst?
Ich würde ja nochmal gerne eine Gulaschkanone mein Eigen nennen.
Da der Ello ja keine Luftdruckanlage hat, müsste es ja auch anders gehen.
Gruß
Marcus

Chrischan

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #15 am: Januar 19, 2014, 17:59:30 »
Gibt es - eine FKÜ bspw. steht als KTA-Blatt online.

Offline nussecke

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #16 am: Dezember 05, 2017, 09:41:09 »
Hallo,

ich möchte gern das Thema zu dem Hl 10 oder EGF aufkochen lassen!

Ich habe eine FKÜ 180/72 bekommen, das Wechselfahrgestell ist ungebremst und mein derzeitiges Zugfahrzeug wäre ein Aro M461, derzeit könnte ich ein anderes Wechselfahrgestell mit Luftdruckbremse bekommen.

Nun zu meiner Frage, bekomme ich ein der Wechselfahrgestelle so zugelassen, umgebaut, etc. das überhaupt irgendeine Chance besteht die FKÜ mit dem Aro zu bewegen???

mfg

Offline Norbert04

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #17 am: Dezember 05, 2017, 16:40:11 »
wird das beladene wechselfahrgestell unter 750 kg wiegen? ----> dann chance, sonst nicht
immer schön voll

Offline LAK1-Med

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #18 am: Dezember 05, 2017, 22:47:17 »
Das EFG 1,2 wiegt alleine rund 400kg. Der FKH 180/72 liegt verlastet bei rund 1200kg. Selbst wenn der Ersatzreifen und die seitlichen Kästen nicht verlastet sind werden keine 750 kg erreicht. Wenn der Aro nicht mehr ungebremst ziehen kann wird das nichts. (Gibt es überhaupt eine passende Kupplung?)
Nachrüstung einer Druckluftanlage kostet vermutlich wesentlich mehr als ein auflaufgebremster Hänger auf den man den FKH stellt.
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline nussecke

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #19 am: Dezember 06, 2017, 08:05:47 »
Hallo,

am Aro kann ich egal was für eine Anhängekupplung anbauen da bin ich flexibel.

Ablasten kann ich die Fkü nicht, komm ich nie hin.

Mich Interessiert den HL 10.00 auf Auflaufbremse mit Kugelkopfaufnahme umzubauen, das ist für mich der einzige Bestreitbare Weg.

Wer hat das schon und wer kennt wen der das schon gemacht hat??

mfg 

Offline Ello_2500

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #20 am: Dezember 06, 2017, 11:30:54 »
Hab letztes WE so eine Konstruktion an einer FKÜ gesehen. Weiß aber nicht, ob das legal war.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

Biete:  Spiegel ("Fliegenklatschen") - neu
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          Motorhaube (nur das Blech)

Offline nussecke

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Re: HL 10 Zulassung
« Antwort #21 am: Dezember 06, 2017, 12:47:34 »
Hallo,

also ich sehe  bei eBay Kleinanzeigen diverse NVA Feldküchen vom Typ 180 mit Kugelkopfadapter, aber das kann nicht legal sein, weil sie ja theoretisch über den 750kg liegen.

Ich gehe mal zur Dekra und mach das ganze mal Vorstellig um abzuklären was geht!

mfg



 

 

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