Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Danimilkasahne am Oktober 01, 2014, 21:24:53
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aus dem blauen Forum (http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB3/viewtopic.php?f=17&t=57970)
Die Kurzform, stark vereinfacht: mutmasslich wird ab 1.1.2015(?) das Kurzzeitkennzeichen nur erteilt wenn noch eine gültige HU vorliegt
Hallo,
Motortalk ([url]http://www.motor-talk.de/news/neue-auflagen-fuer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html?page=4#post41600839[/url])
War ja auch alles zu einfach.................................
Markus
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Hallo,
openpetition Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU ([url]https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au[/url])
Markus
Ahoi Daniel
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Naja zur Hu kann man ja auch ohne Kennzeichen fahren
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Es geht eher um die Überführung länger abgemeldeter Fahrzeuge....
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Na das wird ja noch interessant. Ich bin mal gespannt, wie das dann laufen soll, wenn man z.B. einen RoBuR oder ähnliche Größenordnung verkaufen möchte. Dann ist ja schon eine Spedition gefragt und somit kauft das Fahrzeug eher keiner mehr aus Angst vor den etwas höheren Kosten...
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Ich befürchte eher das dann der größere BEschiss los geht mit nem anderen Fahrzeugschein.
Ich kann es mir aber schwer vorstrellen das dies so kommt.
Gruss
Marcus