Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Lolek am Juli 02, 2012, 23:12:41
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Hallo Robur Freunde,
ich habe da mal ne Frage, da ich aus der Maschinenbau - Branche komme, habe ich von rechtlichen Dingen nicht so wirklich Ahnung, bis auf das Allgemeine eben.
Nun zum eigentlichen Thema, bei meinen Schrauberaktivitäten sind mir auch Schaltpläne vom LO etc. in die Hände gefallen. Da ihr mir schon gut geholfen habt, wurde ich mich gern revangieren und diese Sachen in den Downloadbereich packen. Seltsamerweise erscheint mir Dieser aber sehr mager im Vergleich zu der großen Mitgliederzahl. Nun erklär mir mal bitte einer Folgendes: wenn ich die von mir gefundenen Dinge zum allgemeinen Gebrauch hier in den Downloadbereich packe, bekomme ich dann bald Post von irgend einem Rechtsanwalt, der die Rechte der Roburwerke vertritt? Denn wie gesagt irgendwie gibt es doch mehr Daten und Fakten als das, was im Downloadbereich zu finden ist. Diese gähnende Leere muss doch irgendeine Erklärung haben. Schließlich sind wir hier in meinen Augen doch alle irgendwie Leidensgenossen! (im positiven Sinn natürlich)
Das soll kein Vorwurf sein! Wie gesagt ich ahne irgend einen rechtlichen Vorsichtsgrund- den ich noch nicht kenne.
Gib mir bitte mal einer einen Tip.
Viele Grüße
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Löblich :-)
Sprich mit Ralph darüber. Soweit ich weiß, darf das Forum gewisse Dinge aus dem Hause Robur online stellen. Da gibts eine Vereinbarung, über den Umfang selbst, habe ich keine Ahnung.
Bei allem anderen Kram, der veröffentlicht wird, gibt es keinen Rechtsnachfolger, bzw. interessiert es den nicht oder es ist das (geistige) Eigentum des Veröffentlichenden.
Bspw. zum Motorenhandbuch für die KHD912-Baureihe von 1972 habe ich von Deutz keine Freigabe bekommen, weil es sich um eine "lebendige" Motorenbaureihe handelt, die (natürlich weiterentwickelt) immer noch produziert wird...
Ich denke bei Deinen Schaltplänen gibts keine Probleme.