Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Freak19 am Mai 30, 2012, 15:23:07
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Moin moin, hab da mal ne Frage?
Waren bei der NVA-Version des Robur LO2002A die obengenannten Anbauteile vorgesehen??
Wenn nicht muss ich die für den TÜV nachrüsten??
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War beides nicht verbaut. Die Getriebe der Militär-LO's haben auch keinen Schalter für einen Rückfahrscheinwerfer. Stets nach dem Motto "Vorwärts immer rückwärts nimmer." Ich musste bisher für den TÜV nichts nachrüsten.
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Ahh alles klar ^^ da fahr ich halt wie nen busfahrer ^^ wenns knallt noch ein meter weiter.. ^^
Alles kalr vielen Dank
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Ich habe auch kein Schalter am Getriebe und keine Rückfahrleuchte an meiner MIL-Prische.
Mein TÜVer hat nicht danach gefragt, aber wenn sie vorhanden ist muß z.B. die Rückfahrleuchte gehn ehh Leuchten ;)
Grüße Thomas
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vielleicht hilt ja ein Arbeitsscheinwerfer nach hinten beim nächtlichen Einparken, Ich häng sonst ins "Zielgebiet " eine Taschenlampe und peil die im Rückspiegel an. Wer schon mal nachts in ne dunkle Garage zurückgesetzt hat weiß was ich meine.
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...soweit ich mich erinnere, ist der Rückfahrscheinwerfer nicht Pflicht. Die Nebelschlußleuchte muß meines Wissens nachgerüstet werden - da gab's einen Stichtag irgendwie - ne, grad gegooglet, erst Pflicht für Fahrzeuge ab 01.01.1991 Erstzulassung.
Das trifft aber ggf. den ein oder anderen Robur aus NVA-Depotbestand - da mal bitte die Daten im Fzg.-.Schein, bzw. Teil-I prüfen...