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Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Ello_2500 am August 20, 2015, 07:49:20

Titel: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: Ello_2500 am August 20, 2015, 07:49:20
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
In meiner Zulassung steht drin, dass ich einen auflaufgebremsten 2-Achs-Anhänger mit 3t fahren darf.
ABER: Dieser darf nur ALLRADGEBREMST betrieben werden.

Was steht in euren Zulassungen?
Wie soll denn ein auflaufgebremster Anhänger allradgebremst werden?

Danke für eure Zuschriften.
Gern auch eine Kopie des Ausschnitts aus eurer Zulassung, damit mein DEKRA-Mensch es auch mal anders sieht.
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: reini71 am August 20, 2015, 09:43:18
bei mir steht das selbe drinn. schon alleine wegen fehlender Luftbremse gehn nur die alten 3t Hänger die nur vorn gebremst sind mit Bremsstange auflaufend. Gibts auch nich anders. ...muß allradgebremst sein kenn ich nicht als Zusatz.
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: christoph am August 20, 2015, 10:11:40
Das ganze zielt darauf ab das wenn du einen hänger mit vier rädern hast auch alle vier Räder gebremst werden normalerweise .
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: Ello_2500 am August 20, 2015, 10:34:14
Alles gut und schön mit allen 4 Rädern zu bremsen.
Nur wie soll das gehen bei auflaufgebremst?
Früher sind sie doch auch als Gespann gefahren und da war auch nur die Lenkachse des Anhängers gebremst.

Ergo: Umbau auf Luftbremse!
Abgucken könnte man ja beim RoBuR-Sattelzug.
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: LAK1-Med am August 20, 2015, 12:53:23
Das gilt doch sowieso, STVZO §41: "[...]Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden."

Ähnliche Auflagen gibt es für das Multicar M24 mit 2400kg Anhängelast allradgebremst. Mitte der Achziger gab es z.B. die Anhänger Hm 20.01 und 20.11 mit hydraulischer Zweikreisbremsanlage und mechanischer Ansteuerung- wirkend auf alle Räder.
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: Norbert04 am August 23, 2015, 18:36:17
jetzt denkt mal nicht nur an früher - heute haben alle Anhänger, egal ob doppelachse oder drehschemel, eine Allrad-Bremse - es geht also
bei drehschemel vermutlich über hydraulik a´la Multicar-Hänger, sonst meist Seilzug
ich meine, die alten Hänger mit Einachsbremse waren schon in der DDR wenn nicht verboten so doch deutlich eingeschränkt
 in der Nutzung (25kmh, nur an zugmaschinen oder so)
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: Feuerwehrmann am August 23, 2015, 20:31:32
Hallo Zusammen!
Also ich kann mich noch an graue Vorzeiten erinnern, da fuhr der LPG S 4000 Kipper mit einem Auflaufgebremsten 3 Tonnen Kippanhäger durch die Kannte. Und wenn der mal den Zug rückwärts schieben mußte,wurde die Auflaufbremse  Mit einem Haken an der Zuggabel blockiert. Der Handelstransport hatte auch solche Hänger, als Pritsche mit Plane
MfG der Feuerwehrmann.
Titel: Re: Was steht in eurer Zulassung?
Beitrag von: Veit M am August 27, 2015, 16:24:40
Für die Allradbremse waren hydraulische Auflaufbremsen üblich oder eben Übertragungen mit Seilzug, Gestänge etc..
Problem bei all diesen Konstrukten ist daß sich der Drehschemel dann in der Regel nicht mehr frei durchdrehen läßt da sonst irgendwann was abreißt. In der Praxis sollte das aber machbar sein, da das in der Regel nicht notwendig ist bzw. die Betätigung nach hinten dann ausgehängt werden muß.

Ciao

Veit