Robur - Forum

Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Olaf am Oktober 18, 2012, 19:00:09

Titel: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Olaf am Oktober 18, 2012, 19:00:09
Heute hatte ich besuch von meinem TÜV Prüfer  ;)
Er solte mir mal seine Meinung zum LO kunt tun.

Das einzigste , was er bemängelt hatte .

Wo sind die Gurte . :exclaim:
Im KFZ Brief hat er keine Freigabe gefunden. :(

Weis jemand darüber bescheit.

Bin ja LO Neuling

Gruß  Olaf
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Jörg am Oktober 18, 2012, 19:38:27
Im Ello gab es nie Sicherheitsgurte und auch keine Befestigungspunkte hierfür. Auch in diversen Prototypen, die kurz vor der Wende gebaut wurden, waren keine Gurte vorgesehen. Bei LKW's müssen erst seit dem 01.01.1992 bei einer Neuzulassung Sicherheitsgurte eingebaut sein. Seit wann muss es hierfür eine Freigabe im Fahrzeugbrief geben? Was man so von manchen Prüfern hört und liest, da rollen sich einem die Fußnägel hoch.  :mad:

Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Hüpper am Oktober 19, 2012, 07:58:52
viell. is der bengel erst seit 1993 prüfer!?  ;D
nee , is natürlich unsinn!
wir hatten beim gerüstbau nen daf aus 1991, der hatte auch keine gurte.
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: ingo am Oktober 19, 2012, 09:27:19
Auch mein Trabant hat hinten keine  Gurte, ebenso der Wartburg 312... Alles was in der DDR an Kraftfahrzeugen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zulassungsfähig war ist nach dem Einigungsvertrag auch jetzt ok! Habe ne ähnliche Sache schonmal im Trabant und auch im Barkasforum gelesen.
Selber hat mich nur mal ne Polizistin genervt, warum mein Trabant keinen Rückfahrscheinwerfer hat. Damals wußte ich net Bescheid und hab mit viel Mühe einen befestigt - Mühe deshalb, weil ich die Chromstoßstange nicht zerbohren wollte. >:( Sind schon manchmal Deppen unterwegs...
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: IFAPeter am Oktober 19, 2012, 14:55:08
Mit Freigabe meinte der Prüfer sicher die Ausnahmegenehmigung, das man ohne fahren darf.
Ähnlich dem seitl. Unterfahrschutz.
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Olaf am Oktober 19, 2012, 19:10:19
ja peter das meinte ich

Danke für die Info.

Is ja noch lange nich so weit ,mit dem Tüv.

wil ihn ja erst ma soweit aufrüsten ,das man wieder Feuerwehr sagen kann.

Einige Sachen kann ich ja bald bei Toni im Gurgenland ab hollen. :)

Gruß  Olaf

Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: ingo am Oktober 19, 2012, 20:22:38
@IFAPeter: bist du dir sicher, dass das im Brief/Schein stehen muss? Ich hab sowas nirgendwo stehen, weder beim Bus, noch für die fehlenden hinteren Gurte beim Trabant. Der Bus hat 9 eingetragene Sitzplätze - alle ohne Gurt und ohne Ausnahmegenehmigung.
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: kochi am Oktober 20, 2012, 08:58:31
Das mit der Ausnahmegenehmigung hab ich auch noch nie gehört.
Die Regel Erstzulassung vor 93 ohne Gurte ist bindend....auch laut meinem Tüv....
Auch eine Top Diskussionsgrundlage für Unterfahrschutz und Sitzbänke im Koffer....
Wieviel Oldtimer LKW mit Unterfahrschutz habt ihr schon gesehen.Verändert das Originalbild des Fahrzeugs...

Gruß Sven
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: olaf-blitz am Oktober 20, 2012, 17:09:54
Ich denke mal, daß die Zulassungsbestimmungen und der TÜV regional unterschiedlich gehandhabt werden. Je nach Lust und Laune vom Prüfer oder Zulassungsbeamten.
Hatte dieser am Abend zuvor schlechten Sex macht er Dir eben das Leben schwer.

Ich dachte auch, hier in Bayern ist alles sehr streng aber ganz im Gegenteil. Die Zulassung vom LO war ein Klacks, keine Nachfragen, keine Beanstandungen. Gurte hat er keine.
Mein Vorgänger aus Hoyerswerde hatte da mehr Probleme. Er musst sogar die Scheinwerfergitter demontieren und das Hoheitsabzeichen von den Türen kratzen.
Das hat hier niemand interessiert.

Wenn man sich seiner Sache sicher ist, hilft manchmal auch ein Anwalt über gewisse bürokratische Hürden.
Man darf sich von diesen Bürokraten nicht alles gefallen lassen.

Gruß, Olaf
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Feuerwehrmann am Oktober 20, 2012, 19:58:05
  Hallo Zusammen!
Das Oltiemer Gutachten geht eigentlich am einfachsten. Originaler Auslieferungszustand, daß sagt doch eigentlich alles. Und ohne Löcher in der Hütte giebts auch keine Gurte,und einfach mal so nachrüsten,schnell ein Paar Löcher in die Schweller und los???  Wo wären denn beim Robur die Zugelassenen Anschlagpunkte für den Gurt? Fragt doch mal den DEKRA Mann, der bekommt Herzinfarkt.
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: mirkanic12 am Oktober 21, 2012, 00:07:40
Wie sieht es denn aus, wenn mein Bus jetzt als Womo zugelassen ist und keine originalen Sitzbaenke mehr hat?Greift dann ueberhaupt noch das Gesetz mit der Gurtfreiheit? Ich war 3 mal bei der Dekra und jedes Mal kam eine andere Antwort. Die beste war, das ein Womo nur max. 5 eigetragene Sitzplaetze haben darf, und ich kenne einige Gegenbeispiele...
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: naviprofi am Oktober 21, 2012, 07:21:05
Hallo zusammen,
die leidige Diskussion mit den Gurten kenne ich auch, man muss sich nur mal den Gesetzestext genau zu Gemüte führen. Da steht auch nix von 3-Punkt-Gurten o.ä., also habe ich in meinen ELLO auf Prüferbitte ganz einfach Automatik- Baumaschinengurte am Sitz festgeschraubt- wurde akzeptiert und hält auch Fahrer und Beifahrer im Gelände fest. Und crashen wollen wir doch nicht wirklich, sondern fahren stets vorausschauend, oder? Getreu dem Vorsatz:"Wenn der Vordermann wüsste, wie meine Bremse funktioniert, würde er nicht so dicht vor mit herfahren."

Also- erst gurten- dann spurten...

VG Jens
Titel: Re: Sicherheitsgurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: Хелмар am Oktober 21, 2012, 08:57:15
Ja das ist eine Grauzone, rein theoretisch ist es eine Bauartänderung wenn man andere Sitze einbaut. Dadurch würde dann also die Betriebserlaubnis erlöschen. Wird aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich bewertet. Hatte das ja mit meinen Sitzbänken auch durch. Ich wollte die aber doch eingetragen haben, daß mir da im Ernstfall keiner nen Strick draus drehen kann, außerdem hab ich mein Zeug gern in Ordnung. So jetzt sind se für 30 Euro eingetragen und haben sogar nen Prüfstempel. Solange nichts passiert wird es keinen interessieren, ob änderungen am Fahrzeug eingetragen sind, kommt es aber mal zum Streitfall, hat man natürlich jede Menge Angriffsfläche.
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: IFAPeter am Oktober 22, 2012, 07:23:52
Poblematisch ist es halt, wenn eine Fahrzeug nach langer Standzeit nach § 21 STVZO ein Vollgutachten benötigt.
Zitat: "Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!" Zitatende.

Und bei der Vollabnahme gibt es halt klare Vorgaben und auch jede Menge Spielraum für den Gutachter.
Beispiel: Unser IFA W50 LA/A als Wohnmobilumbau: Pflicht zur Nachrüstung von seitlichen Schutzvorrichtung (Unterfahrschutz). Es führte keine Weg daran vorbei. Wechsel der Prüftstelle, jetzt eingetragene Ausnahme: seitl. Schutzvorrichtungen nicht möglich, da Fahrzeug verwendungsbedingt hochgeländegängig.
Genau so ist es bei Sitzen, Gurten, Gittern vor Lampen, Motorumbauten AHZV`s.....
Man muss halt nachweisen, das keine Krafteinleitungspunkte für die Gurte vorhanden sind und auch nicht einfach nachgerüstet werden können. Wer soll, bei der Auflage zur Nachrüstung, denn die Kosten für den Festigkeitsnachweis tragen?
Titel: Re: Sicherheitz Gurte im LO 2002 A LF8/TS8 Bj.1979
Beitrag von: reini71 am Oktober 22, 2012, 13:05:27
...habe grad die Tage mit meinem TÜV gesprochen in Bezug auf Gurte. Seine Aussage,....wo laut Serie bei DDR-Fabrikaten nix drinn war,muß auch nix rein. LO also ????. Trabant meinte er z. B., die letzten Baujahre hatten hinten entweder Gurte oder Blinddeckel aus Plastik  auf den Festpunkten. Keiner kann nachvollziehen,ob die aus Mangel an Gurten nicht verbaut wurden oder durch GR ne neue Karrosse kam und die Gurte wegen nicht vorhanden sein nicht verbaut wurden. Auch würde er nicht mopen,wenn sich wie früher üblich die Festgurte gegen Rollgurte getausch wurden. Sein bestes Bsp wär, nen Trabant mit Shampion-Zünderzen bekommt keine "H" Gutachten... ;) Er will in seinem Job sicher nicht als oberflächig abgestempelt werden,aber,....wer nicht will, nicht kann oder von nix weis,weil noch nie erlebt kann in Einzelfall schon nen Kunden vergraulen, Einzelfälle kommen aber halt vor.