Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: lutzemue am April 07, 2016, 21:08:27
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Hallo,
habe das Problem mit den 10 Sitzplätzen des LF8. Will aber den Robur nicht als Feuerwehr Fahrzeug erhalten sondern eine Pritsche, sprich LKW,Plane Spriegel daraus machen. Kann mir jemand den Typenschlüssel dafür nennen, denn hier im Westen sehe ich es als schwierig an in der Zulassungsstelle oder TÜV voranzukommen wenn man nicht mit Infos daherkommt.
Danke und Gruß
Lutz
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Hallo,
konnte mit dem letzten Beitrag dann die KBAs im Download öffnen. Habe dort LO 2002A Lastkraftwagen. Reicht das wenn ich zum TÜV Menschen gehe?
Gruß Lutz
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Servus, einfach hingehen - er muss das ja mit den Infos auch beschaffen können - aber das ist ja die DDR-Typisierung lt. KTA
MfG Daniel
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Hallo,
Bei mir gab es da keine Diskusion mit dem TÜV Prüfer. Der meinte ,hinten gibt es keine Sitzplätze eingetragen weil § xyz... und fertig.
Gruß
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Die Diskussionen bezüglich Sitzplätzen auf Ladeflächen von LKWs gab es hier schon öfter. Grundsätzlich ist das verboten. Sowas ist der Bundeswehr, Polizei etc. vorbehalten. Ein paar Ausnahmen gibt es hier auch für die Landwirtschaft, um Leute zur Arbeit - sprich aufs Feld - kutschieren zu dürfen. Aber für "Normalos" sind Sitzplätze auf der Ladefläche tabu.
Allerdings kenne ich ein paar Leute, alle mit Sitz in den Neuen Bundesländern, die Sitzplätze auf der Ladefläche eines LKWs eingetragen bekommen haben und das nicht nur bei ehemaligen Feuerwehren. Beispiel: Sitzplätze auf der Ladefläche einer UNIMOG 404S Pritsche (ehemaliges BW-Fahrzeug). Ist allerdings gut zehn Jahre her.
Man muss eben nur den richtgen Sachverständigen finden. Dann scheint vieles zu gehen. Ob solchen Eintragungen heute immer noch vorgenommen werden, kann ich allerdings nicht sagen.
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Sorry, das die Sitze erhalten bleiben sollen hatte ich so nicht gelesen, dann ist mein Hinweis Grütze.
Ahoi D.
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Meines Wissens ist das Befördern von Personen auf der Ladefläche laut STVzO im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Es gab dahingehend eine Änderung, müßte so paar Jahre schon her sein. Seit dem ist das Thema durch, egal wer da was wo eingetragen hat oder nicht. Auf Privatgelände steht das wieder auf einem andere Blatt.
Wenn man doch erwischt wird, Bußgeld glaube 5€ ;-)
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Hallo,
richtig gelesen, Sitzplätze sollen NICHT erhalten bleiben. Ich bin gespannt wie das Kapitel endet und was mich das noch wieder kostet. Werde weiter berichten. Heute wird ein TÜV Prüfer angerufen von einen der ein kennt dessen Bruder ... Uhr wist schon. Mit diesem werde ich dann erst einmal bei einem gemütlichen Bier die Vorgehensweise bestimmen und dann gehts los.
Gruß Lutz