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Autor Thema: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter  (Gelesen 16009 mal)

Offline caro30

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #25 am: Januar 14, 2013, 15:25:46 »
@ Ingo - um nicht abzuschweifen - Du bringst selbst den Unterschied mit EU-Zulassung und einer deutschen Zulassung. An meinem Motorrad mit D-Zulassung brauche ich jeden Reifen eingetragen, beim Moped der Ex-Freundin mit EU-Zulassung (gleiches Modell, gleiche Ausstattung, lediglich anderes Baujahr und damit Datum der Zulassung) kann ich fahren, was der Reifenhändler hergibt...

Ich will nur darauf hinweisen, dass man da durchaus diffenziert betrachtend herangehen sollte aber im Grundsatz haste Recht!

Hier wird aber einiges mehr als durcheinandergewürfelt!

In Deutschland haben alle hier zugelassenen Fahrzeuge auch eine Deutsche Zulassung, was soll daher so ein Unsinn mit EU-Zulassung? Geändert wurde doch ausschliesslich, dass es Aufgrund der Angleichung nun seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II lautet!
Und im Bezug auf die Reifen stimmt die Aussage @Chrischan
natürlich nicht! Gefahren darf selbstverständlich dennoch nur das, was die Fahrzeug ABE bzw. die EG-Betriebserlaubniss auch zulässt! Es steht halt einfach nur noch 1 Reifengrösse in den Papieren, dies befreit aber nicht, bei nicht durch den Hersteller freigegebenen Größen diese nachtragen zu lassen, oder (wenn vorhanden) ein Gutachten mitzuführen! Dies ergibt sich schon aus möglichen Tachoabweichungen!
« Letzte Änderung: Januar 14, 2013, 15:40:18 von caro30 »

Offline ingo

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #26 am: Januar 14, 2013, 15:46:39 »
Das stimmt schon, alles was nicht freigegeben ist muss nachgetragen werden. Ansonsten meine ich mit europaischer Zulassung natürlich diese EG-Betriebserlaubnis. Tatsache ist ja, dass sich seit 2005 da einiges vereinfacht hat, was den Zubehöranbau betrifft. Wenn Anbauteil und Fahrzeug eine e-Nummer haben UND der Hersteller das Anbauteil für das betreffende Fahrzeug zugelassen hat, dann muss nichts eingetragen werden.
Mein Beispiel war etwas weit hergeholt und betrifft die Robure natürlich nicht - leider :-(

 - Hüppers Bemerkung für den bei Feuerwehren verbauten Filter macht aber Sinn - das ist im Prinzip nichts anderes wie das K&N Teil. Man müsste es vermutlich eintragen lassen, aber die Folgen einer fehlenden Eintragung halte ich für harmlos, da es relativ zum vom Hersteller zugelassenen Luftfilter an den Feuerwehren keinen Unterschied macht. Und außerdem... Mein LD hat nen Benziner Auspuff - hab ich jetzt keine Zulassung mehr?

gruß,
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Offline caro30

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #27 am: Januar 14, 2013, 15:57:18 »
... Tatsache ist ja, dass sich seit 2005 da einiges vereinfacht hat, was den Zubehöranbau betrifft. Wenn Anbauteil und Fahrzeug eine e-Nummer haben UND der Hersteller das Anbauteil für das betreffende Fahrzeug zugelassen hat, dann muss nichts eingetragen werden.
...?

gruß,
ingo

Das stimmt, liegt ja aber nun daran, dass diese Teile eben selbst bereits unabhängig eine EU-Zulassung besitzen und somit für diese Fahrzeuge eine "Abnahme" bereits erfolgte! Dies trifft durchaus auch einen Schwung Fahrzeuge zu, die bereits vor 2005 auf dem Markt waren. Aber auch vor 2005 war ja bereits vieles Aufgrund der bevorstehenden Umsetzung des EU-Rechtes vereinfacht! Auch da musste in den Brief ja keine Eintragung mehr erfolgen, sondern lediglich die Abnahme mitgeführt werden!

Offline DerJan

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #28 am: Januar 14, 2013, 20:10:09 »
so, lange Rede - kurzer Sinn:

Ich habe mal für insg. 12,90€ einen http://www.ebay.de/itm/170791594383 gekauft, und werde einfach mal testen wie der LO darauf reagiert...

Und falls das Ding hinterher wieder in die Ecke fliegt, oder auf irgendein Crossauto montiert wird, isses bei dem Preis nicht schade ums Geld...

Chrischan

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #29 am: Januar 15, 2013, 09:29:48 »
@ Caro - auch nicht ganz richtig ;)  Korrekt, ich habe mich nicht eindeutig ausgedrückt. Es gibt seit 200? mit Stichtag ein anderes Prüfverfahren für neuzugelassene Fahrzeuge. Diese wird nach eu-weit vereinheitlichten Regeln durchgeführt. Vor diesem Stichtag hatte jedes Land innerhalb der EU eigenständige Prüfverfahren für die Typzulassung eines Kraftfahrzeuges, in Deutschland wurde diese beim KBA durchgeführt.

Mit der EU-Regelung sind auch einige landesweit bis dato durchgeführte Prüfungen weggefallen, bzw. hinzugekommen. Insbesondere Zubehör betrifft das, als Folge dessen darf jetzt eine AHK mit EG-Prüfbescheinigung eintragungsfrei vom Fahrzeugnutzer selbst montiert werden. Ungeachtet dessen müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I & II bereits bei der Zulassung die möglichen Anhängelasten eingetragen sein. Früher wurden diese Lasten eingetragen, wenn der ordnungsgemäße Anbau der AHK vom Prüfer bestätigt wurde.

Im Falle des Motorrades Baujahr 1998 unterliege ich weiterhin den Bestimmungen der StVZO, muß mir also jeden Reifen eintragen lassen, der nicht bereits in der Betriebserlaubnis und deren Anhängen erfasst ist, selbst wenn der Reifen lediglich ein anderes Profil oder bspw. sich der Name des Reifens über die Jahre geändert hat. Selbst mit den sagenumwogenen Reifenfreigaben der Reifenhändler komme ich streng genommen nicht weiter, stellen diese lediglich eine Willensbekundung dar, dass der Kunde diesen Reifen auf seinem Motorrad montieren kann - eingetragen werden muß er theoretisch trotzdem und diese Schriftstücke dienen lediglich dem Prüfer als Hinweis, dass der Reifenhersteller gegen eine Verwendung des Reifen nix einzuwenden hat. Rechtsverbindlich sind diese Freigaben niemals gewesen.   

Mit der Maschine Baujahr 2006 unterliege ich den Bestimmungen der EG-Typgenehmigung und der FZV und kann alle Reifen innerhalb der eingetragenen Reifengrößen in der Betriebserlaubnis, unabhängig von Hersteller und Profil fahren, denn die dort ggf. vom Fzg.-Hersteller ausgesprochenen Reifenbindungen sind lediglich Empfehlungen, da alle innerhalb der EU zugelassenen Reifen ein eigenständiges Prüfverfahren abgeschlossen haben und somit den jeweiligen Anforderungen entsprechen (sollten).

Ich setze das bewußt in Klammern, denn ein fernöstlicher Billigreifen ersetzt nicht zwingend einen Reifen gleicher Dimension eines namenhaften Herstellers, vor allem nicht bei Dauerbelastung irgendwo in der Nähe des Grenzbereiches. Trotzdem haben beide eine EU-Zulassung und dürfen montiert werden. Die Verantwortung liegt hierbei beim Halter, stärker als früher, für den Einsatzzweck vernünftige Reifen zu montieren.

@ Jan - Glückwunsch und berichte mal!

Offline Zahni

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #30 am: Januar 16, 2013, 23:59:28 »
Hallo Ingo, also ich habe bisher den von Dir zitierten Passus in meinen Versicherungsbedingungen nicht entdecken können, wenn es denn allgemeingültig ist so lerne ich gerne dazu, falls nicht wird eine falsche Behauptung natürlich durch wiederholen nicht richtiger. Wenn man einen freundlichen Prüfer kennt, der eine solche Änderung einträgt ist das mit Sicherheit der beste Weg.
zahni

Offline ingo

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #31 am: Januar 17, 2013, 09:05:08 »
Eine Eintragung ist sicher der beste Weg - auch ich hab nicht unbedingt 5000€ in der Portokasse ;) in dem Punkt sind wir uns einig - ich versuche ja auch soweit es mir möglich ist legal zu bleiben ;)

Habe aber nochmal etwas herumgelesen. Bei der huk24 stehts es in den Versicherungsbedingungen drin.
Im folgenden PDF (ich hab nicht alles gelesen, steht unter 6. einiges dazu - unter anderem auch das Gesetz auf dass sich die Regressbeschänkung gründet.)
http://www.holzhauser.de/tl_files/pdf/Aufsatz%20Regressansprueche%20des%20KfzVR-Wagner%20final.pdf
(§5 und 6 KfzPflVV)
Ich denke mal, wenn es ein Gesetz gibt, dann müsste das für alle Haftpflichtversicherer gelten, egal ob sie es reinschreiben oder nicht.

Zudem habe ich noch folgendes gefunden:
Zitat
Eine gewisse weitere Begrenzung der Regressmöglichkeiten ergeben sich in der Fahrzeugversicherung durch die sog. Relevanz-Rechtsprechung. Diese fasst z.B. das OLG Brandenburg (Urt. v. 14.09.2006 - 12 U 21/06) wie folgt zusammen:

"Allerdings ist auch im Rahmen der Kaskoversicherung die „Relevanzrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, wonach bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229)."


Meiner Meinung nach bedeutet das, wenn ich z.b. eine nicht zugelassene Hupe im Auto habe und es kommt zu einem Unfall, dann kann der Versicherer gar nichts zurückverlangen - wenn ich den Unfall nicht durch Hupen ausgelöst oder begünstigt habe :D
« Letzte Änderung: Januar 17, 2013, 09:09:24 von ingo »
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Chrischan

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #32 am: Januar 17, 2013, 09:33:52 »
...soweit korrekt! Es wird i.d.R. nach Ursächlichkeit geschaut, vor allem auch nach der Frage der Vermeidbarkeit beim "vermeintlich" Unfallgeschädigten.

Ich hab so'n Ding durch mit dem Tarnfleckbulli, wo mich ein BW-Fahrschul-Lkw von der Gasse schieben wollte. 3 Aussagen gegen (m)eine, dass ich beim Überholen des Hängerzuges nicht zu früh eingeschert bin. Anhand der Spurenlage an meinem Bulli (Schadensverlauf der seitlichen Berührung) konnte die Aussage der Fahrschüler und des Fahrlehrers, die schlampigen Polizeiarbeit und der Mist, den die Feldjäger geschrieben haben widerlegt werden :D

Offline Hüpper

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #33 am: Januar 17, 2013, 13:54:39 »
hihi, flecktarnbulli gegen lkw der bw !
Mit Ruhe wird alles gut!

Chrischan

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #34 am: Januar 17, 2013, 20:02:47 »
Ja, das war vermutlich auch das Problem des Fahrlehrers? Er sah den Tarnbulli im Rückspiegel und als ich in Höhe der Deichsel war, zog der Lkw langsam aber stetig nach links. An einen Abbruch des Überholvorganges war nicht zu denken, links kam irgendwann die Borsteinkante, die längs mit leerem Bulli nicht zu meistern war - in Höhe des hinteren Rades und der vorderen linken Stoßstangenecke des TGA knallte es dann...

Der Fahrlehrer konnte ja nicht sehen, dass da kein "Y" im Kennzeichen zu finden war  8)

Offline Hüpper

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #35 am: Januar 17, 2013, 20:23:53 »
ist auf jeden fall so vorstellbar.
die waren sicher aus der henne!?
Mit Ruhe wird alles gut!

Chrischan

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #36 am: Januar 18, 2013, 12:04:45 »
Ja!

Offline Mario

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #37 am: April 24, 2013, 10:48:38 »
Wollt mal das Thema wieder rauskramen und nachhaken.

@ Jan: Hast den Filter verbaut und wie ist das Ergebnis? Hast den mit oder ohne Beruhigerkasten angebaut?

Gruß, Mario

Offline FahrerLF

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Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
« Antwort #38 am: Mai 12, 2013, 19:35:44 »
Hallo;
kurz zum Luftfilterthema; seit unserem letzten Werkstattaufenthalt haben wir auch einen neuen verbaut bekommen da der originale auseinandergefallen war; unsere Werkstatt des Vertrauens hat ihn besten Gewissens verbaut,  ein ganz normaler aus dem Zubehörhandel.
(läuft ganz normal damit - bekommt gut Luft)

FahrerLF

 

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