73249 Beiträge in 9003 Themen - von 3599 Mitglieder - Neuestes Mitglied: Trudwin

collapse

Autor Thema: Rechtslage zum Thema Abschleppen des ADAC  (Gelesen 7767 mal)

Offline Takko

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
    • Oldtimerfreunde Michelbach / Saar
Rechtslage zum Thema Abschleppen des ADAC
« am: März 17, 2006, 13:40:59 »
Hallo
also diese Mail habe ich heute bekommen auf Anfrage beim ADAC zwecks Abschleppen mit 07er Nummer :

Zitat
Ihre ADACPlusMitgliedschaft schuetzt Sie und Ihren (Ehe-) Partner beim
Fuehren aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und
europaweit nach Panne, Unfall und Diebstahl. Zusaetzlich kann jeder andere
Fahrer diese Leistungen beanspruchen, wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs
ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner persoenlich zugelassen ist. Auch
Oldtimer mit einem 07er-Kennzeichen sind ueber die ADACPlusMitgliedschaft
geschuetzt, wenn dies auf Sie, Ihren (Ehe-) Partner oder Ihre
minderjaehrigen Kinder zugelassen sind.

Ihre volljaehrigen Kinder oder Ihre Bekannten koennen als berechtigte Fahrer
oder Insassen immer dann alle fahrzeugbezogenen sowie eine Reihe
personenbezogener ADACPlusLeistungen erhalten, wenn:

sie ein Fahrzeug fuehren, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner persoenlich
zugelassen ist

sie Insassen eines Fahrzeuges sind, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner
persoenlich zugelassen ist

sie Insassen eines Fahrzeuges sind, das von Ihnen oder Ihrem (Ehe-) Partner
gefuehrt wird

Folgender personenbezogener Service wird in Europa auch fuer den
berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen erstellt:

- Krankenruecktransport (Paragraf 12)
- Uebernachtungskosten (Paragraf 13)
- Krankenbesuch (Paragraf 14)
- Arzneimittel- und Brillenversand (Paragraf 19)
- Fahrzeugrueckholung bei Fahrerausfall in Europa
(Paragraf 22)

Zusaetzlich erhalten Sie und Ihr (Ehe-) Partner folgende personenbezogene
Leistungen weltweit, ganz gleich mit welchen Verkehrsmittel sie unterwegs
sind:

- Heimholservice fuer Kinder (Paragraf 15)
- ausserplanmaessige Heimreise (Paragraf 16)
- Hilfe in besonderen Notfaellen (Paragraf 17)
- Rueckholung von Haustieren (Paragraf 18)
- Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten (Paragraf 20)
- Dolmetscher-Service (Paragraf 21)
- Kreditleistungen

Fahrzeuge die auf Ihr volljaehriges Kind zugelassen sind, sind ueber Ihre
ADACPlusMitgliedschaft nicht geschuetzt. In diesem Fall empfehlen wir Ihrem
Kind eine eigene ADACPlusMitgliedschaft.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir bitten um Ihr Verstaendnis, dass wir
zu hypothetischen Schadensfaellen keine konkreten Leistungszusagen geben
koennen. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen
Hilfsmassnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe
erbracht.

Nach Paragraf 30 der Versicherungsbedingungen fuer die
ADACPlusMitgliedschaft wird das geschuetzte Fahrzeug durch einen
ADAC-Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zuruecktransportiert, wenn
es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und

a) der Schaden durch eine Werkstaette festgestellt wurde;

b) kein Totalschaden nach Paragraf 1 Nr. 2 vorliegt;

c) bei einem Schaden in Deutschland das geschuetzte Fahr-
zeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahr-
bereit gemacht werden kann;

d) bei einem Schaden im Ausland das geschuetzte Fahrzeug
so schwer beschaedigt wurde, dass eine Instandsetzung im
Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werk-
tagen nicht durchfuehrbar ist und ein Ersatzteilversand
nach Paragraf 32 nicht ausreicht.

Gemaess Paragraf 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen fuer die
ADACPlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer
Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage
des Schadens uebersteigen.

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden
muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert
wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems
(z. B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden
beruecksichtigt. Im Zweifelsfall muessten Sie uns die Sonderausstattungen
mit einem entsprechenden Nachweis belegen.

Handelt es sich um einen Oldtimer, so verwenden wir die Oldtimerliste. Ist
das Fahrzeug in der Oldtimerliste nicht aufgefuehrt, so koennen Sie uns
ueber ein Zeitwertgutachten den Wiederbeschaffungswert nachweisen.

Wird in der Fachwerkstaette festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden
handelt, so bieten wir im Ausland die Verschrottung des Fahrzeuges an.
Natuerlich liegt die Entscheidungsfreiheit fuer oder gegen eine
Verschrottung ausschliesslich beim Eigentuemer des Fahrzeuges.

Die Totalschadenregelung soll vermeiden, dass bei Fahrzeugen, die nach
vorangegangenem Schaden einen nur mehr geringen Restwert aufweisen, ein
vergleichsweise hoher Aufwand an Transportkosten entsteht, insbesondere,
wenn gar keine Reparaturabsicht besteht. Wuenscht das Mitglied bei einem
wirtschaftlichen Totalschaden trotzdem eine Reparatur, so besorgen und
versenden wir die notwendigen Ersatzteile ins Ausland, falls diese vor Ort
nicht erhaeltlich sind. Die Frachtkosten uebernehmen wir.

Im Grenzfall besteht bei aelteren gepflegten Liebhaberfahrzeugen immer die
Moeglichkeit eine sinnvolle Loesung zu finden. Dabei beraten sich die
Mitarbeiter der Notrufzentrale im Einzelfall mit den Kollegen der
Fahrzeugtechnik, die einschaetzen koennen, ob es sich bei einem bestimmten
Fahrzeugmodell um einen aelteren Gebrauchtwagen mit einem geringen
Wiederbeschaffungswert handelt oder um einen Oldtimer, Klassiker bzw. ein
Sammler- und Liebhaberstueck.

Wir wuerden uns freuen, wenn wir mit dieser Ausfuehrung zur Klaerung der
Angelegenheit beitragen konnten.

Mit freundlichen Gruessen

Stefanie Schleifer

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
Mitgliederservice (MBE)
Tel.: 089 7676 2636
Fax: 089 7676 2332
Impressum http://www.adac.de/impressum


Grüße Jens

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...