Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: zlintrener am März 16, 2009, 22:37:06
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Hallo Gemeinde,
nach monatelanger Abwesenheit aufgrund Frust mit westdeutschen Zulassungsstellen, Verweigerungshaltung gegenüber dummen DEKRA Mitarbeitern, habe ich ein neues Restaurationsobjekt erworben.
Es soll sich um einen IFA Tankanhänger handeln.
Er hat eine A1 Zulassung, ist also für Benzin geeignet.
Soll dann später Sprit für Robur bunkern.
Hat irgendjemand Informationen über das Teil?
Fahrgestellnummer noch nicht freigelegt, ich arbeite daran.
Beste Grüße
Holger
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Cooles Teil,
willste damit nach Polen fahren ;)? Die Deichsel sieht ja echt wild aus, die Achse ist vom HL900? Ja ja die Behörden, man kann sie nur mit Ihren eigenen Waffen schlagen. Nicht aufgeben, ich wollte mal einen Rahmen vom Wartburg 353 unter einen Wartburg 312 schrauben. Da führte erst absolut kein Weg rein. Nach mehreren Vorsprechen und Nachfragen bei Dekra und Zulassungsstelle haben sie dann das Handtuch geworfen ;D ;D ;D. Die waren dann total handzam. Vorher aber ordentlich erkundigen, sonst machts keinen Spaß ;)
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ich weiß gar nicht was ihr mit den zulastellen macht....in bayern ist da zumindest hier in der würzburger region überhaupt kein rumgemache....geht alles ordentlich und korrekt.
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wer ++++++++ will, muss freundlich sein.
/zensur
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na stimmt schon, ist auch ziemlich Personenabhängig. Es gibt solche und solche, hab auch schon gute Erfahrungen mit der Dekra gemacht. Ist halt nur so, wenn man an son nen weggelobten gerät, oder einen, für den unsere Fahrzeuge nur Schrott auf Rädern sind, dann ist bei denen nach Tieferlegung und Breitreifen eintragen auch schnell schluß mit dem Halbwissen. Da kann es schon mal eng werden mit der §21 Abnahme. Da muß man dem Prüfer manchmal etwas auf die Sprünge helfen. Wenn sie etwas nicht verstehen, blockieren die nämlich gern. Das ist natürlich meine persönliche Erfahrung aus Einzelfällen. Ich möchte ja hier nicht generalisieren.
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Als Restaurierungsobjekt sicher interessant, aber beim Lagern (bzw. zum Transport) von Gefahrstoffen (geplant Benzin) dürften sich einige Hürden auftun. Hierfür ziehe bitte zunächst die GGVSE zu rate. Darin werden einige Ausführungen zum Transport und Lagerung derartiger Stoffe gemacht. Auch die Kleinmengeregelung (auch 1000-Punkteregelung genannt) dürfte hier nicht greifen. Bei der Zugvorrichtung sollte eine KTA-Nr. o.ä. eingeprägt sein. Sonst wird es auch als einfacher Wasseranhänger schwierig. Wenn es allerdings nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gedacht ist....Denk aber auch die Nachbarn.
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Also erst einmal Dank an Helmar, HL900 kommt der Sache nahe:
Es ist ein HL600.45/21 (fahrbares Betankungsfahrzeug) aus den VEB VAKA-Werken
Halle/Sa.
Es wär schon schön, wenn ich da Benzin lagern und fahren könnte. Eine Strassenzulassung ist vorerst nicht angestrebt.
Ich nehm das Teil auseinander und berichte weiter.
IFAPeter: was meinste mit Nachbarn? Grundwasservergiftung, Explosionsgefahr?
Selbstverständlich tausche ich alle Dichtungen und Schläuche, Sprit ist viel zu teuer zum Verplempern.
Holger
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Ja, das meinte ich in etwa. Gerade Benzin ist nun einmal nicht ungefährlich, schon gar nicht wenn der Tank nur teilweise gefüllt ist.
Und beachte bitte: es handelt sich um einen Gefahrstoff und da gibt einige Regeln für dessen Umgang und Lagerung (Wärmeausdehnung...). Nicht nur für den gewerblichen Bereich. Bei solchen Mengen (ich schätze ca. 600 Liter) kann man nicht mehr von üblichen Haushaltmengen für die Kettensäge und den Rasenmäher ausgehen. Damit kann es eine Menge Fragen und Ärger geben (Zulassung des Behälters, Wassergefährdung, Trinkwassereinzugsgebiet, Wohnbebauung...). Sicher - wo kein Kläger ist kein Richter. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen. Tip: Unterhalte dich mal mit einem Feuerwehrmann deines Vertrauens. Ich kann da gerne etwas vermitteln.
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Hallo,
bedenke auch wenn Du Benzin über längere Zeit bunkerst verliert es an Energie,
also nicht wundern wenn der LO dann nur noch stottert.
Viele Grüße
Uwe
P.S.Wenn der Hänger voll ist wirst Du ihn sowieso nicht ziehen dürfen mit dem LO,mal ganz von Gefahrgut abgesehen.
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Danke für alle Informationen und aufmunternden Zuspruch. Ich denke, ich bin wieder gut bei der Sache.
Der Anhänger ist gereinigt.
Gruß
Holger
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Tja, dann mal viel Spaß beim ziehen im Straßenverkehr. Auch wenn er ungereinigt leer ist gilt es als wäre er voll. Zugfahrzeug braucht getrennte Masseleitung also nix mehr mit Masse übern Rahmen...dann Notausschalter an beiden Seiten undsoweiter... nennt man ADR Ausstattung. Weitehin immer mitzuführen 2 Feuerlöscher eine ex geschützte Taschenlampe, spill kit, Unfall merkblatt, achso und die KFZ Versicherung freut sich auch.....
Ist nicht so ernst zu nehmen. Aber schon aus gesundem Menschenverstand sollte man auf die angestrebte Nutzung verzichten.
Ich weiß wovon ich spreche, da ich auch mal so einen \"Tankanhänger\" hatte (Bild) ;)
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Hallo Gemeinde,
vielen Dank an alle, die sich für diesen Beitrag interessiert haben.
Ich habe das Projekt doch noch beendet und das Ergebnis ist auf den Bildern zu sehen.
Der Anhänger wird nur auf nicht öffentlichem Privatgelände genutzt und nimmt nicht am Strassenverkehr teil.
Die Fotos sind aus Dezember 2009.
Beste Grüße
Holger
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wie niedlich!
sieht sehr nett aus! schönes Ding geworden im Vergleich zu den ersten Bildern.
Der Feuerlöscher sieht aus wie einer von der Bundeswehr, dem blauen Aufkleber und der Armatur nach.
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....nur auf privatem Gelände.... ??? und wie kommt der Sprit da hinein?
trotzdem, sieht sehr niedlich aus, haste gut hinjegriecht
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Gut beobachtet, der Feuerlöscher ist von der BW. Hab ich für 5 EUR bekommen, mit Prüfung bis 02/10, also völlig ausreichend. Ich finde aber er macht sich gut an einem Ostprodukt.
@Norbert04 Es kommt ein zugelassener kommerzieller Tankwagen. Es gibt noch andere Tankbesitzer auf dem Gelände.