Robur - Forum

Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: ralph am September 25, 2017, 09:38:05

Titel: Robur ablasten
Beitrag von: ralph am September 25, 2017, 09:38:05
http://robur.wiki/index.php?title=Robur_ablasten (http://robur.wiki/index.php?title=Robur_ablasten)

Da auch das Ablasten hier immer wieder Thema ist, wollte ich versuchen, zum Thema einen Artikel zu schreiben. Hier könnte ich noch Futter mit Beispielen und Anregungen brauchen...
Titel: Re: Robur ablasten
Beitrag von: Wurmstichiger Blitz am September 26, 2017, 09:30:36
Hallo Ralph,

der Abschnitt bezueglich Ueberladung ist nach meinen Recherchen falsch.
"Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse liegt unter Umständen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Dies wäre eine Straftat und der Versicherungsschutz steht in Frage."
Ueberladung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Bussgelder sind recht hoch und es gibt Punkte. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt aber nicht vor, da sich die Fuehrerscheinklasse nur auf das zulaessige Gesamtgewicht bezieht und nicht auf das tatsaechliche Gewicht. D.h. das ist keine Straftat, die Versicherung erlischt nicht.

Gruesse
Titel: Re: Robur ablasten
Beitrag von: ralph am September 26, 2017, 09:41:32
Danke, da habe ich per PN andere Infos bekommen. Im Grunde hast du recht, wenn ich meinen PKW überlade, aber wenn du einen abgelasteten Robur mit Führerschein B fährst, der aber mehr als 3,5 Tonnen Gewicht hat, dann fehlt dir neben der Überladung auch der entsprechende Führerschein. So hab ich das zumindest verstanden.
Titel: Re: Robur ablasten
Beitrag von: ralph am September 26, 2017, 09:46:26
Aber nach ein wenig Recherche muss ich dir recht geben. Es bleibt wohl nur eine Ordnungswidrigkeit.