Robur - Forum

Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Feuerofen am Juli 30, 2012, 18:37:30

Titel: Robur ohne Brief
Beitrag von: Feuerofen am Juli 30, 2012, 18:37:30
Hallo Gemeinde,
Ich bin seit kurzem besitzer eines Robur LO 2002 A Baujahr 1983. Mit Pritsche und Seilwinde. 5,5 Tonnen Zul. Gesamtgewicht. Nun möchte ich ihn Zulassen, habe aber keinen Brief. Wie gehe ich vor? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Martin
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: ralph am Juli 30, 2012, 18:42:04
Erstmal machst du mit der Fahrgestellnummer eine Anfrage beim KBA. Die gilt aber nur vier Wochen. Bis dahin muss das Fahrzeug dann zugelassen sein.

Viel wichtiger ist jedoch die Frage: War der Robur schon mal zugelassen und kannst du das irgendwie nachweisen? Sonst gibt das eine Neuzulassung mit aktuellen Richtlinien und das geht nicht.

Du musst also irgendwie nachweisen können, dass der Robur schon mal lief. Und sei es nur über evtl. Kaufverträge, die belegen, dass das Fahrzeug aus NVA-Bestand ist.
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: Chrischan am Juli 30, 2012, 18:55:56
@ Ralph, das mit der KBA-Anfrage war mal - vor vielen Jahren. Das macht die Zulassungsstelle heute online ;)

@ Martin - Fahrgestell-Nr. raussuchen, zur Zulassungsstelle und dort anfragen, ob das Fzg. schon mal zugelassen war und weiteren Werdegang absprechen. Ein 21er Gutachten, sprich Vollabnahme ist auf jeden Fall fällig, der dazu nätige TÜVer oder DEKRA-Mann kann sich die nötigen Unterlagen aus dem KTA-Blatt heraussuchen - brauchst halt nur jemanden, der auch willig und bereit ist, bei solch alten Fahrzeugen.

Falls der LO noch nie zugelassen war, sieh zu, dass Du jemanden herantelefonierst, der Dir zur Fahrgestellnummer eine Bescheinigung ausstellt, dass der Wagen bei der NVA lief, dann ist er zulassungsfähig. Mit ein bißchen Glück fängst Du bei einer Wehrbereichsverwaltung an und fragst dich zur entsprechenden Kfz-Verwaltungsstelle durch, mußt dann nur noch jemanden finden, der ins Archiv rennt und nachgräbt (bei den ex-BW-Fahrzeugen heißt das m.W. Konformitätserklärung, ist nix anderes als ein BW-Fzg.-Schein). Ein Haufen Rennerei und Telefonkosten + Zeit ohne Ende :(

Falls er schon mal zugelassen war, gehts deutlich einfacher. Dann brauchste nur das 21er Gutachten und meldest den Fzg.-Brief als verlustig und Du bekommst neue Papiere.
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: gummizelle_eV. am Juli 30, 2012, 19:39:50
hallo!!
kann ich ja gleich meine frage hier stellen ohne ein neues tehma anzufangen.hab mein robur 2002A bj74 soweit fertig das ich ihn anmelden möchte H-kenzeichen oder das besagte rote nummernschild.mein robi wahr bis 95 eine fw hab ihn jetzt aber grün und nva pritsche verpaßt und nen diesel ist es auch noch,bis95 nen benziner.wie geh ich das jetzt an das ich eins von den begerten schildern bekomm.soll ich den tüver sagen das die feuerwehr ihn 95 umgebaut hat und er nicht wieder angemeldet wurde,eigendlich weiß ja keiner das ich ihn vor ein par monaten selber umgebaut habe oder!!!!????
danke schon mal in vorraus!!!!
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: ralph am Juli 30, 2012, 20:28:23
der Motorumbau müsste in den ersten 10 Jahren erfolgt sein. Es sei denn du hast einen Motor verwendet, der sonst auch verwendet wurde...
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: gummizelle_eV. am Juli 30, 2012, 20:44:18
ja nen ld bj 86!!
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: Feuerofen am August 03, 2012, 03:49:48
So, ich hab mal einige zeit rumtelefoniert. @Chrischan: Die Wehrbereichsverwaltung ist die ganz falsche Adresse. Die haben mich an die VEBECK verwiesen, die auch keine Ahnung hatten. Die haben damals die Verkäufe der NVA Fahrzeuge abgewickelt. Aber über Fahrgestellnummern geht bei denen gar nichts.
Ich habe nun jemanden gefunden, der mir (hoffentlich) eine Briefkopie eines LO 2002 A zukommen lässt. Damit gehe ich zuerst zur Zulassungsstelle (wegen der Vorführgenehmigung) und dann fahre ich mit Kurzeitkennzeichen zum TÜV. Mit dem Mann vom TÜV habe ich telefoniert und der hat auch das Problem mit der Zulassung angesprochen (der Robur war eben noch nie im Straßenverkehr zugelassen). aber der Mann vom TÜV war am Telefon recht freundlich und hat was von gesundem Menschenverstand geredet.  Dass Mein Robur bei der NVA gelaufen ist, erkennt man an der Lackierung und am Kilometerstand (1900).
Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ich halte euch auf dem laufenden.
Viele Grüße,
Martin
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: Хелмар am August 03, 2012, 07:50:32
letztendlich weden die dir schon nen neuen Brief mit der alten FIN ausstellen. Im Brief (oder jetzt Zul. Tei1) steht dann wahrscheinlich Vorbesitzer unbekannt. Mit der FIN wird ne Routineabfrage beim KBA gemacht. Es könnte hilfreich sein einen Kaufvertrag parat zu haben bei der Zulassungsstelle. Dann können die wenigstens was in ihren Rechner hacken und schauen nicht ganz so verdattert aus der Wäsche. Der Vorbesitzer muß den Karrn ja nicht angemeldet haben.

Durchhalten und nicht pampig werden, dann wird das schon.
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: Deor am August 03, 2012, 10:22:04
Hallo Zusammen,

war es nicht so, daß das KBA ja sowieso keine Daten über ältere Fahrzeuge, insbesondere NVA, hat? Ich kenn das Problem an anderer Stelle, wo jemand einen wirklich noch nie zugelassenen "alten" Wagen gekauft hat. Damals hat er das nicht angegeben, sondern den Brief als verloren gemeldet, und dann wurde das Baujahr anhand der Fahrgestellnummer ermittelt, und im neu ausgestellten Brief Erstzulassung auf den 1.7. des Baujahres festgelegt.

Grüsse
Dennis
Titel: Re: Robur ohne Brief
Beitrag von: Хелмар am August 03, 2012, 11:39:51
das schon, aber das KBA checkt bei Zulassung routinemäßig, ob es zu der abgefragten FIN irgendwelche Unregelmäßigkeiten gibt, die dort gespeichert werden. Hauptsächlich geht es dabei um Eigentumsdelikte, kurzum, es wird geguckt, ob die FIN geklaut gemeldet ist. Das zusammen mit einem Kaufvertrag oder dergleichen ersetzt dann die Lücke in der Vorgeschichte.