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Autor Thema: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!  (Gelesen 6695 mal)

Uncle_Sven

  • Gast
Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« am: Juli 14, 2007, 10:02:21 »
§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland.

Also seid schön auf der hut, der Polizist setzt euch schnell die Karre fest!
Das wird teuer und er hat auch noch recht!!!

 >:(  >:(  >:(

Uncle_Sven

  • Gast
Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #1 am: Juli 14, 2007, 10:18:26 »
@ roburdriver

Wie waren denn die genauen Fakten?
LKW mit 7,49t zulässiges Gesamtgewicht - wenns geht noch ohne Anhänger!

Natürlich darf man damit fahren & überholen im Überholverbot für LKW´s. (ab 7,5t)

Vielleicht waren die Herren Ordnungshüter aber auch nur zu faul, den Schreibkram zu tätigen.

Angemerkt: immer schön die Zulassung und die Gesetzmässigkeiten studieren  ;)
« Letzte Änderung: Juli 14, 2007, 11:27:01 von Uncle_Sven »

Offline roburdriver

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #2 am: Juli 14, 2007, 10:52:41 »
moin uncle_sven
ja mein Nachbar hat den auf 7,49t laufen, LKW-Zulassung kein grünes Kennzeichen
und mit Anhänger fährt der immer ... hat aber ne Ausnahmegenehmigung dafür weil Pferdetransport und die Pferdeveranstaltungen immer am Wochenende sind  ;D der LKW selber ist u.a. als Wohnmobil genutzt

passt schon ... aber schön das du das mal konkret rausgesucht hast  ;)

wie machen das eigentlich die Oldtimerfreunde die mit Hänger zu Treffen fahren z.B. S4000+Hänger ... oder H6+Hänger (keine Wohnanhänger) ... haben die auch ne Ausnahmegenehmigung ... oder bei Ausfahrten im Rahmen von Oldtimertreffen? Die Reisen ja meist auch Sonntags ab ...

Gruß Robin

Uncle_Sven

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #3 am: Juli 14, 2007, 11:10:03 »
Vermutlich eine Ausnahmegenehmigung! Stellt die Zulassungsbehörde bei Oldtimern wohl problemlos aus.
Unsere Bekannten aus LDS, blieben bis Montag.

Ich habe mich da noch nie so richtig für interessiert, weil ich ja einen Bus habe der keiner Beschränkung unterliegt.

Allzeit gute Fahrt!

Offline madineg

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #4 am: Juli 15, 2007, 21:54:05 »
hihi, ein womo ist ein so-kfz und kein lkw :)
ich wünsch auch gute fahrt
...und die Straße erhob sich und schlug mir ins Gesicht

Offline Headmaster

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #5 am: Juli 16, 2007, 19:33:23 »
Es gibt auch eine Regelung für Wohnwagen am PKW. Da darf man nämlich auch nicht das ganze Jahr Fahren. Da gibt es gewisse Saisontermiene von sagen wir mal Februar bis Oktber und danach dann nicht mehr.
mfg Toni Kernchen

Offline IFAPeter

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #6 am: Juli 17, 2007, 10:04:29 »
Nun, das mit dem Wohnwagen glaube ich so nicht.
Aber das Sontagsfahrverbot gilt wie ganz oben richtig beschrieben bei Lkw bis 7,49t wenn ein Anhänger mit geführt wird. Entscheidend ist was in der Zulassung steht. Es könnte ja z.B. auch \"Geräteträger\" drin stehen, oder Werkstattwagen usw.
Also Obacht auf die drei Buchstaben \"Lkw\" bei der Eintragung.
Kostet sonst 80 € plus 1 Punkt sowie Stillsetzen des Fahrzeuges und polizeilicher Geleitschutz wie beim Castortransport zu einen sicheren Stellplatz.

Offline Headmaster

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #7 am: Juli 17, 2007, 15:16:36 »
Doch doch, das stimmt mit den Wohnwagen, habe ich damals entdeckt als ich mich über das Fahrverbot erkundigt habe, weil ich mir mit dem lkw nicht sicher war. Leider finde ich jetzt die Seite nicht aber da stand sowas drin. Es gibt auch spezielle Autobahnstrecken die Wärend der Ferienzeit ach Samstag für LKW gesperrt sind.
mfg Toni Kernchen

Uncle_Sven

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #8 am: Juli 17, 2007, 20:29:02 »
Das mit den Fahrstrecken ist richtig. Die werden jedes Jahr neu ausgeschrieben.
Darüber weiss jeder Spediteur bescheid. (zu 99% bleiben es die selben Fahrverbotsstrecken)
Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot zzgl. des Ferienfahrverbotes auf Autobahnen und verschiedenen Bundesstrassen ist niedergeschrieben und kann Jedermann nachlesen.

Das mit den WW ist mir ganz neu. Toni, bist Du dir da sicher, oder war das wieder nur eine Panikmache.
Ich kenne Einige, die im Winter Urlaub mit WW machen. Unter welchen Gesetzgebungen muss man da suchen?
Ich kann das gar nicht glauben.

Offline Headmaster

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Re: Sonntagsfahrverbot - da seit ihr auf dem Holzweg!!!
« Antwort #9 am: Juli 17, 2007, 21:30:04 »
Also ich will hier keinen Verückt machen. Ich hatte damals einfach im Netzt Gesucht ob ich mit meinem LKW am Sonntag fahren kann und auf der Seite stand das mit den Wohnwagen. Es kam mir selbst komsich vor und ich habe es einfach so hingenommen. Es muß ja auch nicht alles richtig sein das im Netzt steht. Aber gelesen habe ich es. Ist aber auch schon nen halbes Jahr her und welche Seite es war weiß ich auch nicht mehr.
mfg Toni Kernchen

 

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