Robur - Forum

Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Vigo1801 am Januar 10, 2013, 21:08:09

Titel: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Vigo1801 am Januar 10, 2013, 21:08:09
...

jetzt müsste ich nurnoch jemanden finden der mir den Vergaser mal ordentlich einstellt...  ::) (Der ist neu ausm Regal gegriffen und ohne Einstellen eingebaut)

Hallöle

Ich sach ma wenn der LO mit dem Vergaser gut läuft und nich rumzuckt, denn lass ihn so,
kann nämlich auch schief gehn.

gruß Vigo
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: dr.blech am Januar 11, 2013, 08:11:48
Da ist was dran.
Never touch a running System! Ich hab´s aber auch schon zu oft gemacht :D
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: DerJan am Januar 11, 2013, 10:34:01
ja, laufen tut er schon so wie er jetzt eingestellt ist, bloß ich denke dass man es noch verbessern kann.

hat jemand eine Erklärung dafür, dass wenn ich den LO warm gefahren habe, dann ca 10 Minuten im Leerlauf hinstelle und im Standgas laufen lasse, dass er dann nach besagtem Zeitraum wenn ich wieder Gas gebe, kein Gas mehr annimmt und droht mit Fehlzündungen abzusaufen?

Ich muss den Motor ganz ganz ganz langsam und vorsichtig wieder zum Touren bringen, und wenn er einmal schon hochgedreht hat, dann ist auch alles wieder gut...
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: reini71 am Januar 11, 2013, 11:36:56
...macht er beim dann wieder "hochspielen" Wolken aus dem Auspuff oder stinkt nach Benzin ? ... zu wenig Spritt kann er ja nicht haben,dann würde er ja nicht weiter laufen, zuviel....mmm
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 11, 2013, 14:40:23
Zu wenig Luft!

Das Gemisch überfettet massiv, weil die Luftsäule nicht entsprechend in Bewegung kommt. Für derartige Spielchen ist der Ansaugtrakt eindeutig zu lang und verwinkelt. Probier das mal mit einem Papierluftfilter direkt vorm Luftberuhiger, dann sollte das Phänomen weg, bzw. weiniger deutlich ausfallen.

Überleg mal, der Motor läuft im Standgas, die 4l Hubraum gönnen sich in der Zeit ein Minimum an Luft, dementsprechend ist die Luftbewegung im Kanal eher ein Lüftchen. Trittst Du jetzt durch, will der Motor schlagartig um die 5m³ Luft pro Minute und die müssen mehr oder weniger schlagartig durch den Ölluftfilter und das doofe Riffelrohr, durch den Luftberuhiger dessen Volumen viel zu gering ist und durch die Ansaugbrücke - das dauert nunmal und in der Zeit gibts massiv Überfettung in den Zylindern... ;)

Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Ello_2500 am Januar 11, 2013, 16:01:24
Ich hab gar keinen Beruhigungsfilter drin; von Anfang an nicht...
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: hardwood am Januar 11, 2013, 18:26:17
K&N Luftfilter direkt auf den Vergaser, oder an den Beruhiger und schon dreht der Motor völlig losgelöst... wenn der Rest auch stimmt...
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Staumacher am Januar 11, 2013, 19:27:49
Gute Idee :lamp:, hardwood 
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: DerJan am Januar 12, 2013, 14:43:10
ja, kann ich mir sehr gut vorstellen... schade nur dass durch so einen Luftfilterumbau die originalität der technik stark leidet  :-[ aber ich befürchte wenn man das problem beseitigen will, muss man wo in die richtung gehen...
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Zahni am Januar 12, 2013, 15:52:38
Nicht nur die Originalität leidet sondern vor allem erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz, d.h. die Versicherung zahlt, holt sich aber das Geld bei Versicherten zurück. Soviel zumindest im Geltungsbereich des deutschen Gesetzes und bei einem Personenschaden kann eine Sachverständigenuntersuchung ganz leicht Manipulationen die ein erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten beweisen. Wenn man das in Kauf nehmen will ist es sicher eine Verbesserung für den Motor.
Gruß

Thomas
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: hardwood am Januar 12, 2013, 17:31:45
Also sorry, aber ich glaube ,dass die meisten unbeschwert fahren wollen, da glaube ich ,steht das bisschen Orginalität was da fehlt hinten an. Ausserdem, von wegen ABE/ Versicherung weg... kann man alles recht problemlos eintragen lassen, war zu mindest bei mir so..  also, nicht gleich immer schwarz malen....
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Zahni am Januar 12, 2013, 22:27:14
Es geht mir nicht darum schwarz zu malen, aber wenn nicht eingetragen ist es illegal und hat für den Halter und den Fahrer weitreichende Konsequenzen, die bis in die Insolvenz gehen können. Deshalb hört bei mir der Spass bei so folgenreichen Sachen auf. Wenn es eingetragen ist ist es eine andere Sache, aber ich finde das der Hinweis auf die Eintragungspflicht nicht fehlen sollte.
Gruß
Thomas
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Staumacher am Januar 12, 2013, 22:53:40
Ok,
der Chrischan hat das Problem schön erklärt- der Hardwood hatte -eine- Lösung dafür.
Solange legal- und machbar- wär ich für alles offen.
Schließlich geht die technische Entwicklung immer weiter, warum sollte man nicht auf Verbesserungen zugreifen?! Die Konstruktion ist ja schließlich ein paar Jährchen alt. ;)
Die Ingenieure hätten damals sicher auch Neuerungen einfließen lassen, -wenn sie davon gewusst hätten.
-Klar, legal sollte es schon sein.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: hardwood am Januar 13, 2013, 11:08:22
Ich hatte damals bei der Vorführung beim TÜV sogar selbst auf die Umbaumassnahme hingewiesen, habe eigentlich nur ein lächeln geerntet, ich habe damals darauf sogar bestanden, dass der K&N eingetragen wird. Kommentar: " na gut, aber es weis ja eh keiner so genau was an den Kisten Orginal ist und was nicht...ausserdem wenns keine Teile mehr gibt, muss man auch auf andere Teile zurückgreifen." Positiver Nebeneffekt ist auch die Verbesserung der Abgaswerte... dagegen kann ja auch keiner was haben.  Einen Hinweis auf Eintragungspflicht oder nicht finde ich hier zumindest überflüssig, denn jeder der schraubt, kann auch bei seinen Behörden etc selber nachfragen, was nötig ist und was nicht. Jeder kann sich selber informieren, was geht und was nicht, ausserdem kommt es auch immer auf die Einstellung des Prüfers an, wie er eine Umbaumassnahme bewertet. Also, selber informieren, selber Verantwortung übernehmen...   Hier kann man nur Tipps und Hinweise geben, was man verbessern kann und könnte, was der einzelne daraus macht, bleibt jedem selber überlassen.......
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Hans aus Osnabrueck am Januar 13, 2013, 12:54:33
Hallo,

ich habe immer vor den geplanten Umbauten mit dem Tüv gesprochen, dadurch hat es nie Probleme gegeben. (z.B. K-Jetronic, was ja ein ziemlicher Eingriff in die Motorcharakteristik , die Leistung und den Rundlauf bedeutet)

Schönen Gruß
Hans aus Osnabrück 
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Mario am Januar 13, 2013, 16:53:42
Gibt es denn auch einen Luftfilter den man ohne Beruhigerkasten direkt auf den Vergaser setzen kann?
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Zahni am Januar 13, 2013, 19:44:54
Scheinbar ja den gezeigten K&N Luftfilter. Was mich interessieren würde wäre die durchgelassene Partikelgröße und eventuelle Probleme wegen zu warmer Ansaugluft, kommt ja quasi direkt aus der Wärmeabstrahlung des Motors. gibt es da vielleicht von Deutz oder ähnlichem einen Papierluftfilter für einen Motor mit Ähnlichem Luftdurchsatz und einer Ansaugung von aussen evtl. mit Zyklon?

Gruß Thomas
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Mario am Januar 13, 2013, 20:09:14
Ja der gezeigt ist schon klar aber wenn man den ohne Beruhigerkasten anbauen würde, dürfte der Filter zu hoch sein - die Motorklappe sollte nicht mehr zu gehen.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: dr.blech am Januar 13, 2013, 20:13:09
Da hilft nur noch ein Durchbruch in den Innenraum.  8)

 :D :D :D
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Mario am Januar 13, 2013, 20:16:12
Womit dann auch das "Problem" mit der warmen Luft gelöst wäre  8)
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Ello_2500 am Januar 13, 2013, 20:33:44
Ic h hätte moch nen kompletten Ölbad-Luftfilter samit Ansaug(blech)filter abzugeben.
War an einem LD Bj. 89 dran.
Wer Interesse hat, einfach melden.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 14, 2013, 08:43:03
@ Thomas => Zyklonfilter (http://pdf.directindustry.de/pdf/mann-hummel-filters/mann-hummel-luftfilter/14512-123345-_103.html) - die Version gibts hin und wieder für recht wenig Geld bei ebay.

Luftdurchsatz und Partikelgröße beim K&N ist hinreichend getestet, allerdings wirste dort im Bereich Motorrad & Rennsport suchen müssen...

Wenn ich mich recht erinnere, lagen die K&N frisch gereinigt und geölt etwas besser im Test als Papierluftfilter, allerdings bauen die K&N auch deutlich schneller ab, sobald sie verdreckt sind vom normalen Betrieb.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: ingo am Januar 14, 2013, 11:14:10
@Zahni: Warum schreibst du eigentlich immer das gleiche (und sachlich falsche) zu diesem Thema? Ich hab im Forum über die Jahre viel lernen können und dabei auch einige Dinge, von denen ich dachte, dass ich bescheid weiß korrigiert. Wahrscheinlich wären ohne das Forum die Robure längst Geschichte bei mir. Du tust keinem hier einen Gefallen, wenn du Dinge behauptest, die so nicht stimmen! Ich hab damals bei der Reifendiskussion mehrere Links gebracht, in denen du die Fakten zu den möglichen Regressforderungen der Versicherung nachlesen kanns im Falle von Vorsatz (z.b. Alkohol oder Betriebserlaubnis oder Fahrerflucht) und grober Fahrlässigkeit (z.b. rissige Reifen) und Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen.

Zitat
Es geht mir nicht darum schwarz zu malen, aber wenn nicht eingetragen ist es illegal und hat für den Halter und den Fahrer weitreichende Konsequenzen, die bis in die Insolvenz gehen können.

Illegal ist es schon, aber es geht nicht bis zur Privatinsolvenz, es sei denn, du bist nach maximal 2 mal 5000€ Pleite ( 5000 für Verstoß im Vorfeld und 5000 für Verstoß im Verlauf des Unfalles) - Das ist die Grenze des Regress, in den dich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Versicherung im Haftpflichtfall nehmen kann. Des weiteren zahlt natürlich die Kasko nichts, falls dein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis herumfährt.

Im Falle von Personenschäden wird gerichtlich geklärt werden, ob der Luftfilter schuld war, dass du den Unfall gebaut hast ;) - Da zählt dann aber in der Regel vorrangig die Fragen, wer der Unfallverursacher war. Ich kann mir nicht erklären, warum ein Luftfilter einen Unfall ermöglichen soll - Solange man nicht aufgrund des geringen Leistungszuwachses zu schnell war!

Um es klarzustellen - ich will niemanden hier überzeugen, am Fahrzeug nicht legale Änderungen einzubauen! Ich lege aber Wert darauf, dass mögliche Konsequenzen richtig dargestellt werden und nicht völlig übertrieben werden.
Mitlerweile darf man übrigens deutlich mehr am Fahrzeug bauen ohne die Zulassung zu verlieren. An neueren Autos (mit europäischer Zulassung) ist es zum Beispiel möglich, eine geprüfte AHK (mit e-Zulassung) zu verbauen ohne diese danach eintragen zu lassen. Habe diese Information vom TÜV, DEKRA und vom Verkäufer der AHK und war mitlerweile mit dem Teil auch schon beim TÜV aufgrund der HU - keine Probleme.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Hüpper am Januar 14, 2013, 14:02:26
die feuerwehren haben ja den ölbadfilter och nicht und fahren damit ganz gut.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 14, 2013, 14:21:08
@ Ingo - um nicht abzuschweifen - Du bringst selbst den Unterschied mit EU-Zulassung und einer deutschen Zulassung. An meinem Motorrad mit D-Zulassung brauche ich jeden Reifen eingetragen, beim Moped der Ex-Freundin mit EU-Zulassung (gleiches Modell, gleiche Ausstattung, lediglich anderes Baujahr und damit Datum der Zulassung) kann ich fahren, was der Reifenhändler hergibt...

Ich will nur darauf hinweisen, dass man da durchaus diffenziert betrachtend herangehen sollte aber im Grundsatz haste Recht!
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: caro30 am Januar 14, 2013, 15:25:46
@ Ingo - um nicht abzuschweifen - Du bringst selbst den Unterschied mit EU-Zulassung und einer deutschen Zulassung. An meinem Motorrad mit D-Zulassung brauche ich jeden Reifen eingetragen, beim Moped der Ex-Freundin mit EU-Zulassung (gleiches Modell, gleiche Ausstattung, lediglich anderes Baujahr und damit Datum der Zulassung) kann ich fahren, was der Reifenhändler hergibt...

Ich will nur darauf hinweisen, dass man da durchaus diffenziert betrachtend herangehen sollte aber im Grundsatz haste Recht!

Hier wird aber einiges mehr als durcheinandergewürfelt!

In Deutschland haben alle hier zugelassenen Fahrzeuge auch eine Deutsche Zulassung, was soll daher so ein Unsinn mit EU-Zulassung? Geändert wurde doch ausschliesslich, dass es Aufgrund der Angleichung nun seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II lautet!
Und im Bezug auf die Reifen stimmt die Aussage @Chrischan
natürlich nicht! Gefahren darf selbstverständlich dennoch nur das, was die Fahrzeug ABE bzw. die EG-Betriebserlaubniss auch zulässt! Es steht halt einfach nur noch 1 Reifengrösse in den Papieren, dies befreit aber nicht, bei nicht durch den Hersteller freigegebenen Größen diese nachtragen zu lassen, oder (wenn vorhanden) ein Gutachten mitzuführen! Dies ergibt sich schon aus möglichen Tachoabweichungen!
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: ingo am Januar 14, 2013, 15:46:39
Das stimmt schon, alles was nicht freigegeben ist muss nachgetragen werden. Ansonsten meine ich mit europaischer Zulassung natürlich diese EG-Betriebserlaubnis. Tatsache ist ja, dass sich seit 2005 da einiges vereinfacht hat, was den Zubehöranbau betrifft. Wenn Anbauteil und Fahrzeug eine e-Nummer haben UND der Hersteller das Anbauteil für das betreffende Fahrzeug zugelassen hat, dann muss nichts eingetragen werden.
Mein Beispiel war etwas weit hergeholt und betrifft die Robure natürlich nicht - leider :-(

 - Hüppers Bemerkung für den bei Feuerwehren verbauten Filter macht aber Sinn - das ist im Prinzip nichts anderes wie das K&N Teil. Man müsste es vermutlich eintragen lassen, aber die Folgen einer fehlenden Eintragung halte ich für harmlos, da es relativ zum vom Hersteller zugelassenen Luftfilter an den Feuerwehren keinen Unterschied macht. Und außerdem... Mein LD hat nen Benziner Auspuff - hab ich jetzt keine Zulassung mehr?

gruß,
ingo
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: caro30 am Januar 14, 2013, 15:57:18
... Tatsache ist ja, dass sich seit 2005 da einiges vereinfacht hat, was den Zubehöranbau betrifft. Wenn Anbauteil und Fahrzeug eine e-Nummer haben UND der Hersteller das Anbauteil für das betreffende Fahrzeug zugelassen hat, dann muss nichts eingetragen werden.
...?

gruß,
ingo

Das stimmt, liegt ja aber nun daran, dass diese Teile eben selbst bereits unabhängig eine EU-Zulassung besitzen und somit für diese Fahrzeuge eine "Abnahme" bereits erfolgte! Dies trifft durchaus auch einen Schwung Fahrzeuge zu, die bereits vor 2005 auf dem Markt waren. Aber auch vor 2005 war ja bereits vieles Aufgrund der bevorstehenden Umsetzung des EU-Rechtes vereinfacht! Auch da musste in den Brief ja keine Eintragung mehr erfolgen, sondern lediglich die Abnahme mitgeführt werden!
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: DerJan am Januar 14, 2013, 20:10:09
so, lange Rede - kurzer Sinn:

Ich habe mal für insg. 12,90€ einen http://www.ebay.de/itm/170791594383 (http://www.ebay.de/itm/170791594383) gekauft, und werde einfach mal testen wie der LO darauf reagiert...

Und falls das Ding hinterher wieder in die Ecke fliegt, oder auf irgendein Crossauto montiert wird, isses bei dem Preis nicht schade ums Geld...
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 15, 2013, 09:29:48
@ Caro - auch nicht ganz richtig ;)  Korrekt, ich habe mich nicht eindeutig ausgedrückt. Es gibt seit 200? mit Stichtag ein anderes Prüfverfahren für neuzugelassene Fahrzeuge. Diese wird nach eu-weit vereinheitlichten Regeln durchgeführt. Vor diesem Stichtag hatte jedes Land innerhalb der EU eigenständige Prüfverfahren für die Typzulassung eines Kraftfahrzeuges, in Deutschland wurde diese beim KBA durchgeführt.

Mit der EU-Regelung sind auch einige landesweit bis dato durchgeführte Prüfungen weggefallen, bzw. hinzugekommen. Insbesondere Zubehör betrifft das, als Folge dessen darf jetzt eine AHK mit EG-Prüfbescheinigung eintragungsfrei vom Fahrzeugnutzer selbst montiert werden. Ungeachtet dessen müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I & II bereits bei der Zulassung die möglichen Anhängelasten eingetragen sein. Früher wurden diese Lasten eingetragen, wenn der ordnungsgemäße Anbau der AHK vom Prüfer bestätigt wurde.

Im Falle des Motorrades Baujahr 1998 unterliege ich weiterhin den Bestimmungen der StVZO, muß mir also jeden Reifen eintragen lassen, der nicht bereits in der Betriebserlaubnis und deren Anhängen erfasst ist, selbst wenn der Reifen lediglich ein anderes Profil oder bspw. sich der Name des Reifens über die Jahre geändert hat. Selbst mit den sagenumwogenen Reifenfreigaben der Reifenhändler komme ich streng genommen nicht weiter, stellen diese lediglich eine Willensbekundung dar, dass der Kunde diesen Reifen auf seinem Motorrad montieren kann - eingetragen werden muß er theoretisch trotzdem und diese Schriftstücke dienen lediglich dem Prüfer als Hinweis, dass der Reifenhersteller gegen eine Verwendung des Reifen nix einzuwenden hat. Rechtsverbindlich sind diese Freigaben niemals gewesen.   

Mit der Maschine Baujahr 2006 unterliege ich den Bestimmungen der EG-Typgenehmigung und der FZV und kann alle Reifen innerhalb der eingetragenen Reifengrößen in der Betriebserlaubnis, unabhängig von Hersteller und Profil fahren, denn die dort ggf. vom Fzg.-Hersteller ausgesprochenen Reifenbindungen sind lediglich Empfehlungen, da alle innerhalb der EU zugelassenen Reifen ein eigenständiges Prüfverfahren abgeschlossen haben und somit den jeweiligen Anforderungen entsprechen (sollten).

Ich setze das bewußt in Klammern, denn ein fernöstlicher Billigreifen ersetzt nicht zwingend einen Reifen gleicher Dimension eines namenhaften Herstellers, vor allem nicht bei Dauerbelastung irgendwo in der Nähe des Grenzbereiches. Trotzdem haben beide eine EU-Zulassung und dürfen montiert werden. Die Verantwortung liegt hierbei beim Halter, stärker als früher, für den Einsatzzweck vernünftige Reifen zu montieren.

@ Jan - Glückwunsch und berichte mal!
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Zahni am Januar 16, 2013, 23:59:28
Hallo Ingo, also ich habe bisher den von Dir zitierten Passus in meinen Versicherungsbedingungen nicht entdecken können, wenn es denn allgemeingültig ist so lerne ich gerne dazu, falls nicht wird eine falsche Behauptung natürlich durch wiederholen nicht richtiger. Wenn man einen freundlichen Prüfer kennt, der eine solche Änderung einträgt ist das mit Sicherheit der beste Weg.
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: ingo am Januar 17, 2013, 09:05:08
Eine Eintragung ist sicher der beste Weg - auch ich hab nicht unbedingt 5000€ in der Portokasse ;) in dem Punkt sind wir uns einig - ich versuche ja auch soweit es mir möglich ist legal zu bleiben ;)

Habe aber nochmal etwas herumgelesen. Bei der huk24 stehts es in den Versicherungsbedingungen drin.
Im folgenden PDF (ich hab nicht alles gelesen, steht unter 6. einiges dazu - unter anderem auch das Gesetz auf dass sich die Regressbeschänkung gründet.)
http://www.holzhauser.de/tl_files/pdf/Aufsatz%20Regressansprueche%20des%20KfzVR-Wagner%20final.pdf (http://www.holzhauser.de/tl_files/pdf/Aufsatz%20Regressansprueche%20des%20KfzVR-Wagner%20final.pdf)
(§5 und 6 KfzPflVV)
Ich denke mal, wenn es ein Gesetz gibt, dann müsste das für alle Haftpflichtversicherer gelten, egal ob sie es reinschreiben oder nicht.

Zudem habe ich noch folgendes gefunden:
Zitat
Eine gewisse weitere Begrenzung der Regressmöglichkeiten ergeben sich in der Fahrzeugversicherung durch die sog. Relevanz-Rechtsprechung. Diese fasst z.B. das OLG Brandenburg (Urt. v. 14.09.2006 - 12 U 21/06) wie folgt zusammen:

"Allerdings ist auch im Rahmen der Kaskoversicherung die „Relevanzrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, wonach bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229)."


Meiner Meinung nach bedeutet das, wenn ich z.b. eine nicht zugelassene Hupe im Auto habe und es kommt zu einem Unfall, dann kann der Versicherer gar nichts zurückverlangen - wenn ich den Unfall nicht durch Hupen ausgelöst oder begünstigt habe :D
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 17, 2013, 09:33:52
...soweit korrekt! Es wird i.d.R. nach Ursächlichkeit geschaut, vor allem auch nach der Frage der Vermeidbarkeit beim "vermeintlich" Unfallgeschädigten.

Ich hab so'n Ding durch mit dem Tarnfleckbulli, wo mich ein BW-Fahrschul-Lkw von der Gasse schieben wollte. 3 Aussagen gegen (m)eine, dass ich beim Überholen des Hängerzuges nicht zu früh eingeschert bin. Anhand der Spurenlage an meinem Bulli (Schadensverlauf der seitlichen Berührung) konnte die Aussage der Fahrschüler und des Fahrlehrers, die schlampigen Polizeiarbeit und der Mist, den die Feldjäger geschrieben haben widerlegt werden :D
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Hüpper am Januar 17, 2013, 13:54:39
hihi, flecktarnbulli gegen lkw der bw !
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 17, 2013, 20:02:47
Ja, das war vermutlich auch das Problem des Fahrlehrers? Er sah den Tarnbulli im Rückspiegel und als ich in Höhe der Deichsel war, zog der Lkw langsam aber stetig nach links. An einen Abbruch des Überholvorganges war nicht zu denken, links kam irgendwann die Borsteinkante, die längs mit leerem Bulli nicht zu meistern war - in Höhe des hinteren Rades und der vorderen linken Stoßstangenecke des TGA knallte es dann...

Der Fahrlehrer konnte ja nicht sehen, dass da kein "Y" im Kennzeichen zu finden war  8)
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Hüpper am Januar 17, 2013, 20:23:53
ist auf jeden fall so vorstellbar.
die waren sicher aus der henne!?
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Chrischan am Januar 18, 2013, 12:04:45
Ja!
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: Mario am April 24, 2013, 10:48:38
Wollt mal das Thema wieder rauskramen und nachhaken.

@ Jan: Hast den Filter verbaut und wie ist das Ergebnis? Hast den mit oder ohne Beruhigerkasten angebaut?

Gruß, Mario
Titel: Re: Leidiges Thema - Vergaser/Luftfilter
Beitrag von: FahrerLF am Mai 12, 2013, 19:35:44
Hallo;
kurz zum Luftfilterthema; seit unserem letzten Werkstattaufenthalt haben wir auch einen neuen verbaut bekommen da der originale auseinandergefallen war; unsere Werkstatt des Vertrauens hat ihn besten Gewissens verbaut,  ein ganz normaler aus dem Zubehörhandel.
(läuft ganz normal damit - bekommt gut Luft)

FahrerLF