Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: reini71 am November 21, 2013, 22:53:35
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8) hatte grad woanders die Diskussion...LO TÜV 2 Jahre...der Kollege wohnt glaube in Sachsen... wäre mir ganz neu...entweder hat der "TÜV" keine Ahnung, was ich bezweifle..oder falsch geklebt....Lo soll voll ausgestattet sein...is ja egal was für einer, unter 3,5 ist ja fast nicht möglich.
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Vollausgestattet heißt?
Wenn's ein Wohnmobil ist, alle 24 Monate für die ersten 6 Jahre - also 3x, danach jährlich, alles andere über 3,5t jährlich...
Glück gehabt, da hat wohl der Prüfer gepennt oder der LO ist als Pritsche voll ausgestattet unter 3,5t oder es hat ganz einfach niemand nachgewogen, denn ein 3,5t-LO2002A AKF/TypI gibt es nicht, zumindest nicht legal ohne zu tricksen - das wissen wir ja nun dank der Wiegerei und Rechnerei 8)
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angäblich macht der Prüfer nur Oldtimer...haha...ich kenn die 3,5t Regelung schon 23 Jahre...er will mir sogar nen Foto schicken...na und...trotzdem... >:(
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Ich hab 2 Jahre TÜV bekommen. LKW geschlossener Kasten. Nix Womo oder Oldi.
DEKRA.
Sven und RoBi
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Was 2 jahre tüv ???? Hab letzte woche h abnahme gemacht und nur 1 jahr tüv bekommen . Verate mir bitte jemand die adresse von seinem 2 jahres tüver da fahre ich ab jetzt auch hin ;)
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Dann oute ich mich auch mal: ich hab e auch zwei Jahre TÜV bekommen.
Warum? KP aber ich habe den Tüy gemacht und dann erst den Schlitten angemeldet. Als ich die Kennzeichen sah, hatte ich ein fettes Grinsen im Gesicht udn dachte mir so: Mal besser keine schlafenden hunde wecken.
gruß
Marcus
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Also ich muß auch jedes Jahr zur HU - Lo ist als Womo eingetragen.
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Wenn wir schon beim outen sind, ja auch ich habe 2 Jahre TÜV bekommen. War aber definitiv ein Versehen, aber auch ich dachte mir, lass die Kötter pennen.
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na dann is ja gut, dass hunde nicht lesen können :exclaim: ;D
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Nur mal so als Einwurf, für die Einhaltung der Prüffristen ist der Halter verantwortlich, also u.U. zählt die Ausrede das sich der Prüfer verklebt hat nicht - gelle - also schonmal nach ner passenden Ausrede suchen, Stillschweigen bewahren und drauf hoffen, dass niemand an einen Kontrolleur gerät, der sich mit den Prüffristen auskennt und sieht, dass da noch mehr als ein Jahr auf der Plakette steht...
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Nur mal so als Einwurf, für die Einhaltung der Prüffristen ist der Halter verantwortlich
Das stimmt zwar, aber in die Papiere wird der nächste Prüftermin ja eingetragen. Ich denke es kann niemand verlangen, dass ein solch amtlich eingetragener Termin als nicht gültig anzusehen ist!
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:police:
Aufgepast:
Es geht solange Guht , wie ihr nicht angehalten werdet. !
Die Helfer in Grün oder Dunkelblau wissen manchmal was sie machen.
Der Prüfer und oder das Amt ist nicht für Haftbar.
Aber das hat ja schon jemand geschrieben.
Gruß aus HH
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... Ich denke es kann niemand verlangen, dass ein solch amtlich eingetragener Termin als nicht gültig anzusehen ist!
Doch, das ist in Deutschland (leider) Realität, bei allen Institutionen und Behörden - sie unterliegen zwar, wenn es um Behörden geht, einer Fachaufsicht, nur muß die als solche davon erfahren, haftbar sind sie deswegen trotzdem NICHT.
Du unterschreibst bei allen Ämtern grundsätzlich für die Richtigkeit der von ihnen erfaßten Angaben, stimmen die nicht, wirst Du u.U. zur Verantwortung gezogen, lies mal das Kleingedruckte!!!
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Hier werden irgendwie zwei Paar Schuhe vermischt.
Haftbar ist nach einer durchgeführten HU keine Prüforganisation, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug eine frische Plakette erhält und bei der nächsten Fahrt der Bremsschlauch platzt. Das ist (zumindest nach Ablauf der Sachmängelhaftung) immer das Problem des Eigentümers.
Hier geht es aber um den Durchführungstermin der HU. Ist dieser amtlich eingetragen möchte ich den Eigentümer sehen, der für eine solche falsche Eintragung zur Verantwortung gezogen wird! Ich habe davon noch nie etwas gehört und bezweifle auch, dass es dies geben wird. Es mag sein, dass bei einer Kontrolle dies einem gewissenhaften Polizist / Zoll oder BAG-Mitarbeiter auffällt, jedoch würde ich wetten, dass darauf (zumindest für den Eigentümer) keinerlei Strafe folgen wird! Sicherlich kann die Behörde dann eine Untersuchung anordnen, aber mehr wird da nicht passieren.
Dies soll nicht heissen, dass die Intervalle nicht so Ihre Richtigkeit haben, auch die Bremsprüfung etc., denn gerade im LKW Bereich rollt ja da so manch tickende Bombe durchs Land!
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Ich höre immer "Strafe"...
Ja und wenn schon, was kann denn groß passieren. Das Maximum sind 40 Euro und zwei Punkte für mehr als 8 Monate TÜV-Überschreitung. Da kostet der jährliche TÜV mehr.
Und spätestens nach dem ersten Jahr ist man mit der Plakette wieder im Soll. Bedeutet, daß dann kein Mensch mehr erkennen kann, daß man zwei Jahre TÜV für den Lkw bekommen hat.
Also ganz locker bleiben. Ist nur eine klitzekleine VOWi.
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Olaf - für'n Pkw haste richtig gegooglet, schau bitte beim Lkw, dann kannste auch gleich zum TÜV fahren und - man kann es nachvollziehen - auf dem Prüfprotokoll steht das Datum der Prüfung und das Ding haste mitzuführen denn manchmal stehen da Dinge drin, die durchaus noch zu erledigen sind was nach aufgeklebter Plakette dann auch gern mal "vergessen" wird 8)
Ich will nix sagen Olaf, ich hatte schon eine Außerbetriebsetzung von der DEKRA mit erheblichen Mängeln an Fahrgestell und Lenkung bei einem 18-Tonner in der Hand mit Untersagung der Weiterfahrt außer zu Reparaturzwecken, sprich in die Werkstatt. Rate was hinten drauf war!
Richtig - eine volle 7,5m³-Absetzmulde auf dem Weg zur Baustelle...
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von je her bei unserem LF (Sonder KfZ ...) 2 Jahre HU ; einzig mit der AU haben die Prüfer es immer nicht richtig verstanden aber nun fällt sie bei unserem LO auch weg (Bj. 79)...
hab versucht zu googlen aber hab nichts genaues gefunden wie es ausschaut bei im Einsatzdienst befindlichen KfZ...
(im September erst frisch bei uns im ehemaligen KfL zur HU gewesen; ohne Beanstandung bis 09/15)
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Da es die Sonder-Kfz nicht mehr gibt in der FZV, demzufolge dort auch eine Regelung weggefallen ist (was stand denn in der alten StVZO dazu?), würde ich die ihrem eigentl. Ursprung zuordnen, sprich dem reinen Fahrgestell und damit wäre Euer LO alle 12 Monate dran, da über 3,5t zgG..
Allerdings müßte man da tatsächlich mal in eine alte StVZO gucken, bevor es eine FZV gab und dort mal recherchieren...
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...noch son krummes Ding...über 3,5t gibts nicht 2 Jahre TÜV. Asu...damals...kein oder U-KAT schon immer nur ein Jahr ....nächste Sache Asu-Befreiung...Diesel bis 76 nix...Benziner bis 79 nicht...dann wäre bisher trotzdem keine Asu fällig gewesen. ich muß ma bei uns nachfragen, seid wann diese Regelung war...ich hatte bis vor 5 Jahren kein so altes Auto, wo ne Befreiung der Asu relevant war.Allerdings gibts da wieder sone Nettigkeit...der TÜV bzw. die Untersuchung kost das selbe wie mit Asu... 8)
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... auf dem Prüfprotokoll steht das Datum der Prüfung und das Ding haste mitzuführen denn manchmal stehen da Dinge drin, die durchaus noch zu erledigen sind was nach aufgeklebter Plakette dann auch gern mal "vergessen" wird 8)
Das wäre mir neu, wo Bitte soll das denn stehen? Der Wisch war noch nie im Fahrzeug mitzuführen, einzig mitzuführen war dazumal die AU-Bescheinigung! Die Mängelbeseitigung von Mängeln auf dem Schein waren grundsätzlich nur geringe Mängel, die nichts mit der Sicherheit zu tun hatten, sonst gab es die Plakette nicht!
Dabei lassen wir jetzt mal HU in Werkstätten weg, in denen es natürlich Absprachen mit den Prüfern gab und noch gibt, was Mängelbeseitigung betriftt!
Und selbst wenn der Wisch mit ist, auch dort stehen ja dann 2 Jahre drauf!
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Caro - Du scheinst das nicht zu verstehen, selbst wenn die 5 Jahre weiter geklebt wird und der Prüfer 10 Jahre auf's Protokoll schreibt, der HALTER ist für die Wahrung der Prüffristen VERANTWORTLICH, d.h. im Klartext, er hat sich anhand der gesetzlich festgeschriebenen und dadurch für ihn nachvollziehbaren Fristen zu kümmern - Punkt, Aus, Ende.
Im Falle eines Falles wird es eine Einzelfallentscheidung eines Richters, Unwissenheit i.V.m. falsch datierter Plakette als VOWi einzustellen, denn der Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist und bleibt ein Grundsatz in diesem Staat.
Wie Du selbst schon richtig erkannt hast, sind die Prüffristen nicht umsonst ab 3,5t auf 12 Monate festgelegt, dazu ab 7,5t noch im halbjährlichen Abstand eine SP, bei Bussen ab einem gewissen Alter die SP sogar vierteljährlich, d.h. der Bus steht innerhalb eines einjährigen HU-Intervalles 3x in der Werkstatt um die Bremsanlage prüfen zu lassen.
Hier gehts in erster Linie nicht um den LO-Fahrer der 3x im Jahr auf irgendein Treffen gurkt, sondern um Schwergewichte auf unseren Straßen die einfach nur technisch in Ordnung sein müssen. Der Gesetzgeber hat die Fristen nicht aus langer Weile verkürzt sondern aus der Erkenntis heraus, dass die Abstände zu groß waren und die Fahrzeuge im Dauerbelastungseinsatz diesen eben nicht standhalten, sondern Unfallursachen mit zunehmendem Alter der Fahrzeuge auf Materialverschleiß und -ermüdung zurück zu führen sind. Außerdem kümmert es die Halter oftmals einen Dreck, in welchem techn. Zustand ihre Fahrzeuge sind, fahren sie ja i.d.R. nicht selbst, sondern lassen in einem Lohn- und Brotverhältnis fahren. Schon um diesen Mißstand so gering wie möglich zu halten, wurden die Fristen verkürzt und die rollenden Zeitbomben sind mittlerweile die eigenen Fahrzeugflotten. Das was aus dem Osten als techn. unzumutbar hier rumrollt, ist der geringste Teil und maximal noch gut für eine zweifelhafte Pressemitteilung, denn dort wurde aufgrund des Lohnunterschiedes mittlerweile ordentlich aufgerüstet und die Fahrzeugflotten sind z.T. deutlich moderner, als das was bei heimischen Transportunternehmen vom Hof rolt.
Unter Umständen kanst Du als Halter an einem schlechten Tag Deinen Führerschein abgeben, ohne auch nur selbst einen Meter gefahren zu sein, das trifft auch die Fahrzeugverantwortlichen innerhalb größerer Firmen, die vom Halter als VERANTWORTLICHE für die Flotte bestimmt (und hoffentlich entlohnt) wurden. Das darf auch mittlerweile nicht mehr jeder, sondern da hängt ein kompletter Ausbildungszweig dahinter, indem explizit auf die Verantwortung eingegangen wird. Fällt das auf, dass diese Leute vom Halter auf Verschleiß gefahren werden, trifft es immer öfter wieder den direkten Firmeninhalber und Halter um ihn an seine Verantwortung zu erinnern, denn fließen innerhalb der Firma keine ausreichenden Mittel zur Prüfung und Instandsetzung der Fahrzeugflotte, kann der Fahrzeugverantwortliche, der ja auch nur in einem Lohn- und Brotverhältnis dort steht, schlecht die Flotte aus dem Verkehr ziehen. Seine Pflicht wäre es, wird er aber aller Wahrscheinlichkeit aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses nicht oder nicht mit ausreichender Konsequenz tun.
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Das hast Du schön geschrieben ;)
Moin erst ma
ich arbeite in einer Firma als LKW fahrer
Wir haben:
8 LKW ab 3,5t
2 LKW bis 3,5t
10 PKW (Ausendienst)
Ich darf in regelmäsigen Abständen die Fahrzeuge auf Schäden jeglicher Art kontrolieren, und die Dockumendte der Fahrzeuge und Fahrer auf Gültichkeit zu prüfen.
Daher meine Aussage zu diesem Tehma
Wir transportieren fast jeden Tag Gefahrgüter jeglicher Art
Auser Kl. 1 und 7
Ich habe meist den Schwartzen Peter :(
Meine Beanstandungen gebe ich an den Chef weiter, und was der dan draus macht :question:
Zum schluß heist es : Warum haben sie mir nichtz gesagt.
Gruß Olaf
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@Chrischan
Ich habe weder etwass gegen die Prüffristen, die zu absolvierende Module, oder noch sonst etwas.
Hier geht es aber um Freizeit-Fahrer die einen Robur kullern lassen. Daher sind vergleiche mit Fuhrunternehmen & Speditionen, welche den gesetzlichen Grundlagen der gewerblichen Beförderung unterliegen, Absurd.
Laß Bitte denjenigen Eigentümer hier posten, der wegen einem, durch eine amtliche Prüforganisation oder die Zulassungebhörde, falsch eingetragenen Prüftermin bestraft wurde!
Bei Euren Aussagen scheint es dass ja zugeben, dies möchte ich von einem Betroffenen dann selbst hören. Vorallem würde mich der Richter interessieren, der damit den Eigentümer die Verpflichtung aufgibt, die durch eine amtliche Stelle erfogte Eintragung zu prüfen, damit die Angabe im HU-Prüfbericht als nichtig anzusehen und ggfl. auch noch die Urkundenfälschung erkennen soll, die durch eine Falscheintragung in die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein ja erfolgt!
Es muß nach mehreren Urteilen ja nicht einmal mehr die Leistungshöhe der ARGE überprüft werden ...
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...da ist er ja wieder, der viel redet aber nichts sagt!
Nur mal so zur Info!
"JEDER Fahrzeugführer ist für den technischen Zustand und die Richtigkeit der Prufintervalle verantwortlich."
Dieses ist der Abschlussatz in einem Gerichtsverfahren zum Thema TÜV und deren nicht eingehaltenen Fristen gewesen.
Hierzu möchte ich aber nicht näher eingehen.
Lieber caro, jetzt könnte man noch sooo viel schreiben und doch nichts sagen, aber das macht hier unter UNS Roburfahrern ja wenig Sinn, da dies eine Endlose sinnfreie Debatte wäre.
Vielen Dank an alle anderen für Ihre Beiträge zum Thema Fristen.
Es ist schon erstaunlich und hoch interessant was so geklebt wird. Jedoch ist es wie schon geschrieben in dem Falle eines Aufdeckens eine Fallentscheidung, die dann mit Sicherheit nicht soo ins Gewicht/Geld gehen dürfte.
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Dieses ist der Abschlussatz in einem Gerichtsverfahren zum Thema TÜV und deren nicht eingehaltenen Fristen gewesen.
Hierzu möchte ich aber nicht näher eingehen.
Schade, aber danke für Dein BLABLABLA
Laß mich raten, in der Verhandlung zur HU ging es darum, dass ein Fahrzeughalter sich nicht um die abgelaufene HU kümmerte, oder ging es in der Tat darum, dass ein Halter einen (zumindest mal in seinen Augen) gültigen Prüfbericht, samt Plakette und Eintragung im Schein hatte? Dann sende mir doch einmal das Aktenzeichen zu dieser Verhandlung!
Es geht hier nicht um falsch geklebte Marken, was immer mal wieder vorallem in den Zulassungstellen passiert, sondern um eine dazugehörige vorhandene Prüfung samt Prüfbericht!
Und sorry, ich wußte nicht dass die Ausführungen zum TÜV nur ROBUR relevant ist und andere Klein LKW, und Ostmobile nicht betreffen!
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hab nun was zu HU Untersuchungen bei Feuerwehr Kfz gefunden; ist zwar nicht von Sachsen Anhalt aber da es vom Bundesverband kommt , müsste es eigentlich maximal mit kleineren Abweichungen Bundesweit gelten... nebenher bemerkt unser zweites LF mit 10 to. hat auch HU Frist 24 Monate, zeitversetzt um 12 Monate die SP Untersuchung... aber wie gesagt unser LO steht noch im Einsatzdienst...
Gruß FahrerLF
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Dieser Anhang gerade bestätigt meine Meinung und Kenntnis zu der Problematik TÜV...und wie oft und wie lange. Alles andere sind regional passierende Fehler von Beamten oder Prüforganisationen. Da es hier bei mir wie auch bei vielen anderen um Privat Fahrzeuge geht lass ich mal alle anderen Nutzer von h i e r speziell Roburfahrzeugen die nicht im Privatbesitz sind aussen vor. Am Ende gilt nach wie vor, unter 3,5t 2 Jahre und drüber 1 Jahr. Ich danke allen Mitschreibern mit ihren eingebrachten Wortmeldungen...schönes Wochenende euch allen 8)
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:) schließen...
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@ FahrerLF - interessantes Dokument, kannte ich bis dato noch nicht eine derartige Sonderregelung, aber gut, ist eben alles irgendwie geregelt ;)
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Die Regelung zur AU ist natürlich nicht mehr gültig, weil es diese ja nicht mehr gibt. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, gibt es aber Bundeslandbezogen erhebliche Erleichterungen!
Die von Sachsen find ich jetzt grad nicht, aber die bayerische hab ich auf Platte
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Und trotzdem habe ich 2 Jahre bekommen - auf dem Papier und geklebt.
Von "strengsten Prüfer", wie mir ein Werkstattbesitzer mit weichen Knien bei der Erwähnung des Namens sagte.
Näähnänänäähnä!
:D
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:) und trotzdem gibts keine Regelung, das ūber 3,5t 2 Jahre vergeben werden
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Haben neu zugelassene LKW auch nur 1 Jahr "TÜV"?
Dass ich zwei Jahre bekommen habe lag vielleicht an der Vollabnahme und neuem Brief.
Sven und RoBi
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Nabend, ja haben sie und über 7,5t alle halbe Jahr SP. Die haben sich schlicht und ergreifend vertan.