73694 Beiträge in 9055 Themen - von 3624 Mitglieder - Neuestes Mitglied: Alextyp

collapse

Autor Thema: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024  (Gelesen 36874 mal)

Offline Lothar

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
  • Fahrzeug: LO 2002 AFC LAK 1
  • PLZ: 06526
Hat sich schon mal jemand mit der Mautpflicht ab 01.07.24 befasst? Oldtimer sind ja diesmal nicht automatisch befreit.
Ich habe mal bei Toll-Collect gesurft und dort gab es eine Bescheinigung zum Ausdrucken, auf der man seine Fahrzeuge registrieren und gleichzeitig von der Mautpflicht für 2 Jahre befreien kann. Kopien der Fahrzeug-Papiere mussten auch mitgeschickt werden.
Ich habe noch handschriftlich eine Zusicherung ergänzt, aus der ersichtlich wird, dass meine Fahrzeuge rein privat und nicht für den gewerblichen Güterverkehr genutzt werden.
Heute kam eine Antwort von Toll-Collect, dass meine Fahrzeuge registriert und bis zum 30.06.2026 und von der Mautpflicht ausgenommen sind. Dann muss es erneut beantragt werden.
Gruß
Lothar
« Letzte Änderung: Juni 28, 2024, 15:13:04 von Lothar »

Offline msTrabant

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 488
  • Fahrzeug: Robur LD3001 2xBus 1xAllradkoffer 1xPritsche
  • PLZ: 04207
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #1 am: Juni 28, 2024, 16:35:45 »
Oh man :'( man hat ja sonst nichts zutun) Danke für die Info.
So wie es aussieht muss ich sogar meine 07 registrieren. So ein unnötiger Unsinn.
« Letzte Änderung: Juni 28, 2024, 16:41:43 von msTrabant »

Offline Toni

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1024
    • Glasperlenstrahlen - VEB Glasperle
  • Fahrzeug: LD 2202 mit OM 352
  • PLZ: 99713
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #2 am: Juni 28, 2024, 19:03:20 »
Nicht automatisch befreit? Ups.  ::)
Also noch mehr Bürokratie...
Danke für den Hinweis!

Offline Ello_2500

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1738
  • Fahrzeug: LO 2500 (Deutz-Diesel), Trabant Kübel, JAWA 250 Perak
  • PLZ: 01904
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #3 am: Juni 28, 2024, 20:25:35 »
Gilt das jetzt generell für alle Fahrzeuge
Also „H“, „07“,…???
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

Biete:  Spiegel ("Fliegenklatschen") - neu
          Schutzbleche (die geraden Bleche)
          Frontgrill (m. Auss. f. Tarnscheinw.)
          Notsitze
          Motorhaube (nur das Blech)

Offline Lothar

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 200
  • Fahrzeug: LO 2002 AFC LAK 1
  • PLZ: 06526
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #4 am: Juni 28, 2024, 20:45:29 »
Ich glaube das gilt für alle Fahrzeuge mit einer technisch möglichen Gesamtmasse über 3,5 t. Also vielleicht sogar für abgelastete Robure.

Offline Toni

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1024
    • Glasperlenstrahlen - VEB Glasperle
  • Fahrzeug: LD 2202 mit OM 352
  • PLZ: 99713
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #5 am: Juni 29, 2024, 00:14:17 »
Steht im Feld F.1 mehr als 3490kg, dann ja.

Beim Antrag steht "Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugscheinheft" - betrifft demzufolge auch die rote Nummer.

Den Hintergrund hat ein Freund erläutert:
Die Säule registriert das Fahrzeug, gleicht mit der Datenbank ab und wenn die Nummer da drin als Mautbefreit erfasst ist, ist das Thema erledigt. Ist es nicht so, muss das ggf manuell gesichtet werden und man könnte durchaus Post bekommen.

Offline Robert_94

  • noch neu hier
  • Beiträge: 1
  • PLZ: 39397
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #6 am: Juni 29, 2024, 10:22:34 »
Guten Morgen,

ich lese sonst immer nur mit, aber bevor große Unsicherheiten entstehen. Ein Blick ins Gesetz:

§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG)
"Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,
1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist."


Da 07 und H nicht unter Nr. 1 fallen ist man somit nicht Mautpflichtig.

Das BALM verweist hier auch auf:
§ 1 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


Selbst wenn eine Anhörung kommt, darauf verweisen das kein Güterverkehr ist und halt H oder 07 hat und dann sollte das auch eingestellt werden.

Quellen:
https://www.balm.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/FragenAntwortenLKWMaut/fragenantwortenlkwmaut_node.html  Punkt 3
https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__1.html

Offline Florian_kommt

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 116
  • Fahrzeug: LO 2002 AKSF / MIII Bj.69
  • PLZ: 91710
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #7 am: Juni 29, 2024, 11:51:18 »
Also ich habe hier nähe Ortsausgang gleich so eine blaue Säule. Ich werde mal probehalber vorbei fahren und auf Post warten. :-\

Offline msTrabant

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 488
  • Fahrzeug: Robur LD3001 2xBus 1xAllradkoffer 1xPritsche
  • PLZ: 04207
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #8 am: Juni 29, 2024, 13:30:40 »
Historisches Fahrzeug:    Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer, Erklärung hobbymäßige/private Nutzung

Steht so auf der Toll Collect Seite.

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/mautbefreiung.html

Offline Mario

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1718
  • Fahrzeug: LO 2002 mit ZIL-Koffer und Turbozetamotor
  • PLZ: 06792
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #9 am: Juni 30, 2024, 11:22:53 »
Ich hab da auch den Antrag gestellt, war recht schnell erledigt.
Lieber jetzt die 5 Minuten hingesetzt als ggf. später das Hin und Her um denen zu erklären das man befreit ist.
Früher oder später kommt wohl auch für uns die Maut, dann bin ich schon registriert -.-

Offline Basti83

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
  • Fahrzeug: Robur LO 2002 AKSF MIII
  • PLZ: 14974
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #10 am: Juli 02, 2024, 07:39:29 »
Moin,
ganz ehrlich ich würde mich nicht Registrieren. Denn es gibt keinen Grund dazu.

"Toll Collect bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge zu registrieren. Es besteht keine Registrierungspflicht – das Angebot ist freiwillig.
Mit einer Registrierung vermeiden Sie unnötige Ausleitungen, Kontrollverfahren und Anhörungen. Sie sparen so wertvolle Zeit.
Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität verbunden."

Ich versteh auch nicht die Diskusionen, denn Deutschland ist überreguliert und man findet fast alles im Gesetz.
Toll Collect ist nur eine Firma und letztendlich hat das das Bundesamt für Logistik und Mobilität zu entscheiden wer Mautpflichtig ist.

Lasst euch alle nicht verunsichern.

Offline Feuerwehrmann

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 171
  • Fahrzeug: LO 2oo2 A LF8-TS8
  • PLZ: 09648
Re: Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t ab 01.07.2024
« Antwort #11 am: Juli 03, 2024, 20:17:50 »
Hallo Zusammen.
Ich sehe das auch nicht so verbissen, bei meiner Selbstfahrenden Arbeitsmaschine, und wem´s  nicht gefällt der wir sich melden.Ich denke die Menschen von der Maut haben mit den Neukunden genug zu tun.
Also Leute bleibt schön gesund und denkt an was schönes.
Der Feuerwehrmann.

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

Re: Oktober- Treffen 03.10.-06.10.2024 von outsch
[September 19, 2024, 20:59:18]


Re: Oktober- Treffen 03.10.-06.10.2024 von HammerTrechwitz
[September 19, 2024, 20:49:10]


Re: Mein neuer Bus von Luftgekühlter
[September 18, 2024, 09:04:24]


Re: Mein neuer Bus von Surströmming
[September 17, 2024, 22:20:21]


Re: Mein neuer Bus von Surströmming
[September 17, 2024, 18:17:06]


Re: Mein neuer Bus von Toni
[September 17, 2024, 11:52:58]


Re: Mein neuer Bus von Norbert04
[September 16, 2024, 21:54:37]

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...