Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Eastblock am Mai 01, 2010, 16:36:45
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Hat jemand hier eine Feuerwehr Robur der bis 3500kg abgelastet ist? Ich suche eine kopie von eine fahrzeugbrief mit ablastung eingetragen. Damit kann ich vielleicht die Englische behörden überzeugen dass es direkt als PKW getestet werden kann. PKW hier ist alle fahrzeuge unter 3500kg (technische bescribung für eine abgelastete Robur wird dann Private Light Goods).
Brief von andere abgelastete varianten reicht vielleicht auch weil niemand hier mit der unterschied zwischen die varianten bekannt ist.
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Keine teilnehmer hier mit abgelastete Robur? :\'( :\'(
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Hallöchen,
schau mal das Forum durch, oder auch das Alte, dort gibts bestimmt ein paar Beiträge wo schon über abgelastete erzählt wurde, ich meine schon solche Beträge irgendwann mal gelesen zu haben. Dann schreibst einfach den entsprechenden Verfasser über die \"Private Mitteilung\" an, dann wird derjenige sicherlich wach und kann- oder wird Dir helfen ;-)
Viel Erfolg + Glück
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Mein Robur soll diesen Sommer abgelastet werden - wenn es soweit ist, könnte ich dir helfen. wird aber noch dauern.
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der ralley-robur der htw dresden ist meines wissens abgelastet auf 3500 kg
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meiner ist abgelastet, habe aber keinen scanner hier.
bin erst nach himmelfahrt wieder zu hause,da kann ichs mal scannen.
grüße
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Vielen dank! Ich habe zeit zum warten. :) Ich muss noch ein paar dinge ausbesseren.
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Es ging doch um eine abgelastete Feuerwehr. Was steht da im Brief? Der Rallye-Robur ist \"Lkw offener Kasten\" Wenn`s aber hilft dann gerne.
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Joar.... und eine LO-Feuerwehr ist nichts anderes als ein LKW mit Plane und Spriegel.
Feuerwehren in Privathand dürften als solche nämlich keine Zulassung erhalte
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@franky_sro: könntest du mir den scan auch zukommen lassen? die ablastung ist bei mir ja auch in planung und vielleicht gehts unproblematischer mit so ner kopie...
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Was da noch steht von beschreibung spielt keine rolle hier in England. Die behoerden haben keine ahnung von die verschiedene varianten. Wenn die gewichte da steht hilft es mir sehr viel.
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@ Ingo - eine Ablastung geht völlig problematisch in \"D\" - Lo leer räumen, volltanken und auf die Waage damit. Mit dem Wiegeschein ab zum TÜV und der trägt das Leergewicht von der Wiegung + 75kg für den Fahrer ein. Das zgG. ist dann frei wählbar - wichtig hierbei der Zusatz unter \"Bemerkungen\" im Fzg.-Schein (Teil 1): \"ohne techn. Änderung\" - sonst kann im Falle des Falles einer Wiederauflastung auf die originalen Gewichte kein Mensch nachvollziehen, wie die Ablastung zustande gekommen ist 1. und 2. hilft das im Falle einer Überladung - so bleibt Dir innerhalb der 5,5t-Grenze das Bußgeld erspart, nicht aber das Verfahren wegen Steuerhinterziehung 8)
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Oder vielleicht diese Kopie dann hier im Forum hinterlegen, dort wo sich auch schon eine paar Kopien von Briefen befinden, sind sicher so einige, denen das interessieren würde, dann kann man das Dingens gleich runterladen. Wäre das nicht was ?
VG Jan
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@chrischan: danke für den tip! der robur sieht übrigens richtig gut aus - mal schauen, wann wir soweit sind...
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wenn ichs eingescannt habe meld ich mich nochmal.
und werds dann als bild reinstellen.
in meinem brief steht übrigens auch:
*Ohne technische Änderungen abgelastet\"
Leermasse sind 3200 und zgm sind 3500kg eingetragen.
reicht der schein(zulassungsbescheinigung teil 1) oder muss es der brief(teil 2) sein?
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reicht der schein(zulassungsbescheinigung teil 1) oder muss es der brief(teil 2) sein?
[/quote
Ich denke mehr ist besser :D
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sooooo, wie versprochen hier ein bild.
im brief steht übrigens nichts von der ablastung, der bleibt unverändert.
nur im schein steht was davon.
wem das bild zu klein ist, dem kann ich ein größeres bild per mail schicken.
schickt mir eure mailadresse per PM.
na dann mal noch nen schönen männertag an euch,
hoffe ein paar sind auch mit dem ello auf tour...
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Ist es möglich eine Robur ohne HU zu ablasten? Also mit kurzzeitkennzeichen auf der waage fahren und dann umschreiben lassen? Muss mann mit der Robur nach TÜV fahren oder ist es eine reine formsache?
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Du must zum TÜV, Dekra oder GTÜ um die Ablastung "amtlich" zu machen, alldieweil nur diese Vereine dürfen techn. Änderungen vornehmen und die zur Umschreibung nötigen Gutachten schreiben (die dann die Zulassungsstelle nur im Verwaltungsakt in die Fzg.-Papiere einträgt) - allerdings mußt Du nicht zur Zulassungsstelle um das auch einzutragen, wenn Du lediglich mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist!
Inwieweit die Eintragerei in die Zulassungsbescheinigung Teil II Deine Überführung und Umschreibung nach und in England erleichtern, kann ich nicht sagen?
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Vielen Dank :)
Wenn Ich dir richtig verstehe (mein Deutsch konnte besser sein....):
Zum TUV mit fahrzeugpapiere und waageschein. Robur muss nicht vorhanden sein. TUV schreibt eine gutachten.
Bei zulassung in DE wird der ablastung dann in der fahrzeugschein eingetragen.
Richtig?
Diese gutachten von TUV hilft mit sicherheit bei zulassung in England.
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Korrekt! Allerdings muß der Robur mit zum TÜV, weil Du dort auch gleich ein Typschild mit den geänderten Gewichten bekommst, bzw. das dort eingeklebt wird.
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Alles klar, danke ;D