Über die Fragen zu Womo-Kriterien sind wir zu dieser Thematik gekommen:
Zitat:
"Was denn für'n Urteil? Worum ging es bzgl. den Kurzzeitkennzeichen - meine bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es keinen interessiert, was ich mit den Kennzeichen veranstallte, zumal Versicherung dafür ja bezahlt ist..."
Und genau diese - weit verbreitete - Meinung stimmt nicht. Es ist ganz klar geregelt: "... Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet...."
Eine Fahrt in`s Kino ist damit nicht gedeckt. Hier hatte der Kläger das Nachsehen.
Aber ich bin da ehrlich: Mich hätte es auch erwischt.
Selbst auf der Kfz-Zulassungsstelle bekommt man zur Frage: "Darf ich ohne gültiges Kennzeichen zur HU fahren?" die unterschiedlichsten Antworten. Und die natürlich niemals schriftlich:
1.) Ja, das geht. Es muss nur das alte, eventuell entwertete Kennzeichen dran sein.
2.) Nein, auf keinen Fall. Nur mit gültigem Kurzzeitkennzeichen oder 06er.
3.) Ja, kein Problem. Das Fahrzeug muss nur am selben Tag angemeldet werden.
4.) Ja, aber nur wenn die Stelle zur HU auf dem Weg zur Zulassungsstelle liegt und das Fahrzeug am selben Tag angemeldet wird.
5.) Ja, aber nur wenn eine eVB vorgelegt werden kann.
Die richtige Antwort zu finden überlasse ich euch mal bis morgen. Wird sicher eine heiße Diskussion mit noch mehr Antworten.
Als Trost schon mal vorab: Hier patzte auch schon ein - durchaus kompetenter - Fahrlehrer und ein Versicherungsvertreter.