Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: gummizelle_eV. am Oktober 26, 2011, 10:36:15
-
hallo roburfreunde
wollt da mal was fragen.ich will demnächst ein robur abschleppen,so nun sagt mir jemand ,das das gezogene fahrzeug angemeldet sein muß >:( bzw es muß mit überführungsschilder kurzzeitkennzeichen ausgestatted sein ist da was dran,weil keine lust auf polizei:question: :question:
danke schon mal in vorraus
mfg
-
;) ne so, angemeldet muß nicht sein....Licht muß gehn,Blinker,Warnblinker bei beiden,Zug wie Schleppfahrzeug....einziges Manko,keine Autobahn,da dort min.Geschwindigkeit 60 ist und du nur 50 schleppen darfst. Abgeschleppt in dem Fall am besten mit Stange,da es für diese Gewichtsklasse kaum ne genormte und Zulässige andere Möglichkeit gibt. Ich werd,wenns denn wird meinen Bus mitn Traktor ziehen lassen mit Stange.,da ja Zugfahrzeug auch wenigstens so groß sein sollte wie das Abzuschleppende.
-
Ja das gezogene Fahrzeug muss angemeldet sein kurz oder Überführungskennzeichen da sonst kein versicherungsschutz besteht.So hat es mir zumindestens die Zulassungsstelle,und auch schon die Rennleitung beim Abschleppen erzählt,allerdings blieb es bei einer Verwarnung.Also wenn du kein Stress willst holste halt son Teil oder machst es wie viele Andere und fährst so 8)
-
Ich hab meinen Ello an der Stange hinter einem MAN626 heimschleppen lassen.
Ne Batterie rein und bissel Licht gemacht, da ich weder Warnblinker (Bj.66) noch Blinker (defekter Blinkgeber) hatte.
Zur Not lässt du einen PKW hinter dir fahren, damit er den "Puffer" spielt.
-
Moin,
das Thema Abschleppen taucht hier nicht das erste mal auf. http://www.robur.de/smf/allgemeines/abschleppen-von-fahrzeugen-z-b-zur-werkstatt-kfz-z-zt-nicht-zugelassen/ (http://www.robur.de/smf/allgemeines/abschleppen-von-fahrzeugen-z-b-zur-werkstatt-kfz-z-zt-nicht-zugelassen/)
Da es eine Nothilfemaßnahme ist, wird impliziert, dass sie im öffentlichen Verkehrsraum vorliegt. Demzufolge muss das Problemfahrzeug versichert und angemeldet sein. Außer Du erklärst, dass Du mit einem unversicherten und unangemeldeten Fahrzeug in der Öffentlichkeit unterwegs warst. Das dürfte aber dann rechtlich das größere Übel sein.
Gruß
AndréHH
-
na ja hab jetzt ein abschleppunternehmen damit beauftragt für 140km inc.versicherung diesel und fahrer kastet der spaß 200€ und der sollte ja wissen was er tud :D :D :D :D :D und noch mals an allen ein danke für die schnelle hilfe ,nur weiter zu empfehlen :) :)
-
:D du hättest ja auch die 140Km erwähnen können....schleppen endet bei mir so bei 50Km.....wir verstehen uns.... 8)
-
Reini abschleppen auf der Autobahn ist eh verboten im Falle eines Falles nur bis zur nächsten Ausfahrt gestattet ! Die Geschwindigkeit 60 gilt eh nur für Fahrzeuge die mindestens so schnell sein müssen um auf der Autobahn fahren zu dürfen ! Gruß Uwe
-
keine autobahn nur landstraße :D :D :D :D
-
...und nicht vergessen, bei Schleppstrecken über 60km Kardanwelle vorher ausbauen!
-
guter tip mit dem kardanwellen aber das is ja das problem vtg und wellen fehlen sonst würd ich ihn per achse überführen also gleich mal die frage gestellt wer hat den noch nen vtg und wellen rumzuliegen und könnt sich für nich alt zu viel geld davon trennen außerdem such ich noch ein gut erhaltenen dieselmotor für wenig geld und hab noch ein guten benzinmotor abzugeben weil benzinmotor is mir auf dauer zu teuer :( :( :( :( :(
-
...huihuihui - hier ist ja wieder gefährliches Halbwissen im Spiel - also von vorn:
Beim Abschleppen liegt der Nothilfegedanke zu Grunde, d.h. ein an sich (vorher) fahrtüchtiges und zugelassenes Kfz wird nach einem technischen Defekt irgendwo in der Pampa Abgeschleppt um es entweder zu reperieren oder zu verwerten.
In dem Fall muß der Fzg.-Führer des abgeschleppten Fahrzeuges lediglich geeignet sein, er braucht demzufolge nichteinmal einen Führerschein, der des abschleppenden Fahrzeuges die für dessen Fzg.-Klasse erforderliche Führerscheinklasse.
Das Schleppen unterliegt besonderen Bedingungen - d.h. es wird ein i.d.R. nicht fahrtüchtiges und nicht zugelassenes Fahrzeug von A nach B durch ein anderes Fahrzeug geschleppt. Es liegt also kein Nothilfegedanke vor, da ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum sowieso nix zu suchen hat!
Für das Schleppen braucht man eine Schleppgenehmigung, gibts innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises vom zuständigen Straßenverkehrsamt, über Landkreisgrenzen und/oder Bundeslandgrenzen hinaus, bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Landesverwaltungsämter. (kostet um die 200,- €). Der Führer des geschleppten Fahrzeuges braucht die dafür vorgesehene Führerscheinklasse, der des schleppenden Fahrzeuges mind. CE, da Zug mit mehr als 3 Achsen!
Zugelassen braucht das geschleppte Fahrzeug nicht sein, allerdings müssen die Beleuchtungseinrichtungen nach hinten analog einem Anhänger funktionieren, versichert muß das geschleppte Fahrzeug auch nicht sein, da in diesem Fall die Haftplicht des Zugfahrzeuges einen möglichen Schadensfall abdeckt.
Hängst Du jetzt einfach gelbe Kurzzeitkennzeichen dran und läßt Dich ziehen, wird's ein verbotswidriges Schleppen, da ohne VTG und Kardanwellen das schwer nachzuweisen wird, dass die Kiste vorher lief und aufgrund einer Panne liegen geblieben ist ;) 8) Also solltest Du zumindest irgendwo ein VTG und die Wellen im Falle eines Falles vorzeigen können, andernfalls gibts ein sattes Bußgeld mit Punkten...
Noch Fragen? Ich hab das mal farblich gekennzeichnet, auf was es ankommt - das ist in dem Fall einfach nur nicht so recht nachvollziehbar, aber anhand der Vorsilben und der eigentlichen Bedeutung des daraus resultierenden Wortsinnes schon ;)
-
Moin vor Jahren hab ich einen Allrad gekauft ohne VTG da war eine lange KW vom Strassen Lo direkt am Getriebe eingebaut wäre eine Alternative damit wenigstens eine Achse treibt .Gruß U.
-
@ chrischi
und dann rufst an beim strassenverkehrsamt, so wie ich hier, und die wissen von nix und stellen keine genehmigung aus.
ich hab den bus dann mit roter nummer ziehen lassen.
-
Ich hab noch was zur Führerscheinklasse es geht auch L mit einem Traktor der nicht schneller als 32 kmh fährt oder T.
-
@ Hüpper, es gibt Straßenverkehrsämter, die machen das ständig, weil aus deren Einzugsgebiet täglich mehrere Schwertransporte abgehen und / oder ankommen und es gibt welche, die liegen nichteinmal ansatzweise in der Nähe einer solchen SLT-Strecke, denn nichts anderes besagt die entsprechende Schleppgenehmigung. Demzufolge haben die auch nur max. ein bis zwei Leute, die überhaupt schon mal was von dem Thema gehört haben und meist ist der der direkte Weg zum Telefonhöhrer zu greifen um mal bei den Kollegen aus der Nachbarstadt anzurufen schon zu viel verlangt ;)
-
mal anders wie siehts rechtlich aus wenn ich ihn schiebe :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :question:
-
Kannst ja auch 2 Pferde davorspannen!
-
Beim Globetrottertreffen hat mich einer angesprochen wegen VTG für wenig Geld.Ich muß mal nach der Telefonnummer suchen... >:(
kochi