Bin da auch nicht immer so auf dem Laufenden was die Gesetzgebung anbelangt. Aber bis 3,5t galt die HU schon immer 2 Jahre. Warum das bei der AU nicht der Fall war ist mir unbekannt. Seit 04/2006 soll nun beides 2 Jahre gelten. Zumindst für Fahrzeuge bis 3,5t zGG.
Übrigens sind die neuen Fahrzeugscheine sehr gewöhnungsbedürftig und nur mit Adleraugen gut zu lesen.