Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Dein Vati am Juli 22, 2010, 23:01:26
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Hallo zusammen. Ich besitze einen Anhänger der ehemaligen NVA (1.2 MP ehem Wasserfilterstation) nun habe ich heute leider vergeblich versucht dafür TÜV zu bekommen. Musste sowieso aufgrund der fehlenden Papiere eine 21er machen aber davon abgesehen (Eine echt mühsahme Nummer mit diesen scheiß Behörden !!!).
Nun hat der TÜV Prüfer bemängelt, das an der Zugeinrichtung des Anhängers das Prüfzeichen fehlt und eine Zugeinrichtung mit EG/nat. Prüfzeichen notwendig sei. Frage hat einer von euch auch so einen Anhänger ? (Habe schon verschiedentlich darüber hier gelesen) und auch zugelassen ? Mit so einem genannten Prüfschild ???
Wenn ja wie ? Gibt es ein Prüfzeichen zum nachrüsten ??? (Meiner Meinung nach gibt es dort aufgrund des Alters natürlich keines !)
Eigentlich müsste der Prüfer meiner Meinung nach doch einfach in die Bemerkungen \"Zugvorrichtung ohne Typprüfung, gilt nach dem Einigungsvertrag als Geprüft\" schreiben oder sowas. (Weiß einer ob der Einigungsvertrag noch gilt)
Naja bin etwas ratlos momentan und habe natürlich auch keine Lust den Anhänger mit einer Kupplung umzuschweißen !
Freu mich über eure Beiträge.
Vlg
Vati
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Der Einigungsvertrag ist 1997 ausgelaufen und es fehlt seit dem eigentl. an einem Nachfolgepamflet. Meines Wissens gilt aber nach wie vor die Rechtslage aus diesem Vertrag, d.h. Fahrzeuge aus der DDR und damals zugelassen (egal ob im Bereich der StVZO, bzw. über die bewaffneten Organe) sind nach den damals geltenden Rechtsnormen zulassungsfähig, auch wenn sie nicht geltendes EU-Recht erfüllen.