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Autor Thema: Überführungs fahrten Innerhalb des Wohngebiets mit Kurzzeitkennzeichen  (Gelesen 6065 mal)

Offline Paul1960

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Überführungs fahrten Innerhalb des Wohnortes mit Kurzzeitkennzeichen und angrenzenden Bezirkes ab den 01.04.2015 noch gültig siehe unten.



Regionale Werkstattbesuche sind erlaubt

Scheitert die Petition, wird es ab 1. April deutlich teurer oder umständlicher, einen Wagen ohne gültige Hauptuntersuchung aus der Ferne nach Hause, z.B. in die heimische Werkstatt, zu fahren. Ein Beispiel: Sie wohnen in Hamburg und wollen einen Wagen in München kaufen. Bislang mussten Sie dazu zur Zulassungsstelle in ihrem Wohnbezirk gehen und das Kurzzeitkennzeichen beantragen, prägen lassen und eine Gebühr entrichten. Mit den Hamburger Schildern durften Sie dann das Auto aus München nach Hause oder in die Werkstatt überführen, dafür hatten Sie maximal fünf Tage Zeit.
In Zukunft gibt es zwei Möglichkeiten:
Hat das Auto eine gültige HU, dürfen Sie damit wie bisher innerhalb Deutschlands (und innerhalb der Fünf-Tage-Frist) Überführungsfahrten machen.
Hat das Auto keine gültige HU, dürfen Sie lediglich zu einer Prüfstelle im derzeitigen Zulassungsbezirk fahren, eine HU durchführen und zurückfahren (auch wenn das Fahrzeug durchgefallen ist).
Außerdem dürfen Sie damit eine Werkstatt im derzeitigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk besuchen und anschließend (innerhalb der Fünf-Tage-Frist) zurückfahren.
Zwar kann der Privatkunde ab nächstem Jahr frei wählen, ob er das Kennzeichen an seinem Wohnort oder erst am Standort des Fahrzeuges beantragen und mitnehmen möchte (bis 2012 war das generell erlaubt)  – aber das nützt Ihnen bei fehlender HU ab April 2015 nicht mehr viel: Sie dürfen mit dem Kennzeichen nur im Zulassungsbezirk oder einem direkt daran angrenzenden Bezirk fahren, und das auch nur zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung.
Für unseren beispielhaften Hamburger Käufer bedeutet dies, dass er sich ab 1. April 2015 in München eine Werkstatt suchen und das Fahrzeug dort reparieren lassen muss. Eine Fahrt in die heimische Garage oder zu der Werkstatt des Vertrauens in Hamburg per Kurzzeitkennzeichen wird verboten sein. Weitere Infos in der Bildergalerie.
Starker Preisverfall für Autos ohne HU

Das Gleiche gilt für importierte Fahrzeuge. Diese können legal entweder nur in unmittelbarer Nähe des Ortes, an dem sie in Deutschland ankommen, oder aber per Anhänger bzw. Lkw transportiert werden. Die einzige Alternative: Ein Auto ohne gültige Hauptuntersuchung könnten Privatleute nur noch in ihrem Wohnbezirk kaufen oder verkaufen – was sicherlich einen starken Preisverfall zur Folge haben wird.
So bleibt von der Neuregelung nur eine kleine Vereinfachung: Ist das Auto zwar abgemeldet, aber es verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung, darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen von München nach Hamburg fahren. Das durfte man zuvor auch schon, aber jetzt ist es egal, ob das Fahrzeug mit einem Hamburger oder Münchner Kennzeichen bewegt wird.
Mehr Info in der Bildergalerie.
Text: mob


Chrischan

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Es war nichts anderes zu erwarten - mal ganz ehrlich.

Mit der bisherigen Regelung waren dem Schindluder Tür und Tor geöffnet, wurde tatsächlich jemand erwischt (und das wurden einige viele zur Anfangszeit), ist meines Wissens nichts passiert, die Verfahren wurden alle wegen Geringfügigkeit oder gg. Zahlung einer homöopathischen Geldstrafe eingestellt (was wiederum dazu führte, dass niemand mehr kontrollierte, denn die Arbeit ist's Papier nicht wert, auf dem sie verschriftet wurde). Der Versicherung ist's völlig egal, ob mit dem Kurzzeitkennzeichen bei 35,- € an 5 Tagen 5 verschiedene Autos damit rumfahren solange nix passiert und wenn, war's halt eben genau das Auto, für das die Kennzeichen auch im Schein eingetragen waren. Steuer für 5 Tage - interessiert die Finanzbehörde nicht im Geringsten <= Peanuts! Zulassungsrechtlich - ist's und bleibts ne OWi geringfügiger Natur...

Mit der neuen Regelung ändert sich gar nix, außer dass ein Wagen eben nur noch gegen die Entrichtung von knapp 100,- € an eine der Prüforganisationen zu verkaufen ist. So genannte Gefälligkeitsgutachten gab es bisher und wird es in Zukunft noch ein paar mehr geben. Der Gesetzgeber macht nichts anderes, als die Verantwortlichkeit wirtschaftlich geführten Vereinen aufzudrücken und ist damit aus dem Schneider. Die wiederum freuen sich über die zu erwartenden Mehreinnahmen nach den Lockerungen aufgrund zurückgefahrener Prüfrichtlinien dank EU-Verordnung und freuen sich wieder über die Erfüllung ihrer Durchfallquoten.

Warum soll ich einen Wagen verkaufen, der noch 2 Jahre TÜV bekommt, das macht in vielen Fällen dann auch einfach keinen Sinn mehr ;)

Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird - kein Grund zur Aufregung, es geht (wiedereinmal) nur ums Geld und eine staatlich verordnete Finanzspritze für eine Lobby - also alles gut ;)

Offline Mario

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Mal so blöd in die Runde gefragt.

Sobald jobtechnisch wieder alles i.O. ist, will ich mir nen Zil-157 kaufen. Nun gibts die fast ausschließlich in Polen oder Tschechei.
Bisher hätte doch das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung gereicht?
Nun frag ich mich, wie bekomme ich den hierher und das ohne Trailer.
Ähnlich dürfte es einen Freund gehen, der nen Gaz 66 aus einem der beiden Länder holen wird...

Chrischan

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Also theoretisch sollte TÜV oder DEKRA auch in Polen mittlerweile HU's machen, mit denen Du ganz normal hier vorstellig werden kannst - also daran soll's nicht scheitern ;) 

Offline cgm

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Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind für die Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Wer diese im Ausland nutzt, begibt sich auf rechtliches Glatteis und kann eine Menge Ärger bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs, Bußgelder etc. riskieren. Auch die eigene Versicherung könnte Ärger machen, wenn es zu einem Schaden im Ausland kommt. Ich kann nur empfehlen, das Fahrzeug durch den Verkäufer bis nach Deutschland bringen zu lassen. Das müsste insbesondere bei unseren östlichen Nachbarn durchaus bezahlbar sein. So geht man auf Nummer sicher und erspart sich u. U. jede Menge Ärger.

Chrischan

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Nicht ganz richtig, innerhalb der EU besteht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen eine Anerkennungspflicht, das wird zwar Sackgang im Falle eines Falles aber dafür gibts u.U. eine Rechtsschutz...

Offline caro30

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Nicht ganz richtig, innerhalb der EU besteht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen eine Anerkennungspflicht, das wird zwar Sackgang im Falle eines Falles aber dafür gibts u.U. eine Rechtsschutz...

Wo steht das? Da ist wieder mal eine pauschale Aussage, die unstimmig ist. Zum einen ist es grundsätzlich verboten, ein Fahrzeug im Ausland mit diesen Kennzeichen zu bestücken, da dies eine verbotene Fernzulassung wäre, die von Anfang an ausgeschlossen war. Dafür musste man schon früher ein Kennzeichen in dem Land beantragen, in welchem das Fahrzeug steht. Zum anderen ist dies grundsätzlich ein Problemthema, weil die Abkommen, auch innerhalb der EU, von zugelassenen Fahrzeugen sprechen, dieses Kurzzeitkennzeichen aber eben eine solche nicht ist! Ich weiß aus eigenen Erlebnissen von Freunden das Schweden zum Beispiel die Kurzzeitkennzeichen überhaupt nicht mehr anerkennt.

Offline drehrumbiene

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Mal so blöd in die Runde gefragt.

Sobald jobtechnisch wieder alles i.O. ist, will ich mir nen Zil-157 kaufen. Nun gibts die fast ausschließlich in Polen oder Tschechei.
Bisher hätte doch das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung gereicht?
Nun frag ich mich, wie bekomme ich den hierher und das ohne Trailer.
Ähnlich dürfte es einen Freund gehen, der nen Gaz 66 aus einem der beiden Länder holen wird...

Ich denke mal das du in dem Land aus dem der Gaz ausgeführt werden soll auch Ausfuhrkennzeichen bekommen solltest. Ich kann mal meinen Tschechsischen Kollegen fragen wie das dort läuft.
Die Polen hier bekommen doch auch Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland raus 5 Tage gültig, da CZ EU ist sollte dort ähnliches Recht bestehen? Mit Deutschen Kurzkennzeichen sollte das erst ab der Grenze klappen . Vielleicht kann man ja mit dem Verkäufer vereinbaren Lieferung an die Grenze ?
Gruß uwe

Chrischan

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Was heißt denn Fernzulassung im Sinne des Gesetzes? Mal bitte googlen - hat mit dem genannten Sachverhalt nicht das geringste zu tun!

Hierbei geht es um einen Verwaltungsakt eines anderen Staates auf deutschem Boden, dagegen hat der deutsche Staat zu Recht Bedenken, um diese in eine Verbotsform zu verpacken! Allerdings gibt es auch Ausnahmen bzgl. solcher Fahrzeuge, die in Deutschland keinen regelmäßigen Standort (mehr) haben. (bspw. das belgische Pannenfarzeug, was für die Dauer der Reperatur abgemeldet wurde um anschließend wieder mit belgischen - oder anderen - Kennzeichen versehen zu werden.) Nun müßte man im Umkehrschluss in Erfahrung bringen, ob im besagten Herkunfsland ein solches Verbot ebenfalls besteht, wenn ja, hat sich die Geschichte erledigt, wenn explizit nein, kann man mit einem Kurzzeitkennzeichen in bspw. Polen ein Auto abholen und innerhalb der Gültigkeitsdauer damit fahren. Nicht umsonst gibt es AUCH für Kurzzeitkennzeichen eine grüne Karte als Nachweis für den Versicherungsschutz. Diese wäre überflüssig, wenn das deutsche Kurzzeitkennzeichen außerhalb des deutschen Bundesgebietes nicht Anerkennung finden würde.

Kurzzeitkennzeichen sind nicht zu verwechseln mit Ausfuhrkennzeichen (roter Rand), dort entscheidet die Dauer der gezahlten Versicherungssummer und Steuern über die Gültigkeit des Kennzeichens, d.h. es gibt auch Ausfuhrkennzeichen mit deutlich längerer Gültigkeitsdauer als besagte 5 Tage.

Offline cgm

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Das stimmt bezüglich Grüner Versicherungskarte für Kurzzeitkennzechen. Ich habe vorhin gegoogelt und einen entsprechenden Anbieter gefunden. Selbiger Anbieter weist aber ausdrücklich daraufhin, dass nicht alle EU Länder, genannt wird hier Italien, zurzeit Deutsche Kurzzeitkennzeichen trotz Versicherungsschutz anerkennen. Es wird daher dringend geraten, sich im entsprechenden Land zu erkundigen, ob die Kurzzeitkennzeichen anerkannt werden oder nicht.

Vor ca. sechs Jahren hatte ein Bekannter von mir einen Russischen Geländewagen nach Österreich verkauft. Der Käufer hatte das Problem, das die Deutschen Kurzzeitkennzeichen in Österreich seinerzeit nicht anerkannt wurden. So zumindest berichtete der Österreichische Käufer. Er wollte das Fahrzeug auf eigener Achse nach Österreich überführen und ist aus Sachsen mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen gen Österreich losgefahren. Dort angekommen ist er wohl auch. Stand wie gesagt vor ca. sechs Jahren.

Also vorher mal ich Tschechien oder Polen nachfragen, ob anerkannt wird oder nicht und hoffen, dass man eine rechtsverbindlichen Antwort bekommt und dass diese Antwort jeder Verkehrspolizist im jeweiligen Land auch kennt. Vielleicht mal bei der jeweiligen Botschaft nachfragen. Die müssten es eigentlich genau wissen.

Offline Norbert04

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ändert sich ab 1.4. dann auch die Möglichkeit, mit ungestempelten Kennzeichen zur Prüfstelle bzw. Zul.-stelle zu fahren? sonst braucht man ja fast keine Kurzzeitkennzeichen mehr....
immer schön voll

Offline caro30

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ändert sich ab 1.4. dann auch die Möglichkeit, mit ungestempelten Kennzeichen zur Prüfstelle bzw. Zul.-stelle zu fahren? sonst braucht man ja fast keine Kurzzeitkennzeichen mehr....

Warum sollte sich daran etwas ändern? Für die Ausnahmen für Fahrten zur und von der Prüfstelle / Zulassungstelle gibt es ja extra dafür die Regelungen.

Chrischan

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Geht weiterhin. 

Sonst müßte der Passus: "...ab Tag der Zulassung..." entsprechend geändert werden, und der geht nun mal von 0 bis 24 Uhr.

Prüfstelle vorher ist nicht @ Norbert ;)  => § 2 Nr. 24 FZV!!! Dafür brauchste das Kurzzeitkennzeichen nach geltendem Recht. Die Fahrt von und zur Zulassungsstelle ist nur mit zulassungsfähigem Fahrzeug, d.h. gültigem TÜV und Versicherungsnachweis (ab Tag der Zulassung) auf direktem Wege innerhalb des Zulassungskreises oder zum direkten Nachbarzulassungskreis auch mit ungestempelten Kennzeichen möglich. Auch das Verbringen eines Fahrzeuges zum vorübergehenden oder endgültigen Verbringungsort nach Entstempelung ist nur in diesem Radius möglich, denn auch hier gilt die Zulassung und der Versicherungsschutz bis 24 Uhr.

Ob und welche Änderungen nach dem 01.04. in der FZV zum Thema Ziffer 24 getroffen werden, erfahren wir wohl erst mit Veröffentlichung des Gesetzes, d.h. mit dem Inkrafttreten. (möglicherweise gibts dort wieder ein paar Probleme - abwarten und Tee trinken!)

Offline reini71

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meine Meinung...es beißt doch eigendlich nur die, die ohne Papiere und TÜV...ASU mit Fahrzeugen unterwegs sein wollen. Siehe Militärtreffen z.B. Da fährt fast jedes Fahrzeug mit den gelben Platten rum. zumindest ein Großteil. manche wie der KRAS/Ural z.B. den du durch die mit ca.2,55m Breite fast garnicht mehr auf deutschen Straßen fahren darfst ohne Sondergenehmigung. Also wars doch bisher einfach...Schilder besorgt...ran und los die 5 Tage. zumal es ja in Vergangenheit auch so war...3-4mal im Jahr Platten besorgt und auch übers Jahr gekommen.
« Letzte Änderung: Januar 26, 2015, 17:47:08 von reini71 »
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Offline reini71

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...so mancher Autoverkäufer/Händler wird sich wieder trotz hoher Kosten die 06er wieder zulegen...zockt dem Käufer  ne entsprechende Summe ab...Rückversand mit Post und gut.
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Chrischan

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Ural geht, einzig der Kraz geht mit 2,75m Breite nicht (also der 255B) und selbst der nur mit Ausnahmegenehmigung, selbst bei Kurzzeitkennzeichen - die hat aber niemand, so oder so nicht...

Offline Norbert04

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06er dürfen doch nur genutzt werden, wenn ein Vertreter des Zulassungsinhabers anwesend ist, also mit Postversand ist da nicht

aber bisher gilt doch: http://www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/fahrten_mit_ungestempelten_kennzeichen.shtml

und da steht eindeutig Fahren zur Hauptuntersuchung und zurück, also brauchste eigentlich selten Kurzzeit........ zur Oldi-Voruntersuchung oder wenn gar nichts mehr geht

nebenbei, ich hab da schon mal richtig geld gelassen - hätte ich dass nur vorher gewußt
immer schön voll

Chrischan

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Norbert, das heißt aber auch, dass Du VORHER zur Zulassungsstelle mußt, um Dir vorab schon mal Kennzeichen zuteilen zu lassen :o

Haste bspw. noch alte Kennzeichen dran, die Du bspw. für eine Wiederzulassung reserviert hattest oder bspw. gar keine Kennzeichen, entfällt die Fahrt zur HU oder SP!!!

Offline Norbert04

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reservierte alte zählen wohl auch, hab ich gelesen, und zur zulassungsstelle muss ich für KK auch, der weg bleibt gleich
immer schön voll

 

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