Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Brumsnudl am Mai 24, 2006, 00:17:08
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Hallo Robur-Hommagisten ;D
Hab eigentlich schon lange einen Traum vom eigenen Gelände-LKW. Naja, und seit Wochenende bin ich in den LO verliebt (zuvor wars der W50A).
Mein Problem ist nur, dass ich lediglich den Führerschein Klasse B besitze (also bis 3,5t zul. Gesamtgewicht).
Kann ich trotzdem irgendwie zum LO-Fahrer werden, ohne den C(1) zu machen?
Ist eine Ablastung allgemein unter 3,5t möglich?
Entgeht man dem Ganzen, wenn man den LO als Wohnmobil zulässt?
Bitte um hilfe, will unbedingt nen LO haben!!! :D
MfG,
Basti
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da mußt du mal die suche quälen, das thema hatten wir schon mal.
ich glaub nur die pritschen kriegst du unter 3,5 t. das ist aber schwer, da der tüv beim ablasten drauf besteht, daß 20% (glaub ich) der ladekapazität erhalten bleiben. aber die sind dann meistens auch zivil. bei meinem lf8 stehen 4,5t lehrgewicht drin, kann aber sein, daß da die feuerwehrausrüstung vielleicht schon dazu zählt.
gruß
krise
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Unser LO 2002A:
Allrader mit Pritsche/Plane ohne Seilwinde:
Leergewicht: 2600 kg
zul. Gesamtgewicht: 3490 kg
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ich denk auch, als pritsche ist das machbar, als wohnmobil wirds schwieriger.
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LO 2002A mit Seilwinde (Pritsche ohne Plane und Spriegel) habe ich auch auf 3,5 t ablasten lassen!
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Halli Hallo,
das klingt sehr viel versprechend. Danke für eure Antworten!
Wie habt ihr denn dieses Problem gelöst? Einfach zum TÜV gefahren und Anliegen vorgetragen oder müssen irgendwelche Umbauten geleistet werden?
Wenn ihr mir einige Stichworte für die Suche gebt, nerv ich euch nich weiter damit. Wäre ja auch unnötig. Bloß dummerweise hab ich nix gefunden :-(
Ich bin für Antworten sehr dankbar! Die Erkenntnis bringt neuen Optimismus in die Idee :-)
Schönen Abend noch und netten Männertag (an die wie ich denke wohl meist männliche Userschaft :-) )
Basti
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Servus Basti,
die sog. Alte Klasse B erlaubt ja bis 7.5 t - also musst Du mal nachsehen, von ann der Führerschein ist.
ich habe da mal was gebastelt Oft gestellte Fragen (http://www.robur.de/mambo/index.php?option=com_smf&Itemid=79&topic=255.msg999#msg999)
ansonsten noch der Hinweis auf www.ag-robur.de und www.ifa-datenbank.de
Ahoi Daniel
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Sehr schön, danke! Ich werd mir die Links mal durchforsten.
Und wegen dem Führerschein...naja, ;D ich brauch da nich nachguggen, weil demnächst gerade mal meine Probezeit abläuft.
Einen netten, nicht ganz so feuchten Männertag,
Basti
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Guten Tag, ich hätte da bitte mal noch ein Problem ;D
Kann man nach der Ablastung (die mir nun nach eurer Aufklärung nich mehr so problematisch erscheint) das Fahrzeug noch als H anmelden? Oder schließt sich das irgendwie aus? Ist diese Sache dann irgendwie schwer, wenn man mit nem LKW beim TÜV ankommt und will nen Oldtimer draus machen?
Danke und einen sonnigen Tag noch!
Basti
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Für das H-Kennzeichen muß das Auto im Orginalzustand sein. Welches Gewicht in den Papieren steht ist dabei unerheblich.
Zum Ablasten allen Balast daheim lassen (Zubehör, Stockwinde, Werkzeug, Saugschläuche u. Bänke bei der FW, 10L im Tank reichen). Am Besten vorher bei der Baywa oder so, auf ne Waage fahren, da siehst du dann wie du hinkommst.
Aber beachten, ein nicht unerhebliches Zuladungsgewicht muß beim LKW immer eingetragen werden.
Gruß
Peter